Ausschlaggebend sind für die Berechnung des GDB und der Merkzeichen ausschließlich die "Gutachterlichen Anhaltspunkte" - in unserer FAQ ist dazu ein sehr guter Text abgelegt. Wenn Du nach der Berechnung des GDB auf 80 kommst, müsste deine Freundin auf beiden Ohren taub sein. Die Frage ist nun, ob sie das schon vor ihrem 7. Lebensjahr war (zumindest an Taubheit grenzend schwerhörig) oder ob die Taubheit erst danach kam.
War sie zuvor guthörend und ist dann erst ertaubt, steht ihr jetzt ein Schwerbehindertenausweis mit 80 GDB zu, egal wie stark die Sprachstörungen sind. War sie vor dem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig hat die Anspuch auf einen GDB von 100, die Sprachstörungen spielen auch hier kaum eine Rolle und sind durch die Schulwahl und sicher auch Logopädiestunden von damals ausreichend belegt.
So habe ich das aus den Anhaltspunkten herausgelesen und im Laufe der Zeit mitbekommen

Viele Grüße Ralph