Unfallversicherung für Hörgeschädigte

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Mary
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Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#1

Beitrag von Mary »

Ich würde meinen Sohn gerne unfallversichern. Bisher habe ich aber nur Absagen von Versicherern bekommen. Habt ihr einen Tip oder gab es bei Euch auch Schwierigkeiten? Würde mich sehr über eine Nachricht freuen.
Momo
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#2

Beitrag von Momo »

Mit welcher Begründung wurde abgelehnt?
Bei uns gab es keine Probleme, das das "Hörproblem" zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht bekannt war...

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Mary
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#3

Beitrag von Mary »

Es wurde nicht wirklich begründet. Meine Vermutung ist, dass das Unfallrisiko im Straßenverkehr höher eingeschätzt wird, da er kein Richtungshören besitzt.
Grüsse
andrea2002

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#4

Beitrag von andrea2002 »

Hallo Mary,

ich habe mir vor ein aar Monaten als Erwachsene ein paar angebote eingeholt un das war die Hörbehidnerung kein Problem. Ein Vertreter (von R+V) sagte noch, dass Leute, die von ihrer Schwerhörigkeit wissen, auch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und immer zwei Mal gucken, wenn sie über die Straße gehen. Das heißt kein höheres Unfallrsiiko.

Generell ist es aber so, dass mit Behinderung / Vorerkrankung es verdammt schwer ist, sich bei privaten Versicherungen abzusichern, wenn die Versicherung in entferntesten mit Gesundheit zu tun hat. (Ich ziehe die Unfallversicherung auch nur deswegen in Erwägung, weil ich keine BU-Versicherung bekomme)

Gruß
andrea
Timtomm

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#5

Beitrag von Timtomm »

ABBC3_OFFTOPIC
Andrea, gehörst Du nicht hier immer zu der Gruppe, die sagt, dass man im Strassenverkehr Probleme haben kann, wenn man z.B. bei einer einseitigen SH kein HG hat?! Irgendwie widersprichst Du Dir jetzt selber, wenn Du sagst, dass diejenigen, die von ihrer SH wissen, dann entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und es deshalb kein erhöhtes Unfallrisiko gibt.
andrea2002

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#6

Beitrag von andrea2002 »

HÄh, wo habe ich denn geschrieben, dass es im Straßenverkehr Probleme macht??? Einseitige Schwerhörigkeit macht Probleme!!! Allerdings weniger im Straßenverkehr.
Timtomm

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#7

Beitrag von Timtomm »

ABBC3_OFFTOPIC
Ich hab jetzt keine Zeit Deine Beiträge alle Deine Beiträge durchzulesen, sonst hätte ich sicherlich den einen oder anderen Satz von Dir gefunden, der in die Richtung geht!
Ich wollte auch nur mal anmerken, dass hier einige doch immer wieder meinen, dass man Probleme im Strassenverkehr haben kann. Ich habe daraufhin nämlich genau das erwidert, was Du jetzt geschrieben hast, dass man gewisse Taktiken entwickelt und dann einfach mal zwei Mal hinschaut etc. und dass somit das Unfallrisiko nicht höher einzuschätzen ist. Darauf wurde mir doch dann immer (von einer anderen Person) vorgeworfen, dass ich die Probleme kleinrede. Dann ist ja laut Deiner Aussage das Problem Strassenverkehr kein wirklich schlimmes mehr....
War nicht als Angriff gemeint, Andrea, wollte das doch nur mal betonen.
andrea2002

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#8

Beitrag von andrea2002 »

Liebe Timtomm,

ich bin mir sehr sicher, dass ich nichts zum Thema Straßenverkehr gesagt habe, weil ich immer der Ansicht bin und war, dass Schwerhörige und Gl sich im Straßenverkrehr genauso sicher bewegen wie Hörende. Die Probleme bei einseitige taubheit sind anderer natur.

Gruß
andrea
Momo
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#9

Beitrag von Momo »

Hallo

dann gebe ich mal meinen Senf dazu, zumal ich denke dass Timtom mich meitn mit "jemand anderes"...

Meine Meinung ist, dass es generell so ist, dass Kinder im Strassenverkehr mehr gefährdet sind. Allerding sist mir kein Fall bekannt wo eine Unfallversicherung jemanden ausgeschlossen hätte aufgrund der Tatsache, dass er ein Kind ist....

Zum Problem SH im Strassenverkehr: ich denke auch hier sollte man unterscheiden, ob es um ein Kind geht oder Erwachsene. Ein Erwachsener Hörgeschädigter wird sicher über die Jahre einen ganz anderen Blick für die Gefahrenquellen im Strassenverkehr entwickelt haben. Tatsache ist doch dass ein SH schon mehr Aufmerksamkeit braucht als ein Normalhörender... Ich z.B. höre ein Auto bereits von weitem kommen, auch wenn ich es nicht sehe. Und ich höre auch genau aus welcher Richtung es kommt (gleiches gilt für Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen usw.). Mein Sohn dagegen hört es gar nicht oder erst sehr spät und dann könnte er nur raten aus welcher Richtung es kommt. Außerdem ist er eben, wie jedes Kind, noch recht unaufmerksam, unbedarft und unerfahren im Strassenverkehr und eben nicht so sorgsam und umsichtig wie er es eigentlich mit seinem Hörstatus sein müsste... Dafür hat er aber einen ziemlcih guten und aufmerksamen Schutzengel! ;)

Aber im Laufwe der Zeit könnte ich mir auch vorstellen, dass ein sh Mensch wesentlich aufmerksamer im Strassenverkehr ist als wir Normalhörenden. Eben gerade weil sie nicht alles so nebenbei mitbekommen. Als Normalhörender lässt man es schon eher mal schluren. Von daher wendet sich das Blatt sicher irgendwann.

Ich würde bei der Versicherung nachfragen warum sie ablehnene. Vielleicht kann man da auch ein Missverständnis klären?

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Pam
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#10

Beitrag von Pam »

Hallo,
wie auch Momo bin ich der Meinung das Kinder im Straßenverkehr generell stärker gefährdet sind als Erwachsene, aus vielerlei Gründen. Man kann nicht erwarten das Kinder die jahrelange Erfahrung gemacht haben, wie Erwachsene, und auch muss mit einer gewissen Unachtsamkeit zu jeder Zeit gerechnet werden, es sind eben Kinder!
Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob ein Kind hörgeschädigt ist oder nicht. Natürlich hört ein normalhörendes Kind das Auto von Weitem und weis auch woher es kommt, aber das ist irgendwie bereits der entscheidende Punkt. Hörende lernen sich auf ihr Gehör verlassen zu können. Jede/r Erwachsene kennt wohl die Situation, dass er/sie in einem verkehrsberuhigten Bereich die Straße überqueren möchte und gar nicht so genau hinschaut, wenn alles ruhig ist und somit klar ist, das sich kein Auto nähert.
Hörgeschädigte Kinder aber lernen von vornherein sich auf andere Dinge zu verlassen, anstatt auf ihr Gehör, denn das gibt nur schwammige Auskunft, wenn überhaupt.
Ein erwachsener Hörgeschädigter hat sich ebenso wie ein erwachsener Hörender diese Fähigkeiten antrainiert, allerdings nur anders.
Hörgeschädigte Kinder sind nicht weniger Aufmerksam als sie es sein müssten, sondern eben nur weniger Aufmerksam, wie es für Kinder normal ist. Allerdings sind sie auf andere Art und Weise Aufmerksam. (Jeder Hörende merkt schon am Motorengeräusch, dass sich bsp. ein Porsche nähert. Keiner dieser Leute merkt aber bereits vorher die Vibration.)
Um auf die eigentliche Frage auch noch einzugehen. Erkundige dich wirklich mal aus welchen Punkten genau abgelehnt wurde. Dann kannst du dagegen auch ordentlich argumentieren. Wie gesagt, ich denke nicht, dass die Unfallgefahr bei hörgeschädigten Kindern größer ist als bei hörenden. Eben nur so hoch wie sie bei Kindern ist. Aufgrund der Tatsache das es sich um ein Kind handelt, kann die Versicherung ja schlecht ablehnen!(oder?!)
Viele Grüße Pam
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Das schönste an Taubheit ist die Gebärdensprache=)
Resthörig: links 120dB, rechts 110dB, LS DGS ASL kompetent.
Momo
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#11

Beitrag von Momo »

Hallo Pam

ich will mich hier nicht streiten und möchte auch mal betonen, dass die Gefhr für sh Kinder nicht so sehr erhöht ist,m dass es meiner Meinung nach einen Ausschlusss aus der Unfallversicherung rechtfertigen würde, da das grösste Risiko meiner Meinung auch eher die Tatsache ist, dass es sich um ein Kind handelt!

Aber: ich könnte dir reihenweise Situationen nennen, in denen mein Kind einen sehr sorgsamen Schutzengel brauchte.

Beispiel ist: die Kinder spielen hier alle auf der Strasse. Es nähert sich ein Auto von hinten (glücklicherweise ja meist langsam). Die hörenden Kinder hören es und drehen sich entweder um oder gehen einfach so an den Rand und bleiben auch da während das Auto passiert. Mein Sohn dagegen hört es nicht (guckt dann auch nicht- außer zufällig). Neulich war er aber gerade zufällig am Strassenrand mit seinem Roller. Autofahrer dachte "ok, alles klar. Kinder haben mich bemerkt und sind zur Seite gefahren." Er fährt vorbei und plötzlich schert mein Sohn mit dem Roller direkt Richtung Auto auf die (Spiel)Strasse aus, eben weil er ein Kind ist aber in diesem Fall auch weil er im Gegensatz zu den anderen Kindern das Auto nicht bemerkt hat! Ich habe natürlich nur laut gebrüllt (was natürlich nichts gebracht hat) und der Autofahrer glücklicherweise ein kleines Ausweichmanöver und Vollbremsung gemacht, so dass nichts passiert ist. Mein Sohn hat ihn dann nur ganz erstaunt angesehen so nach dem Motto "wo kommt der denn so plötzlich her?".

Danach habe ich natürlich (ganz pädagogisch) nochmal (zum 100. mal) gesagt, dass man sich immer umdrehen muss, wenn man zurück auf die Strasse fährt usw. Und zum 100. mal hat er gesagt "ja ich weiss" usw.

Aber klar ich bin mir sicher je älter er wird desto bewusster geht er damit um und desto sicherer wird es werden für ihn.

LG
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
andrea2002

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#12

Beitrag von andrea2002 »

Hallo,

jetzt wo Du es erzählt. Mir ist als KInd etwas ähnliches passiert. Danach war ich geheilt und Mama brauchte auch nichts mehr zu sagen. Trotzdem passieren natürlich auch normalhörenden Kidnern solche Unfälle. Es ist schon so manches Kind einfach losgerannt.

Gruß
Andrea
Pam
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#13

Beitrag von Pam »

Hallo, streiten möchte ich mich hier auch auf keinen Fall. Huch, entschuldige falls irgendetwas in meinem Beitrag darauf hingedeutet haben sollte!
Auf die beschriebene Situation möchte ich noch kurz eingehen.
Ein Glück das nichts passiert ist, aber irgendwann lernt dein Sohn auch damit umzugehen. Dadurch das er das Auto nicht hört wird er nach und nach seine anderen Sinne weiterentwickeln und es irgendwann auch noch vorher rechtzeitig bemerken.

Im Bezug auf die Unfallversicherung gebe ich dir vollkommen recht, Momo.
Viele Grüße Pam
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Uli R.
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#14

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
eine private Versicherung kann sogar ohne Begründung ablehnen und sie darf auch kündigen.
Nur eine private KV darf nicht kündigen.
Uli
PetraAnett
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#15

Beitrag von PetraAnett »

Hallo

jetzt bin ich etwas verunsichert ...(nach Uli`s Zeilen)
Wir haben für unseren Sohn eine Private Unfallversicherung und eine Lebensversicherung. Beide abgeschlossen als von dem "Hörproblem" noch nichts bekannt war.
Können die Versicherungen uns jetzt kündigen oder die Unfallversicherung im schlimmsten Fall die Zahlung verweigern wenn ihm was passiert (was ich eigentlich nie hoffe) . Dann wären die Versicherungen ja seit er HG hat "sinnlos" und wir zahlen Beiträge für nichts.

PetraAnett
andrea2002

Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#16

Beitrag von andrea2002 »

Hallo Petra,

nein wenn die gesundheitlichen Malaisen erst nach Versicherungsabschluss bekannt werden, kann die Versicherung Euch nicht deswegen kündigen! Zu welchen bedingungen Kündigungen möglich sind, sind dem Vertragstext zu entnehmen. Im Gegenteil, wenn ihr geschafft habt, Sohni vor dem Hörproblem abzusichert, kann man nur glückwünschen.

GRuß
andrea
Uli R.
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#17

Beitrag von Uli R. »

Hallo,
es ist richtig was Andrea schreibt. Wenn bei Vertgagsabschluss die Sh noch nicht bestand, bzw. wenn nicht danach gefragt wurde, ist die Sache in feuchten Tüchern. Kündigen darf die Versicherung nur nach einem Schadensfall. Aber die private KV darf auch nicht nach einem Schadensfall kündigen.
Uli
PetraAnett
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Re: Unfallversicherung für Hörgeschädigte

#18

Beitrag von PetraAnett »

Hallo -

ich schieb noch eine Frage nach zum verstehen -
Die Vers. darf im Schadensfall kündigen - heißt dass z.B. Sohnemann hat einen Unfall - z.B. weil er ein Auto nicht gehört hat und die Vers. muss zwar erstmal zahlen kann ihn aber aus dem Vertrag rausschmeisen???

@ Andrea - auf dem Gebiet bin ich recht froh dass uns da jemand Druck gemacht hat unsere Kinder schnellstmöglich zu versichern... (also nicht erst wenn sie schon im Kigaalter sind) Ich hatte das selbst nicht als soooo nötig angesehen...
LG
PetraAnett
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