Folgendes:
Ich trage links
und rechts seit Mai 2016 ein
Bei einer Infoveranstaltung erfuhr ich, daß man bei einem
Daraufhin habe ich meinen Schwerbehindertenausweis zum Versorgungsamt geschickt. Eine Erhöhung gab es zwar, aber wegen anderer Erkrankung.
Das Merkzeichen GL wurde aber abgelehnt. Begründung: es liegt keine Taubheit an beiden Ohren vor.
Ist das denn so richtig? :help:
Wer hat da nun recht?
