Ralph hat geschrieben:Das Ganze ist eigentlich sehr verständlich geschrieben und lässt kaum Spielraum für individuelle Auslegungen
Dann kannst Du mir sicher sagen, wo hervor geht, welche Tabelle (in welchem Falle) anzuwenden ist. Es gibt drei Tabellen A, B und C. Man kann implizit (explizit steht dies nirgends) davon ausgehen, dass primär Tabelle A anzuwenden ist.
Bei Tabelle B steht jedoch sinngemäss ohne weiteren Kommentar "für unregelmässigen Verlauf des Reintonaudiogramms". Heisst dies nun, dass in diesem Falle Tabelle B heran gezogen werden MUSS? Wenn ja stellt sich die Frage, wann von einem unregelmässigen Verlauf gesprochen werden kann.
Entsprechend für Tabelle C und Lärmschwerhörigkeit. Hier stellt sich die weitere Frage, was für eine Tabelle denn in den anderen Fällen (z.B. typische Altersschwerhörigkeit) angewendet werden soll (ich würde sagen, das Sprachaudiogramm, weil dieser Fall bei den Tonaudiogrammen nicht vermerkt ist).
Zudem lässt die Entscheidung, ob der Verlauf unregelmässig oder im Sinne einer Lärmschwerhörigkeit ist, weiteren Spielraum offen.
Ich würde mich grundsätzlich der Vorgehensweise von Momo anschliessen. Dies lässt aber trotzdem die Frage offen, wann die Tonaudiogramme zur Anwendung kommen, zumal nicht alle Fälle abgedeckt werden.
Nur ein Beispiel: Wenn steht, bei unregelmässigem Verlauf des Tonaudiogrammes komme Tabelle B zur Anwendung, heisst dies für mich (aus rein logischer Sicht), dass in diesem Falle eben nicht das Sprachaudiogramm zählt, sondern das Reintonaudiogramm unter Anwendung von Tabelle B.
Es dünkt mich insbesonere nicht klar, weil durch Tabelle B und C nicht alle möglichen Fälle abgedeckt werden.
Momo hat geschrieben:für den GdB wird der Hörverlust für Sprache herangezogen (steht auch so in den Vers. med. Anhaltspuntken).
Wo steht das genau?
Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme