inwieweit wären denn - nach 2013 - die Krankenkassen überhaupt noch "in der Pflicht", wenn sie mit der Neuregelung seit 2013 mittels des "Köders: Fastverdoppelung der HGA-Alimentation" die damit verbundenen "Risiken und Nebenwirkungen" an die Akustikerzunft "verhökert" haben und die HGA`s sich nunmehr lediglich ihrer übernommenen Verantwortung mittels Kundenfalschberatung zu entziehen gedenken?
