Gdb 30. Kann das stimmen oder doch höher?

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Colonel
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Gdb 30. Kann das stimmen oder doch höher?

#1

Beitrag von Colonel »

Hallo erstmal.

Ich habe nun Post vom hiesigen Versorgungsamt bekommen. Und zwar wird mir ein gdb von 30 anerkannt. Als ich einmal den gdb Rechner benutzt habe, hatte ich allerdings einen gdb von 50.
Kann das denn stimmen dass der Gdb bei meiner Schwerhörigkeit nur 30 beträgt?

Im Anhang mal die Ohrenärztliche Verordnung und die Hörkurve von meinem Akustiker.
Dateianhänge
Anpassbericht vom Hörgeräteakustiker.jpg
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Ohrenärztliche Verordnung.jpg
(202.8 KiB) 951-mal heruntergeladen
Colonel
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Re: Gdb 30. Kann das stimmen oder doch höher?

#2

Beitrag von Colonel »

Ich will noch einmal hier rückfragen ob das nach eurer Erfahrung sein kann. Das Versorgungsamt hat mir die Begründung der Berechnung nun zugeschickt.
Kann es denn bei einem so hohen Hörverlust wirklich sein dass man nur Gdb 30 hat?

Hoffe auf Antworten eurerseits.
muggel
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Re: Gdb 30. Kann das stimmen oder doch höher?

#3

Beitrag von muggel »

Hallo,

leider kann ich die Audiogramme nicht wirklich lesen; sie sind mir zu klein. Zudem fehlen mir Angaben, insbesondere das Zahlenverständnis etc.

Wie hat denn das Versorgungsamt gerechnet? Vielleicht magst du mal die Begründung mit der Berechnung hier einstellen.

Grüße,
Miriam
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JND
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Re: Gdb 30. Kann das stimmen oder doch höher?

#4

Beitrag von JND »

Hallo Colonel,

GdB 30 stimmt so ungefähr. Mit viel Glück (und neuen Messungen) kannst du vllt. noch auf GdB 40 kommen, aber da muss man einen Sachbearbeiter haben, der die Tabellen auch mal wohlwollend interpretiert (HV 60% auf beiden Seiten kann sowohl 30 als auch 40 GdB sein. In der Verordnung selbst, steht nicht, welcher Wert genommen werden soll bei dem Grenzfall)).

Die Berechnung basiert auf den Angaben vom HNO für Einsilberverständnis bei 65,80 und 100 dB und Akustiker für (beidohriges) Zahlenverständnis.

Gebraucht wird aber leider das (Freiburger) Einsilberverständnis bei 60,80 und 100 dB für rechtes und linkes Ohr, sowie der 50% Sprachverständlichkeitspegel für (Freiburger) Zahlen auch für rechtes und linkes Ohr. Alle Messungen müssen ohne Hörgerät erfolgen und es sind mindestens 10 Messungen:)

Wenn du die Sachen nochmals messen lassen willst, die relevanten Tabellen in der Versorgungsmedizin-Verordnung sind die Tabelle 5.2.1 und 5.2.4, damit dein HNO auch nachschlagen kann, was er messen (lassen) muss und welcher Grad der Schwerhörigkeit vorliegt (es wird eine leicht andere Definition verwendet, als die gängige "medizinische" nach WHO).

Die Begründung des Versorgungsamtes würde mich auch interessieren, da sind so viele Lücken in den Daten :help:

Schöne Grüße,
JND
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