GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

HHO69
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#51

Beitrag von HHO69 »

@ Gerhard_R
was du beschreibst könnte man auch defeat device nennen (VW hat für so etwas richtig bluten müssen). Das Hörgerät erkennt genau das Normrauschen (Testsituation=Prüfstand) und kann es vorzüglich unterdrücken. Ist mir übrigens bei meiner Audio-Test-CD auch aufgefallen, das es da diverse Rauschtöne gibt, auf die das Hörgerät besonders gut anspringt. Beim Autofahren habe ich das auch je nach Geschwindigkeit und Fahrbahnuntergrund gemerkt, dass auf einmal die Höhen des Radios mehr unterdrückt wurden, wie bei anderen Geschwindigkeiten (reproduzierbar).

Je mehr ich mich mit dem Thema Hörgerät beschäftige, desto mafiöser kommt mir die HG-Herstellerindustrie vor. Fast identische Preise, gleiche Baugruppen (Speaker, Mikrofone) Geräte mit einem Klirrfaktor von 2% und das für mehrere 1000Euro die nicht mal ansatzweise die uralt DIN 45500 von 1974 erreichen - ja ich weiß Schwerhörige hören nix - duck und weg.
Neuling in der Testhörphase 125 250 500 750 1 1,5 2 3 4 6 8 12
R 10 20 30 40 35 30 35 55 55 60 55 80
L 20 25 25 30 30 35 45 55 50 55 55 80
rabenschwinge
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#52

Beitrag von rabenschwinge »

schmunzel, was Schwerhörige nicht hören sehen sie beim Lippenlesen ;-).
Skunkdude
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#53

Beitrag von Skunkdude »

Gewichtl hat geschrieben:moin Leute,
ich habe heute gleich 2 x mein Weltbild erschütternde positive Erlebnisse mit Hörakustikern machen dürfen, dass ich zugeben muss:
ja, es gibt doch noch Menschen, die sich von meiner "Hau-Drauf-Sensitivität" nicht beeindrucken lassen und mich trotzdem ernst nehmen und tatsächlich - in MEINEN Augen und Ohren - "möglichst, bestmöglich, soweit möglich" aufpreisfrei versorgen (wollen). Die handeln wahrscheinlich nach dem Motto: "sei nett zu Ä****en, die brauchen´s ganz besonders".
Das entwaffnet mich jedenfalls derartig, dass ich hiermit öffentlich um Entschuldigung bitten möchte, für meine meist vorsätzlich entwertenden Ansagen gegenüber einer Berufsgruppe an sich. Das war nicht nur unfein, sondern auch unklug und unfair. Es tut mir leid und ich werde mich hier nicht mehr äußern.
Machts gut, und - soweit möglich - auch besser Smiling
LG
Gewichtl
War wohl nur eine stao-Behauptung (stao = so tun als ob)
rabenschwinge
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#54

Beitrag von rabenschwinge »

Naja, HH069, wenn man sieht, wie allg. mit Behinderten umgegangen wird ( und nicht nur bei der Hilfsmittelversorgung) , dann wundert das nicht wirklich.
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#55

Beitrag von Faber »

moin,
anscheinend kommen wir so langsam der Kernproblematik näher:
meine Behauptung:
"Wo "einfach so" Kohle zu generieren geht, da geht Redlichkeit und Moral und Ethik flöten". Auch und gerade im kranken Gesundheitswesen.
Da muss man nicht drumherumreden, sondern nur darauf achten, dass man nicht - buchstäblich - der Letzte ist, der die Zeche zahlt.
Und darum geht´s mir.
@rabenschwinge:
bitte löse dich von deinem (Vor-)Urteil, welches du dir im allgemeinen Hilfsmittelbereich angeeignet haben magst. Weil: Die Hörsystemversorgung in Deutschland ist ein Sonder(Un)fall und man muss sich ausführlich mit den abgeschlossenen Verträgen - ich kenne z.B. so langsam fast auswendig den entsprechenden Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha - beschäftigen, um die darin versteckte Brisanz bzgl. der Abwimmelungsversuche von Risiken und Nebenwirkungen vollmundiger Versprechen (HilfsM-RL § 19 beispielsweise) zu erkennen und als Betroffener für sich anzuwenden :)
Tu dir einfach mal den Gefallen und lies:
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf
Die Lektüre würde übrigens auch @Gerhard_R helfen, sich von seinem falschen Glaubenssatz zu lösen, dass schwierige Versorgungsfälle Aufpreise nötig machen.
Es finden sich im Vertragstext 3 KERNAUSSAGEN, die wichtig sind UND VERTRAGSBESTANDTEIL:
1.
die Beeinträchtigungen des KONKRETEN Hörbehinderten sind - und das sind jetzt - an verschiedenen Vertragsstellen - wörtliche Formulierungen - "möglichst", "soweit möglich", "bestmöglich" "auf dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts" - auszugleichen (aufzahlungsfrei, versteht sich).
2.
der Aufwand, der hierfür erforderlich ist - inkl. Einzelfallrisiken - ist vom Hörakustiker zu tragen, wofür er die "Quasi-Fallpauschale" erhält. Insofern ist die Krankenkasse NICHT mehr Ansprechpartner bei erhöhtem Versorgungsbedarf schwieriger Versorgungsfälle!!!
3.
Der Kunde entscheidet, wann er was als "bestmögliches Verstehen" akzeptiert; NICHT der Einsilbertest aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts!!!
Daraus folgt:
a)
es gibt keine "Kassengeräte,"
b)
"Basisgeräte" der Industrie sind ein netter Versuch, den NIEMAND akzeptieren MUSS,
c)
es gibt - mit den HA vereinbarte - modernere Tests als den Freiburger Einsilber, die aber ("sicherheitshalber") nicht angewendet werden, weil die Hörbehinderten diese Verweigerung seitens der HA durchgehen lassen (Satztests anstelle Einsilbertest).
mein Rat:
Transparenz schaffen:
1.
Bei wem gibt es welche Leistungen (Hörsysteme und Anpass-Sorgfalt) im Rahmen der Versorgungsvertragsvereinbarungen.
2.
Wert der eigenen Unterschrift kennen:
Die von der Krankenkasse geforderte Bescheinigung (Anhang 4 des Versorgungsvertrages) wirklich NUR dann unterschreiben, wenn man tatsächlich - im wirklichen Hörumfeld (nicht unter Laborbedingungen) - jetzt "bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen BESTMÖGLICH" (sic!) versteht.
3.
Erfolge dieser eigenen geduldig-gelassen-nervenden Penetranz verbreiten.
Weil:
Mit Patientenrechten ist es wie mit Muskel und Hirn:
"use it - or lose it"
ich muss das wissen, weil:
ich arbeite im REHA-Bereich :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#56

Beitrag von rabenschwinge »

Niedlich, aber falsch !
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#57

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Niedlich, aber falsch !
geht´s ggf. ein Quentchen präzisierter? :)
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#58

Beitrag von Faber »

Skunkdude hat geschrieben:
War wohl nur eine stao-Behauptung (stao = so tun als ob)
stimmt :)
rabenschwinge
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#59

Beitrag von rabenschwinge »

ich erklär´s Dir anhand des Rollis meiner Tochter.

Ausgangsbasis: 25 jährige mit Tetraparese, Tetraspastik, Bauchmuskelverkürzung Beinlängendifferenz nach zwei missglückten Ops sowie geistige Retardierung .

Normaler Rolli ohne Zusatz in Richtung E-Rolli oder Rolli mit e-Unterstützung.

Nun entwickelt die junge Dame aufgrund der Fehlbelastung ( keine Schulter ist darauf ausgelegt grundsätzlich einen Rollstuhl anzutreiben) Arthrose und die Karten werden neu gemischt

Neuer Rolli braucht also E-Unterstützung und schlägt statt mit 1.565 plötzlich mit 5.650 fröhlichen € linchen zu Buche.

Worauf die KK erstmal nada sagt und die Kosten nicht übernehmen will. Sie sieht die Notwendigkeit nicht ein. Sowohl die versorgende Firma als auch ich erhalten den ablehnenden Bescheid. Wobei die versorgende Firma mich gleich darauf hinweist, dass sie mir nicht helfen kann und ich im Falle des Widerspruchs den HA bzw. Orthopäden mit ins Boot ziehen muss, denn sie darf mir nicht helfen.

So, jetzt habe ich zwei Möglichkeiten :

1. ich kneif den Schwanz ein

2. ich geh mithilfe des HA oder Orthopäden gegenan.

Ich hab mich für zweiteres entschieden und bin zusammen mit dem HA gegenan gegangen. Fakt ist nämlich:

Nicht der Ausstatter macht den Preis sondern der Gesetzgeber und die KK. Der HA hat geschrieben warum Tochter den E-unterstützten Rolli braucht, ich hab geschrieben und ->plötzlich ging es.

Oftmals sind nämlich den versorgenden Einrichtungen schlichtweg die Hände gebunden und es ist Eigeninitiative gefragt.

Etwas, dass Dir grad in Deiner Position durchaus geläufig sein sollte.
Gerhard_R
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#60

Beitrag von Gerhard_R »

rabenschwinge hat geschrieben:
Gewichtl hat geschrieben:Es ist schwer, wenn man so derartig aneinander vorbei argumentiert :)

HIER geht es ausschließlich um die Feststellung dessen, was ein Hörbehinderter aufzahlungsfrei erwarten darf und WIE er das durchsetzen kann.
1.
erwarten kann er die ausreichend zweckmäßige individuell bestmögliche Wiederherstellung seiner Hör- und Verstehfähigkeit mit den hierfür erforderlichen Hörsystemen. DAS zahlt die Beitragszahlergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen.
2.
durchsetzen kann er das, indem er die vorgeschriebene Zufriedenheitsbescheinigung tatsächlich auch erst bei Zufriedenheit erteilt. DAS ist Kundenmacht.
3.
Neu - seit 11.April 2017 - ist, dass er nunmehr auch unredliche HA´s seiner Krankenkasse melden und diese hierfür ausdrücklich ein Beschwerdemanagement bereithalten und Beschwerden nachgehen müssen. DAS ist Versichertenmacht.

Die Herausforderung - WER weiß das schon?
Aber:
ich arbeite daran :)
LG
Gewichtl
Du begreifst es nicht, oder?

Der Gesetzgeber und auch die KK geben Dir genau soviel an die Hand, dass Du am Leben teilhaben, arbeiten und Dich verständigen kannst. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Und zwar im gesamten Versorgungsmittelbereich und nicht nur bei den Hörgeräten.

Von bestmöglich und individuell ist da überhaupt nicht die Rede.
ja er scheint ein soziopath zu sein und krankhaft engstirnig.
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Gerhard_R
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#61

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin,
anscheinend kommen wir so langsam der Kernproblematik näher:
meine Behauptung:
"Wo "einfach so" Kohle zu generieren geht, da geht Redlichkeit und Moral und Ethik flöten". Auch und gerade im kranken Gesundheitswesen.
Da muss man nicht drumherumreden, sondern nur darauf achten, dass man nicht - buchstäblich - der Letzte ist, der die Zeche zahlt.
Und darum geht´s mir.
@rabenschwinge:
bitte löse dich von deinem (Vor-)Urteil, welches du dir im allgemeinen Hilfsmittelbereich angeeignet haben magst. Weil: Die Hörsystemversorgung in Deutschland ist ein Sonder(Un)fall und man muss sich ausführlich mit den abgeschlossenen Verträgen - ich kenne z.B. so langsam fast auswendig den entsprechenden Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha - beschäftigen, um die darin versteckte Brisanz bzgl. der Abwimmelungsversuche von Risiken und Nebenwirkungen vollmundiger Versprechen (HilfsM-RL § 19 beispielsweise) zu erkennen und als Betroffener für sich anzuwenden :)
Tu dir einfach mal den Gefallen und lies:
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf
Die Lektüre würde übrigens auch @Gerhard_R helfen, sich von seinem falschen Glaubenssatz zu lösen, dass schwierige Versorgungsfälle Aufpreise nötig machen.
Es finden sich im Vertragstext 3 KERNAUSSAGEN, die wichtig sind UND VERTRAGSBESTANDTEIL:
1.
die Beeinträchtigungen des KONKRETEN Hörbehinderten sind - und das sind jetzt - an verschiedenen Vertragsstellen - wörtliche Formulierungen - "möglichst", "soweit möglich", "bestmöglich" "auf dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts" - auszugleichen (aufzahlungsfrei, versteht sich).
2.
der Aufwand, der hierfür erforderlich ist - inkl. Einzelfallrisiken - ist vom Hörakustiker zu tragen, wofür er die "Quasi-Fallpauschale" erhält. Insofern ist die Krankenkasse NICHT mehr Ansprechpartner bei erhöhtem Versorgungsbedarf schwieriger Versorgungsfälle!!!
3.
Der Kunde entscheidet, wann er was als "bestmögliches Verstehen" akzeptiert; NICHT der Einsilbertest aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts!!!
Daraus folgt:
a)
es gibt keine "Kassengeräte,"
b)
"Basisgeräte" der Industrie sind ein netter Versuch, den NIEMAND akzeptieren MUSS,
c)
es gibt - mit den HA vereinbarte - modernere Tests als den Freiburger Einsilber, die aber ("sicherheitshalber") nicht angewendet werden, weil die Hörbehinderten diese Verweigerung seitens der HA durchgehen lassen (Satztests anstelle Einsilbertest).
mein Rat:
Transparenz schaffen:
1.
Bei wem gibt es welche Leistungen (Hörsysteme und Anpass-Sorgfalt) im Rahmen der Versorgungsvertragsvereinbarungen.
2.
Wert der eigenen Unterschrift kennen:
Die von der Krankenkasse geforderte Bescheinigung (Anhang 4 des Versorgungsvertrages) wirklich NUR dann unterschreiben, wenn man tatsächlich - im wirklichen Hörumfeld (nicht unter Laborbedingungen) - jetzt "bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen BESTMÖGLICH" (sic!) versteht.
3.
Erfolge dieser eigenen geduldig-gelassen-nervenden Penetranz verbreiten.
Weil:
Mit Patientenrechten ist es wie mit Muskel und Hirn:
"use it - or lose it"
ich muss das wissen, weil:
ich arbeite im REHA-Bereich :)
LG
Gewichtl
Zusammenfassung, hallo ich habe meine Pillen nicht genommen, ich bin ein Bürokacker, der sich wichtig machen will, ich brauch keine Wissenschaft, ich bin neurotisch.

Ändert nichts an der Tatsache, dass Leute nur aktuell Geräte bekommen die ihrem aktuellen Lebensstil entsprechen und da nicht rauskommen. Zwickmühle.
Ändert nichts an der Tatsache, dass du meintest, dass deine Resound Stone Age 345 dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Für dne Kunden sind das alles Beweislasten, die er mit der Rentenversicherungen klären muss. @ bestmögliches Hören, für die aktuelle Lebenslage

Von der Ursprünglichen Meinung "Aufpreis nur für Komfort und Design" bist du jetzt aber ganz schön zurückgerudert und willst wieder mal mit halbstarken Argumenten und Paragraphen deine Position verteigigen, die du aber immer ändern willst wie ein kleines Kind, das Recht behalten will.
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rabenschwinge
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#62

Beitrag von rabenschwinge »

unterschreib ich sofort, Gerhard
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#63

Beitrag von Faber »

moin,
das ist wahr, ich versteh's nicht:
1.
die von rabenschwinge geschilderte Rollisituation ist keine im von mir genannten Versorgungsvertrag geregelte Versorgung.
2.
das von mir für meine individuelle Hörbehinderung hier aufzahlungsfrei angepasste Hörsystem gilt als Beispiel, NICHT als "Kassengerät für jederman".
3.
ich habe noch nie hier über Leistungsübernahmen seitens Rentenversicherern geschrieben, stets nur über Krankenkassenversicherungsbeitragszahler.
4.
ich sehe NICHT, wo ich was zurück genommen hätte, bzgl. "Zuzahlungsbedarf besteht nur für Komfort und Design".
Zusammenfassung:
DAS was hier deutlich wird, das ist eine banale Methode mittels persönlicher Entwertung über die Schiene: "gemeinsam drängen wir den Abweichler in eine einsame Psychopathenrolle, dann nimmt ihn keiner mehr ernst". Das nützt aber nix.
Die Fragen bleiben:
1. Hat jemand den Referenzvertrag gelesen?
2. Warum muss der Hörbeeinträchtigte das "bestmögliche Verstehen" schriftlich bestätigen?
3. In wessen Interesse liegt die Verweigerung von Satztests?
Und:
was haben diese Fragen mit meinem individuellen Pillenbedarf zu tun?
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#64

Beitrag von Gerhard_R »

du hast angefangen lautstrak zu erzählen, dass dein KK HG alles kann und alles andere Schnickschnack sei.

Ab dem Punkt muss niemand etwas dazu beitragen, um dich für erfahrene Nutzer lächerlich und unglaubhaft werden zu lassen.

Die KK beurteilt den Anpassungserfolg nach den Tests, nicht deinem Empfinden.

Ohne Vernünftigen Grund(Arbeit vorallem) wirst du entweder ignoriert, oder auf die Rentenversicherung verwiesen.

Alle Grauzonen können von der KK mit den Tests abgewiesen werden.

Die Tatsache, dass die Rentenversicherung oft mithilft, vorallem bei stark Schwerhörigen, sollte dich mal lieber zu der Frage führen, warum das überhaupt nötig wäre, wenn die KK ja immer das bestmögliche SV bezahlt.

KK zählt angenehme Klangfarbe als Komfortgrund, was schon ahnen lässt, das bestmögliches Verstehen, ein dummer Rauschtest, als Absicherung für soziale Kontakte, und eben die Klangfarbe, die ja Komfort sein soll, im direkten Konflikt miteinander stehen.

Vorallem je nach Schwerhörigkeit wird eben die Klangfarbe und die Störgeräusche und die Kanäle einfach aufeinandertreffen und nur die Klangfarbe wird dir helfen Geräusche zu differenzieren, die eben auch mit den Kanälen zusammenhängt und anderen Features. Das ist gewollt schwammig ausgedrückt. Und der Statische Störgeräsuchtest eben unsinnig.

Daher auch der Umweg über die Rentenversicherung, da die KK kein vernünftiges System für Einzellfälle hat.

Du kannst eine Vielzahl von leichten Schwerhörigkeit, vorallem nur ein bischen im HT , sicher mit KK abdecken, aber rede kein Blödsinn daher und verallgemeinere.
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Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#65

Beitrag von Faber »

moin,
alles Schnickschnack :)
es braucht ein die individuell bestehende Hörbehinderung bestmöglich ausgleichendes, den aktuellen Stand aus Medizin und Technik berücksichtigendes Hörsystem,
dazu:
einen Hörakustiker, der dieses auf aktuellem technischen Stand individuell anzupassen in der Lage und willens ist.
DAS ist durch die Beitragszahlergemeinschaft der Krankenkassen bereits bezahlt.
Die Frage ist nur:
WIE durchsetzen?
Und da hilft das Wissen um die Kundenmacht:
Wenn viele Kunden sich nicht mit "Basisgerät" abspeisen lassen,
Wenn viele Kunden auf die Durchführung von Satztests bestehen,
Wenn viele Kunden Sorgfalt auf die Schilderung ihres tatsächlichen Hörumfeldes verwenden,
Wenn viele Kunden NICHT an die Sache herangehen "ohne Zuzahlung geht´s nicht",
Wenn viele Kunden ihre "Bestmöglichkeitserklärung" tatsächlich erst unterschreiben, wenn sie sich bestmöglich versorgt fühlen,
UND wenn viele Kunden die seit 11. April 2017 geltenden Beschwerdenachverfolgungsstellen ihrer Krankenkassen nutzen, wenn sie sich NICHT vertragsmäßig versorgt fühlen,
DANN:
hat der Kunde endlich seine "Demutshaltung als zu Versorgender" überwunden und kann dem Hörakustiker auf Augenhöhe begegnen.
eigentlich ganz einfach :)
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#66

Beitrag von rabenschwinge »

Yeah, Utopia lässt grüssen.

Gewichtl träum mal weiter. Was Du wirklich nicht begriffen hast: Wir Behinderte sitzen alle im selben Boot haben alle dasselbe Problem in der Versorgung mit Hilfsmitteln und einem Platz in der Gesellschaft und nicht an deren Rand.

Beschäftige Dich mal mit der allgemeinen Situation von Behinderten und schau mal über den Tellerrand der Schwerhörigkeit hinweg und dann reden wir weiter.

Meine Zeit ist mir für Komiker wie Dich echt zu kostbar, die brauche ich an anderen Stellen da dringender.
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#67

Beitrag von Faber »

@rabenschwinge:
hast du das Vertragswerk inzwischen gelesen?
was ist falsch daran, wenn sich jeder um DEN Bereich kümmert, den er "er-lebt"?
du liegst doch schlicht falsch mit deiner Meinung:
HNO könne - was Hörsystemversorgung anbelangt (noch nach 2013) - Mehrleistung gegenüber der Krankenkasse erwirken.
DAS ist doch eine grandiose Falschinformation !
Insofern ist das ein weiser Entschluss von Dir, dich aus dieser Thematik dann doch lieber rauszuhalten, denn für Falschmeldungen ist jedem die Zeit zu schade :)
LG
Gewichtl
Lchtschwrhrg
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#68

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Oh Gewichtl,
bist Du schon wieder in Deinem alten Fahrwasser einer messianischen Sendung?
Es bringt nichts - weder für die die hier Ihre Fragen und Themen stellen oder beantworten,
sondern geht nur tierisch auf die Nerven.

Wie Du selbst mal schriebst, hättest Du Akus gefunden, die Deine Sicht der Dinge auf den Kopf gestellt hätten (wenn ich es recht sah, biist Du zu dem Brillen-Akustiker mit dem F an einen geeigneten AKu geraden) also nutz dein Wissen für Dich, verärger nicht auch noch die.
Auch dort arbeiten nur Menschen - und Kommunikation ist und bleibt eine Kunst, bei der manche eben nicht kunstaffin genug sind.

Das Probem ist eigentlich nur, dass der HG-Markt deutlich anders als die sonstigen Hilfsmittelmärkte läuft, bei denen tatsächlich d.h. objektiv der Preis (in den überwiegenden Fällen) ein Merkmal für Nutzungsqualität ist - dem Medizin-Gesetz-geregelten Markt sei Dank. D.h. wer sonst bereits mit KK-finanzierten Hilfsmitteln zu tun hat, der erwartet diese Preis-Leistungs-Verhältnisse gut = teuer passt. Die Marktteilnehmer dort verschanzen sich und haben de facto Preisbindung für sich beibehalten.

Ich könnte mir vorstellen, dass Du bei F das genannte Gerät für "so" bekommst -

Beim Hören kommt nun eine subjektive Beurteilung zu der rein quantitativen Beurteilung dazu. Nicht jedem gefällt der Bernafon-Ton, der Signia oder der Phonk oder.... Ton - gerade als Neu-Nutzer eines HG ist der Unterschied von Hören und Verstehen "unbegreiflich" - und der ungewohnte Klang bzw. die Fähigkeit bislang nicht mehr Gehörtes nun hörbar gemacht zu bekommen, es zu Verstehen, zu begreifen streng an - da sind nette Komfortpolster willkommen.
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#69

Beitrag von Faber »

moin @lchtschwrhrg,
OHA, leidest du ggf. an Gedächtnisschwund?
warst nicht ausgerechnet DU es, der kürzlich im Post #3 meines Threads "ein letzter Gruß" mich aufforderte:
Zitat:
"Das wäre jetzt aber eher ein Grund mehr, mal darüber zu berichten! Gewichtl und seine positiven Erfahrungen beim Aku!"
ZitatEnde..
Und wenn ich genau das dann tue - und dann auch noch, wie mich der User @Jonny aufforderte, mit konkreter Nennung des Hörsystems - dann ist auch DAS wieder falsch.
Könntest DU dir ggf. mal für dich selbst einig werden, WAS du mir eigentlich vorwerfen willst?
Meine Werbung für Kundenkompetenz kann es ja wohl nicht sein - oder?
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#70

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin,
alles Schnickschnack :)
es braucht ein die individuell bestehende Hörbehinderung bestmöglich ausgleichendes, den aktuellen Stand aus Medizin und Technik berücksichtigendes Hörsystem,
dazu:
einen Hörakustiker, der dieses auf aktuellem technischen Stand individuell anzupassen in der Lage und willens ist.
DAS ist durch die Beitragszahlergemeinschaft der Krankenkassen bereits bezahlt.
Die Frage ist nur:
WIE durchsetzen?
Und da hilft das Wissen um die Kundenmacht:
Wenn viele Kunden sich nicht mit "Basisgerät" abspeisen lassen,
Wenn viele Kunden auf die Durchführung von Satztests bestehen,
Wenn viele Kunden Sorgfalt auf die Schilderung ihres tatsächlichen Hörumfeldes verwenden,
Wenn viele Kunden NICHT an die Sache herangehen "ohne Zuzahlung geht´s nicht",
Wenn viele Kunden ihre "Bestmöglichkeitserklärung" tatsächlich erst unterschreiben, wenn sie sich bestmöglich versorgt fühlen,
UND wenn viele Kunden die seit 11. April 2017 geltenden Beschwerdenachverfolgungsstellen ihrer Krankenkassen nutzen, wenn sie sich NICHT vertragsmäßig versorgt fühlen,
DANN:
hat der Kunde endlich seine "Demutshaltung als zu Versorgender" überwunden und kann dem Hörakustiker auf Augenhöhe begegnen.
eigentlich ganz einfach :)
LG
Gewichtl
Du hast keine Erfahrung mit dem Prozedere, und versuchst Leute ins lächerliche zu ziehen, die draufzahlen.

Du denkst dein theoretisches Geschreibsel hat irgendwelche Bedeutung, obwohl die Regeln von der KK nicht fair play sind.

Es gibt da ettliche Fälle und eben dich, einen arroganten Vollidioten, der sich wichtig machen will. Du hast absolut nichts beizutragen und stellst keine Hilfe für Hörgeschädigte da, denn du willst mit deinem möchtegern Argumenten durch ein angebliches Schlupfloch, dass es aber nicht gibt.

Die einzige Hilfe ist die Rentenversicherung. Und kein dummer Paragraphenkrieg mit der KK, die sich von vorherein eine Hintertür eingebaut hat.
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Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#71

Beitrag von Faber »

moin @Gerhard_R,
mit der Krankenkasse brauchst du seit 2014 keinen Krieg mehr führen. Die hat ihre Versorgungsverantwortung an die Hörakustikerzunft "weiterverkauft". Das ergibt sich aus der dir bereits anempfohlenen Lektüre der Versorgungsverträge :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#72

Beitrag von Gerhard_R »

schonwieder nur halbgarer Blödsinn, führt wieder auf genau das zurück was ich sagte, es geht um bestmöglichstes Hören, dass zweckmäßig (an die aktuelle Lebenssituation ) ist.

Du bist einfach nur ein dummer Troll und dich sollte jemand aufräumen.
Oticon OPN1, 105dB.PM, closed.
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Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#73

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Hallo Gewichtl -
ne- Du täuscht Dich nicht - Dein Anfangs-Thread war ja prima -
da habe ich mich richtig darüber gefreut
aber dann irgendwann drehte sich das und Du kamst dann auch ins alte Fahrwasser -
darauf habe ich reagiert!
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#74

Beitrag von Faber »

moin @Gerhard_R,
dein antagonistisches Bemühen hat mich dazu veranlasst einen neuen Thread zu eröffnen, mit Tipps zur umfänglichen Beschreibung eben genau der "aktuellen Lebenssituation".
Der Thread heißt:
"Was dem Hörakustiker gesagt werden muss".
Danke, dass du mich dazu motiviertest,
nur immer weiter so - das hält fit :)
LG
Ge-Wichtl
Faber

Re: GN Resound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei...

#75

Beitrag von Faber »

Lchtschwrhrg hat geschrieben:Hallo Gewichtl -
ne- Du täuscht Dich nicht - Dein Anfangs-Thread war ja prima -
da habe ich mich richtig darüber gefreut
aber dann irgendwann drehte sich das und Du kamst dann auch ins alte Fahrwasser -
darauf habe ich reagiert!
warum reagierst du nicht, wenn dich was freut, sondern nur beim Gegenteil? :)
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