Randolf hat geschrieben: ↑6. Feb 2022, 20:42
Das Thema zeigt, dass es nicht sinnvoll ist, die HG auf eigene Kasse zu kaufen.
Immer die KK einschalten.
Es ist nicht immer gesagt dass eine Kassen die Kosten oder einen Teil davon übernimmt, da das an Voraussetzungen gebunden ist. Sind die nicht erfüllt mauss man entweder auf
HGs verzichten oder sie komplett selber kaufen.
Im Übrigen hat es akopti in #9 auf den Punkt gebracht. Es gibt eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung gegen Mängel. Dafür gibt es keine Vorgaben, an die man sich halten muss. Entscheidend ist nur dass man den Mangel nicht selbst verschuldet hat. Wenn der Lautsprecher z.B. durch fehlende Pflege versifft und kaputt geht ist das kein Gewährleistungsfall und muss bezahlt werden. Gewährleistung muss man gegenüber dem Händler (in dem Fall also dem Akustiker, bei dem man die Geräte gekauft hat) geltend machen. Die Leistung besteht i.d.R. in einer Reparatur zur Beseitigung des Mangels, geht das nicht dann Umtausch und geht das auch nicht dann Geld zurück.
Garantie ist etwas ganz anderes. Das ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Hersteller und Kunde oder Händler und Kunde. Was von der Garantie erfasst ist und was im Garantiefall passiert muss in Garantiebedingungen stehen, die ausgehändigt werden müssen. Garantieansprüche gegen den Hersteller kann man gegenüber diesem direkt (z.B. eine Kundendienst- oder Serviceadresse) geltend machen, Garantie durch den Händler (um die es hier wohl geht!) eben nur gegen den garantiegebenden Akustikbetrieb. Garantie kann kürzer oder länger als Gewährleistung gewährt werden, ist alles Vereinbarungssache, auch ob die Garantie kostenlos ist oder zu einem Paketpreis freiwillig angeboten wird.
@Carla, wenn deine Garantie also eine professionelle Wartung durch den Akustiker beinhaltet musst du da hingehen, sonst kann diese Garantie im Schadenfall verwehrt werden. Leider kenne ich die Garantiebedingungen nicht, und die sind eben individuell, musst du lesen was da steht. Beim Neuwagen wird die Garantie auch von einer regelmäßigen Wartung abhängig gemacht. Ob du diese Garantie überhaupt willst oder dir das lästig ist weil du davon ausgehst dass keine Probleme auftreten ist deine Entscheidung. Natürlich kann es hier auch Kulanz geben, das erfährst du aber nur im Gespräch mit dem
Aku.
In jedem Fall gilt trotzdem die gesetzliche Gewährleistung! Eine Garantie ist also meist nur sinnvoll wenn sie für mehr als 2 Jahre gewährt wird oder bessere Leistungen bietet.
Bei Kassenleistungen ist außerdem eine Reparaturpauschale von 125 Euro pro Gerät enthalten. Da würde mich eigentlich mal von den Akustikern hier interessieren, was diese abdeckt. Es ist ja nicht sinnvoll, mit Gewährleistung, Garantie und Reparaturpauschele dreifach gegen einen Schaden abgesichert zu sein der nur einmal auftritt.