moin,
es offenbaren sich hier stets erneut - vorsätzliche??? - Missverständigungen,
weil:
es geht weder um die Anzahl von Kanälen, noch um ein konkretes Hörgerätemodell, noch um die Diskreditierung einer ganzen Hörakustikerzunft, noch um die Beratungsresistenz meiner Person, noch um den Freiburger Einsilber, noch "Bestes für lau" und was ich hier sonst noch so für Unsinn lesen muss.
Um NIX davon geht es!
Es geht schlicht um die Tatsache, dass die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung mit ihren Beiträgen bereits INDIVIDUELL bestmögliches Verstehen in ihren jeweiligen INDIVIDUELL bestehenden Hörsituationen bezahlt haben und dass dieses in den entsprechenden Verträgen zwischen den Krankenkassenvertretern und den Akustikervertretern verpflichtend so festgeschrieben wurde. Das kann im Einzelfall ein 4-Kanal-Gerät sein, ggf. aber auch mehr als 8 Kanäle

Dass das bereits seit 2013 so gilt, scheint den vielen Kritikern meiner immerwährenden Propaganda: "Leute, bestmögliches Verstehen bedarf keiner Zuzahlung" entweder nicht bekannt zu sein - oder böswillig bekämpft zu werden. DARUM - wegen dieser Bekämpfung - werbe ich unermüdlich dafür:
1. Bestes hören und verstehen zahlt die Kasse,
2. nur für Komfort und Design zahlt man selber oben drauf,
3. die Leistung eines Akustikers, dieses in Einklang zu bringen, die ist unbezahlbar.
DAS zu begreifen - das kann doch wirklich sooo schwer nicht sein

oder doch?
warum?
Das höchstrichterliche Urteil zu dieser Frage, die Hilfsmittelrichtlinie zu dieser Frage, sowie die aktuellen Referenzverträge zu dieser Frage UND die Durchsetzung dieser Frage - seit April diesen Jahres - sind doch alle im Netz zu finden und hier im Forum bereits beschrieben

Wo ist das Problem?
LG
Ge-Wichtl (gelle Gerhard_R?)