GdB unser Sohn 5 Jahre

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Klaus123
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GdB unser Sohn 5 Jahre

#1

Beitrag von Klaus123 »

Hallo haben heute den Bescheid erhalten nun einige Fragen :)
Unser Sohn hat den GdB rückwirkend ab Geburt anerkannd bekommen es wurde leider erst mit 4 1/2 Jahren trotz mehrmaligen Arztbesuch (alle U-Untersuchungen) erkannt (ach mehrmals HNO Arzt- nur zu faul zum reden !!! er war bei der Geburt beim Hörtest durchgefallen).
Von Uniklinik Erlangen wurden folgende Werte festgestellt:
rechts 50db /500Hz links 45db /500Hz
50db/1Khz 55db/ 1khz
50db/2 khz 55db/ 1 Khz
60db/ 4khz 60db/ 1khz
Dies ergibt laut Hörverlust Tabelle eine Hörkurve von rechts 62 links 66 auch so im Bescheid.
Aus der Tabelle D lese ich bei beiden Ohren zwischen 60-80 dann GdB 50 bin ich richtig ???
Was heißt bei der Tabelle schräg runter das Feld dazwischen 10 20 30...?

Das Versorgungsamt schreibt uns stehen nur GdB 40 zu (trotz gleicher Hörkurve) mach ich was falsch ??? + Sprachstörung und gibt uns denn GdB 50 ist das richtig ? Sollten es dann nicht 70 oder mehr werden ?
unser Sohn 5 Jahre hat die Hörschädigung seit der Geburt ?
und natürlich durch die späte Entdeckung auch Sprachprobleme bzw vieles falsch gelernt (sprache??)
Kann jemand helfen ??
Wieviel Prozent stehen unseren Sohn zu und was könnte die Sprachstörung bringen??
Soll ich in den neuen Befund sind nächste Woche nochmal in der Klinik die Sprachstörungen noch mal reinschreiben lassen ?
Vielen Dank für die Hilfe !
Ich weiss es sind viele Fragen aber man ist neu in den Thema und hatte noch nicht damit zu tun!
DANKE für die Antworten ! :) :)
andrea2002

Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#2

Beitrag von andrea2002 »

Hallo Klaus,

ich nehme an Du meinst die Zahlen auf den Kreuzungspunkten, die sollen versinnbildlichen, dass Bemessensspielräume bestehen. Diese dürfen natürlich nur zugunsten des BEtroffenen und nicht zu dessen Ungunsten ausgelegt werden: Außerdem ist bei Euch die Sache klar wie Kloßbrühe. 62% ist nun mal mehr als 60% und damit steht Deinem Sohn 50% allein schon aufgrund für die Schwerhörigkeit zu!!! Die Sprachstörungen müssennoch mal 10 oder 20%-Punkte mehr bringen.

Daher Widerspruch einlegen und Akteneinsicht verlangen um zu klären, ob die Sprachstörungen überhaupt in den Arztberichten auftauchen. Den Widerspruch würde ich erstens damit begründen, dass &2 und 66 Prozent mehr als 60% ist und damit allein wegen der Schwerhörigkeit ein GdB von 50 zusteht. Außerdem schreibst Du wegen nicht berücksichtigte Sprachstörungen je nach Schwere weitere 10-30%, macht Summa summarum x% und das Merkzeichen Rf.

Also folgene Reihenfolge einhalten:
1. Widerspruch einlegen und reinschreiben Begründung folgt und Akteneinsicht beantragen.
2.) akte durchgehen dabei besonders aufd ei arztberichte achten.
3.) Widerspruch begründen.

Man könnte echt meinen, dass die Sachbearbeiter eine Prämie kriegen, wenn sie mit wöglichst wenig Anerkennungsqutoten übnber die Runden kommen. Es ist ja schon selten genug, dass sie den prozentualen Hörverlust korrekt ausrechenen. Aber dass ein sachbearbeiter das tut und trotzdem herunterwertet, ist mir ja auch noch nicht untergekommen.

Gruß
andrea
Klaus123
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Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#3

Beitrag von Klaus123 »

Hallo Andrea Danke für die schnelle Antwort,
die Schreiben :Bei Mario besteht eine sensorinneurale Schwerhörigkeit Tonaudiometrisch besteht nach der 4 Frequenz Tabelle ein prozentualer Hörverlust von 62% rechts links 66 %. Sprachaudiometrisch Diskrimation bei 75db rechts 80% links 60% bei 60db rechts 30% links null %. Für die hörstörung allein wäre der GdB nach Anhaltspunkten mit 040 zu bewerten , Die schwerbehinderteneigenschaft mit einen GdB von 50% kann nur unter Mitberücksichtigung der audiogenen Sprachstörung festgestellt werden.

Die haben trotz richtiger Umrechnung nur 40% und dann die Sprachstörung dazu nur 50% gegeben ?
Brauche ich noch Akteneinsicht? Die haben doch selbst schon alles bestätigt aber nur 40 + 10 vergeben, wenn ich richtig bin sollten es 50 +20 sein (eventuell +10)
Wir hatten 3 Wochen vorher einen bißchen schlechteren Befund links 72 rechts auch 62 dieser wäre eigentlich richtig soll ich den falschen Befund berichtigen lassen ?
Bringt das was für den GdB??
Vielen Dank
andrea2002

Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#4

Beitrag von andrea2002 »

Hallo,

ob es etwas bringt. musst Du selbst berechnen. Anscheinend ist doch keine Akteneinsicht nötig. Ich würde die Anhaltspunkt genau zitieren und abschreiben. Und schreiben: Für die Hörstörung allein wären gemäß Tabelle D eben 50. Dann würde ich schreiben, dass Euer Sohn zudem eher schlechter als besser hört gemäß Hörkruve vom xx.xx.xxxx. Ferner würde ich vorbringen, dass die Sprachstörung höher zu bewerten ist, da er nicht von Außenstehenden verstanden wird. Der Diskriminationsverlust spielt im Übrigen nur bei leichtgradiger Schwerhörigkeit eine Rolle.

Gruß
andrea
Klaus123
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Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#5

Beitrag von Klaus123 »

Hallo,
wir haben heute GdB 70 erhalten (davon 60 für die Hörschädigung mit Sprachstörung + Verhaltensstörung 30 darf man nicht zusammenzählen).
Er hat die Hörschädigung ab Geburt.

Frage da uns KEIN Merkzeihen anerkannt wurde wollte ich wissen ob das so richtig ist. Wie mann im meinen ersten Beitrag liest steht unseren Sohn ja 50% zu. laut Tabelle D.

Sollte da nicht RF im Ausweis stehen. Oder vielleicht noch ein anderes Merkzeichen? Ich bedanke mich für eine Antwort.
Ach ja das ist ein Teilabhilfebescheid ? Was heißt das ?
Kaja
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Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#6

Beitrag von Kaja »

Hallo,
Klaus123 hat geschrieben:Ach ja das ist ein Teilabhilfebescheid ? Was heißt das ?
Gemäß § 85 Absatz 1 SGG ist dem Widerspruch abzuhelfen, wenn die Behörde diesen für begründet hält. Bei euch hat das Amt nur einen Teil eurer Ausführungen für begründet gehalten und nur diesem Teil im Rahmen des Teilabhilfebescheides abgeholfen. Für den verbleibenden Teil (wahrscheinlich die Merkzeichen) wird es eine Widerspruchsentscheidung gemäß § 85 Absatz 2 SGG durch die übergeordnete Behörde geben.
Klaus123 hat geschrieben:wir haben heute GdB 70 erhalten (davon 60 für die Hörschädigung mit Sprachstörung + Verhaltensstörung 30 darf man nicht zusammenzählen). Er hat die Hörschädigung ab Geburt.

Frage da uns KEIN Merkzeihen anerkannt wurde wollte ich wissen ob das so richtig ist. Wie mann im meinen ersten Beitrag liest steht unseren Sohn ja 50% zu. laut Tabelle D.

Sollte da nicht RF im Ausweis stehen. Oder vielleicht noch ein anderes Merkzeichen? Ich bedanke mich für eine Antwort.
Das Merkzeichen "RF" bringt euch nicht wirklich etwas, weil - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Befreiung von der Rundfunkgebühr nur dann erfolgt, wenn der "Inhaber" des Merkzeichens der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte ist.

Das Merkzeichen "G" wird bei Schwerhörigkeit gewährt, wenn eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits sowie daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.

Wenn euer Sohn aber auch Verhaltensstörungen hat, könnte ihm daraus auch das Merkzeichen "G" zustehen (fehlendes Gefahrenbewusstsein, das zu eine Gefährdung von sich und anderen im Straßenverkehr führt). Dann könnte auch das Merkzeichen "B" gewährt werden, wenn ihr verdeutlicht, dass eurer Sohn zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Klaus123
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Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#7

Beitrag von Klaus123 »

Hallo nun ist der Widerspruchsbescheid gekommen, und die haben zwar die GesamtProzenze auf 70% nach oben gesetzt.
ABER wir müssten eigentlich 50 % auf Grund der Hörminderung alleine bekommen.
Die haben auch 62% links und 66% rechts als Hörverlust festgestellt aber nur 40+20 für die Sprache vergeben, dazu noch etwas für Verhaltensstörung!
Bei der Prozentzahl müssten ja eigentlich 50 als Grundwert + X für die Sprache rauskommen.(laut Tabllle D)
Lohnt es sich für den Grundwert zu klagen ???(denn kann man unseren Sohn, ja mit 10 Jahren bei der nächsten Überprüfung ja wohl nicht nehmen)
Was haltet ihr davon, soll ich dafür klagen ? Mehr als zu 70 % wirds ja wohl nicht werden ? Muß ich viel Begründen oder langt der Verweis von mir auf die richtig ausgerechneten Hörverluste und die falsch ausgelegte Tabelle D! Ist dort Anwaltspflicht?
Danke
Klaus
Kaja
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Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#8

Beitrag von Kaja »

Hallo Klaus,
Klaus123 hat geschrieben:Was haltet ihr davon, soll ich dafür klagen ? Mehr als zu 70 % wirds ja wohl nicht werden ? Muß ich viel Begründen oder langt der Verweis von mir auf die richtig ausgerechneten Hörverluste und die falsch ausgelegte Tabelle D!

Wenn deinem Sohn die Merkzeichen "G" und "B" zustehen (wahrscheinlich schon wegen der attestierten Verhaltensstörung), solltet ihr schon allein deswegen eine Klage in Betracht ziehen. Wenn sich der GdB (neu GdS) im Ergebnis des Klageverfahrens ebenfalls erhöht, um so besser. Die Möglichkeit der Herabsetzung, die ja auch im Klageverfahren grundsätzlich besteht, ist bei dem, was du schilderst, nicht wirklich hoch.
Klaus123 hat geschrieben:Ist dort Anwaltspflicht?
Am Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang - du kannst also die Klage auch allein durchziehen. Gerade wenn keine anwaltliche Vertretung vorliegt, ist der Richter besonders verpflichtet, dich zu unterstützen und zu beraten, damit der Klageantrag im Ergebnis den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Du kannst auch zur Geschäftsstelle des zuständigen Sozialgerichtes gehen und dir von dem dortigen Urkundsbeamten anhand deiner Unterlagen eine Klage schreiben lassen ("zur Niederschrift des Urkundsbeamten"). Beim Verfahren in Angelegenheiten, die den Schwerbehindertenausweis betreffen, werden keine Gerichtskosten erhoben.

Viele Grüße
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Klaus123
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Re: GdB unser Sohn 5 Jahre

#9

Beitrag von Klaus123 »

Hallo nun ist folgendes passiert,ich habe Klage eingereicht.
Mir ging es vor allen um den Grund- Gdb von 50% unser Sohn 6 1/2 Jahre wurde vom Sozialgericht zum normalen HNO Arzt zum Gutachten geschickt (eine HNO Ärztin aus der Nähe von München).
Diese lies unseren Sohn wieder mal den Erwachsen Test mit drücken machen und siehe da hat jetzt Werte (die nicht stimmmen) rechts 500HZ 10db 1000HZ 20db 2000Hz 30db 4000 hz20db links 500HZ 10db 1000Hz25db 2000HZ 30db 4000 HZ 20b ( Unser Sohn ist da ganz schlau und es für IHN ein Sehtest er drückt wenn sieht !nicht wenn er hört, er hat sich ja bis zur Erkennung der Hörschwäche durchgemogelt)
Nun errechnet sich natürlich nur noch ein Hörverlust von 16 % rechts und 21 % links. Das wäre ein GdB mit 10 % (da wären wohl die Hörgeräte für die Katz)
Dadurch waren wir gestern in der Uni-Klinik Erlangen und haben zum 6 mal prüfen lassen-Pädaudiologie und es kamen wieder die alten Werte heraus siehe ersten Eintrag.) Womit er zwar knapp aber auf beiden Ohren wieder 60% hat alle anderen Test waren über 60%.
Frage:
Kann man den Gericht mitteilen das das Gutachten falsch ist und dies bei so kleinen Kindern durch eine Pädaudiologie gemacht werden müsste ?Besteht da eine Regelung ?
Ach ja die Verhaltenstörungen (ist weg- Gott sei DaNK)und die Sprache ist nun sehr gut :lol: -Beim S hat er noch Probleme !
Meine Frau und der Sohn waren da sehr fleissig!
so das hier sowieso die Prozente wegfallen werden !
(Ist mir auch lieber, da er dann nächste Jahr in die normale Schule kommt!)
Wie ist das wenn er Aufgrund einer Tagesform jetzt ein nur einen Hörverlust von 60% hat und sonst 62% fällt er dann auf die Spalte 40-60 ? in der Rösner Tabelle ?
oder kann man sagen das sind Messschwankungen ?
Danke
Klaus
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