Wartungspauschale

marie58
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Wartungspauschale

#1

Beitrag von marie58 »

Hallo

wieder eine Frage, was gehört alles in die Wartungspauschale, diese 125, € für 6 Jahre.
Klingt ja auf die lange Zeit wirklich wenig.
Was genau darf der Akustiker wärend dieser Wartungstermine in den 6 Jahren dem
Kunden in Rechnung stellen, was er nicht über die Krankenkasse abrechnen kann?

Batterien ist mir klar, muss der Kunde selbst tragen. Was ist mit den Domes
( Schirmchen) und die dünnen Schläuche, sind doch auch Verschleißteile. Denke die muss der Kunde auch dazu zahlen. Reinungsgedöns muss auch selbst getragen werden.
Also Frage was ist mit der Wartungspauschale gemeint?
was ist wenn das Gerät ins Werk zurückgeschickt werden muss, gibt es für die Zeit ein Ersatzgerät? Ich merk schon je mehr ich mich den Geräten beschäftige, je mehr treten Fragen auf. :eek:
muggel
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Re: Wartungspauschale

#2

Beitrag von muggel »

Hallo,

ich kenne die Wartungspauschale unter dem Begriff "Reparaturpauschale".
Wenn also dein Gerät kaputt gehen sollte und repariert wird, dann werden (bei zuzahubgsfreien Geräten) die Kosten über diese Pauschale abgegolten.
Bei nicht-zuzahlungsfreien Geräten musst du in der Regel bei Reparaturen auch einen Eigenanteil zahlen.

Um auf deine Frage einzugehen: es bleibt dem Akustiker überlassen, was er genau über diese Pauschale abrechnet. Das musst du also mit deinem Akustiker klären. Aber wie du schon festgestellt hast: Verschleißteile, Batterien und Reinigungsmittel fallen nicht unter Reparatur und damit nicht in die Pauschale.

Grüße,
Miriam
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
svenyeng
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Re: Wartungspauschale

#3

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Bei zuzahlungsfreien Gerät zahlst Du 6 Jahre nichts für evtl. Reparaturen etc.

Bei Geräte mit eigenen Zuzahlung zahlst Du die volle Reparatur, aber nur wenn es außerhalb der Garantiezeit ist.
Ich habe z.B. die Linx 3D 9 von Resound und 6 Jahre Garantie von Haus aus.
Also bin ich auch 6 Jahre rundrum sorglos.

Im Falle eines Defektes bekommst Du kostenlos vom Akustiker Leihgeräte. Und zwar so lange bis Deine Geräte aus der Reparatur zurück sind.
Es kann aber sein das Du nicht die gleichen Geräte wie Deine leihweise bekommst. Es kommt halt drauf an was der Akustiker am Lager hat.
Notfalls kann er auch Komissionsgeräte bestellen und Dir diese leihweiser geben.

Ich habe keine Domes, sondern kleine Otoplastiken mit Hörer drin.
Geht ein Hörer kaputt ersetzt mein Akustiker diesen grundsätzlich kostenlos.

Wer noch Otoplastiken mit Schallschlauch hat, bekommt den Schlauchwechsel auch jederzeit komplett kostenlos.

Einzig die Otoplastik, wenn diese bricht, dann muss eine neue gemacht werden und die ist nicht kostenlos. Wobei die kleinen Otoplastiken sehr robust sind. Bei den großen vorher hatte ich schon mal nen Bruch.
Oft kann der Akustiker sowas auch kleben. Das ist natürlich alles völlig kostenlos.

Mein Akustiker sagt immer das alles was er selber in seiner Werkstatt machen kann kostenlos ist.

Gruß
sven
akopti
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Re: Wartungspauschale

#4

Beitrag von akopti »

svenyeng hat geschrieben: Bei Geräte mit eigenen Zuzahlung zahlst Du die volle Reparatur, aber nur wenn es außerhalb der Garantiezeit ist.

Gruß
sven
Das stimmt so nicht . Bei einem Gerät mit Zuzahlung wird ein Betrag angerechnet . Dieser Betrag wird aus der Reparaturpreisliste der Kassenverträge übernommen. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Betrag die Reparaturpauschale(oder auch als Wartungspauschale betitelt) übersteigt. Rein Rechnerisch ist es so, dass manche Kunden Reparaturen haben, manche nicht, das ist so im Solidaritätsprinzip.

Was stimmt, dass bei zuzahlungsfreien Geräten auch bei Reparaturen keine Zuzahlung genommen werden darf, soweit diese nicht durch grob fahrlässiges Handeln notwendig wurde.

Und, lieber Sven, alles was dein Akustiker so für dich kostenlos im Haus erledigt, hat er vorher in den Preis deiner Geräte hineinkalkuliert. Auch deine 6 Jahre Garantie fallen nicht vom Himmel, denn diese verschenkt auch der Hersteller nicht.

Gruß

Dirk
Randolf
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Re: Wartungspauschale

#5

Beitrag von Randolf »

Hallo,

dann ist also eine HG - Versicherung sinnvoll, z. B. "Wertgarantie"?
Die zahlt dann alles?

Randolf
Randolf
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Re: Wartungspauschale

#6

Beitrag von Randolf »

Hallo,

HG, FM-Anlage, Handy, Waschmaschine und TV am besten gleich am Kauftag
bei Wertgarantie gegen alle Rep. und Entwendung versichern.
Dann hat mal eine Sorge weniger.

Randolf
Mabuhay
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Re: Wartungspauschale

#7

Beitrag von Mabuhay »

Hallo, deckt die Reparaturpauschale alle Reparaturen, Nachstell-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Schlauchwechsel, Filterwechsel, Hörtest u.s.w. ab.

Zitat aus einem Vertrag: Der Hörgeräteakustiker übernimmt die Instandhaltung des Hörsystems…

… Lieferung der erforderlichen Otoplastiken sowie die Nachbetreuung für den Versorgungszeitraum von sechs Jahren.

Sofern Reparatur- und Wartungsarbeiten an den Hörsystemen / Tinnitusgeräten erforderlich werden, stellt der Hörgeräteakustiker dem Versicherten in der Regel kostenlos geeignete Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur zur Verfügung. Statt Reparatur kann der Hörgeräteakustiker auch das Hörsystem austauschen.

Defekte aufgrund von Missbrauch oder offensichtlich unsachgemäßer Behandlung sind von der Instanthaltung im Rahmen der Pauschale ausgenommen. ….
akopti
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Re: Wartungspauschale

#8

Beitrag von akopti »

Bei Geräten ohne privaten Eigenanteil ja.

Gruß Dirk
Randolf
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Re: Wartungspauschale

#9

Beitrag von Randolf »

... und die Wertgarantie übernimmt dann sämtliche Kosten für Überprfg., Einstellung, Rep., Diebstahl?!
Mit einem heruntergefallenen Handy hatte ich andere Erfahrungen gemacht ...
svenyeng
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Re: Wartungspauschale

#10

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Und, lieber Sven, alles was dein Akustiker so für dich kostenlos im Haus erledigt, hat er vorher in den Preis deiner Geräte hineinkalkuliert. Auch deine 6 Jahre Garantie fallen nicht vom Himmel, denn diese verschenkt auch der Hersteller nicht.
Stimmt nicht ganz.
Ich hatte mal ein längeres Gespräch mit einem Mitarbeiter eines HG Herstellers.
Der hat mir erklärt das verlängerte Garantie Absprache des Herstellers mit dem Akustiker ist. Und auch ein wenig Verhandlungssache.
Nur viele Akustiker stecken sie das ein und geben das nicht an die Kunden weiter.

Wenn ich 6 Jahre Garantie auf meine HGs habe, dann zahle ich bei Reparaturen in der Garantiezeit keinen Cent. Dafür ist die Garantie da.

Gruß
sven
Dani!
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Re: Wartungspauschale

#11

Beitrag von Dani! »

svenyeng hat geschrieben:Wenn ich 6 Jahre Garantie auf meine HGs habe, dann zahle ich bei Reparaturen in der Garantiezeit keinen Cent. Dafür ist die Garantie da.
So sollte es sein. Dennoch ist eine Garantie nur eine freiwillige Leistung des Herstellers, dessen Bedingungen er selbst nach Gutdünken festlegen kann. Hast du denn noch nie Probleme in anderen Lebensbereichen mit der Garantie gehabt? Ich schon und daher kann ich darauf nicht vertrauen, schon allein deshalb nicht, da ich kein Jurist bin, der alle Eventualitäten aus den meist doch recht umfangreichen Bedingungskatalog im voraus einschätzen kann. Beispiel: Ich hatte 2006 eine 12-jährige Garantie gegen Durchrosten bei einem Opel. Rate mal was passiert ist.
Manchmal liegt dir die Welt zu Füßen
und doch bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.
Dominik
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L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Randolf
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Re: Wartungspauschale

#12

Beitrag von Randolf »

Hallo,

eine Garantie gibt es nur für Kassengeräte ohne Zuzahlung.
Wer zugezahlt hat, braucht eine Versicherung?
svenyeng
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Re: Wartungspauschale

#13

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

@dani!:
Also bei HGs gabs nicht Probleme mit der Garantie.
Wenn natürlich Dein HG runterfällt und Du trittst drauf, dann ist das natürlich kein Garantiefall. Solche Dinge fallen nie unter Garantie.
Tritt eine dritte Person auf die Geräte ist es ein Fall für die Haftpflichtversicherung der dritten Person.

Wenn aber das Gerät nicht mehr verstärkt, komplett tot ist, defekt auf Grund von Feuchtigkeit usw. usf. dann fällt das unter Garantie.
Auch die ständigen Feuchtigkeitsprobleme mit den Oticon HGs wurden immer auf Garantie kostenlos repariert. Mein Akustiker sagte immer wenn die rum zicken kriegen sie was zu hören. Er würde das schon regeln.
Ich hatte jedes Jahr Geld für die Garantieverlängerung bezahlt.

Richtig ist, das die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist.
Kein HG Hersteller muss eine Garantie auf x Jahr(x) geben.
Wenn er aber eine Garantie gibt dann ist die Schadenersatzleistung (Reparatur) zugesichert.

Zitat Wikipedia dazu:
Garantie: ein zwischen Käufer und einem Garantiegeber (Hersteller und/oder Verkäufer) abgeschlossener Vertrag bzw. vom Garantiegeber freiwillig gegebene Zusage, womit dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zugesichert wird.
Gruß
sven
Luchs-ohr-iös
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Re: Wartungspauschale

#14

Beitrag von Luchs-ohr-iös »

Hallo allerseits!

Ich bin bei der Suche auf Beantwortung meiner Frage auf diesen Eintrag gestoßen und nun froh, dass ich nicht einen Neuen eröffne und im Prinzip die Frage wiederhole.

Allerdings möchte ich noch einmal konkret nachfragen: Bei zuzahlungsfreien HGs (bis auf den Eigenanteil in Höhe von 10,-€ je HG) sind innerhalb der 6 Jahre also sämtliche Reparaturen, Schlauchwechsel, Filterwechsel usw. über die Reparaturpauschale der GKV abgedeckt?

Ich frage das so genau nach, weil ich bei meinem HGA pro Schlauchwechsel 5,-€ und pro Filterwechsel 2,50€ bezahlen muss. In den fast 3 Jahren, die ich mein HG habe, ist einmal der Filter gewechselt worden sowie etwa alle 3 bzw. 6 Monate der Schlauch. Der Wechsel des Schlauchs kostet mich also 10,-€ bis 20,-€ jährlich. Wenn diese Kosten also über die Pauschale abgegolten sind, fände ich es ein "dickes Ding", quasi doppelt zahlen zu müssen bzw. ich für etwas bezahle, das die Pauschale beinhaltet.

Wer weiß und kann mir sagen, wo genau man nachlesen kann, was die Reparaturpauschale der GKV (hier:TK) genau abdeckt? Ein Anruf beim Kundenservice der TK hat keine konkrete Auskunft erbracht.

Meine Frage geht gezielt an die kompetenten Akustiker im Forum - z. B. akopti, Ohrenklempner. Ich bin aber auch für hilfreiche Antworten der übrigen Forumsmitglieder dankbar.

Vielen Dank im Voraus und schönen Abend.

VG
Luchs-ohr-iös
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können (Mark Twain) :)
svenyeng
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Re: Wartungspauschale

#15

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Allerdings möchte ich noch einmal konkret nachfragen: Bei zuzahlungsfreien HGs (bis auf den Eigenanteil in Höhe von 10,-€ je HG
) sind innerhalb der 6 Jahre also sämtliche Reparaturen, Schlauchwechsel, Filterwechsel usw. über die Reparaturpauschale der GKV abgedeckt?
Absolut korrekt!
Ich frage das so genau nach, weil ich bei meinem HGA pro Schlauchwechsel 5,-€ und pro Filterwechsel 2,50€ bezahlen muss. In den fast 3 Jahren, die ich mein HG
habe, ist einmal der Filter gewechselt worden sowie etwa alle 3 bzw. 6 Monate der Schlauch. Der Wechsel des Schlauchs kostet mich also 10,-€ bis 20,-€ jährlich. Wenn diese Kosten also über die Pauschale abgegolten sind, fände ich es ein "dickes Ding", quasi doppelt zahlen zu müssen bzw. ich für etwas bezahle, das die Pauschale beinhaltet.
Das ist reinste Abzocke oder besser gesagt Betrug!
Bitte wende Dich an Deine Krankenkasse, damit die das mit dem Akustiker klären. Die sollten dem mal so richtig aufs Dach steigen und am besten mit dem nicht mehr abrechnen.

Würde das ein Akustiker bei mir machen, wäre ich nicht mehr sein Kunde. Sowas geht gar nicht.
Wenn Du Geräte mit Schlauch hast, wird dieser mit der Zeit hart, dann wird der gewechselt so oft wie eben nötig.
Ich habe in über 20 Jahre als HG Träger nie bei einem Akustiker auch nur einen Cent für solche Standardservices zahlen müssen.
Ich hatte mal zuzahlungsfreie Geräte, da war es natürlich so, und bei den Geräten mit Zuzahlung kostet es auch nie etwas.
Wirklich schlimm was manche Akustiker mit den Kunden machen.

Übrigen kannst Du Schallschlauch als Meterware kaufen. Kostet ca. 2-3 Euro / Meter. Der Akustiker wird den noch sehr viel günstiger einkaufen.

Mein Akustiker ist ja auch Optiker. Ich hatte grade meine Brille in Reparatur weil eine Nasensteg ab war. Musste geschweißt werden. Das Gestell ist schon bestimmt 3 Jahre alt. 2x schweißen und hier und da Probleme.
Gestern hatte ich das Glas in der Hand. Es stellt sich heraus, das das Gestell gerissen war und damit nicht mehr stabil ist.
Also musste ein neues her. Ich war verärgert, da ja schon einiges damit war.
Letztes Jahr hatte ich für rund 1000 Euro Gleitsichtgläser reinbekommen.
Damit war die Auswahl an Gestellen nun gering, da die Gläser ja passen mussten. Ich sah den Preis des Gestells und fragt ob es nicht günstigere gäbe.
Er meinte über den Preis reden wir später, erst mal gucken was passt.
Nun, er räumte mir mal eben 50% Rabatt aufs Gestell ein und sagte dazu das es ihm sehr wichtig ist, das der Kunde zufrieden ist.
Service pur sag ich nur und dafür zahle ich dann gerne auch mal paar Euro mehr.

Gruß
sven
nixverstahn
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Re: Wartungspauschale

#16

Beitrag von nixverstahn »

moin,
also DAS habe ICH zu diesem Thema erfahren können.
mit hG
nixverstahn
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Re: Wartungspauschale

#17

Beitrag von Luchs-ohr-iös »

Hallo!

@svenyeng und @nixverstahn vielen Dank für die schnellen und v.a. konkreten Antworten bzw. Tipps zu meinen Fragen.
Ich werde meinen HGA beim nächsten Mal (=Wartungstermin) auf seine Geschäftspolitik ansprechen. Falls wir uns nicht einigen werden, werde ich tatsächlich versuchen, die Angelegenheit mit Hilfe meiner KK zu regeln.

Euch und den übrigen Forummitgliedern einen schönen Sonntagabend. :D

VG
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Ohrenklempner
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Re: Wartungspauschale

#18

Beitrag von Ohrenklempner »

Ganz einfach ausgedrückt:

Ist das Hörgerät bzw. die Otoplastik zuzahlungsfrei (auf der Rechnung steht "0,- Euro" bei Eigenanteil), dann sind alle notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für den Kunden kostenfrei. Alles, was nicht in die Notwendigkeit fällt und vom Kunden selbst verschuldet wurde, ist eine andere Kiste.

Rechtlich gesehen darf der Akustiker in folgenden Fällen also etwas berechnen:
- der Schlauch ist noch gut und wird trotzdem gewechselt (nicht notwendig)
- der Schlauch ist bis obenhin verstopft und muss gewechselt werden (selbst zu verantwortende Reinigung und Pflege wurde vernachlässigt)
- das Hörgerät ist heruntergefallen und ein Gehäuseteil muss ersetzt werden
- bei Zuzahlungsgeräten/-otoplastiken, wenn die notwendige Reparatur aufwändiger ist als bei der zuzahlungsfreien Variante

Ob und in welchem Umfang bei den o.g. Fällen tatsächlich etwas berechnet wird, hängt von der Freundlichkeit des Akustikerbetriebes ab. ;)
...zufällig bin ich Experte auf diesem Gebiet... 🤓

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Re: Wartungspauschale

#19

Beitrag von nixverstahn »

moin,
also, wenn ich ehrlich bin, so habe ich auch den Eindruck, dass sich die TK mit der Formulierung "sämtliche Reparaturkosten" doch deutlich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Ich möchte DAS aber auch nicht ausnutzen (obwohl es geradezu dazu reizt) :)
LG
Joh.
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Re: Wartungspauschale

#20

Beitrag von Ohrenklempner »

Hab eben extra nochmal nachgelesen im vdek-Vertrag.

§3 Punkt 8, Absatz 2, Satz 2:
Schäden, die der Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht,
sind nicht durch die Reparaturpauschale abgegolten und werden nicht
von den Ersatzkassen vergütet.
Steht das mit den "sämtlichen Reparaturkosten" so in dem Brief an die Versicherten von der TK?
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Re: Wartungspauschale

#21

Beitrag von nixverstahn »

moin Ohrenklempner,
die Frage deines letzten Satzes verstehe ich jetzt nicht, weil:
ich habe doch in meinem Post #16 die Originalnachricht der TK angehängt :)
"Wahrheit" ist für mich DAS, was in den beschränkten Platz zwischen meine Ohren passt - und wie ist das bei DIR? :)
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Re: Wartungspauschale

#22

Beitrag von Ohrenklempner »

Ach ups, hab ich nicht gesehen.

Vielleicht hat der nette Mensch in der Hilfsmittelabteilung, der den Brief geschrieben hat, den Vertrag nicht ganz auf dem Schirm gehabt. Die Hilfsmittelabteilungen irren sich öfter mal. Ich kenne das. Meistens aber zu Gunsten des Akustikers, das ist dann auch mal angenehm. :D
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Re: Wartungspauschale

#23

Beitrag von nixverstahn »

und wenn DAS dann AUCH nicht gnadenlos ausgenutzt wird - obwohl´s reizt - (wie in meinem Post #19 beschrieben) dann ist doch alles in bester Ordnung - gelle :)
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Re: Wartungspauschale

#24

Beitrag von Ohrenklempner »

Nö, das lohnt sich nicht. Das betrifft immer nur Einzelfälle, z.B. vorzeitige Wiederversorgungen, wo sich gerne mal bei der Reparaturpauschale verrechnet wird. Oder bei WHO4-Geräten, wo plötzlich 20 oder 40 Euro mehr genehmigt werden. Bin ich aber nicht traurig drüber -- genehmigt ist genehmigt!
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Re: Wartungspauschale

#25

Beitrag von Luchs-ohr-iös »

Hallo allerseits,

@Ohrenklempner: Vielen Dank für die Rückmeldung.

Ich muss aber noch einmal nachfragen: Zuzahlungsfreiheit auf Rechnung geprüft - HG zuzahlungsfrei (lediglich Eigenanteil i. H. v. 10,-€), aber die Otoplastik mit Zuzahlung. Dieser "Fehler" bestraft den Kunden mit Folgezahlungen für Schlauch- und/oder Filterwechsel? Wenn ja, ist das ja nicht unbedingt eine Basis für eine doch vertrauensvolle Zusammenarbeit für 6 Jahre.

Zumal die Frage ist, ob der Schlauch/Filter Zubehör vom zuzahlungsfreien HG ist oder von der Otoplastik mit Eigenanteil (wer war zuerst da: Das Huhn oder das Ei)? :eek:

Also, falls sich die HGA mit der Otoplastik mit Eigenanteil ein "Hintertürchen" für die Folgekosten offenhalten, dann herzlichen Glückwunsch! :(

Na ja, aus Fehlern lernt man ... .

VG
Luchs-ohr-iös
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