Fragen zum GdB

fast-foot
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Re: Fragen zum GdB

#26

Beitrag von fast-foot »

schubiga hat geschrieben:Ja sorry ,fast foot ,so steht das in dem Gutachten und ich hoffe doch schwer, das ich von einer HNO- Ärztin untersucht worden bin. Ob sie kompetent ist, weiß ich nicht. Zulassung prüfen?
Bist Du sicher, das mit dem verwendeten Bera-Gerät keine Knochenleitungsmessung durchgeführt werden kann?
Zur BERA: Es sieht nach Deiner Schilderung, auf Grund der Potentialkurven und den Angaben über das betreffende Gerät eindeutig danach aus, dass die Aerztin eine Luftleitungs-BERA durchgeführt hat.

Aus der Reintonaudiometrie ist ersichtlich, dass die Hörschwellen beidseits bei mindestens 80 dB liegen (bis auf eine Ausnahme). Aus den Aufzeichnungen der BERA geht hervor, dass der stärkste Reizpegel bei 80 dB lag. Somit kann bei einer Luftleitungs-BERA gar kein Pegel-Latenzdiagramm erstellt werden, da im besten Falle eine einzige Latenz gemessen werden kann (also wurde die BERA völlig fehlinterpretiert):
BERA (Brainstem Evoked Response Audiometrie)

Bei der Ableitung der BERA zeigten sich bei guter Darstellbarkeit der Wellen 1-V beidseitig Latenz- und Interpeaklatenzen in der Norm. Kein Anhalt für retrocochleäre Störung.
Auf Grund dieser völlig inkompetenten Aussage (aus dem Diagramm der Luftleitungs-BERA kann egentlich gar nichts heraus gelesen werden) ist die Uebeprüfung der Zulassung angezeigt (ich gehe davon aus, dass Du ein Anrecht auf diese Informationen hast; also die betreffenden Daten am besten bei der Aerztin schriftlich einfordern; allenfalls per RA).

Falls sie über keine Zulassung verfügt, allenfalls eine Anzeige wegen Körperverletzung (oder fahrlässiger Inkaufnahme einer solchen o.ä.) überprüfen, da audiometrische Untersuchungen nur von dafür autorisierten Personen durchgeführt werden dürfen (davon gehe ich jedenfalls aus), insbesondere, da gewisse Reizsignale potentiell gehörgefährdend sind und also eine Schädigung der Gesundheit bewirken können.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#27

Beitrag von schubiga »

Lieber Fast-Foot,
ich weiß ja, das Männer und Frauen eine unterschiedliche Sprache sprechen, aber Dich verstehe ich ja mit den ganzen Fachausdrücken gar nicht!
Bitte nochmal langsam und zum Mitschreiben:
was meinst Du mit Überprüfung der Zulassung? Die Ärztin nennt sich doch Fachärztin für HNO ,Audiologie- Neurootologie BV- HNO(was auch immer das heißt)
Oder meinst Du damit die fachliche Kompetenz der Person, die diese Untersuchungen in der Praxis durchgeführt hat? :help:
Zusammenfassung ansonsten:
  • das Gutachten ist nicht neutral und unabhängig (wegen Anmerkungen in Klammern)
  • das Gutachten ist inhaltlich und fachlich mangelhaft
und deshalb lehne ich den Vergleich aus guten Gründen ab.
Die Ärztin wird daher um neue Erstellung eines Gutachen gemäß der VMG gebeten.
Andernfalls werde ich ein Privatgutachten erstellen lassen, welches die inhaltlichen und fachlichen Mängel des Gutachtens darstellt.
Ist das in etwa der Kontext Deiner Ausführungen?
Liebe Grüße schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
fast-foot
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Re: Fragen zum GdB

#28

Beitrag von fast-foot »

schubiga hat geschrieben:was meinst Du mit Überprüfung der Zulassung? Die Ärztin nennt sich doch Fachärztin für HNO ,Audiologie- Neurootologie BV- HNO(was auch immer das heißt)
Meine Meinung:

Die Frage ist, ob sie sich 1. zu Recht so nennt (Diplom überprüfen) und 2. ob sie über eine Bewilligung verfügt, ihren Beruf auszuüben (kann je nachdem auch entzogen werden).
schubiga hat geschrieben:Oder meinst Du damit die fachliche Kompetenz der Person, die diese Untersuchungen in der Praxis durchgeführt hat?
Eigentlich bezog ich mich auf die Person, welche die Verantwortung trägt (also die HNO).
schubiga hat geschrieben:das Gutachten ist inhaltlich und fachlich mangelhaft
Ja, aus den genannten Gründen.
schubiga hat geschrieben:Die Ärztin wird daher um neue Erstellung eines Gutachen gemäß der VMG gebeten.
Andernfalls werde ich ein Privatgutachten erstellen lassen, welches die inhaltlichen und fachlichen Mängel des Gutachtens darstellt.
Allenfalls wäre eine Sprachaudiometrie, welche den Anforderungen der Versorgungsmedizischen Grundsätzen gerecht wird, angezeigt. Abgesehen davon sind jedoch keine weiteren Untersuchungen erforderlich, da die Befunde klar sind (die BERA bringt eh nichts).

Allerdings kann man sich fragen, wie glaubwürdig das ganze Gutachten ist, wenn diese Mängel vorhanden sind. Also könnte vielleicht (z.B. auf Grund eines Privatgutachtens; Kosten etc.?) auch eine neue Untersuchung verlangt werden.

Je nachdem könnte der GdB dann noch schlechter heraus kommen (so wie ich die Sache sehe, ist das einzig sichere der Vergleich; Du erhältst dann zwar meiner Meinung nach nicht, was Dir rechtlich zusteht, aber wenigstens weisst Du dann, was Du sicher bekommst).

Was nun der beste Weg ist, weiss ich nicht.
Ich habe in erster Linie auf Mängel des Gutachtens hin gewiesen und die eine oder andere Idee aufgezeigt, wie man "daraus Kapital schlagen" könnte.

Gruss fast-foot
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schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#29

Beitrag von schubiga »

Hallo fast-foot,
danke für Deine Ausführungen.Ich werde beim Gespräch mit meiner RA auf die von Dir angeführten Mängel im Gutachten hinweisen. Vielleicht führt dies ja zu einem neuen , neutral abgefassten Gutachten.
Liebe Grüße schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#30

Beitrag von fast-foot »

Ich gebe hier nochmals ein vorläufiges Fazit aus meiner Sicht (es basiert also nur auf meiner Meinung) wieder:

1. Rein auf Grund des Hörverlusts kann kein GdB höher als 80 resultieren (also auch bei beidseitiger Taubheit).

2. Der Hörverlust wird auf Grund des Sprachaudiogramms bestimmt (sofern möglich):

"Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist."

Da bei Dir jedoch auf Grund des Hörverlusts eh bereits der maximal mögliche GdB anerkannt wird, könnte die Berücksichtigung einer Sprachaudiometrie höchstens einen niedrigeren GdB zur Folge haben (vielleicht ist es möglich, in "Eigenregie" ein Sprachaudiogramm erstellen zu lassen (das jedoch nicht (irgendwann) in Deinen Akten landet; nicht unbedingt einfach zu bewerkstelligen), um die Werte in Erfahrung zu bringen).
Bei einer erneuten Untersuchung könnte sich dies also negativ auswirken.

3. Den Knackpunkt stellen die Sprachstörungen dar. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen heisst es:

"5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit
grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen

angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)

100"

Meiner Meinung nach hast Du Anspruch auf das GL, wenn Du bis zum siebten Lebensjahr eine Sprachstörung erworben hast (oder diese "angeboren" ist); ansonsten berechtigt dies nicht für die Vergabe eine GdB von 100, zumal aktuell keine schwere Sprachstörung vorliegt (auch keine leichte, nehme ich an).

Die Frage ist, wie dies bewiesen werden kann (bzw. ob dies aberkannt bzw. wie dies verhindert werden kann).

4. Die 10 für die Atresien etc. scheinen mir angemessen (ich weiss es allerdings nicht; jedenfalls steht diesbezüglich nichts in den Grundsätzen).

Wie gesagt, habe ich nur meine Meinung dargestellt.

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 1. Sep 2013, 00:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Momo
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Re: Fragen zum GdB

#31

Beitrag von Momo »

fast-foot hat geschrieben: Meiner Meinung nach hast Du Anspruch auf das GL, wenn Du bis zum siebten Lebensjahr eine Sprachstörung erworben hast (oder diese "angeboren" ist); ansonsten berechtigt dies nicht für die Vergabe eine GdB von 100, zumal aktuell keine schwere Sprachstörung vorliegt (auch keine leichte, nehme ich an).

Die Frage ist, wie dies bewiesen werden kann (bzw. ob dies aberkannt bzw. wie dies verhindert werden kann).
Meine Meinung:
Zwar wäre GdB 80 für den Hörverlust richtig bei beidseitiger Taubheit ohne Berücksichtigung, dass diese bereits in der Kindheit vorlag, aber mit einem HV von 100% ist schubiga taub und damit stünde ihr sehr wohl (auch ohne Sprachstörung, da diese Einschränkung nur bei an Taubheit grenzender SH gilt) das Merkzeichen GL (und RF natürlich) zu.

Meine Meinung...

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Uli R.
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Re: Fragen zum GdB

#32

Beitrag von Uli R. »

Richtig Momo!! HV von 100 gibt MZ GL !!! Sprachstörungen müsen da keine bestehen.
fast-foot
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Re: Fragen zum GdB

#33

Beitrag von fast-foot »

Mag sein. Das ist jedoch aus den Grundsätzen nicht ersichtlich (also für mich nicht nachvollziehbar, was natürlich nichts heissen muss).
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Re: Fragen zum GdB

#34

Beitrag von schubiga »

An Momo, fast-foot, Uli.R:
Hallo, Ihr Lieben
vielen Dank für Eure Ausführungen. Ich habe jetzt durch Euch eine Menge über meinen Hörverlust und die damit verbundene Problematik lernen dürfen. Dafür vielen Dank an Euch und auch an das Forum. Ohne fachliche Unterstützung hätte ich das gemacht was viele tun, wenn sie sich einer Sache nicht sicher sind: nämlich aufgeben!
Jetzt noch einmal zu meinem Problem.
An fast-foot:
Da bei Dir jedoch auf Grund des Hörverlusts eh bereits der maximal mögliche GdB anerkannt wird, könnte die Berücksichtigung einer Sprachaudiometrie höchstens einen niedrigeren GdB zur Folge haben (vielleicht ist es möglich, in "Eigenregie" ein Sprachaudiogramm erstellen zu lassen (das jedoch nicht (irgendwann) in Deinen Akten landet; nicht unbedingt einfach zu bewerkstelligen), um die Werte in Erfahrung zu bringen).
Bei einer erneuten Untersuchung könnte sich dies also negativ auswirken.
fast-foot, da merkwürdigerweise der Sprachtest in dem Gutachten nicht auftaucht, gehe ich davon aus , das er so schlecht ist, das er meine 100% Taubheit untermauert. Ein Arzt hat ja schon vor Jahren gesagt: Das tatsächliche Hörvermögen von mir lässt sich aufgrund der fehlenden Vertäubungsmöglichkeiten nicht sicher bestimmen. Aufgrund der Mikrotie und der Mißbildungen sind andere Messungen als das Ton und Sprachaudiogramm bei mir offensichtlich ja nicht durchführbar.
Da das letzte Ton-Audiogramm meines HNO von 2011 fast die gleichen Ergebnisse im Audiogramm ergibt, wie die Messung der Gutachterin mit 100% HV taub, mache ich mir eigentlich wenig Sorgen, das eine neuerliche Messung , selbst mit Sprachaudiogramm für mich negativ ausfällt, oder muss ich mir Sorgen machen?

An Uli R.:
Danke für Deine Unterstützung!

An Momo:
Meine Meinung:
Zwar wäre GdB 80 für den Hörverlust richtig bei beidseitiger Taubheit ohne Berücksichtigung, dass diese bereits in der Kindheit vorlag, aber mit einem HV von 100% ist schubiga taub und damit stünde ihr sehr wohl (auch ohne Sprachstörung, da diese Einschränkung nur bei an Taubheit grenzender SH gilt) das Merkzeichen GL (und RF natürlich) zu.

Meine Meinung...
Deine Meinung gefällt mir! :D
Wenn ich hartnäckig genug bin, versteht es ja vielleicht sogar das VA eines Tages!
Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.
Lieben Dank für die unendliche Geduld mit der manchmal etwas begriffstutzigen schubiga
P.S. Ich habe Dir übrigens eine Mail geschickt
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fast-foot
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Re: Fragen zum GdB

#35

Beitrag von fast-foot »

fast-foot, da merkwürdigerweise der Sprachtest in dem Gutachten nicht auftaucht, gehe ich davon aus , das er so schlecht ist, das er meine 100% Taubheit untermauert. Ein Arzt hat ja schon vor Jahren gesagt: Das tatsächliche Hörvermögen von mir lässt sich aufgrund der fehlenden Vertäubungsmöglichkeiten nicht sicher bestimmen. Aufgrund der Mikrotie und der Mißbildungen sind andere Messungen als das Ton und Sprachaudiogramm bei mir offensichtlich ja nicht durchführbar.
Da das letzte Ton-Audiogramm meines HNO von 2011 fast die gleichen Ergebnisse im Audiogramm ergibt, wie die Messung der Gutachterin mit 100% HV taub, mache ich mir eigentlich wenig Sorgen, das eine neuerliche Messung , selbst mit Sprachaudiogramm für mich negativ ausfällt, oder muss ich mir Sorgen machen?
Das habe ich mir auch überlegt.

Unter der Prämisse, dass Du bis 80 dB eigentlich keinen Ton hörst (diese Voraussetzung ist auf Grund der Reintonaudiometrie praktisch gegeben), kann man davon ausgehen, dass Du bis zu diesem Wert auch keine Sprache verstehst (0 %).
Da der dB-Wert bezüglich des Zahlwortverstehens bei 85 liegt, dürfte selbst bei der unrealistischen Annahme von 100 %-igem Wortverstehen bei 100 dB letztlich der Hörverlust auf Grund der Sprachaudiometrie 100 % betragen.

Ich gehe also davon aus, dass bei einem Sprachtest ein beidseitiger Hörvelust von 100 % resultieren würde, wonach also laut Momo und Uli R. das GL berechtigt wäre.

Dies ist meine Einschätzung unter der Annahme, dass die 85 dB-Werte bezüglich des Zahlwortverstehens zutreffen (einige Reserve nach unten bleibt jedoch so oder so).

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 1. Sep 2013, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen zum GdB

#36

Beitrag von schubiga »

Hallo zusammen, ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich habe die Gutachterin gebeten, sich auf eine Beurteilung gemäß der Richtlinien der Vers. Med. G. zu beschränken, ohne irgendwelche Kommentare über meine BAHA Versorgung und sie schickt mir fast das gleiche Schreiben wie im Gutachten schon. Was soll ich jetzt noch machen?
Gruß schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#37

Beitrag von maryanne »

Das ist doch idiotisch: ein Hörverlust von 100 % ergibt GdB 80 und bei der Bewertung spielt die Hörhilfe keine Rolle. Die Ärztin hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Quelle: Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehöriger, BAG Selbsthilfe, 35. Auflage (2007) Seite 439 - 441.

Schubiga, lass dir das nicht gefallen. Allein die Erwähnung des Nutzens des BAHA ist schon ein Fehler.

Maryanne

PS: Mehr als hier posten kann ich leider nicht
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Re: Fragen zum GdB

#38

Beitrag von Momo »

mal ehrlich: ich würde ihre kompetenz als gutachterin in frage stellen.
da dein hv deutlich über 40% leigt besteht überhaupt kein anlass das gewichtete gesamtwortverstehen heranzuziehen- das müsste sie wissen.
dann wird der grad der behinderung nicht in % angegeben.
und ein herr bruss ist in den versorgungsmedizinischen grundsätzen nciht zu berücksichtigen, genauso wenig wie das verwertbare restgehör mittels baha.
das sind nur die sachen die mir sfort auf die schnelle aufflallen.
ich würde vor gericht verlangen, dass ein anderer gutachter eingeschaltet wird.
grüße
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Re: Fragen zum GdB

#39

Beitrag von Uli R. »

Ganz genau Maryanne!
Geregelt ist das Ganze in der VersMedV 26.5 Hör u. Gleichgewichtsorgan Tabelle D.
HV 100% ergibt eindeutig GdB von 80%. Es ist auch eindeutig erwähnt, dass der HV ohne Hilfsmittel gemessen wird. Hg, CI etc. bleiben außen vor.
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Re: Fragen zum GdB

#40

Beitrag von schubiga »

Vielen Dank an Maryanne, Momo und Uli R. für die Unterstützung. Ich bin froh, das ich die Möglichkeit habe, hier zwischendurch meinen Frust abzulassen. :{ Aber ich gebe nicht auf und werde Euch weiter informieren.
Liebe Grüße schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#41

Beitrag von schubiga »

Hallo alle zusammen,
ich wollte mich für die bisherige Unterstützung und den Zuspruch ganz herzlich bedanken und habe dank Euch genügend Argumente gehabt, um einen neuen Arzt zu bitten, mir etwas zu schreiben, was mir bei der Durchsetzung meiner Ansprüche helfen kann.
Die Erklärung für meine gute Laune seht Ihr im Anhang.
Fast-foot, dein Tipp mit der BERA war goldrichtig!
Momo ist auch so unendlich geduldig, wenn sie mir was erklären muss :D
LG schubiga
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Zuletzt geändert von schubiga am 17. Okt 2013, 21:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen zum GdB

#42

Beitrag von fast-foot »

Hallo schubiga,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Eventuell könntest Du den Text noch anonymisieren, falls Du nicht wünscht, dass gewisse Daten öffentlich einsehbar sind.

Gruss fast-foot
Zuletzt geändert von fast-foot am 17. Okt 2013, 21:01, insgesamt 1-mal geändert.
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