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Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 20. Mär 2012, 08:29
von rhae
Amen
vg Ralph
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 20. Mär 2012, 10:38
von fast-foot
Ralph hat geschrieben:Das Ganze ist eigentlich sehr verständlich geschrieben und lässt kaum Spielraum für individuelle Auslegungen
Dann kannst Du mir sicher sagen, wo hervor geht, welche Tabelle (in welchem Falle) anzuwenden ist. Es gibt drei Tabellen A, B und C. Man kann implizit (explizit steht dies nirgends) davon ausgehen, dass primär Tabelle A anzuwenden ist.
Bei Tabelle B steht jedoch sinngemäss ohne weiteren Kommentar "für unregelmässigen Verlauf des Reintonaudiogramms". Heisst dies nun, dass in diesem Falle Tabelle B heran gezogen werden MUSS? Wenn ja stellt sich die Frage, wann von einem unregelmässigen Verlauf gesprochen werden kann.
Entsprechend für Tabelle C und Lärmschwerhörigkeit. Hier stellt sich die weitere Frage, was für eine Tabelle denn in den anderen Fällen (z.B. typische Altersschwerhörigkeit) angewendet werden soll (ich würde sagen, das Sprachaudiogramm, weil dieser Fall bei den Tonaudiogrammen nicht vermerkt ist).
Zudem lässt die Entscheidung, ob der Verlauf unregelmässig oder im Sinne einer Lärmschwerhörigkeit ist, weiteren Spielraum offen.
Ich würde mich grundsätzlich der Vorgehensweise von Momo anschliessen. Dies lässt aber trotzdem die Frage offen, wann die Tonaudiogramme zur Anwendung kommen, zumal nicht alle Fälle abgedeckt werden.
Nur ein Beispiel: Wenn steht, bei unregelmässigem Verlauf des Tonaudiogrammes komme Tabelle B zur Anwendung, heisst dies für mich (aus rein logischer Sicht), dass in diesem Falle eben nicht das Sprachaudiogramm zählt, sondern das Reintonaudiogramm unter Anwendung von Tabelle B.
Es dünkt mich insbesonere nicht klar, weil durch Tabelle B und C nicht alle möglichen Fälle abgedeckt werden.
Momo hat geschrieben:für den GdB wird der Hörverlust für Sprache herangezogen (steht auch so in den Vers. med. Anhaltspuntken).
Wo steht das genau?
Gruss fast-foot
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 20. Mär 2012, 12:03
von rhae
Na gleich am Anfang der Regeln für das Hör- und Gleichgewichtsorgan (Seite 33, Abschnitt 5) steht:
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist.
Und das Sprachgehör misst man eben mit einer sprachaudiometrischen Untersuchung, also Tabelle A. Die anderen Möglichkeiten werden genommen wenn Tabelle A nicht geht, also z.B. bei Kindern.
vg Ralph
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 20. Mär 2012, 20:19
von cooper
... nicht nur bei Kindern, sondern auch "bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve" (5.2.2). Da ist nicht das Sprachverstehen zu werten, sondern das Ergebnis des Tonaudiogramms.
Viele Grüße, Mirko
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 20. Mär 2012, 22:04
von fast-foot
Und bei Lärmschwerhörigkeit ist Tabelle C zu verwenden...
...und jetzt stellt sich mir die Frage, wie bei Kindern ohne unregelmässigen Verlauf der Hörkurve und auch ohne Lärmschwerhörigkeit vorzugehen ist...
Gruss fast-foot
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 21. Mär 2012, 20:42
von cooper
Na wenn es kein Sprachaudiogramm gibt, weil das Kind noch nicht spricht, dann bleiben nur die Töne
Viele Grüße, Mirko
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 21. Mär 2012, 21:31
von fast-foot
Ja, nur gibt es für den von mir geschilderten Fall (der eher häufig vorkommen dürfte) keine Tabelle...
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 10:09
von Momo
hallo
dieser text heißt gutachterliche anhaltspunkte, d.h. die tabellen, inhalte usw. werden auch bei gutachten z.b. für die anerkennung eines arbeitsunfalls, folgeschäden durch belastung am arbeitsplatz, rentensprüche usw. genutzt. ich kenne mich da nicht aus, aber dafür werden wahrscheinlich die anderen tabellen gebraucht.
für die berechnung des grads der behinderung ist der hörverlust für sprache maßgeblich als grundlage gilt das gesamtwortverstehen (bzw. das gewichtete gesamtwortverstehen) zu ermitteln mit dem freiburger sprachtest und der hörverlust für zahlen.
da es für kinder andere tests gibt (mainzer, göttinger usw.) gilt für sie das natürlich nicht, auch dann nicht, wenn sie gar keine sprache haben. dann wird eben das tonaudio als anhaltpunkt genommen, zusätzlich dann ja auch die nicht oder eingeschränkte lautsprache als grundlage genommen (man kann natürlich einen freiburger machen, dann hätte das kind auch einen gdb von 100, da es ja nicht spricht...).
grüße
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 10:39
von fast-foot
momo hat geschrieben:da es für kinder andere tests gibt (mainzer, göttinger usw.) gilt für sie das natürlich nicht, auch dann nicht, wenn sie gar keine sprache haben. dann wird eben das tonaudio als anhaltpunkt genommen...
Welches Tonaudio genau?
Danke.
Gruss fast-foot
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 10:42
von Momo
naja entweder dass der verhaltens. spielaudiometrie oder wenn möglich hörtest mit kopfhörer OHNE hörhilfen.
oder bei babies die bera in kombi mit reflexaudiometrie.
ist halt sehr ungenau bei kindern.
gruß
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 11:15
von fast-foot
Sorry, ich habe meine Frage falsch gestellt. Ich meinte, mit welcher Tabelle genau auf Grund des Audiogramms der Hörverlust bestimmt wird.
Danke.
Gruss fast-foot
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 12:28
von cooper
... ähm, ich dachte du könntest lesen? Vielleicht auch den Anhang 2 zur VersMedV? Da steht das doch haarklein drin (und lässt sich auch nicht mehr spalten).
5.2.1 kann nicht zur Anwendung kommen, weil kein Sprachaudiogramm. Somit bleibt nur noch 5.2.2. Es sei denn, ein Mediziner kriegt es hin, eine Lärmschwerhörigkeit zu diagnostizieren, dann hätten wir 5.2.3. Wird aber nicht passieren.
Wo also liegen die Unklarheiten?
Viele Grüße, Mirko
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 13:36
von fast-foot
Die Unklarheiten liegen bei einem regelmässigen pantonalen Hörverlust vor, nur als Beispiel.
Gruss fast-foot
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 15:29
von Momo
fast-foot hat geschrieben:Die Unklarheiten liegen bei einem regelmässigen pantonalen Hörverlust vor, nur als Beispiel.
Gruss fast-foot
warum?
wenn es ein erwachsener ist, wird ein sprachaudio gemacht und daraus wie oben geschildert der gdb errechnet.
bei kleinkindern nimmt man dann die 4 frequenztabelle und errechnet ca. den hörverlust daraus. bei einer bera geht man dann bei allen 4 vom gleichen hv aus und errechnet es dann.
gruß
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 15:36
von fast-foot
Also liegt die Unklarheit in der Bezeichnung des Umstandes, der Voraussetzung für die Anwendung der betreffenden Tabelle ist. Ein regelmässiger pantonaler Hörverlust äusserst sich eben nun ein Mal nicht in einem "unregelmäßigen Verlauf der Tongehörskurve". Trotzdem soll die für diesen Fall bestimmte Tabelle zur Anwendung kommen.
Gruss fast-foot
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 21:44
von cooper
Ich geb's auf.
Re: Freiburger Sprachtest - GDB Einstufung
Verfasst: 22. Mär 2012, 23:30
von fast-foot
Ich denke, dass es (uns bzw. einigen Mitgliedern hier) noch nie so klar war, wie man den GdB rein auf Grund des Hörvermögens nun wirklich bestimmt. Dies ist nebst der Arbeit von einigen Mitgliedern hier auch mein Verdienst, weil ich mir die Sache mit dem Sprachaudiogramm genau angesehen und die Diskussion hier angestossen habe.
Zusammen haben wir die Sache so gut geklärt, wie es eben möglich ist.
Ich habe eine klare Antwort auf die Frage nach den verbleibenden Unklarheiten gegeben, welche wohl kaum in meiner (wie auch immer gearteten) Lesekompetenz begründet sein dürften.
Gruss fast-foot