heute morgen, als ich am Briefkasten war, lag da ein Schreiben von der Rentenvers. drin. Wir hatten ja vor einiger Zeit einen Antrag auf Reha für Sarah gestellt. Der wurde abgelehnt mit der Begründung:
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.
Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kinder nicht vor, weil eine ambulante Behandlung ausreichend ist.
Den Widerspruch habe ich sofort eingereicht:
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren o.g. Bescheid ein.
Sie verweisen auf §31 Abs.1 Satz 1 Nr4 SGB IV, in dem vermerkt ist, dass Kinderheilbehandlungen nur erbracht werden, wenn u.a. zu erwarten ist, dass eine beeinträchtige Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert werden kann und dies Einfluß auf die spätere Erwerbsfähigkeit hanben kann.
Sicher haben Sie recht, dass die gesundheitliche Beeinträchtigen, nämlich die Hörschädigung, nicht durch die stationäre Heilbehandlung gebessert werden kann. Jedoch aber im wesentlichen das Sprachverständnis und der Wortschatz erweitert werden können. Auch wenn Sarah noch eine lange Zeit hat, bis sie ins Berufsleben einsteigt, so werden doch jetzt schon die Grundsteine für den Spracherwerb gelegt, ohne den Sarah nicht mal in die Regelschule gehen könnte.
Die Rehabilitationsklinik Werscherberg, Bissendorf, bietet ein umfassendes Behandlungsangebot für alle Formen von Kommunikationsstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Behandelt werden u.a. Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen. Ein besonderes Therapieprogramm besteht für die Diagnostik und Therapie von hochgradig schwerhörigen und ertaubten Kindern. Wie ich aus vielen Berichten weiß, hat ein Aufenthalt in Werscherberg deutliche Verbesserungen des „gesundheitlichen Zustandes“ der Kinder gebracht. Somit erfüllen wir die Vorraussetzungen des o.g. Paragraphen. Ich bitte um Erneute Prüfung meines Antrages auf stationäre Heilbehandlung für meine Tochter Sarah Rezlaw, 05.05.2003.
Und heute:
wieder eine Ablehnung. Und ich war ja auf 180 - was die sich erlauben zu schreiben:
unser sozialmediz.Dienst hat z dem medizinischen Sachverhalt am 24.5.07 wie folgt stellung genommen:
Über absolvierte Maßnahmen zur Teilhabe ist nichts bekannt (was bedeutet das???)
Zur Zeit ist ein GdB nicht bekannt (na, dann reich ich euch doch den SBA nach...)
Nach der zusammenfassenden Würdigung der voliegenden Gutachten, Befundberichte und sonst. ärztl. Untersuchungen...liegen nachfolgend aufgeführte wesentliche Befunde vor:
Hochgr. SH beids. bei positiver Familienanamnese mit
Stark eingeschränktem Sprachverständnis, stark rezuziertem Wortschatz
Universeller Dyslalie
Fehlendem Abschluß aller phonologischen Prozesse (HÄ???)
Stark eingeschränkter Dialogfähigkeit
Schwergradigem Dysgrammatismus
Bei dem am 5.5.03 geborenem Kind Sarah liegt das og. schwere Krankheitsbild vor, ein positiver Einfluss eines Kinderheilverfahrens auf das spätere Erwerbsleben ist jedoch nicht zu erwarten . Vielmehr spricht derzeit alles dagegen, dap das Kind jemans ins Erwerbsleben eigegliedert werden kann. Damit fehlt eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung eines Kinderheilver., nämlich die Krankheitserscheinungen so weit zu reduzieren, daß eine Eingliederung in das Erwerbsleben möglich wird. Leider kann die Durchführung eines Heilverfahrens bei dieser Sachlage nicht empfohlen werden.
Wir bitten ....um Mitteilung, ob der Widerspruch zurückgenommen oder mit welcher Begründung er weiterhin aufrechterhalten wird....
Natürlich will ich das nicht so hinnehmen. Spinnen die denn. Sarah ist gerade 4 geworden - wie können die sich erlauben zu behaupten, daß sie nie ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann!!! Der gute Herr Lehmann kann froh sein, daß heute Samstag ist!!
Was schreib ich dem jetzt? Ich nehm den Widerspruch auf keinen Fall zurück. Aber mir fehlen grad die Worte...
Was haltet ihr davon und wie verhalt ich mich jetzt/was schreib ich in die Rückantwort??
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
LG Sabine