moin,
anscheinend kommen wir so langsam der Kernproblematik näher:
meine Behauptung:
"Wo "einfach so" Kohle zu generieren geht, da geht Redlichkeit und Moral und Ethik flöten". Auch und gerade im kranken Gesundheitswesen.
Da muss man nicht drumherumreden, sondern nur darauf achten, dass man nicht - buchstäblich - der Letzte ist, der die Zeche zahlt.
Und darum geht´s mir.
@rabenschwinge:
bitte löse dich von deinem (Vor-)Urteil, welches du dir im allgemeinen Hilfsmittelbereich angeeignet haben magst. Weil: Die Hörsystemversorgung in Deutschland ist ein Sonder(Un)fall und man muss sich ausführlich mit den abgeschlossenen Verträgen - ich kenne z.B. so langsam fast auswendig den entsprechenden Versorgungsvertrag zwischen vdek und biha - beschäftigen, um die darin versteckte Brisanz bzgl. der Abwimmelungsversuche von Risiken und Nebenwirkungen vollmundiger Versprechen (HilfsM-RL § 19 beispielsweise) zu erkennen und als Betroffener für sich anzuwenden

Tu dir einfach mal den Gefallen und lies:
https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf
Die Lektüre würde übrigens auch @Gerhard_R helfen, sich von seinem falschen Glaubenssatz zu lösen, dass schwierige Versorgungsfälle Aufpreise nötig machen.
Es finden sich im Vertragstext 3 KERNAUSSAGEN, die wichtig sind UND VERTRAGSBESTANDTEIL:
1.
die Beeinträchtigungen des KONKRETEN Hörbehinderten sind - und das sind jetzt - an verschiedenen Vertragsstellen - wörtliche Formulierungen - "möglichst", "soweit möglich", "bestmöglich" "auf dem aktuellen Stand des medizinischen und technischen Fortschritts" - auszugleichen (aufzahlungsfrei, versteht sich).
2.
der Aufwand, der hierfür erforderlich ist - inkl. Einzelfallrisiken - ist vom Hörakustiker zu tragen, wofür er die "Quasi-Fallpauschale" erhält. Insofern ist die Krankenkasse NICHT mehr Ansprechpartner bei erhöhtem Versorgungsbedarf schwieriger Versorgungsfälle!!!
3.
Der Kunde entscheidet, wann er was als "bestmögliches Verstehen" akzeptiert; NICHT der Einsilbertest aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts!!!
Daraus folgt:
a)
es gibt keine "
Kassengeräte,"
b)
"Basisgeräte" der Industrie sind ein netter Versuch, den NIEMAND akzeptieren MUSS,
c)
es gibt - mit den
HA vereinbarte - modernere Tests als den Freiburger Einsilber, die aber ("sicherheitshalber") nicht angewendet werden, weil die Hörbehinderten diese Verweigerung seitens der HA durchgehen lassen (Satztests anstelle Einsilbertest).
mein Rat:
Transparenz schaffen:
1.
Bei wem gibt es welche Leistungen (Hörsysteme und Anpass-Sorgfalt) im Rahmen der Versorgungsvertragsvereinbarungen.
2.
Wert der eigenen Unterschrift kennen:
Die von der Krankenkasse geforderte Bescheinigung (Anhang 4 des Versorgungsvertrages) wirklich NUR dann unterschreiben, wenn man tatsächlich - im wirklichen Hörumfeld (nicht unter Laborbedingungen) - jetzt "bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen BESTMÖGLICH" (sic!) versteht.
3.
Erfolge dieser eigenen geduldig-gelassen-nervenden Penetranz verbreiten.
Weil:
Mit Patientenrechten ist es wie mit Muskel und Hirn:
"use it - or lose it"
ich muss das wissen, weil:
ich arbeite im REHA-Bereich

LG
Gewichtl