was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

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Faber

was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#1

Beitrag von Faber »

moin,
da die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen NUR DAS bezahlen, was INDIVIDUELL "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist, darum ist es unerlässlich, dem Hörakustiker auf seine Frage nach den "persönlichen Lebensumständen" umfänglich und vollständig Antwort zu geben.
Weil:
Hier - in diesem persönlichen er-lebens-Umfeld - den bestmöglichen Ausgleich des Hör- und Verstehverlustes zu erreichen ist KASSENLEISTUNG (HilfsM-RL § 19).
Deshalb hier ein paar "Gedächtnisstützen" dazu, die so - oder so ähnlich - sicher für fast jeden gelten (man sich dessen aber gar nicht so bewusst ist):

"mein individuelles Hörumfeld in dem meine VERSTEH-Kompetenz – soweit möglich – zurück zu gewinnen ist, möglichst OHNE „von den Lippen abzulesen“:

a)
bei üblichen Straßenverkehrsgeräuschen und leichtem Wind auf dem Gehsteig meinen direkt neben mir gehenden Gesprächspartner – auch ohne Sichtkontakt – wieder verstehen können.
b)
in Auto, Bus, Bahn – während der Fahrt und leicht geöffneter Seitenscheibe – meine Begleiter wieder verstehen können.
c)
Gefahren orten als Teilnehmer im Straßenverkehr (Richtungshören).
d)
im Supermarkt an der Bedientheke und Kasse das Personal, wie auch meine direkt schräg hinter mir stehende Begleitung wieder verstehen können.
e)
meine Aufrufung in Wartebereichen (Ärzte, Behörden, Ämter) wieder verstehen können.
f)
bei Besprechungen in größerer Runde (Sitzung, Versammlung, etc.) meine Gesprächspartner wieder verstehen können.
g)
im Restaurant und bei Feierlichkeiten meine Gäste wieder verstehen können.
h)
"zuflüstern" in größerer Runde wieder verstehen können.
i)
Durchsagen auf Bahnhöfen und in öffentl. Verkehrsmitteln wieder verstehen können.
j)
Mitbewohner in leeren Räumen und im Treppenhaus wieder verstehen können.
k)
Reiseleiter im Freien u./o. z.B. auch Museumsführer wieder verstehen können.
l)
Vortragende in größeren Räumen wieder verstehen können.
m)
Telefongesprächspartner wieder verstehen können.
n)
Radio, TV, Kino wieder verstehen können.
o)
mich bei plötzlichem „Stoßlärm“ (Anspringen von Maschinen, Kompressor, Kärcher, Martinshorn, etc.) NICHT „zu Tode erschrecken“.
p)
vermeiden der häufigen Gesprächspartner-Forderung an mich: „sprich leiser“
(„verstehen“ bei geringstmöglicher output-Lautheit).
UND:
q)
ich möchte die ganze Palette der Umweltgeräusche wieder bestmöglich wahrnehmen können."

Kassenversicherte schauen hier (besonders die Anhänge 3 und 4):
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

diese Liste lässt sich ja vielleicht von anderen HörHilfeBedürftigen noch ergänzen, ganz nach dem Motto:
"Nur gemeinsam sind wir stark" :)

LG
Gewichtl
hengst041

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#2

Beitrag von hengst041 »

Ich glaub dir ist ein bisschen zu fad.
Geh hinaus. Momentan gibt es viele Weihnachtsmärkte.
Hol dir einen Punsch, oder zwei, drei,...

Genieße das Leben.
Jeden Tag die selben Fragen. Ich glaub es interessiert hier niemanden mehr.
Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#3

Beitrag von Faber »

moin,
wer etwas schon weiß, der muss es nicht lesen,
wer neu betroffen ist - und sich informieren möchte - dem nützen Dinge, die "alten Hasen" bereits vertraut zu sein scheinen :)
LG
Gewichtl
AlfredW
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#4

Beitrag von AlfredW »

Hallo,

bleibt nur die Frage, ob dies mit zuzahlungsfreien Geräten zu leisten ist. Bekanntlich ist ja die Wunschliste zu Weihnachten immer sehr lang. Aber das Christkind erfüllt leider nicht alle Wünsche.

Bestmöglich heißt da gar nix; mit der jeweiligen Technologiestufe ist immer alles bestmöglich erreichbar; je nach Technologiestufe eben mehr oder weniger viel/gut. Ich beziehe mich jetzt ausdrücklich nicht auf Schnick-Schnack (Bluetooth etc.), sondern auf die Leistungsmöglichkeit des jeweiligen HG.

Gruß

Alfred
bds Innenohrschwerhörigkeit ca. 80 dzb
Phonak Audeo R P50 13T UP + TV-Link
Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#5

Beitrag von Faber »

moin,
solange sich der Betroffene von der Hörsystemanbieterseite einreden lässt:
"Kasse zahlt nur Basisgerät und Basisgerät kann nur ruhige Umgebung inaktiver Senioren und alles andere sind aufzahlungspflichtige höhere Technologiestufen" solange man sich diese Anbieterlüge gefallen lässt, solange werden die 1.600.- € Kassenleistung stets nur "Gewinnmitnahmen" der Anbietermafia bleiben.
eigentlich ganz einfach :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#6

Beitrag von Gerhard_R »

der Beitrag kann ignoriert werden, da von einem User ohne Erfahrungen.

Bitte andersweitig individuell beraten lassen!
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Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#7

Beitrag von Faber »

moin,
was die Erfahrungen anbelangt, lohnt ein Blick auf die Dauer der Forenmitgliedschaft :)
LG
Ge-Wichtl
Gerhard_R
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Registriert: 27. Sep 2016, 01:57
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#8

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:moin,
was die Erfahrungen anbelangt, lohnt ein Blick auf die Dauer der Forenmitgliedschaft :)
LG
Ge-Wichtl
gesagt, wie der letzte Dau.
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Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#9

Beitrag von Faber »

ach ja,
und dann ist noch wichtig für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen:
der Hörakustiker kann erst dann abrechnen, wenn der Versicherte ihm schriftlich bestätigt, dass er aufzahlungsfrei!!! bestmöglich bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Gruppen versteht.
Die Unterschrift gibt´s natürlich erst, wenn das auch so ist - oder?

siehe hier, Anhang 4 (genauer 4.1 u. 4.3)
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

LG
Gewichtl
svenyeng
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#10

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@gewichtl:
Totaler Blödsinn!
Ich habe nie was unterschreiben müssen.

Hör endlich auf mit Deinem getrollt. Es nervt einfach nur.
Nur als Info: Oft bekommt man Zuschüsse von der Rentenversicherung.
Man muss da nur einen Antrag stellen.
Ich bekam einen Zuschuss für die Hörgeräte und für Zubehör.

Jetzt überlege mal: Wenn doch die KK, so wie Du immer behauptest, alles zahlt, dann wäre das ja unnötig.

Gruß
sven
Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#11

Beitrag von Faber »

moin @svenyeng,
persönliche Entwertungsversuche helfen auch nicht gegen Fakten :)
schaust du hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf
Anhang 4
und hier:
§ 127 Abs. 4a, SGB V
(4a) Die Leistungserbringer haben die Versicherten vor Inanspruchnahme der Leistung zu beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und 5 für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig sind. Die Leistungserbringer haben die Beratung nach Satz 1 schriftlich zu dokumentieren und sich durch Unterschrift der Versicherten bestätigen zu lassen. Das Nähere ist in den Verträgen nach § 127 zu regeln. Im Falle des § 33 Absatz 1 Satz 6 sind die Versicherten vor der Wahl der Hilfsmittel oder zusätzlicher Leistungen auch über die von ihnen zu tragenden Mehrkosten zu informieren. Satz 2 gilt entsprechend.
LG
Gewichtl
übrigens, wo wir gerade dabei sind:
ab diesem Jahr auch hier:
§ 127, Abs. 5a+b SGB V:
(5a) Die Krankenkassen überwachen die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer nach diesem Gesetz. Zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung führen sie Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen durch. Die Leistungserbringer sind verpflichtet, den Krankenkassen auf Verlangen die für die Prüfungen nach Satz 1 erforderlichen einrichtungsbezogenen Informationen und Auskünfte zu erteilen und die von den Versicherten unterzeichnete Bestätigung über die Durchführung der Beratung nach Absatz 4a Satz 1 vorzulegen. Soweit es für Prüfungen nach Satz 1 erforderlich ist und der Versicherte nach vorheriger Information schriftlich eingewilligt hat, können die Krankenkassen von den Leistungserbringern auch die personenbezogene Dokumentation über den Verlauf der Versorgung einzelner Versicherter anfordern. Die Leistungserbringer sind insoweit zur Datenübermittlung verpflichtet. Die Krankenkassen stellen vertraglich sicher, dass Verstöße der Leistungserbringer gegen ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten nach diesem Gesetz angemessen geahndet werden. Schwerwiegende Verstöße sind der Stelle, die das Zertifikat nach § 126 Absatz 1a Satz 2 erteilt hat, mitzuteilen.
(5b) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gibt bis zum 30. Juni 2017 Rahmenempfehlungen zur Sicherung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung ab, in denen insbesondere Regelungen zum Umfang der Stichprobenprüfungen in den jeweiligen Produktbereichen, zu möglichen weiteren Überwachungsinstrumenten und darüber getroffen werden, wann Auffälligkeiten anzunehmen sind.

Du siehst:
der Versicherte 2017 hat Möglichkeiten seine Betroffenenrechte zur Geltung zu bringen.
Er muss darüber nur informiert werden.
Ich arbeite daran :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#12

Beitrag von Gerhard_R »

verswtehst du was da steht? Weil du zitierst das immer und sagst dann etwas anderes.

Die konkrete Versorgungssituation steht zur Debatte, dass bedeutet das Rentner immer schlechtere HG bekommen, weil deren Situation an wenigsten Anforderungen für ihr tägliches Leben hat.

Nicht jeder bekommt dasselbe HG. Und die Hörsituationen müssen immer debatiert werden.

Außerdem bekommt der Arbeiter nur das HG, was er jetzt braucht und nicht welches ihm auch nach einer möglichen Beförderung besser helfen könnte. Das sind alles Probleme die nicht wirklich abgedeckt werden und immer Diskussionsbedarf haben und eben nicht klar im Gesetzt abgedeckt sind.
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Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#13

Beitrag von Gerhard_R »

Gewichtl hat geschrieben:ach ja,
und dann ist noch wichtig für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen:
der Hörakustiker kann erst dann abrechnen, wenn der Versicherte ihm schriftlich bestätigt, dass er aufzahlungsfrei!!! bestmöglich bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Gruppen versteht.
Die Unterschrift gibt´s natürlich erst, wenn das auch so ist - oder?
LG
Gewichtl
Nein im Ernstfall zählt der Störgeräusch Test und nicht das subjektive empfinden in der Gruppe. Das ist immer Konflikt, ob der Kunde nicht was erzählt, da wird dich im Ernstfall niemand beim Wort nehmen.

Wie kommst du denn darauf? Dann sind doch nur Hirngespinste, die du nicht richtig zu Ende gedacht hast.
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Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#14

Beitrag von Faber »

nee, @Gerhard_R, ich verstehe deine Einwürfe wirklich nicht,
weil:
dass der Erhalt der Berufstätigkeitserfordernisse des Hörbehinderten den Rentenversicherer präventiv interessieren, das liegt doch auf der Hand: will er doch vorzeitige EM-Rentenzahlungen vermeiden und prüft, was für ihn billiger ist (egal ob er de jure leisten müsste - oder nicht) :)
Das hat aber nichts - und auch rein gar nichts - mit der Zielsetzung der - aufpreisfreien - Hörgeräteversorgung nach Hilfsmittelrichtlinie § 19 zu tun, welche Grundlage der Vertragsvereinbarungen zwischen den Treuhändern meiner Mitgliedsbeiträge (genannt "Krankenkassen") und der Hörakustikerzunft darstellt.
Es sind schlicht 2 verschiedene "Paar Schuhe", und hier noch NIE mein Thema gewesen :)
Mir geht es darum deutlich zu machen:
1.
die Hörsystemversorgung eines gKV-Versicherten hat zuzahlungsfrei der Zielsetzung des § 19 der Hilfsmittelrichtlinie zu entsprechen.
Hier der Wortlaut:
§ 19 HilfsM-RL, Versorgungsziele:
(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)
ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.
2.
Dass DAS genau so erfolgt ist, hat der Kunde schriftlich zu bestätigen (Anhang 4 des einschlägigen Versorgungsvertrages)
3.
Falls der Kunde das NICHT bestätigen kann, dann kann er nicht unterschreiben, solange kann der Hörakustiker nicht abrechnen :)
4.
Falls der Akustiker dann - unter dem Vorwand "mangelnden Vertrauens" - die Notbremse tritt und die Versorgung abbricht, hat der Kunde seit Frühjahr diesen Jahres ein Beschwerderecht gegenüber seiner Krankenkasse, die - und DAS ist das Besondere - diese bearbeiten UND DOKUMENTIEREN MUSS (siehe gKV Spitzenverband vom 26.06.2017 zu § 127 5a SGB V)
Die Herausforderung heißt nun:
Dieses Wissen - gegen alle Widerstände der Profiteure der Vorurteile gestrigen Wissens - an die neu Betroffenen zu verbreiten.
weil:
Nur wenn viele Kunden NICHT unterschreiben, was sie nicht tatsächlich auch "er-leben", dann bekommt dieses Betroffenenrecht ein Gewicht, welches sich nicht mehr als "psychopathisches Gewichtl" diffamieren lässt.
Daran arbeite - auch - ich.
Ist dafür nicht ein Forum wie dieses eine absolut geeignete Adresse?
Was meinst du?
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#15

Beitrag von Gerhard_R »

Du bekommst die Geräte, die beim Störtest kaum einen Unterschied zu anderen Aufzahlungspflichtigen haben, weil diese zweckmäßiger sind, außer du kannst es mit der Arbeit begründen.

Und du kannst immer deine Unterschrift verweigern und niemals ein HG bekommen.

Du fehlinterpretierst deine Zitate ständig. Und gibts Neuankömmlingen falsche Auskunft und Vorstellungen.
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Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#16

Beitrag von Faber »

ich verstehe dich schon wieder nicht,
weil:
der Hörakustiker hat mir - mindestens ein - individuell geeignetes Hörsystem nach den Anforderungen des § 19 (und nicht etwa nur nach Teilaspekten des § 21) der Hilfsmittelrichtlinie anzupassen.
Ich habe mit meiner Unterschrift NICHT zu bestätigen, dass mich die "Einsilbertestergebnisbehauptungen" des ergebnisinteressierten Hörakustikers überzeugen, sondern - ganz konkret - ich zitiere jetzt wörtlich den Vertragsanhang 4.3 des auch für meine Krankenkasse gültigen Vertrages:
Zitat:
"Ich bin über das qualitativ hochwertige Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (ohne Aufzahlung, ausgenommen der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Mit dem(n) getesteten aufzahlungsfreien Hörsystem(en) habe ich - soweit möglich – sowohl bei störenden Umgebungsgeräuschen als auch in größeren Räumen und größeren Personengruppen ein bestmögliches Sprachverstehen erreicht.
Dennoch habe ich mich für eine Versorgung mit Aufzahlung entschieden. Das/Die Hörsys-
tem(e) habe ich erhalten. Mit der von mir zu leistenden Aufzahlung bin ich einverstanden.
Des Weiteren bin ich darüber informiert worden, dass die aus der Mehrleistung bei einem
Hörsystem mit privater Aufzahlung resultierenden Reparaturmehrkosten auch zu meinen
Lasten gehen. Ich erkläre mich bereit, auch diese zu übernehmen. Die Versicherteninfor-
mation habe ich erhalten".
Zitat Ende.
DAS kann ich aber eben NUR "in meinem täglichen Hörumfeld" (nämlich "bei störenden Umgebungsgeräuschen, als auch in größeren Räumen und in größeren Personengruppen") beurteilen.
Wie denn sonst????
Und was ich nicht beurteilen kann, das kann ich nicht bestätigen.
Was denn sonst???
Wenn das VIELE so handhaben, was glaubst du, welche Folgen das hat?
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#17

Beitrag von Gerhard_R »

Dann lass die ganze Diskussion und stell dich nächstes mal quer und sag ihm du willst ein mittelklasse Gerät ohne AZ, weil der Stammtisch damit besser klappt.

Und dann schau mal was zum Schluss die Messlatte sein wird, in den meisten Fällen wird nur der Sörgeräuschtest entscheidend sein, sage ich und auch andere aus Erfahrung.

Eine Verweigerung wird dich im Beruf dumm dastehen lassen, also gehen alle zur Rentenversicherung.

Was denkst du wieviele Leute Zeit für so ein Verweigerungsgetue haben, wenn sie ihr Leben nicht mehr nachgehen können, ohne Verstärkung, also Sprachverständniss 0% auf beiden Ohren bei 65dB, wie ich z.B.

Denkst du, dass deine theoretischen und romantischen Ratschläge die du dir aus dem Ärmel schüttelst für diese Leute hilfreich sein werden?

Du hast keine Erfahrung mit dem Prozedere und nicht den rechtlichen Backround um irgendwen zu beraten.
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Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#18

Beitrag von Faber »

ach @Gerhard_R,
dass ICH - nach 4 Jahren K(r)ampf - endlich das für mich individuell geeignete Hörsystem aufzahlungsfrei erhalten habe, dürfte dir ja nicht entgangen sein.
Zur Erinnerung:
Der von dir gerade erfolgreich zerredete Thread dazu heißt:
"ReSound Enya EY362-DRW aufzahlungsfrei".
Hier in diesem Thread geht es um die Ermutigung von anderen Betroffenen mit weniger Aufwand zu einem INDIVIDUELL geeigneten Hörsystem auf individuell erforderlichem Techniklevel zu kommen (und NICHT auf die "Basisgerätelüge" reinzufallen), und dadurch nicht für etwas Aufzahlung leisten zu müssen, was sie bereits mit ihren Versichertenbeiträgen bezahlt haben.
Und da ist es nützlich zu wissen, dass es schon für weniger als 1.600.-€ moderne, kleine, unauffällige Geräte mit ex-Hörern, ordentlicher Impulsschall-, Wind-, und Rückkopplungsunterdrückung auf zeitgemäßem Techniklevel (mit allen wireless u. Streamingoptionen) - und sorgfältig angepasst - gibt, die keiner Zuzahlung bedürfen.
Es muss dafür ja nicht jeder 4 Jahre kämpfen müssen.
Gelle? :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#19

Beitrag von Gerhard_R »

und trotzdem ingorierst du, dass die meisten Geräte 8 Kanäle haben und für einige nicht ausreichend sind. Und den Ratschlag, dass alle eben mal gemeinsam auf ihr HG verzichten, um Druck zu machen ist mir immer noch skurril.
Und die Auflistung da oben ist nicht korrekt und schönmalerisch.

Da gibt es andere Wege für Besserung zu sorgen, du kämpfst gegen Windmühlen redest immer noch wirres Zeug.

Du willst Leute aufstacheln Druck auf Akus zu machen, damit du nächstes mal bessere Geräte für Lau bekommen kannst, du willst keinem helfen.
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Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#20

Beitrag von Faber »

moin @Gerhard_R,
WER soll - deiner Behauptung nach - auf ein Hörgerät verzichten?
Ist der Ablauf nicht der, dass der Hörbehinderte mehrere Hörsysteme ausdrücklich zum Test in seinem persönlichen Hörumfeld (wie von mir im Startpost beschrieben) ausgehändigt bekommt?
Behauptest DU, dass es zwingend der Zuzahlung bedarf, falls es bei jemandem 10 oder noch mehr Kanäle sein müssen?
Bei wieviel Prozent der zu Versorgenden wird das der Fall sein, dass es überhaupt mehr als 6 Kanäle sein müssen (bei mir reichen übrigens bereits 6 völlig aus)?
Wenn der Hörbehinderte also nun feststellt, dass er mit einem Gerät, welches mehr individuell konfigurierbare FrequenzKanäle und Kompressionsbänder hat, BESSER versteht, als mit einem Gerät mit gröberer Konfigurationsmöglichkeit - und sich dieses auch an seiner individuellen Hörkurve ablesen lässt - was meinst du: ist DAS Hörsystem dann DESHALB aufzahlungspflichtig?
Falls "nein", ist unser Zank sofort zuende :)
Falls deine Antwort jedoch "ja" lautet:
Was würde also jetzt geschehen, wenn der Betroffene für das tatsächlich ungeeignetere Gerät WAHRHEITSGEMÄß seine "Bestmöglichkeitserklärung" verweigerte?
Würde ihm der Hörakustiker jetzt das Testsystem "vom Ohr nehmen" und ihn rausschmeißen?
DAS wäre dann kein seit 2017 geltender - geradezu klassischer - Beschwerdegrund mit Dokumentationspflicht seitens der Krankenkasse?
Deine detaillierten Antworten auf diese detaillierten Fragestellungen würden sicherlich zur Versachlichung unseres Disputs beitragen.
Ich bin gespannt, ob du daran Interesse hast :)
LG
Gewichtl
Gerhard_R
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#21

Beitrag von Gerhard_R »

absolut wirre Fragen und Zusammenhänge die du da schließt. Habe mich wiederholt zu solchen Sachen geäußert.

Ich will einfach nur, dass jemand wie du keine Threads aufmacht, die ein neuer User Ernst nimmt, oder sich daran orientieren könnte.

Sticky Threads sollten von erfahreren Usern gemacht werden, damit der Wert dieses Forums erhalten bleibt, dies sollte dir verwährt bleiben.
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#22

Beitrag von Faber »

Gerhard_R hat geschrieben:absolut wirre Fragen und Zusammenhänge die du da schließt. Habe mich wiederholt zu solchen Sachen geäußert.

Ich will einfach nur, dass jemand wie du keine Threads aufmacht, die ein neuer User Ernst nimmt, oder sich daran orientieren könnte.

Sticky Threads sollten von erfahreren Usern gemacht werden, damit der Wert dieses Forums erhalten bleibt, dies sollte dir verwährt bleiben.
moin @Gerhard_R,
WER sollte Deiner Meinung nach entscheiden,
WANN jemand "erfahren" ist,
und
WAS geschrieben werden darf?
LG
Gewichtl
rhae
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Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#23

Beitrag von rhae »

Gewichtl hat geschrieben: WER sollte Deiner Meinung nach entscheiden,
WANN jemand "erfahren" ist,
und
WAS geschrieben werden darf?
Moin Gewichtl,

also im Zweifel entscheide ich hier im Forum, sowohl wer erfahren ist und auch was geschrieben werden darf :p

Leider komme ich zur Zeit nicht mehr dazu alle Beiträge oder Threads im Forum zu lesen. Du bist mir aber mit deiner provokanten Art und penetranten Wiederholungen schon länger aufgefallen. Ich möchte Dich daher bitten den Ball etwas flacher zu halten und auch etwas Empathie gegenüber den anderen Schreibern zu haben.

Viele Grüße Ralph
Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#24

Beitrag von Faber »

moin Ralph,
bzgl. "Empathie" verwendest du aber doch bitte nicht Doppelstandards, je nach eigener Sympathie?
ich frage deshalb besorgt nach, weil gerade die Art wie ich - argumentationsbefreit - vom user @Gerhard-R persönlich entwertend angegriffen werde, eigentlich einer "Bremse" bedürfte.
Aber hier im Thread geht´s ja nicht um Userbefindlichkeiten, sondern darum, was man präventiv dem Hörakustiker zum eigenen Hörumfeld sagt, bevor er mit aufzahlungspflichtigen Technologiestufen kommt, wenn´s um individuell bestmögliches Verstehen geht :)
LG
Gewichtl
Faber

Re: was dem Hörakustiker gesagt werden muss...

#25

Beitrag von Faber »

Nachtrag zum Threadthema:
was dem Hörakustikhandwerker NICHT gesagt werden muss:
für die bei Versorgungsvollendung großzügig überreichten "Batterien, die für´s Erste reichen" muß man dem Hörakustikhandwerker meist NICHT besonderen Dank sagen, weil:
er übergibt nur, was die Beitragszahler der eigenen Krankenversicherung von ihm verlangen.
LG
Gewichtl
Antworten