wenn man das Forum hier aufmerksam liest, sollte die Berechnung eigentlich eindeutig sein. Meine Erfahrungen sind andere. Mein erster Antrag wurde mit GdB 20 beantwortet. Da ich aufgrund meines schlechten Gehöres den Job verloren hatte, war ich natürlich über dieses Ergebnis enttäuscht. Fragen, ob die Berechnung richtig sind, wurden von meinem Akustiker und meinem HNO mit Unwissenheit beantwortet. Ein Rechtsanwalt riet mir zum Widerspruch, konnte aber auch nicht sachlich dazu beitragen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist bin ich dann auf diese Forum gestoßen und habe meinen GdB berechnet. Ergebnis auf Grundlage des letzten HNO-Messung = GdB 30 (rechts 58% links 61%).
Folglich habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ergebnis: Gdb 20. Ich habe daraufhin einen Widerspruch formuliert. (Ich fordere Sie auf, den Bescheid vom ... bzw. den Ablehnungsbescheid vom ... neu zu berechnen. Lt. „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008)“ Kapitel „5. Hör- und Gleichgewichtsorgan“ ist die Tabelle D unter Absatz „5.2.4 Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren“ heranzuziehen.
Die Antwort vom Versorgungsamt: Sie haben Ihr Widerspruchsziel nicht angegeben. (???) Daraufhin habe ich Akteneinsicht verlangt, um sachlich die gleiche Grundlage zu haben. Gestern kamen die Unterlagen:
1. Sprachaudiogramm gewichtet: 50%
2. Sprachaudiogrann einfach: rechts 30% links 40%
3. Tonaudiogramm: rechts 66% links 60%
GdB 20. Die maßgeblichen Hörverluste sind 40% beiderseits.
Also wieder alles nachgelesen und siehe da - bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen heranzuziehen. (Lt. Audiogramm 50% und daher eindeutig mittelgradig und somit GdB 30.)
Andererseits ist nicht definiert, welche Grundlage die Formulierung "bis einem Hörverlust von 40%" hat. Ist hier Sprachaudiogramm oder Tonaudiogramm heranzuziehen. Wenn das Tonaudiogramm maßgeblich ist, wäre der GdB 40 - da ältere Messungen links auch schon über 60% lagen, könnte auch ein GdB von 50 gewährt werden.
Wer kann präzise belegen, welches Diagramm für den Hörverlust maßgeblich ist? Ich möchte meinen Widerspruch so verfassen, dass mir der Gang zum Sozialgericht erspart bleibt.
Gruß und Dank im Voraus
(Frank, 57 Jahre, toxische Innenohrlähmung [Streptomicin] seit Kindesalter,