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Re: Zum Behindertenausweis

Verfasst: 11. Feb 2009, 09:58
von rhae
Also wenn der Bescheid des Amtes (bei uns ist das Versorgungsamt dafür zuständig) falsch ist, kann und sollte deine Freundin natürlich dagegen angehen.

Ausschlaggebend sind für die Berechnung des GDB und der Merkzeichen ausschließlich die "Gutachterlichen Anhaltspunkte" - in unserer FAQ ist dazu ein sehr guter Text abgelegt. Wenn Du nach der Berechnung des GDB auf 80 kommst, müsste deine Freundin auf beiden Ohren taub sein. Die Frage ist nun, ob sie das schon vor ihrem 7. Lebensjahr war (zumindest an Taubheit grenzend schwerhörig) oder ob die Taubheit erst danach kam.

War sie zuvor guthörend und ist dann erst ertaubt, steht ihr jetzt ein Schwerbehindertenausweis mit 80 GDB zu, egal wie stark die Sprachstörungen sind. War sie vor dem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig hat die Anspuch auf einen GDB von 100, die Sprachstörungen spielen auch hier kaum eine Rolle und sind durch die Schulwahl und sicher auch Logopädiestunden von damals ausreichend belegt.

So habe ich das aus den Anhaltspunkten herausgelesen und im Laufe der Zeit mitbekommen :)

Viele Grüße Ralph :computer:

Re: Zum Behindertenausweis

Verfasst: 11. Feb 2009, 10:53
von oculus85
Hey,

Muss mich korrigieren, statt rhae meinte ich die Autorin Andrea H.! Sorry. :(

Ok, jetzt habe ich es verstanden.

Vielen Dank nochmal!

Bis bald, grüße von oculus