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Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 19. Feb 2005, 17:05
von Momo
Hallo
das klingt so als könne man das ändern wie man möchte... Das ist ja nun sicher nicht so und es gibt eben auch Kinder, die ein H, ein B und ein G haben.
Kinder unter 6 fahren ja eigentlich immer kostenlos, daher bringt einem die Wertmarke ohne B (was es eben nur mit G gibt) gar nichts! Aber deshalb dann auf das H verzichten, um ein B zu bekommen geht nun auch nicht einfach so. Die Merkzeichen werden ja nicht nach Belieben oder Alter vergeben, sondern je nachdem in welcher Weise derjenige nun beeinträchtigt ist.

Gruss Momo
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[Editiert von Momo am: Samstag, Februar 19, 2005 @ 06:06 PM][/size]

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 20. Feb 2005, 01:07
von Andrea Heiker
Hier geht einiges durch einander: Es gibt ganz klare Regeln.

Also wer vor seinem 7. Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig ist, bekommt wegen der Schwere des Spracherwerbs einen GdB von 100%. Bei einer "nur" hochgradigen Schwerhörigkeit gibt es 70% oder 80%. Alle Schwerhörigen bekommen das Merkzeichen Rf. Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr gibt es auch das GL. An Taubheit grenzend schwerhörige Kleinkinder bekommen zusätzlich folgende Merkzeichen dazu: B, G und H.

Die drei letztgenannten Merkzeichen gelten jedoch nur für die Zeit der Aubildung, da sie durch die Kommunikationsbehinderung erschwert ist. Ab dem 16. Lebensjahr dürfen die Versorgungsämter diese Merkzeichen wieder aberkennen. Die Praxis der Versorgungsämter ist sehr verschieden: Die einen nehmen schon mit 16 Jahren die Merkzeichen, andere tun es nach Ende der Schule, andere nach Ende der Berufsausbildung. Die einen nehmen nur das G und B, wieder andere Versorgungsämter unternehmen überhaupt nichts. Ich kenne Leute, die sind schon über 40 Jahre alt und haben noch alle Merkzeichen.

Mit wurde mit Anfang 20 die Merkzeichen G und B gestrichen, das H habe ich immer noch. Insofern habe ich sozusagen noch Glück gehabt. Ich bin mit Anfang 20 auch extra zu einem "großzügigeren" Versorgungsamt gewechselt. Wenn ich das schon früher getan hätte, hätte ich vermutlich auch noch das G und B.

Gruß
Andrea

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 20. Feb 2005, 16:41
von Momo
Erstellt von Andrea Heiker
Es gibt ganz klare Regeln.
Genau das meinte ich damit. Danke Andrea.
gruss Momo

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 20. Feb 2005, 21:09
von kerstin
Hallo Ihr,

was ist denn nun das G???? Wir haben das nämlich definitiv nicht, hier in Berlin sagt man das G steht für Gehbehinderung und das haben wir ja definitiv aber wir haben das B (Gl haben wir übrigens auch nicht).
-verwirrt ist :rolleyes:-

Liebe Grüsse Kerstin

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 21. Feb 2005, 12:10
von Momo
Hallo kerstin
das G bedeutet, dass man in der Bewegungsfreiheit im Strassenverkehr beeinträchtigt isz. Eigentlich müsstet ihr das haben, wenn ihr ein B habt. Ausserdem müsstet ihr, da dein Sohn ja CI Träger ist, auch das Gl für gehörlos und das H für Hilflosigkeit haben (und das rückwirkend ab Geburt, wenn er gehörlos geboren wurde).

LG Momo

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 21. Feb 2005, 15:51
von kerstin
Hallo Momo,
mir wurde gesagt das das G im Ausweis halt für Gehbehindert ist wie gesagt wir haben es definitiv nicht. Das Gl für Gehörlos hat man uns auch nicht eingetragen aber das H für Hilflos haben wir. Ich werde mich dann wohl doch noch mal hier in Berlin erkundigen.

Grüsse Kerstin

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 21. Feb 2005, 18:26
von Andrea Heiker
G - aufgrund der Gehörlosigkeit Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt.

Steht im Feststellungsbescheid an Taubheit grenzend? Unbedingt darauf achten, dass das reinkommt.

Gruß
Andrea

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 21. Feb 2005, 18:41
von kerstin
Im Antrag steht schwerhörig an Taubheit grenzend von Geburt an

Grüsse Kerstin

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 21. Feb 2005, 21:11
von Andrea Heiker
Hallo,

dann hat er aber Anrecht auf das GL. Ich seh eigentlich auch nicht rechtr ein, warum hörgeschädigte Kidner das G erhalten. Aber das GL bedeutet eben gehörlos (das bedeutet auch an Taubheit grenzend, weil nur sehr wenige Kinder wirklich absolut Null hören)

Gruß
Andrea

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 7. Jul 2005, 16:26
von Cloudy
also ich bin hochgradig schwerhörig und noch dazu epileptikerin und hahe auch kein B und G da es laut Amt hieße das ich meine Ausbildung fertig habe und somit dies nicht benötigt wird. hab bestimmt 5 mal wiederspruch eingelegt ohne erfolg. Obwohl ich in ständiger Medikamenttherapie bin und noch nicht als geheilt erklärt wurde heißt es vom Amt für Versorgung das ich gesund wäre die haben wohl nen pieps..

Erst recht wo ich gelesen habe im gesetzt wo menschen für sich und andere gefahren bringen können denen steht ein b zu naja die ämter machen nur was die wollen mit uns!!!

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 7. Jul 2005, 18:22
von kerstin
Hallo Ihr Lieben,
wir haben uns jetzt noch einmal bissl schlauer gemacht, dadurch das meine Schwester in einer Behindertenstiftung arbeitet haben wir etwas kürzere Wege, und dort wurde gemeint er hat ja das B für Begleitperson dafür wär wohl das GL in erster Linie wichtig und die Prozente. Aber da wir mit seinem Ausweis alles wichtige haben können wir die Änderung bei der Verlängerung mit einrichen :rolleyes:

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 08:01
von Momo
Hallo Kerstin
wenn man das B haben möchte, muss man auch das G haben. G steht für eingeschränkt bewegungsfähig im öffentlichen Verkehr. Ein taubes Kind fällt darunter, sprich es bekommt G und kann damit auch B bekommen. Von dem GL für gehörlos ist das unabhängig! Und von der Prozentzahl auch. Finanziell gesehen ist allerdings das H am wichtigsten, da es die grösste Steuererleichterung gibt. Ein H ist für ein gehörloses Kind selbstverständlich!
LG
Momo

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 09:40
von Cloudy
hi,

ihr schreibt H für gehörlose selbstverständlich und prozentzahl.

Warum hab ich dann 100% und nur GL und RF drin das B ist gestrichen worden und das G ist auch getrichen worden???

Ohne die starken hörgeräte bin ich taub. Hab epilepsie und trotz mehrmaliger widersprüche haben die das nicht bewilligt!!!

Also ich denke das kommt auf dne Sachbearbeiter an.l

Gruss Cloudy

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 10:43
von Momo
Hallo Cloudy
das weiß ich nicht, aber als Erwachsener ein H zu bekommen ist ziemlich schwierig, gleiches gilt für das G. Bist du denn im Alltag im öffentlichen Strassenverkehr stark eingeschränkt oder bewegst du dich dort weitgehend selbsständig? Wenn ja wirst du das G nicht bekommen und damit auch kein B, denn ohne G kein B. Das GL oder die Prozente haben mit dem B nichts zu tun!!!!

GRUSS MOMO
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[Editiert von Momo am: Freitag, Juli 8, 2005 @ 10:45 AM][/size]

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 10:51
von Gudrun
Cloudy, es geht hier um KINDER, aber du hast deine Ausbildung abgeschlossen.

Aber vielleicht erfüllst du als Epileptiker ja die Voraussetzungen für H:

Merkzeichen H

- Hilflosigkeit -


Derjenige ist als "hilflos" anzusehen, der infolge seiner Behinderungen nicht nur vorübergehend für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf.

Als "nicht nur vorübergehend" gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten.

"Häufig und regelmäßig" wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Außerdem sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation zu berücksichtigen.

Der Umfang der notwendigen Hilfe bei den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen muss erheblich sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Hilfe dauernd für zahlreiche Verrichtungen, die häufig und regelmäßig wiederkehren, benötigt wird. Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Lebensablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht ( z.B. Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- und Heilbehandlung, Hilfe bei Heimdialyse ohne Notwendigkeit weiterer Hilfeleistung).

Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z.B. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung) müssen außer Betracht bleiben.

Bei einer Reihe schwerer Funktionsbeeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Art und besonderen Auswirkung regelhaft Hilfeleistungen in erheblichem Umfang erfordern, kann im Allgemeinen ohne nähere Prüfung Hilflosigkeit angenommen werden.

zum SeitenanfangDies gilt stets bei:

* Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung.
Hochgradig in seiner Sehfähigkeit behindert ist derjenige, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 beträgt oder wenn andere hinsichtlich des Schweregrades gleichzuachtende Störungen der Sehfunktion vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen Einzel-GdB von 100 bedingt und noch nicht Blindheit vorliegt.
* Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums- die Benutzung eines Rollstuhls erfordern.

In der Regel auch bei :

* Hirnbeschädigten, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderung einen Einzel-GdB von 100 bedingt,
* Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen; Ausnahme: Bei Unterschenkelamputation beiderseits wird im Einzelfall geprüft, ob Hilflosigkeit gegeben ist (als Verlust einer Gliedmaße gilt der Verlust mindestens der ganzen Hand oder des ganzen Fußes).

Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht nur die vorgenannten "Verrichtungen" zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen "Verrichtungen" und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.

Stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet. Der Umfang der wegen der Behinderungen notwendigen zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich sein.


Quelle: http://www.rp-giessen.de/me_in/medien/v ... eichen.htm[size=small]

[Editiert von Gudrun am: Freitag, Juli 8, 2005 @ 10:54 AM][/size]

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 10:53
von Andrea Heiker
Hallo Cloudy,

gehörlose Kinder bekommen das H und B. Dieses wird den Kindern aber mit Abschluss der Ausbildung bzw. ab dem 16. Lebensjahr wieder weggenommen, weil man davon ausgeht, dass Gehörlose bis dahin gelernt haben, mit der Umwelt allein zu kommunizieren. Das ist die übliche Verfahrensweise und durch die Rechtsprechung auch abgesegnet!

Gruß
Andrea

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 11:13
von Momo
Erstellt von Andrea Heiker
gehörlose Kinder bekommen das H und B
Ergänzend zu sagen, dass sie auch das G bekommen, da sie ja durch die Hörschädigung nur bedingt selbsständig sind im Verkehr. Und nur wenn sie das G haben bekommen sie das B!!!!!!! Ein H allein reicht NICHT aus! Und wir reden hier von KINDERN!!!!!
Gruss
Momo

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 15:04
von kerstin
Hallo Ihr Lieben,
nochmal zur Verwirrung, wir haben kein G da ist ein groooosses fettes Kreuz drin (und nicht vom Amt abgestempelt)trotzdem aber das B für die Begleitung
:rolleyes::confused::rolleyes:

Liebe Grüsse Kerstin

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 15:05
von Cloudy
ich sag doch die ämter machen mit einem was die wollen und jederv sachbearbeiter macht das anders.

Da ist denen oft wurscht wie krank ein mensch ist oder nicht hauptsache da ist irgendwo ein buchstabe drin oder nicht

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 15:38
von Andrea Heiker
Liebe Kerstin,

das G steht hörgeschädigten Kindern eigentlich nicht zu, aber viele Sachbearbeiter beim Versorgungs sehen, aha ein H und packen dann automatisch ein G dazu, weil sie sich nicht vorstellen können, dass jemand der hilflos ist nicht auch gleichzeitig gehbehindert ist.

Gruß
Andrea

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 15:48
von kerstin
aah danke andrea :D

Grüsse Kerstin

Re: Merkzeichen B im SB Ausweis

Verfasst: 8. Jul 2005, 20:47
von Momo
Erstellt von Andrea Heiker
Liebe Kerstin,

das G steht hörgeschädigten Kindern eigentlich nicht zu, aber viele Sachbearbeiter beim Versorgungs sehen, aha ein H und packen dann automatisch ein G dazu, weil sie sich nicht vorstellen können, dass jemand der hilflos ist nicht auch gleichzeitig gehbehindert ist.

Gruß
Andrea
Das G steht nicht für gehbehindert. Und es steht im Gesetzestext. Ohne G kein B. G heisst eingeschränkt bewegungsfähig. Damit ist auch eine eingeschränkte bewegungsfreiheit eines Kindes gemint aufgrund der Gefahren im Strassenverkehr.

Wenn du, liebe Kerstin, also ein B ohne das G bekommen hast: Glück gehabt und der Bearbeiter kannte die entsprechenden Richtlinien nicht. Nur weil man ein H hat bekommt man jedenfalls kein B. Finde ich zwar unlogisch denn jemand der hilflos ist braucht meiner Meinung nach ja auch begleitung, aber meine Meinung ist da uninteressant

;)

LG
Momo