Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

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Jona
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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

#1

Beitrag von Jona »

Moin,
für uns ist das Thema Hörgeräte neu..... mein Sohn (11) wird demnächst ein Hörgerät bekommen (einseitige Schalleitungsschwerhörigkeit - Tympanosklerose laut Doc). Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten? Oder müssen wir zuzahlen?

Gruß, Jona
Sohn 12, einseitig mittelgradig bis 60db hörgeschädigt
AlfredW
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Registriert: 14. Nov 2005, 23:39
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Wohnort: Worms

Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

#2

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

soweit ich weiß werden bei Kindern alle Kosten übernommen.
Bei Erwachsenen sieht das ganz anders aus.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
muggel
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Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

#3

Beitrag von muggel »

Hallo,

auch für Kinder gibt es Pauschalen.
Es hängt also ganz davon ab, für welches Hörgerät man sich entscheidet.
So zahlt keine Krankenkasse z.B das Lynx von GNResound vollkommen, egal, ob es sich bei dem Träger um ein Kind oder um einen Erwachsenen handelt.

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
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Ohrenklempner
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Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Für eine Kinderversorgung zahlt die Krankenkasse mehr als für eine Erwachsenenversorgung. Außerdem ist die Batterieversorgung inklusive. Ich weiß es jetzt nicht exakt, aber ich meine, pro Hörgerät etwa 1.100 Euro. Lass dich vom Akustiker beraten!
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

Zu audiologischen Ratschlägen, Anpassberatungen oder Hörgeräte-Offerten fragen Sie nicht mich sondern Ihren Hörakustiker (m/w/d)! 👍
Valdemar
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Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

#5

Beitrag von Valdemar »

Eine gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 784,94 Euro pro Hörgerät. Bei privaten Kassen sieht das wieder anders aus. Da kommt es drauf an welcher Betrag in der individuellen Vereinbarung steht.
Weitere Infos zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden sich hier.
pikacht
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Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

#6

Beitrag von pikacht »

Hallo, steht auch in dem verlinkten Artikel drin:(Zitat)

"Abe einer Hörminderung von über 80 dB grenzt die Schwerhörigkeit fast an eine Taubheit. In diesem Fall fällt die Kostenübernahme der Krankenkasse meist höher aus."

Und so sehe ich das auch !
Für Hörgeschädigte mit an "taubheit grenzender Schwerhörigkeit" zahlen die KK im Einzelfall sogar das komplette Hörgerät, wenn man sich an gewisse "Spielregeln" hält
und eine gewisse Ausdauer hat ;)
Gruß Pikacht
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