Fragen zum GdB

schubiga
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Fragen zum GdB

#1

Beitrag von schubiga »

Hallo, ich habe mich schon mal hier im Forum gemeldet, aber da meine Klage noch läuft, nicht mehr darüber berichtet.Ich wende mich heute mit einer zusätzlichen Frage an Euch:
"Mal vorausgesetzt ein Erwachsener, der seit Kindheit beidseitig mindestens an Taubheit grenzend sh war, aber nie entsprechend eingestuft wurde versorgungsrechtlich (weil die Eltern sich haben besch... lassen vom Amt), stellt als Erwachsener einen Antrag auf einen SBA. Der Gutachter stellt einen beidseitigen Hörverlust von 99% nach Röser fest, keine Sprachstörungen, aber zusätzlich liegt eine Mikrotie und Atresie beidseits vor. Nun stellen sich folgende Fragen:
Würde man diese Person als taub bezeichnen, auch wenn das Amt nachträglich nicht anerkennt, dass man bereits als Kind/ Jugendlicher mind. an Taubheit grenzend sh war?Die Ablehnung wird mit der guten Sprachentwicklung begründet wörtlich:" die Sprachstörung ist sozusagen ausgeheilt" Zum Hörverlust wird folgendes ausgeführt:" Eigentlich handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Taubheit, sondern um eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bei kombinierter Schwerhörigkeit und verwertbarem Restgehör, was zu einem guten Erfolg bei der BAHA Versorgung führt, somit wäre per definitionem nach Brusis und Mertens 1995 eine 70% MdE korrekt. Im Sinne der Patientin und gemäß der Tabelle zur Berechnung des GdB aus den Schwerhörigkeitsgraden beider Ohren nach Feldmann 1995 wird ein GdB von 80 angenommen." Merkzeichen GL wird aberkannt , da dies nur Gehörlosen oder an Taubheit grenzenden Schwerhörigen mit schweren Sprachstörungen zusteht. Ich bin ja laut VA noch nicht gehörlos mit 99% und habe keine Sprachstörungen.
Oder müssen die das anerkennen bei Vorlage entsprechender Befunde, auch wenn als Kind fälschlicherweise nur ein GdB 60 anerkannt wurde?
Wie hoch ist der GdB zu bewerten, Welche Merkzeichen, Ab wieviel Hörverlust ist man taub (ich habe beidseitig 99%) ?"
Ich wäre für hilfreiche Unterstützung aus dem Forum sehr dankbar.
schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
rhae
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Re: Fragen zum GdB

#2

Beitrag von rhae »

Hmm Vorsicht mit Rechtsberatungen, die dürfen nur Anwälte geben. Ich kann dir nur meine persönliche Meinung schreiben. In den VersMedV ist die Vergabe des GdB und der Merkzeichen für Hörschädigungen ja recht gut geregelt. Leider gibt es aber dennoch eine Definitionslücke bei Hörverlusten über 95 und unter 100%. Ein 99% Hörverlust zählt eben noch nicht zwangsläufig zu einer Taubheit. Ich halte diese Lücke für beabsichtigt, ein Spielraum den Gutachter brauchen um Einzelfälle individuell beurteilen zu können. Meiner Meinung nach steht dir sicher ein GdB von 80 zu, das Merkzeichen RF sowieso. Leider wurden dir keine Sprachstörungen bestätigt und die Voraussetzungen für das Merkzeichen GL sind folgende:
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
Der Gutachter meint jetzt also, dass du heute keine Sprachstörungen hast ist entweder ein Beleg dafür, dass du als Kind nicht so stark hörgeschädigt warst (und daher Sprache gut gelernt hast) oder dass du abweichend von der Regel die Sprachstörungen vollständig beseitigt hast. In beiden Fällen braucht er das Merkzeichen GL nicht zu geben, denn Sprachstörungen sind für GL vorgeschrieben.

In den VersMedV sind auch nicht alle Möglichkeiten der Berurteilung einer Hörschädigung aufgeführt, ich kenne Fälle bzw. Urteile die abweichend von den VersMedV ausgefallen sind und mit internen Richtlinien begründet wurden. Ein Anwalt sollte hier mehr wissen.

vg Ralph
maryanne
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Re: Fragen zum GdB

#3

Beitrag von maryanne »

GdB 80 = Taubheit!

Bin leider zeitlich arg eingebunden, so dass ich mich nicht weiter drum kümmern kann. Ggf. RA Kochs aus München einschalten.

Maryanne
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#4

Beitrag von schubiga »

Hallo Ralph,
ich hoffe, Du hattest mit Deiner Familie einen schönen Urlaub?
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich weiß ja, das es eine Grauzone zwischen 95-100 % gibt, aber ich habe einen kleinen Fehler gemacht. Ich habe aus Versehen die Berechnung aus dem Forums- GdB Rechner für meinen HV mit 99% hingeschrieben, sehe aber jetzt, das die Gutachterin in ihrem Gutachten wörtlich schreibt: "Der prozentuale Hörverlust beträgt gemäß Vier-Frequenz Tabelle nach Röser beiderseits 100%, sodas hieraus gemäß dem Königsteiner Merkblatt eine MdE von 80% bzw. ein GdB von 80 resultiert. Dann kommt aber in Klammern der Satz hinterher:( eigentlich handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Taubheit, sondern um eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bei kombinierter Schwerhörigkeit und verwertbarem Restgehör, was zu einem guten Erfolg bei der BAHA Versorgung führt , somit wäre per definitionem nach Brusis und Mertens 1995 eine 70% MdE korrekt.) Im Sinne der Parientin und gemäß der Tabelle zur Berechnung des Gdb aus den Schwerhörigkeitsgraden beider Ohren nach Feldmann 1995 wird ein GdB von 80 angenommen.
Ich werde da nicht schlau draus: Bin ich jetzt gemäß Gutachterin mit 100% HV "taub "und steht mir dann GL zu
oder bin ich "an taubheit grenzend Schwerhörig" wie das VA dauernd schreibt?
Ich habe jetzt die Anwältin gebeten, die Gutachterin aufzufordern, mir ohne irgendwelche Zusatzkommentare (guter Erfolg bei der BAHA Versorgung, gute Sprachentwicklung u.s.w.)nur den prozentualen Hörverlust für beide Ohren nach Röser gemessen über die Luftleitung ohne Hörgeräte anzugeben. Erst mit diesen präzisen Angaben hoffe ich, das das VA nicht dauernd fälschlicherweise von einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit ausgeht, sondern mich als Taub einstuft.
Meinst Du , mein Vorgehen ist richtig?
Übrigens steht im Gutachten auch noch folgendes, was ich gar nicht beurteilen kann: Vestibularisprüfung,Otoakustische Emissionen, Impedanzaudiometrie und Stapediusreflexmessung sind beidseitig aufgrund Gehörgangsatresie nicht messbar.
Sprachaudiometrie nach dem Freiburger Sprachtest: Der Hörverlust für die 50% Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85%, links bei 85%.
Ich kann das leider alles überhaupt nicht bewerten oder einschätzen und würde mich über jede Unterstützung freuen.
Liebe Grüße schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#5

Beitrag von schubiga »

Hallo Maryanne,
sehe gerade erst deine Antwort. Zur Info, ich habe mich im Januar an RA Kochs gewendet, der aber dann im Februar aus persönlichen Gründen das Mandat niederlegen musste (scheinbar aus gesundheitlichen Gründen). Daher mußte ich mich von einem anderen Anwalt vertreten lassen. Zur Klärung: Das VA bietet mir jetzt einen Vergleich an, das sie mir 80 auf die angebliche an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit geben(Gutachterin schreibt: prozentualer HV nach Röser beiderseits 100 %!) und gnädigerweise noch 10 für die Mikrotie /also Gesamt 90 GdB mit Mz. RF. Dafür wollen sie mir aber das GL entziehen, weil ich ja angeblich nicht taub bin. Sollte ich darauf eingehen?
Liebe Grüße und danke für deine Hilfe
schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
maryanne
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Re: Fragen zum GdB

#6

Beitrag von maryanne »

WEnn die Gutachterin schreibt 100 % bds, dann bist du taub und hast Anspruch auf GL
und den grün-orangen Ausweis.
Was die Gutachterin wegen Baha etc. schreibt, ist Unsinn, die Bewertung erfolgt IMMER ohne Hilfsmittel. Was heißt denn "eigentlich nicht taub"? Das gibt es nicht.Taub ist, wer in den Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Hertz jeweils schlechter als 85 dB hört. Ohne Hilfsmittel.
Gabriele
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Re: Fragen zum GdB

#7

Beitrag von Gabriele »

Guten Morgen Schubiga
ich habe mich im Januar an RA Kochs gewendet, der aber dann im Februar aus persönlichen Gründen das Mandat niederlegen musste (scheinbar aus gesundheitlichen Gründen).
Ich hab ne Frage, hattest du Dr. Kochs im Januar noch erreicht?
Er hat uns 3 Jahre in der Klage gegen das Versorgungsamt vertreten und war für uns von heute auf morgen nicht mehr erreichbar, erst durch nachfrage der zuständigen Richterin bekamen wir die Auskunft das er nicht mehr als RA tätig ist.
Ich saß da mit einem laufenden Verfahren, ohne Infos an an uns, ohne Nachfolger, und durfte selber schauen wie ich das Ding beenden konnte.
Würde mich wirklich mal interessieren...

Krankheit schließe ich aus, ich hab andere Infos...

Gruß
Gabi
Zuletzt geändert von Gabriele am 28. Aug 2013, 05:42, insgesamt 1-mal geändert.
Theresa 27, beids. CI ´08 u.´10 (N5)
Reimplantation re,2011 u. 2012
Lorenz 26, beids. Hg Sophia 23, beids. CI ´09 u.11 (Hybrid L )u.Kolobom
Alle Kinder progredient.
Uli R.
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Re: Fragen zum GdB

#8

Beitrag von Uli R. »

Bin in Zeitnot und kann nur kurz antworten.
Dir steht das GL zu. Als Argument kannst du z.B. schreiben, dass du kein Restgehör hast sondern nur noch Hörreste. Das ist ein Unterschied.
Manh kann auch nicht mit irgenswelchen anderen Argumenten kommen um das Gl zu verweigern. Die müssen sich nach der VersMedV richten. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Das gab es nur bei den Gutachterrichtlinien früher. Heute mit der VersMedV herrscht Rechtssicherheit.
Momo
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Re: Fragen zum GdB

#9

Beitrag von Momo »

schubiga hat geschrieben:Übrigens steht im Gutachten auch noch folgendes, was ich gar nicht beurteilen kann: Vestibularisprüfung,Otoakustische Emissionen, Impedanzaudiometrie und Stapediusreflexmessung sind beidseitig aufgrund Gehörgangsatresie nicht messbar.
Sprachaudiometrie nach dem Freiburger Sprachtest: Der Hörverlust für die 50% Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85%, links bei 85%.
Ich kann das leider alles überhaupt nicht bewerten oder einschätzen und würde mich über jede Unterstützung freuen.
Hallo,
also:
Vestibularisprüfung heißt Prüfung des Gleichgewichtsorgans. Dabei wird Wasser ins Ohr gespült und das ist bei dir ja nicht möglich.
OAEs, Impedanz und Stapediusreflex wird alles mittels einer Sonde im Gehörgang gemessen, daher auch nicht möglich.
OAE misst die Funktion der äußeren Haarsinneszellen.
Impedanz misst die Druckverhältnisse im Mittelohr und Schwingfähigkeit des Trommelfells.
Stapedius misst den Stapedius-Reflex (quasi ein "Verkanten" der Gehörknöchelchen zum Schutz des Innenohres bei zu lauten Geräuschen).
Bei der Sprachaudiometrie fehlen, wie ich dir ja schon geschrieben habe, die zur Berechnung des GdBs eigentlich notwendigen Ergebnisse des Einsilber-Tests (bei 60, 80 und 100 dB).
Dort steht nur was über den Hörverlust für Zahlen, der aber nur ein Baustein ist.

Meine persönliche Meinung:
Wenn die Gutachterin schreibt dein Hörverlust ist 100%, dann bist du taub. Und damit stünde dir auch GL zu.
Irrelevant ist tatsächlich, ob du über die Knochenleitung besser hörst oder nicht.
Auch der Hinweis, dass du mit BAHA Erfolg hat, kann ein Anzeichen sein, dass sie scheinbar ausschließlich den Innenohr-bedingten Anteil der SH berücksichtigt.

Richtig wäre es aber über die Luftleitung ohne Hörhilfen den Hörverlust zu bestimmen. Ist der 100% bist du taub!

Aber das ist meine persönliche Einschätzung- ohne Gewähr-, da ich mich eher bei Kindern auskenne.

Dennoch zeigt das mal wieder sehr deutlich, dass ich Recht habe, wenn ich Eltern dringenst empfehle für ihre Kinder einen SBA zu beantragen und darauf zu achten das der GdB und die Mz richtig sind! Auch wenn man ihn nicht will- man kann ihn ja weglegen- darauf achten dass er verlängert wird und dann später den Jugendlichen/ Erwachsenen dann selber entscheiden lassen ob oder ob nicht er genutzt wird....
Macht man es nicht verbaut man seinem Kind aber später evtl. einiges oder macht es unnötig schwer- wie hier.

Grüße
Zuletzt geändert von Momo am 28. Aug 2013, 09:53, insgesamt 2-mal geändert.
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schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#10

Beitrag von schubiga »

Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
An Gabriele:
ich habe mich im Januar an RA Kochs gewendet, der aber dann im Februar aus persönlichen Gründen das Mandat niederlegen musste (scheinbar aus gesundheitlichen Gründen).

Ich hatte wohl Glück, das er mich noch hat schriftlich benachrichtigen lassen, das er das Mandat niederlegt, aber nach dieser Info war er auch für mich nicht mehr zu erreichen.

An Maryanne:
Die Gutachterin bescheinigt mir 100% HV und schwächt das dann ab indem sie auf die gute Baha Versorgung verweist und auf das gute Sprachverständnis ohne Sprachstörungen.
Nach diesem Gutachten ist ja das VA mit einer "Versorgungsärztlichen Stellungnahme"auf die Idee gekommen , das ich ja eigentlich nicht taub bin und eigentlich nur 70 GdB bekommen sollte, aber man mir großzügigerweise 80 anbietet plus 10 GdB für die beidseitige Mikrotie (weil ich ja die Haare darüber tragen kann, ist es doch eigentlich keine Mißbildung!! ) und das VA möchte einen Vergleich anbieten : Ich bekomme 90 GdB (80 für den HV und 10 für die Mikrotie ) und RF.
GL wird aberkannt, weil ich angeblich nicht taub bin, sondern an Taubheit grenzend ohne Sprachstörungen. Ich muss mich bis Montag.2.9 entscheiden ,ob ich den Vergleich annehme.
Was haltet ihr davon?
Gruß schubiga
Zuletzt geändert von schubiga am 30. Aug 2013, 21:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Fragen zum GdB

#11

Beitrag von schubiga »

Liebe Momo,
ich gebe Dir aus meiner jetzigen Situation heraus 1000% recht!!!!!
Sogar die Gutachterin hat zugegeben, das es für mich jetzt von Nachteil ist, das meine Eltern nicht für mich als Kind einen GdB von 100 eingefordert haben. Dieser hätte mir auch laut Gutachterin zugestanden . Die Merkzeichen wären zwar dann ab dem 18 LJ auf RF und GL reduziert gewesen, aber die 100 GdB wären lebenslang gewesen.
Pech gehabt! :'(
Ich glaube aber, das in der heutigen Zeit gottseidank wesentlich besser über solche Hörbehinderungen aufgeklärt wird als früher. Trotzdem schließe ich mich deiner Meinung absolut an und betroffene Eltern sollten frühzeitig alle Möglichkeiten nutzen um für ihre Kinder den SBA mit korrektem GdB und Mz zu erhalten!
Liebe Grüße schubiga
Zuletzt geändert von schubiga am 28. Aug 2013, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen zum GdB

#12

Beitrag von schubiga »

Hallo Uli R.
Dein Argument mit den Hörresten hat die Gutachterin schon gekillt. Sie hat in das Gutachten eine (meiner Meinung nach für die Beurteilung irrelevante) persönliche Beurteilung einfliessen lassen, die da heißt:
Der prozentuale HV nach Röser beträgt beiderseits 100% ( eigentlich handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Taubheit, sondern um eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bei kombinierter Schwerhörigkeit und verwertbarem Restgehör, was zu einem guten Erfolg bei der BAHA Versorgung führt, eigentlich wäre also nur 70 % MdE anzusetzen, usw.,usw.
Das liebe VA behauptet ja deshalb , das ich nur "an Taubheit grenzend schwerhörig" bin und mir mangels Sprachstörungen das GL nicht zusteht. Ich sehe da nicht unbedingt eine Rechtssicherheit, wenn eine Gutachterin eigene Interpretationen in das Gutachten einfliessen lässt, anstatt sich auf die Fakten des HV zu beschränken und dadurch das VA dauernd auf die Idee kommt, mich anders als taub einzustufen.Nach dem Gutachten hat es ja noch eine "Versorgungsärztliche Stellungnahme " gegeben(siehe Beitrag oben)Ich soll danach bis Montag einem Vergleich zustimmen, der mir 80 auf den HV und 10 auf die Mikrotie zuerkennt, aber das Mz GL mangels Taubheit aberkennt. Der Ermessensspielraum beim VA ist scheinbar größer als man glaubt. Meine RA rät mir den Vergleich anzunehmen, aber ich bin wütend genug um ihn abzulehnen.
Gruß schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#13

Beitrag von fast-foot »

Hallo schubiga,

meinem Verständnis zu Folge wäre das Sprachaudiogramm ausschlaggebend (man braucht das Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB und den dB-Wert, bei welchem das Zahlwortverstehen 50 % beträgt (oder die Möglichkeit, diesen auf Grund des Sprachaudiogramms selbst zu extrapolieren).

Hieraus kann man dann den GdB auf Grund des Hörverlustst bestimmen (dazu kommen dann ev. noch andere Beeinträchtigungen wie z.B. die Mikrotie).
schubiga hat geschrieben:...und das VA möchte einen Vergleich anbieten : Ich bekomme 90 GdB (80 für den HV und 10 für die Mikrotie ) und RF.
Das zeigt doch gerade, dass dies weniger ist, als Dir zusteht, sonst wäre es kein Vergleich.

Ob Du diesen aus taktischen Gründen annehmen sollst, kann ich nicht beurteilen (kommt vermutlich auf die Risikobereitschaft, in Kauf nehmende Zeit und Aerger, ev. Geld an).

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#14

Beitrag von schubiga »

Hallo fast-foot,
du schreibst:
meinem Verständnis zu Folge wäre das Sprachaudiogramm ausschlaggebend (man braucht das Sprachverstehen bei 60, 80 und 100 dB und den dB-Wert, bei welchem das Zahlwortverstehen 50 % beträgt (oder die Möglichkeit, diesen auf Grund des Sprachaudiogramms selbst zu extrapolieren).
Ich kann Dir aus dem Gutachten nur folgendes anbieten: Sprachaudiometrie nach dem Freiburger Sprachtest: Der Hörverlust für die 50% Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85%, links bei 85%. Kann man damit was berechnen?
Gruß schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#15

Beitrag von fast-foot »

Ich kann Dir aus dem Gutachten nur folgendes anbieten: Sprachaudiometrie nach dem Freiburger Sprachtest: Der Hörverlust für die 50% Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85%, links bei 85%. Kann man damit was berechnen?
Gruß schubiga
Ja, wenn Du noch das Sprachverstehen (in %) bei 60, 80 und 100 dB hast (oder das entsprechende Diagramm hochladen kannst) und es heisst: "Sprachaudiometrie nach dem Freiburger Sprachtest: Der Hörverlust für die 50% Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85 dB, links bei 85 dB."

Das wäre dann für mich noch eindeutiger (wenn zusätzlich zur Reintonaudiometrie auch hieraus eine Taubheit resultieren würde; obwohl meiner Ansicht nach das Reintonadiogramm ausschlaggebend ist; aber je nach Gericht wird dies offenbar etwas anders gesehen).
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Re: Fragen zum GdB

#16

Beitrag von schubiga »

Hallo fast-foot,
da kannst Du mal sehen , wie wenig Ahnung ich habe:schreibe % und es heißt dB.
Ich versuch mal Dir eine PN zu schicken.
Gruß schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#17

Beitrag von Momo »

Hallo Schubiga

meine Empfhelung:
rüttel nicht zu sehr an der Bestimmung des Hörverlusts, da die Gutachterin diesen mit 100% bereits eindeutig benannt hat.

Einzig und allein ihre Schlussfolgerungen daraus sind nicht richt. Da schreibt sie nämlich dann ja, dass du mit den Bahas gute Erfolge hast, da es sich um eine kombinierte SH handelt und Keine Sprachstörung vorleigt. Und sie daher von einer nur "an Taubheit grenzender SH" spricht.

Und das ist faktisch nicht richtig, da der Hörverlust alleine und dann ohne Hörhilfen bestimmt wird und völlig irrelevant ist, ob die Hörgeräte Erfolg zeigen oder nicht und wie deine Sprache ist.
Da kommt man bei Hörverlust 100% auf Taubheit und da spielt es für das Mz GL auch keine Rolle wie die Sprache ist, das wäre nur bei "an Taubheit grenzender SH" wichtig, die bei dir aber nicht vorliegt in meinen Augen!

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
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Re: Fragen zum GdB

#18

Beitrag von Momo »

P.S. und im Übrigen darf auch das Sprachverstehen nicht mit Mundbild berücksichtigt werden.
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
rhae
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Re: Fragen zum GdB

#19

Beitrag von rhae »

Als Résumé der Diskussion würde ich ja zum Weitermachen raten. Viel verlieren kann Schubiga eigentlich nicht, max. die eigenen Anwaltskosten und die muss sie bei Annahme des Vergleichs auch schon bezahlen.

Wenn sie Glück hat geht der Richter auf die SH seit frühester Kindheit ein und gibt einen GdB 100 mit RF und GL. Hat sie weniger Glück bekommt sie GdB 90 mit RF+GL (sie ist laut Gutachter taub) und falls sie Pech hat bekommt sie das Angebot aus dem Vergleich, also GdB 90 und RF ohne GL. Im letzten Fall kommen eben die eigenen Anwaltskosten dazu.

Ist nur meine Meinung, aber ich würde weiter machen.

vg Ralph
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Re: Fragen zum GdB

#20

Beitrag von Momo »

rhae hat geschrieben:Als Résumé der Diskussion würde ich ja zum Weitermachen raten. Viel verlieren kann Schubiga eigentlich nicht, max. die eigenen Anwaltskosten und die muss sie bei Annahme des Vergleichs auch schon bezahlen.

Wenn sie Glück hat geht der Richter auf die SH seit frühester Kindheit ein und gibt einen GdB 100 mit RF und GL. Hat sie weniger Glück bekommt sie GdB 90 mit RF+GL (sie ist laut Gutachter taub) und falls sie Pech hat bekommt sie das Angebot aus dem Vergleich, also GdB 90 und RF ohne GL. Im letzten Fall kommen eben die eigenen Anwaltskosten dazu.

Ist nur meine Meinung, aber ich würde weiter machen.

vg Ralph
Sehr gut auf den Punkt gebracht.

Grüße
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Uli R.
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Re: Fragen zum GdB

#21

Beitrag von Uli R. »

Übrigens muss die Schwerhörigkeit im Kindheitsalter nicht nachgewiesen werden. Eine Glaubhaftmachung reicht aus. Fragt mich aber bitte nicht wie man das glaubhaft macht.
Wenn du auf das Gl Wert legst solltest du Klage einreichen. Das Va muss sich an die VersMedV halten da gibt es keinen Ermessensspielraum.
HV 100% ergibt MZ Gl.
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#22

Beitrag von schubiga »

Ich danke Euch allen sehr für den Zuspruch und werde am Montag mit meiner Anwältin
sprechen. Ich werde Euch aber immer auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank erstmal!
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#23

Beitrag von schubiga »

Übrigens ,als Info für fast-foot:
ganz so blöd bin ich gottseidank doch nicht.
Ja, wenn Du noch das Sprachverstehen (in %) bei 60, 80 und 100 dB hast (oder das entsprechende Diagramm hochladen kannst) und es heisst: "Sprachaudiometrie nach dem Freiburger Sprachtest: Der Hörverlust für die 50% Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85 dB, links bei 85 dB."

Lieber fast -foot, ich habe % anstatt dB wörtlich aus dem Gutachten abgeschrieben! Und weil ich mich nicht auskenne, den Fehler nicht bemerkt. Nützt mir das was , wenn es in dem Gutachten falsch ist?

Lieber Uli R. : Mit der Glaubhaftmachung meiner Schwerhörigkeit tue ich mich nicht schwer, kann von Geschwistern ,Verwandten betätigt werden und wenn man die Gehörgangsverschlüsse und die Ohrmissbildungen beidseitig sieht, auch leicht nachvollzogen werden. Auch die Gutachterin hat in ihrem Gutachten bestätigt, das mir bei Beantragung des SBA in der Kindheit 100 GdB lebenslänglich zugestanden hätten. Da aber heute bei mir keine Sprachstörungen mehr vorhanden sind, ist der Zug für mich abgefahren! Momo weist ja nicht ohne Grund ständig darauf hin, das Eltern frühzeitig für ihre Kinder den zustehenden GdB einfordern sollen.
Liebe Grüße schubiga
Zuletzt geändert von schubiga am 29. Aug 2013, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen zum GdB

#24

Beitrag von fast-foot »

Hallo schubiga,

zunächst habe ich zur BERA eine Frage:

Weisst Du noch, ob Du bei der Messung mit den Eletkroden am Kopf die Click-Reize via "normalen" Kopfhörer (Muschel) oder speziellen Knochenleitungshörer (Kunststoffknopf hinter dem Ohr) übertragen wurden?

Meinen Recherchen zu Folge kann bei dem verwendeten Gerät (MAICO-BERA MB21) gar keine Knochenleitungsmessung durchgeführt werden. Also können die angegebenen Resultate gar nicht stimmen, da Du über Luftleitung taub bist (die Kurven sehen auch entsprechend aus; die (automatisch) eingetragenen Wellen I bis V sind völlig zufällig gesetzt.

Die "Argumentation" mit der BERA ist meiner Meinung nach völlig inkompetent und soll vermutlich als Ablenkungsmanöver dienen.

"Sprachaudiometrie:

Die sprachaudiometrischen Untersuchungen fanden monaural über Kopfhörer nach dem Freiburger Sprachtest statt. Der Hörverlust für die 50 %ige Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85 %, links bei 85 %."

Wo bitte sind die Werte für das Sprachverstehen? Ausserdem %-Werte statt dB-Werte bei den Zahlworten?

Spätestens hier ist die Frage berechtigt, ob die Untersuchung überhaupt von einer HNO durchgeführt wurde, oder ob sie sich bewusst dermassen inkompetent verhält, um Sachverhalte zu verschleiern. Ich würde daher routinemässig die Zulassung überprüfen lassen.

Ausserdem steht in der Abklärung noch:

"(eigentlich handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Taubheit, sondern an eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bei kombinierter Schwerhörigkeit und verwendbarem Restgehör, was zu einem guten Erfolg bei der BAHA-Versorgung führt, somit wäre per definitionem nach Brusis und Mertensa 1995 eine 70%ige MdE korrekt)."

Diese Klammerbemerkung hat meiner Meinung nach absolut nichts verloren bzw. überhaupt keine Relevanz (wie bspw. eine Bemerkung im Sinne von "im Bundesstaate Kansas betrüge der GdB nur 60").

Und bezüglich des folgenden Textabschnittes äussere ich mich vermutlich später noch:

"Bei einer audogenen Sprachstörung ist bei einer Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, die seit der Geburt oder seit dem 7. Lebensjahr aufgetreten ist, das Sprachgehör mit zu berücksichtigen, indem dann eine MdE von 100 % oder ein GdB von 100 lebenslänglich anzusetzen gewesen wäre. Nun ist aber bei der Klägerin die Sprachstörung sozusagen ausgeheilt, da es sich nicht um eine vollständige Taubheit gehandelt hat, sondern um eine überwiegende Schallleitungsschwerhörigkeit und dadurch bedingt nicht um eine sensorische Sprachstörung sondern um eine verzögerte Sprachentwicklung. Eine solche Situation ist definitionsgemäss etwas anderes. Bei der heutigen Bewertung muss die frühere Sprachstörung und verzögerte Sprachentwicklung ausser Acht gelassen werden und ausschliesslich der jetzige Zustand mit dem sehr guten Sprachverständnis bei der Beurteilung erfasst werden. Somit ergibt sich aus den Schwerhörigkeitsgraden beider Ohren mit guten Sprachverständnis ein GdB von 80."

Vielen Dank für die Unterlagen.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
schubiga
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Re: Fragen zum GdB

#25

Beitrag von schubiga »

Guten Abend, fast-foot
bei der Bera habe ich neben den Elektroden am Kopf einen Kopfhörer getragen.
"Sprachaudiometrie:

Die sprachaudiometrischen Untersuchungen fanden monaural über Kopfhörer nach dem Freiburger Sprachtest statt. Der Hörverlust für die 50 %ige Verständlichkeit mehrsilbiger Zahlworte lag rechts bei 85 %, links bei 85 %."

Wo bitte sind die Werte für das Sprachverstehen? Ausserdem %-Werte statt dB-Werte bei den Zahlworten?

Ja sorry ,fast foot ,so steht das in dem Gutachten :x und ich hoffe doch schwer, das ich von einer HNO- Ärztin untersucht worden bin. Ob sie kompetent ist, weiß ich nicht. Zulassung prüfen? (??)
Bist Du sicher, das mit dem verwendeten Bera-Gerät keine Knochenleitungsmessung durchgeführt werden kann?
"(eigentlich handelt es sich bei der Klägerin nicht um eine Taubheit, sondern an eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bei kombinierter Schwerhörigkeit und verwendbarem Restgehör, was zu einem guten Erfolg bei der BAHA-Versorgung führt, somit wäre per definitionem nach Brusis und Mertensa 1995 eine 70%ige MdE korrekt)."

Diese Bemerkung beindruckt meine RA immerhin so sehr, das sie mir vorschlägt, den Vergleich anzunehmen!
Wie es immer so ist, erst wenn man selber betroffen ist, kümmert man sich um die Dinge!
:help: Hilfe ist erwünscht.
Gruß schubiga
Zuletzt geändert von schubiga am 31. Aug 2013, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
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