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Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 12. Mär 2006, 21:52
von Anni
Hallo!
Ich lese mir gerade den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis durch und stelle euch mal ein paar Fragen:

Welches Merkzeichen soll man ankreuzen? ich dachte in meinem jugendlichen Leichtsinn das würden die entscheiden was meinem Sohn zusteht?G-aG-B-RF...Hä????
Wer stellt den Schweregrad der Behinderung fest?
Die Hörkurve vom Akustiker zeigt eine hochgradige linksseitige Schwerhörigkeit,die OAE vom HNO zeigt eine mittelgradige ab 60dB.
Geb ich jetzt beides ab oder beschaffen die sich ihre Informationen selber?
Oder reicht denen das Gutachten vom Gesundheitsamt für die Frühförderung?
Fragen über Fragen....
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 12. Mär 2006, 22:22
von Andrea Heiker
Hallo Anni,,
ich schreibe an den FAQ wie man miteinem SB Ausweis umgeht. Ankreuzen kannst Du außer BI und aG eigentlich alles, man wird dir schon sagen, was Dir zusteht und was nicht.
GRuß
Andrea
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 12. Mär 2006, 22:25
von Anni
Was ist FaQ?
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 12. Mär 2006, 22:59
von Nina M.
Hallo!
In jedem Fall natürlich immer das schlechtere Gutachten mitschicken...

Denn je geringer der Hörschaden, desto weniger gibts natürlich dann dafür...
Gruß,
Nina
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Mär 2006, 11:30
von Sabine
Hallo Anni,
FAQ meint die Rubrik "frequently asked questions", die es hier demnächst geben soll.
Andrea bastelt gerade an den Infos, die dort z.B. zum Thema SBA stehen sollten, damit man eben dort jederzeit nachlesen kann, ohne dass hier immer wieder die gleichen Antworten geschrieben werden müssen.
Manche Fragen sind einfach immer wieder aktuell, da lohnt es sich, die Antworten dauerhaft irgendwo festzuhalten.
Viele Grüße,
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Mär 2006, 12:24
von Momo
Hallo Anni
hat euer Sohn noch andere Behinderungen als "nur" einseitig sh? Wenn nicht, wird da kaum etwas bei rauskommen (maximal 20%) und die bringen ihm gar nichts. Nur mal so, dass du drauf vorbereitet bist und dann gibt es auch kein Merkzeichen!
Werte, natülich die schlechten nehmen.
LG
Momo
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Mär 2006, 12:41
von Apolonija
Mein fünfjähriger Sohn ist einseitig hochgradig schwerhörig (ca. 100 dB) und hat 20%-ige Behinderung anerkannt bekommen. Bei einer Behinderung unter 20% wird kein Behinderterausweis ausgestellt. Es bringt aber trotzdem etwas: alle Aufwendungen, die man wg. dieser Behinderungen hat, kann man von Steuern absetzen (z.B. Fortbildungen, Fahrtkosten zur Landesbildungsstätte für Hörgeschädigte, FM-Anlage (falls sie die Krankenkasse nicht zahlt),...)
So steht es in meinen Steuertipps.
Man bekommt aber bei einer Behinderung unterhalb von 30% keinen Pauschalbetrag, den man von Steuer absetzen könnte.
Gruß
Apolonija
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Mär 2006, 12:50
von Momo
Nein einen Ausweis bekommt man erst ab 50%! Zur Absetzbarkeit bei den Steuern kann ich ncihts agen, ausser dass es einen Pauschbetrag erst ab 30% gibt. Aber vielleicht schreibt Andrea ja bei FAQ was dazu?!
LG
Momo
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Mär 2006, 13:07
von Anni
Kann mein Sohn eigentlich auch "Nachteile" haben durch eine "anerkannte" Behinderung? Vielleicht später Ausbildung,Beruf etc?
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 13. Mär 2006, 17:25
von Petra
Hallo Anni,
man MUSS den Ausweis oder den festgestellten Grad der Behinderung ja nicht vorzeigen beim Arbeitgeber- kann sich später dann aber auch auf die evtl. Vorteile dadurch ( gesonderter Kündigungsschutz, mehr Urlaub...) nicht beziehen! Meine persönliche Meinung ist, so oder so wird dein Sohn aber wahrscheinlich gut daran tun, seine SH nicht verschweigen zu wollen! Dann wird evtl. "Nichthören" oder "Falschverstehen" als irgendetwas anderes ausgelegt und das wird bestimmt nicht zu seinem Vorteil sein.
LG, Petra
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 28. Jun 2011, 23:19
von Sunrise
Hallo..
Ich bin nach jetzt mittlerweile nach der 3.ten OP auf dem linken Ohr komplett ertaubt..hatte einen Antrag gestellt beim Versorgungsamt..heute kam Post ganze 20%
lt. meinem Verständnisses des Briefes steht fürs Amt keine Einbüßen des täglichen Lebens dar.. kennst sich jemand damit aus? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 29. Jun 2011, 09:23
von Miriam P.
Hallo,
wenn es nur eine einseitige Taubheit ist, dann ist der GdB von 20 korrekt.
Grüße,
Miriam
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 30. Jun 2011, 20:22
von Mone
Anni hat geschrieben:Kann mein Sohn eigentlich auch "Nachteile" haben durch eine "anerkannte" Behinderung? Vielleicht später Ausbildung,Beruf etc?
Hallo Anni,
insofern dein Sohn später einen offiziellen Rehastatus erhält, hat er in Bezug auf Ausbildung eher Ansprüche und Rechte als Nachteile, z. B. Anspruch auf einen Ausbildungsplatz zu haben, in einem BBW (ggf. für Hörgeschädigte) einen Ausbildungsplatz zu erhalten oder besondere Hilfen im Arbeitsleben zu bekommen.
Ich arbeite mit Jugendlichen und meiner Erfahrung nach haben sie Probleme damit, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, weil die Begriffe "Reha" und "Behinderung" für sie einen Makel darstellen. "Meine" Jugendlichen haben allerdings in ihrem Leben viele negative Erfahrungen gesammelt und kaum jemanden, der sie in dieser Hinsicht bestärkt oder unterstützt.
Die VdK vertritt Menschen mit Behinderungen, der Verband bietet Beratungen an und informiert über diese Rechte. Die Rechte sind bei den jeweiligen Behinderungsgraden unterschiedlich.
Es beim Arbeitgeber offen zu machen, hat meines Erachtens auch eher Vor- als Nachteile.
Viele Grüße
Mone
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 1. Jul 2011, 10:15
von Melanie_O.
Mein Sohn hat nur eine leichte SH und einen SBA mit 50%.
Wenn Dir der GdB nicht zusagt, einfach immer wieder in Widerspruch gehen.
Obwohl ich glaube, dass das Amt bei Kindern kulanter ist (war jedenfalls bei uns so).
Im alltäglichen Leben bringt der SBA aber überhaupt nix.
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 1. Jul 2011, 11:32
von franzi
Der SBA bring jenach dem wie viel GdB man hat im alträglichen Leben schon was.
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 3. Jul 2011, 22:22
von Momo
franzi hat geschrieben:Der SBA bring jenach dem wie viel GdB man hat im alträglichen Leben schon was.
ja, z.b.
- frei fahrt in bus und bahn für begleitperson
- freie fahrt im nahverkehr für kinder über 6 jahren
- vergünstigungen in manchen mussenn, zoos usw.
um nur mal einge im alltag zu nennen.
ganz zu schweigen von den steuerlichen nachteilsausgleichen.
das ganze ist aber naürlich von den zugeteilten merkzeichen und dem grad der behinderung abhängig.
gruß
Re: Antrag Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 4. Jul 2011, 21:03
von cooper
Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich erhält man auch ohne Schwerbehindertenausweis die steuerlichen Freibeträge. Entscheidend ist einzig der Bescheid des Versorgungsamts, in dem der GdB festgesetzt wird. Der Ausweis dient nur dazu, um eben bei Museen oder im Öffi die Behinderung standardisiert belegen zu können.
Viele Grüße, Mirko