Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

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ekke
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Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#1

Beitrag von ekke »

Hallo liebe Forumsmitglieder,
mein Gehör hat sich leider stark verschlechtert. War schon beim Doc und habe Ton- und Sprachaudiogramm (Freiburger Sprachtest) auf einem Blatt erhalten. Ich möchte beim Amt einen Verschlechterungsantrag stellen. Nach dem Tonaudiogramm hätte ich einen GdB von 70, aber das Amt kann ja auch den Sprachtest heranziehen. Leider kann ich die Ziffern und Kurven des Sprachtests nicht interpretieren und den GdB berechnen. Kann mir jemand sagen wie das geht?

Vorab vielen Dank und beste Grüße
ekke
fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#2

Beitrag von fast-foot »

Hallo ekke,

wenn Du den Sprachtest einstellst, kann ich das.

Gruss fast-foot
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ekke
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#3

Beitrag von ekke »

Hallo fast-foot,

danke für deine Antwort / Hilfe.
Hier ist die Datei.
Auf deine Auswertung bin gespannt wie'n Flitzebogen!

Beste Grüße
ekke
Dateianhänge
Sprachtest.pdf
(120.49 KiB) 2404-mal heruntergeladen
fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#4

Beitrag von fast-foot »

Nach meiner Interpretation komme ich auf einen GdB von 70, rein auf Grund des Sprachaudiogramms (da beim Sprachtest der Wert bei 60 dB fehlt, habe ich das Gesamtwortverstehen geschätzt, eher etwas zu Deinen Ungunsten. Ausserdem gehe ich beim Zahlenverstehen davon aus, dass der Verlust in dB (abzulesen beim Schnittpunkt zwischen der Verbindungslinie der beiden Werte des Zahlenverstehens mit der senkrechten Gerade in der Mitte) einzusetzen ist.

Gruss fast-foot
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fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#5

Beitrag von fast-foot »

Nachtrag:

Wenn Du wissen möchtsest, wie man den GdB berechnet, musst Du nochmals nachfragen.
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Momo
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#6

Beitrag von Momo »

hallo
ich schließe mich fast-foot an. allerdings fehlen rechts die werte des sprachtests bei 60 db und links sowohl bei 60 als auch bei 80 db, so dass man da nur schätzen kann. besser wäre man hätte werte.
der hörverlust für zhalen beträgt links 70 und rechts 65.

gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
ekke
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#7

Beitrag von ekke »

Hi fast-food,

super, daß du mir so schnell helfen konntest. Vielen Dank! Jetzt kann ich mit etwas sichererem Gefühl den Verschlechterungsantrag stellen. Hat jemand Erfahrung, ob der Antrag jetzt schon gestellt werden kann oder ob er besser erst nach der Anpassung der neuen Geräte und nach Abnahme durch den Doc erfolgen sollte?

Dein Angebot mir den Berechnungsweg zu erklären nehme ich gern an, damit ich das künftig selbst kann.

Beste Grüße
ekke
fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#8

Beitrag von fast-foot »

Zuerst auf diese Seite gehen:

http://www.hae-server.de/files/Versorgu ... saetze.pdf

Ausgangspunkt ist Tabelle A auf s. 34. Zuerst musst Du das Gesamtwrtverstehen berechnen, das ist die Summe der Verstehendsquoten bei 60 dB, 80 dB und 100 dB. Diese liest Du folgendermassen imSprachaudiogramm ab:

Du gehst für jedes Ohr zunächst separat vor.

Ganz aussen hast Du dB-Werte. Wenn du nun schaust, wo die waagerechte Linie bei 100 dB sich mit der mit "w" (für Worte) beschrifteten Linie schneitet und dann von diesem Punkt aus senkrecht nach oben fährst, findest Du dort die Verständlichkeit in %. Wenn Du dies für 80 dB und 60 dB wiederholst und die Werte addierst, erhälst Du das Gesamtwortverstehen. Diese Zahl habe ich bei Dir geschätzt.
Dann schaust Du, wo sich die mit "z" beschriftete Linie mit der senkrechten Geraden in der Mitte des Audiogramms schneidet. Die senkrechte Gerade hat eine eingene dB-Skala. Dort liest Du den Wert ab.
Nun schaust D in Tabelle A nach. Du gehst vom Geamtwortverstehen aus und fährst auf der Höhe des entsprechenden Wertes (die Werte stehen ganz links) waagerecht so weit nach rechts, bis Du Dich exakt senkrecht unter dem Wert für das Zahlenverstehen (in dB) befindest. Der dort eingetragene Wert ist der Hörverlust in %.

So gehst Du für beide Ohren getrennt vor. Mit den beiden so bestimmten Werten ermittels Du mit Hilfe von Tabelle D auf s. 35 den GdB.

Bei Fragen nochnalös melden.

Gruss fast-foot
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ekke
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#9

Beitrag von ekke »

Hallo fast-foot,

vielen Dank für die "Nachhilfe" eigendlich einfach - wenn man weiss wie.

Beste Grüße
ekke
ekke
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#10

Beitrag von ekke »

Hi Momo,
hi fast-foot,

danke für eure Einschätzungen. Ihr habt jedoch beide gesagt, daß Daten fehlen. Ich hab nichts weggelassen. Kann hier beim Doc was schief gegangen sein? Oder sind die Werte so schlecht daß sie nicht angezeigt werden? Ich hoffe, das mir das amt hier nicht 'nen Strick draus dreht.

Gruß
ekke
Momo
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#11

Beitrag von Momo »

hallo

viele hnos interessiert eher wieviel sprachverstehen kann ich überahutp erreichen. das hat bedeutung für die versorgung.
ejrer weniger interessant für den hno ist eben der gdb.
daher wird oft nur so gemessen, dass es medizinisch sinn macht.

für den antrag braucht man eben die werte bei 60, 80 und 100 dB beim sprachverstehen und den Hörverlust für Zahlen (den hast du).
was passieren könnte, wenn eben die wertze fehlen, ist dass du zum gutachter geschickt wirst oder aber der sachbearbeiter auch schätzt. für den HNO sollte es kein problem sein die messungen durchzuführen, wenn du darum bittest.

aber auch bei vollständigen werten kann es sein, dass du zum gutachter musst.

grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
franzi
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#12

Beitrag von franzi »

Hallo

Bei dem HV braucht EKKe doch eigendlich gar kein Sprachtest für das Amt oder lieg ich da nun falsch?

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
ekke
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#13

Beitrag von ekke »

Hallo Franzi,

willst du damit sagen, daß ich mir raussuchen kann ob ich denen das Tonaudiogramm oder den Sprachtest schicke?

Guß
ekke
franzi
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#14

Beitrag von franzi »

Hallo Ekke

Nein das wollte ich damit nicht sagen. Sondern : Dort steht, dass der HV ohne Hörhilfen gemacht wird. Das Sprachverständnis wird nur hinzugezogen wenn der Hörverlust unter 40% liegt.
Das heißt das bei dir das Sprachaudiogramm eingendlich keine Rolle spielt bei der berechung das GDB.
Da du ja schriebst das du eine GDB von 70 ausgerechnet hast.

lg franzi
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#15

Beitrag von rhae »

franzi hat geschrieben:Nein das wollte ich damit nicht sagen. Sondern : Dort steht, dass der HV ohne Hörhilfen gemacht wird. Das Sprachverständnis wird nur hinzugezogen wenn der Hörverlust unter 40% liegt.
Leider gibt's zu dieser Aussage keine Belege :\

vg Ralph
franzi
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#16

Beitrag von franzi »

Hallo Ralph

das stimmt leider. ich hab diese aussage im Forum gefunden. Vlt. kann Uli R. mehr dazu schreiben.

lg franzi
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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Uli R.
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#17

Beitrag von Uli R. »

UliR kann.
Doch die Aussage ist belegt. Es steht in der VersMedV (früher Anhaltspunkte) unter der Tabelle A: Bei Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (Feldmann 1988) anzuwenden ***
LG Uli
JND
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#18

Beitrag von JND »

Uli R. hat geschrieben:UliR kann.
Doch die Aussage ist belegt. Es steht in der VersMedV (früher Anhaltspunkte) unter der Tabelle A: Bei Ermittlung von Schwerhörigkeiten bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen (Feldmann 1988) anzuwenden ***
LG Uli
In der nächsten Zeile steht leider, dass sich bei einem Hörverlust (HV) unterhalb von 40% die Berechnungsformel ändert: (3x Wortverstehen @ 60 dB + 2x Wortverstehen @ 80 dB + 1 x Wortverstehen @ 100 dB)/2. Darüber ist es einfache Addition der einzelnen Wortverständnisprozente bei 60,80,100 dB.

Zur Frage, ob Tonaudiogramm oder Sprachtests: Ich würde sagen, dass Tonaudiogramm nur für Babys und Kleinkinder als Berechnungsgrundlage gelten sollte (Hier macht das Sprachverständnis mit den bezeichneten Tests noch keinen Sinn), und erst ab einem gewissen Alter dann auch die Sprachtests zur Berechnung verwendet werden sollten.
Ebenfalls sollte das Tonaudiogramm dann verwendet werden, wenn diejenige/derjenige dessen Hörverlust berechnet werden soll, kein Deutscher Muttersprachler ist und eventuell einige der (z.T. veralteten Wörter) nicht kennt und dadurch schlechter abschneidet als vom Hören her möglich wäre.
Die andere Richtung sind Leute, die den Freiburger Einsilber (zu) gut kennen, da hier dann zu gute Resultate erzielen. Hier würde ich auch eher zum Tonaudiogramm raten, die meisten Sachbearbeiter wollen ja ohnehin nur eine ärztliche Bescheinigung ala: Der Hörverlust beträgt x Prozent, emittelt gemäß Tabelle 5.2.4 D... (Ich bin mir nicht sicher, ob Ärtzte dazu verpflichtet sind anzugeben, ob sie das Tonaudiogramm oder die Ergebnisse der Sprachtests verwendet haben).
fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#19

Beitrag von fast-foot »

Nun, wie ich die Sache interpretiere, ist zunächst vom Reintonaudiogramm auszugehen. Ist ein unregelmässiger Verlauf festzustellen, wird Tabelle B angewandt. Bei für eine Lärmschwerhörigkeit typischem Verlauf ist Tabelle C anzuwenden.
Trifft beides nicht zu, gilt Tabelle A. Dabei ist bei Hörverlusten von über 40 % das Gesamtwortverstehen heran zu ziehen, bei solchen darunter das gewichtete Gesamtwortverstehen (unklar bleibt allerdings, nach welcher Methode die Prozentzahl ermittelt wird, welche über die Wahl des gwichteten oder nicht gewichteten Gesamtwortverstehens entscheidet; sinnvollerweise müsste es bei nicht Vorliegen einer unregelässigen Kurve oder Lärmschwerhörigkeit der Verlust gemäss Tabelle A unter Anwendung des nicht gewichteten Gesamtwortverstehens sein, da der sinnvolle Ablauf mit der Beurteilung des Reintonaudiogramms beginnen würde und bei Ausschluss der beiden Fälle, in denen dieses zur Anwendung käme, mit der Beurteilung mittels Sprachaudiogramm weiter führe und vom Ablauf zuerst das nicht gewichtete Gesamtwortverstehen zur Anwendung käme (da zuerst aufgeführt).

Die 40% beziehen sich meiner Meinung nach nur auf die Entscheidung, ob das gewichtete Gesamtwortverstehen zu konsultieren ist. Die Entscheidung für das Sprachaudiogramm wird hingegen getroffen, wenn beim Reintonaufiogramm ein unregelmässiger Verlauf (dann Tabelle B verwenden) oder für Lärmschwerhörigkeit typischer Verlauf (dann kommt Tabelle C zur Anwendung) vorliegt.

Für mich wäre dieses Vorgehen zumindest logisch. Ob es gesetzlich verbindlich ist, ist eine andere Frage.

Ich werde bei zukünftigen Fragen jedoch in diese Richtung argumentieren. Von daher gesehen muss für die Beurteilung des GdBs immer zunächst das Reintonaudiogramm in Bezug auf die Kriterien unregelmässiger Verlauf und Lärmschwerhörigkeit hin untersucht werden. Wird beides ausgeschlossen, ist das Sprachaudiogramm Ausschlag gebend.

Ich gehe davon aus, dass dieses Prozedere für beide Ohren getrennt vorzunehmen ist.

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 19. Mär 2012, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#20

Beitrag von Uli R. »

Die Frage war doch hier was zur Bewertung von einem HV über 40% herangezogen wird. Das ist eindeutig Tabelle -B- und -C-.
Das gewichtete Gesamtwortverstehen dient eher dem Vorteil des Patienten. Es gibt Schwerhörige denen steht lt. Tabelle nur ein sehr geringer GdB zu. Darum wird das gew. Gesamtwortverstehen bewertet. Dann bekommen die Schwerhörigen mit einem "geringen HV" einen GdB der ihrem Sprachverstehen entspricht. Auch die anderen Bewertungen dienen dem Vorteil des Antragstellers.
Es lässt sich keine Behinderung so gut einordnen wie die Schwerhörigkeit.
Alles ist klar geregelt.
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#21

Beitrag von fast-foot »

Die Frage war doch hier was zur Bewertung von einem HV über 40% herangezogen wird. Das ist eindeutig Tabelle -B- und -C-.
Woraus ist das ersichtlich bzw. wo ist dies festgehalten?
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#22

Beitrag von Uli R. »

Im Eröffnugsbeitrag steht ein GdB nach Audioigramm von 70%.
Das heißt, dass der HV wesentlich über den geforderten 40% liegt.
fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#23

Beitrag von fast-foot »

Hallo Uli R.,

das ist für mich nicht nachvollziehbar (zumindest nach den Informationen auf der erwähnten Seite im Forum).

Gruss fast-foot
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#24

Beitrag von rhae »

Anbei ist ein Auszug der "Versorgungsmedizin-Verordnung". Es sind die 3 Seiten in denen es um Hörschädigungen geht (ohne Tinitus oder Gleichgewichtsstörungen). Das Ganze ist eigentlich sehr verständlich geschrieben und lässt kaum Spielraum für individuelle Auslegungen :p

vg Ralph
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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung

#25

Beitrag von Momo »

Hallo

für den GdB wird der Hörverlust für Sprache herangezogen (steht auch so in den Vers. med. Anhaltspuntken).

Schritt 1:
Zunächst betsimmt man diesen ganz normal, d.h. Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB addiert ergibt das Gesamtwortverstehen. Zusätzlich braucht man den Hörverlust für Zahlen.

Schritt 2:
Dann kann man mit diesen beiden Werten in Tabelle A den prozentualen Hörverlust für Sprache ablesen.

Schritt 3::
Liegt dieser über 40 % dann kann man in der Tabelle von Feldmann den GdB ablesen.

Ausnahme:
Liegt dieser unter 40% macht man das ganze Prozedere, d.h.
Schritt 1 a nochmal:
diesmal nimmt man den Wert bei 60 dB mal 3, den Wert bei 80 dB mal 2 und den Wert bei 100dB einfach und teilt die Summe durch 2 -->dann hat man das gewichtete Gesamtwortverstehen.

Dann wieder weiter mit Schritt 2 und 3:
diesmal mit dem gewichteten Gesamtwortverstehen und dem Hörverlust für Zahlen in Tabelle A wieder den prozentualen HV für Sprache ablesen (gewichtet eben) und dann weiter mit der Tabelle von Feldmann.

Das Tonaudio spilet eigentlich für die bestimmung des GdBs keine Rolle, außer bei Kindern, da dort aufgrund des Sprachstatus noch gar kein freiburger möglich ist.

Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 20. Mär 2012, 08:30, insgesamt 3-mal geändert.
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