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Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 7. Mai 2010, 17:26
von Coralie
Bla , bla , bla...., aber was anderes war nicht zu erwarten, da legt sich doch für uns keiner aus dem Fenster und schon gar nicht mit den Krankenkassen an...
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 7. Mai 2010, 17:53
von RS800
Karin hat geschrieben:Lach! Ist schon echt ne Hilfe

Coralie hat geschrieben:Bla , bla , bla...., aber was anderes war nicht zu erwarten, da legt sich doch für uns keiner aus dem Fenster und schon gar nicht mit den Krankenkassen an...
Sehe ich genauso.
Wie gesagt, das fällt mir bei der nächsten Wahl alles wieder ein

Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 7. Mai 2010, 20:15
von franzi
und wenn wilslt du dann wählen?
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 7. Mai 2010, 20:23
von RS800
franzi hat geschrieben:und wenn wilslt du dann wählen?
Die welche sie am liebsten verbieten wollen.

Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 8. Mai 2010, 10:13
von franzi
ok aber ob die dir helfen bei der finanzierung der hgs?
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 11. Mai 2010, 14:13
von RS800
So, heute kam endlich der Bescheid der Krankenkasse. Ergebnis natürlich wie erwartet:
Zitat:
"Wir haben sämtliche Unterlagen noch einmal dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung der medizinischen Indikationvorgelegt.
In seiner sozialmedizinischen Stellungnahme vom 12.04.2010 kommt der MDK zu dem Ergebnis, dass ein Sprachverstehen im Störschall von 85% als sehr gut und medizinisch ausreichend anzusehen ist.
Ein Sprachverstehen von 85% haben Sie auch mit Geräten zum Festbetrag erreicht - deshalb ist eine höherwertige Versorgung medizinisch nicht notwendig und die Kostenübernahme dafür abzulehnen."
85% reichen also, obwohl mit dem beatragten Gerät 95% möglich waren.
Armes Deutschland!!!!!
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 11. Mai 2010, 18:01
von cooper
Hast du in deinem Antrag auf die Rückkopplungsunterdrückung abgestellt? Weil das war ja der Knackpunkt bei dem BSG-Urteil, so weit ich das interpretieren konnte -- dass die einfachen Geräte über eine sehr viel schlechtere Rückkopplungunterdrückung verfügen und dies vom Hörgeräteträger nicht hingenommen werden muss, angesichts der hohen Verstärkungsfaktoren und damit der natürlichen Pfeifneigung.
Falls nicht, wäre das evtl. was für deinen Widerspruch.
Viele Grüße, Mirko
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 18. Mai 2010, 17:40
von RS800
Es gibt Neuigkeiten vom Bundesgesundheitsamt, heute kam wieder Mal Post:
Zitat:
"die Stellungnahme der BKK Gesundheit ist zwischenzeitlich bei uns eingegangen. Diese ist jedoch aus unserer Sicht nicht ausreichend, um eine abschließende aufsichtsrechtliche Prüfung vorzunehmen. Wir haben uns daher nochmals mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt und um eine ergänzende Stellungnahme gebeten."
Also mit anderen Worten, die Krankenkasse muss sich eine andere Ausrede einfallen lassen.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 22. Mai 2010, 17:55
von RS800
So, es gibt bei unserer völlig inkompetenten Regierung ja auch noch einen so genannten Patientenbeauftragten. Genau dem habe ich mal geschrieben und den gesammten Sachverhalt geschildert. Gestern kam Antwort, seht selbst.
Also ich weiss wen ich bei der nächsten Wahl wähle

Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 23. Mai 2010, 10:41
von Heidi110
Das Schreiben ist wirklich sehr interessant

Wozu gibt es solche Beauftragten wenn sie doch nichts für uns tun können

Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 23. Mai 2010, 11:26
von Karin
Was habt ihr anderes erwartet?
Der kann nichts unternehmen!
Nur klagen hilft!
Gruß
Karin
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 23. Mai 2010, 20:21
von Uli R.
Hallo,
ist doch klar, dass der Bundesbeautragte da nichts machen kann. Klagen müsst ihr selber. Die Stellungnahme ist nicht so schlecht, denn es ist klar ausgedrückt, dass man im begründetet Einzelfall die Kostenübernehme genehmigt bekommt. Mehr wird es nie geben.
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 14. Sep 2010, 12:38
von Mausi57
Hallo,
bei wem reicht man die Klage ein und welche Kosten kommen dann auf einen zu?
Gruß
Mausi57
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 14. Sep 2010, 13:10
von Mausi57
Hallo,
Was bedeutet ein Hörverlust von nahezu 100% ? Wie sieht da die Hörkurve aus?
Gehört meine Hörkurve dazu? Wieviel % Hörverlust habe ich?
125 - 40/35
250 - 45/40
500 - 55/55
750 - 65/65
1000- 80/75
Danach ist nichts mehr, aber durch den Tinitus weiß ich auch nicht ob ich da doch noch was habe.
Mein Akustiker bietet mir zum Testen nur die billigsten Geräte an mit denen ich starke Schwierigkeiten habe.
Er sagt das es keinen Zweck hat das ich teuere probiere da ich diese ja nicht bezahlen könnte. (Hartz 4).
Ich teste z.Z. das NOVA 2 MINI mit dem ich eigentlich schon gut zurechtkomme aber da soll ich 630 Euro zuzahlen.
Hat jemand eine ähnliche Hörkurve? Wenn ja, welche Geräte tragt Ihr und wie ist der Hörerfolg?
Welche Geräte würden bei meiner Hörkurve was bringen?
Grüße von Mausi57
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 14. Sep 2010, 13:52
von maryanne
Hallo Mausi,
Klage reicht man nach abgelehntem Widerspruch beim Sozialgericht ein. Die Klage ist kostenlos, einen Rechtsanwalt muss man allerdings bezahlen (Rechtschutzversicherung vorhanden?). Wenn die gegnerische Partei unterliegt, muss sie Prozesskosten und deine Anwaltskosten tragen.
Maryanne
Re: Urteilsbegründung online - BSG v. 17.12.2009
Verfasst: 18. Mai 2011, 11:57
von urlaubsreif
Muss ja auch mal erzählt werden ...
.
Vor ein paar Tagen verkündete mir die TK telefonisch, man werde die Mehrkosten für das Hörsystem Oticon Agil Pro übernehmen.
Und tatsächlich: meinem Konto wurden die Mehrkosten in Höhe von 3.780 Euro gutgeschrieben.
Na also, geht doch
Ganz ohne Prozess, nur ein Widerspruch nötig.
Basis: BSG Urteil v. 17.12.09
mittelgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit rechts
hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit links
To Do für Nachahmer:
- VdK Empfehlungen beachten
- Auch Kassengeräte ausführlich testen
- Ausführliches Hörtagebuch führen über alle möglichen Lebenssituationen hinweg