20% Abschlag auf 2. Hörgerät

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bestianegra
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20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#1

Beitrag von bestianegra »

Hallo

Die KK zahlt für das 2. HG 20% weniger als zum ersten HG.

Inwieweit ist dieser "Rabatt"/Abschlag für den HA verpflichtend bzw. ist es gängige Praxis dass dieser gewährt wird?

Worauf fußt dieser "20% Abschlag". Geringerer Zeitaufwand beim Einstellen? Günstigerer Einkauf?

Danke und Grüße
Ralph
akopti
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#2

Beitrag von akopti »

Hallo,

ja, der Abschlag ist verpflichtend und steht in den Verträgen mit den Krankenkassen
Die Begründung liegt darin, dass man für das zweite Hörgerät einen Teil der notwendige Messungen nicht nochmal machen muss, da man davon ausgeht, dass z.B das Audiogramm sowieso immer beidseitig gemessen wird. Das man für die beidohrige Anpassung allerdings zusätzliche Nachweismessungen machen muss, wird von den Krankenkasse beflissentlich ignoriert.

Gruß

Dirk
bestianegra
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#3

Beitrag von bestianegra »

Hallo Dirk

Danke für die Antwort. Ich kann ja mal, wenn ich dann die Rechnung bekomme, schauen ob die 20% Abschlag vermerkt sind.

Grüße
Ralph
Lchtschwrhrg
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#4

Beitrag von Lchtschwrhrg »

bestianegra hat geschrieben:Hallo Dirk

Danke für die Antwort. Ich kann ja mal, wenn ich dann die Rechnung bekomme, schauen ob die 20% Abschlag vermerkt sind.

Grüße
Ralph
Die 20% Abschlag fürs Zweite bezieht sich doch auf die Erstattungsleistung der ges. KV an den Akustiker, oder?
bestianegra
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#5

Beitrag von bestianegra »

Lchtschwrhrg hat geschrieben:
bestianegra hat geschrieben:Hallo Dirk

Danke für die Antwort. Ich kann ja mal, wenn ich dann die Rechnung bekomme, schauen ob die 20% Abschlag vermerkt sind.

Grüße
Ralph
Die 20% Abschlag fürs Zweite bezieht sich doch auf die Erstattungsleistung der ges. KV an den Akustiker, oder?
Wenn ich Dirk richtig verstanden habe muss aber der HA den Abschlag an den Kunden weitergeben. Darauf zielt e ja auch meine Frage.

Ich werde meiner HA daraus keinen Strick drehen. Aber wenn es so vertragstechnisch zwischen den KK und den HAs gefordert ist, kann ich mir vorstellen dass sich die HAs auf dünnes Eis begeben, falls der Abschlag nicht in der Rechnung auftaucht. Zumal bei den "Kassengeräten" der Abschlag in jedem Falle an den Kunden weitergegeben wird.

Es gibt sicher Wege (andere Kalkulation) die 20% in der Rechnung auftauchen zu lassen, was aber wieder den Ein-Geräte-Träger benachteiligt.

Grüße
Ralph
Lchtschwrhrg
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#6

Beitrag von Lchtschwrhrg »

bestianegra hat geschrieben: Wenn ich Dirk richtig verstanden habe muss aber der HA den Abschlag an den Kunden weitergeben. Darauf zielt e ja auch meine Frage.
Zumal bei den "Kassengeräten" der Abschlag in jedem Falle an den Kunden weitergegeben wird.
Grüße
Ralph
Ne Ralph - beim Kassengerät sieht der Kunde gar nichts von der Abrechung - und die 20%, die die Kasse für das zweite HG dem Aku weniger zahlt beziehen sich ja nur auf die Erstattung des 2ten Geräts . also gibt es keine Benachteiligung des einseitig versorgten - es ist ja auch kein "Einkufsrabatt" des Akus sondern eine Kürzung der Kassen--Zahlung an ihn - und bezieht sich in der Höhe nur auf den Festwertbetrag der gesetzlichen Kasse.
Die Krankenkasse holt sich für sich diesen niedrigeren Preis eben mit der Begründung, dass bestimmte Arbeiten es Aku immer für beide Ohren erfolgen und sehen sich da als Großabnehmer der HG Hersteller, die das sicher in der Abrechnung gegenüber Aku berücksichtigen. Wenn Du aber als Einzelverbraucher eines Satz HGs die gleichen Konditionen wie die Krankenkassen erwartest, dann good luck -
akopti
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#7

Beitrag von akopti »

Das habe ich so nicht geschrieben. Der Akustiker muss diesen Abschlag der KK gewähren. Ob er den Abschlag auch am privaten Eigenanteil abzieht ist nirgends festgeschrieben.

Gruß

Dirk
bestianegra
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#8

Beitrag von bestianegra »

akopti hat geschrieben:Das habe ich so nicht geschrieben. Der Akustiker muss diesen Abschlag der KK gewähren. Ob er den Abschlag auch am privaten Eigenanteil abzieht ist nirgends festgeschrieben.

Gruß

Dirk
Hallo Dirk

Dann habe ich dich falsch verstanden.

Da meine Frage nun doch noch nicht beantwortet ist, nochmals und etwas klarer formuliert:

Inwieweit ist dieser "Rabatt"/Abschlag für den HA gegenüber dem Kunden verpflichtend bzw. ist es gängige Praxis dass dieser dem Kunden gewährt wird?

Bei dem "Kassengerät" scheint dies so zu sein. Aber was ist bei Zuzahlungsgeräten?

Grüße
Ralph
Skunkdude
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#9

Beitrag von Skunkdude »

Hallo Ralph,

wie Dirk schon geschrieben hat ist das ein Abschlag, um den der von der KK gezahlte Festbetrag für das zweite Gerät reduziert wird. Damit hat der Kunde zunächst nichts zu tun.
Ich kenne es so, dass der Abschlag "weitergegeben" wird. Das heißt, dass der Kunde auch bei zuzahlungspflichtigen Geräten diese Differenz nicht zahlen muss.
Prinzipiell darf der Akustiker das aber selbst entscheiden.

Meintest du das?

Grüße
Skunk
bestianegra
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#10

Beitrag von bestianegra »

Hallo Skunk

Genau das wollte ich so wissen.

Danke und noch ein angenehmes Wochenende.

Ralph
janni0688
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Re: 20% Abschlag auf 2. Hörgerät

#11

Beitrag von janni0688 »

Der Stereoabschlag (Rabatt) MUSS an den Kunden durchgereicht werden. Das ist in den Verträgen zwischen Krankenkassen und der Innung verbindlich vorgeschrieben. Das heißt, bei beidohriger Versorgung kostet das 2te HG tatsächlich 153,-€ weniger. Somit bezahlt man als Kunde für beide Hörgeräte die gleiche Aufzahlung.
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