Na ja, meiner Ansicht nach hat man laut Gesetz Anspruch auf eine optimale Versorgung des Hörverlusts für eine Zuzahlung von eur 10.- je Ohr. Zumindest audiometrisch (insbesondere bezüglich Sprachverstehen im Störschall) darf kein Unterschied zwischen dem besten und dem zuzahlungsfreien Gerät bestehen.Favola hat geschrieben:Die HGA hat mir nun das gleiche Modell mit einem technischem Upgrad empfohlen, das dadurch aber erheblich teurer ist. Wäre es nicht sinnvoller zunächst ein anderes Modell zu testen? Oder ist auch mit einem anderen Gerät in der gleichen technischen Stufe eine Verbesserung bei leisen, feinen Töne (die auch nicht gerade in der direkten Umgebung sind) nicht möglich? Was ist sinnvoller?
Eine gewisse Leistungsreserve bei der Verstärkung sollte eh vorhanden sein, damit das Gerät bei einem (meistens gegebenen) Fortschreiten des Hörverlusts nachjustiert werden kann.Favola hat geschrieben:Meine HGA hat mir das 16 G3 empfohlen. Das sollte mir helfen, feinere Geräusche zu hören ohne das Gerät auf volle Stärke stellen zu müssen.
Ausserdem müssen auch grössere Hörverluste zum Kassentarif bestmöglich ("zumindest auf audiometrisch nachweisbarer Basis") versorgt werden.
Ich weiss zwar nicht genau, was die Akustikerin alles gesagt hat (und wie sie es genau formuliert hat). Es entsteht bei mir jedoch auf Grund Deiner Schilderungen der Eindruck, dass die Möglichkeit besteht, dass sie nicht in der Lage oder willens ist, Dir das liefern, was Dir laut Gesetz zusteht (dies ist nur ein Verdacht, welcher auch falsch sein kann).
Dem würde ich widersprechen. Bei einer Hochtonschwerhörigkeit bspw. ist zu beachten, dass bei einer "gleichmässigen Verstärkung über den gesamten Frequenzbereich" die Sitution einigermassen wahrscheinlich ist, dass zwar höhere Töne so verstärkt werden, dass sie rein von der Hörschwelle her gesehen zwar gehört werden können, sie jedoch in Folge der Aufwärtsmaskierung durch tiefere Töne überdeckt werden (und bei Frequenzgemischen, bspw. einer Stimme) trotzdem nicht gehört werden können.PascalAC hat geschrieben:Als Beispiel wenn das Rechte Ohr ein maximal mögliches Sprachverstehen von 100 % hat, das Linke aber nur 60% dann ist eben nie mehr als das möglich.
"Durch die spezifische Verstärkung der hohen Töne" kann diesem Umstand entgegen gewirkt werden, wodurch es möglich ist, dass mittels Hörgerät auch in Situationen ohne Störschall ein besseres Sprachverstehen erreicht werden kann.
Gruss fast-foot