Reha - achtung lang

Antworten
malicat
Beiträge: 92
Registriert: 16. Okt 2005, 11:50
19
Wohnort: Mainz

Reha - achtung lang

#1

Beitrag von malicat »

Hallo, ihr Lieben,
heute morgen, als ich am Briefkasten war, lag da ein Schreiben von der Rentenvers. drin. Wir hatten ja vor einiger Zeit einen Antrag auf Reha für Sarah gestellt. Der wurde abgelehnt mit der Begründung:

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.

Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kinder nicht vor, weil eine ambulante Behandlung ausreichend ist.

Den Widerspruch habe ich sofort eingereicht:
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren o.g. Bescheid ein.
Sie verweisen auf §31 Abs.1 Satz 1 Nr4 SGB IV, in dem vermerkt ist, dass Kinderheilbehandlungen nur erbracht werden, wenn u.a. zu erwarten ist, dass eine beeinträchtige Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert werden kann und dies Einfluß auf die spätere Erwerbsfähigkeit hanben kann.
Sicher haben Sie recht, dass die gesundheitliche Beeinträchtigen, nämlich die Hörschädigung, nicht durch die stationäre Heilbehandlung gebessert werden kann. Jedoch aber im wesentlichen das Sprachverständnis und der Wortschatz erweitert werden können. Auch wenn Sarah noch eine lange Zeit hat, bis sie ins Berufsleben einsteigt, so werden doch jetzt schon die Grundsteine für den Spracherwerb gelegt, ohne den Sarah nicht mal in die Regelschule gehen könnte.
Die Rehabilitationsklinik Werscherberg, Bissendorf, bietet ein umfassendes Behandlungsangebot für alle Formen von Kommunikationsstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Behandelt werden u.a. Sprach-, Sprech-, Stimm- und Hörstörungen. Ein besonderes Therapieprogramm besteht für die Diagnostik und Therapie von hochgradig schwerhörigen und ertaubten Kindern. Wie ich aus vielen Berichten weiß, hat ein Aufenthalt in Werscherberg deutliche Verbesserungen des „gesundheitlichen Zustandes“ der Kinder gebracht. Somit erfüllen wir die Vorraussetzungen des o.g. Paragraphen. Ich bitte um Erneute Prüfung meines Antrages auf stationäre Heilbehandlung für meine Tochter Sarah Rezlaw, 05.05.2003.

Und heute:
wieder eine Ablehnung. Und ich war ja auf 180 - was die sich erlauben zu schreiben:

unser sozialmediz.Dienst hat z dem medizinischen Sachverhalt am 24.5.07 wie folgt stellung genommen:
Über absolvierte Maßnahmen zur Teilhabe ist nichts bekannt (was bedeutet das???)
Zur Zeit ist ein GdB nicht bekannt (na, dann reich ich euch doch den SBA nach...)

Nach der zusammenfassenden Würdigung der voliegenden Gutachten, Befundberichte und sonst. ärztl. Untersuchungen...liegen nachfolgend aufgeführte wesentliche Befunde vor:
Hochgr. SH beids. bei positiver Familienanamnese mit HG seit 10/05 versorgt
Stark eingeschränktem Sprachverständnis, stark rezuziertem Wortschatz
Universeller Dyslalie
Fehlendem Abschluß aller phonologischen Prozesse (HÄ???)
Stark eingeschränkter Dialogfähigkeit
Schwergradigem Dysgrammatismus
Bei dem am 5.5.03 geborenem Kind Sarah liegt das og. schwere Krankheitsbild vor, ein positiver Einfluss eines Kinderheilverfahrens auf das spätere Erwerbsleben ist jedoch nicht zu erwarten . Vielmehr spricht derzeit alles dagegen, dap das Kind jemans ins Erwerbsleben eigegliedert werden kann. Damit fehlt eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung eines Kinderheilver., nämlich die Krankheitserscheinungen so weit zu reduzieren, daß eine Eingliederung in das Erwerbsleben möglich wird. Leider kann die Durchführung eines Heilverfahrens bei dieser Sachlage nicht empfohlen werden.

Wir bitten ....um Mitteilung, ob der Widerspruch zurückgenommen oder mit welcher Begründung er weiterhin aufrechterhalten wird....

Natürlich will ich das nicht so hinnehmen. Spinnen die denn. Sarah ist gerade 4 geworden - wie können die sich erlauben zu behaupten, daß sie nie ins Erwerbsleben eingegliedert werden kann!!! Der gute Herr Lehmann kann froh sein, daß heute Samstag ist!!
Was schreib ich dem jetzt? Ich nehm den Widerspruch auf keinen Fall zurück. Aber mir fehlen grad die Worte...
Was haltet ihr davon und wie verhalt ich mich jetzt/was schreib ich in die Rückantwort??

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Gudrun
Beiträge: 805
Registriert: 9. Jul 2002, 23:22
23

Re: Reha - achtung lang

#2

Beitrag von Gudrun »

Ist ja nicht zu fassen... du musst den Typen mit Links und Buchempfehlungen überschütten, die beweisen, dass Erwerbsfähigkeit sehr wohl möglich ist.

Bestes Beispiel:

www.bhsa.de

Weitere Beispiele:

www.lkhd.de (dort "Steckbriefe" und "Verein" anklicken)
www.ci-kids.de
www.hcig.de
www.schwerhoerigen-netz.de
www.taubenschlag.de

Dr. Ulrich Hase, selbst hörgeschädigt, kann dir sicher auch zum Erwerbsleben was sagen, du musst mal nach ihm googeln.

P.S.: Dein Nachname taucht in dem Schreiben auf. Ist das Absicht?
malicat
Beiträge: 92
Registriert: 16. Okt 2005, 11:50
19
Wohnort: Mainz

Re: Reha - achtung lang

#3

Beitrag von malicat »

Hallo, Gudrun,
danke für die vielen Links. Werd ich mir gleich mal alle anschauen.
Ähm, mein Nachname, Ach so... nee, war keine Absicht, hab den Text im ganzen grad aus'm Word-Dokument kopiert. Wieso, ist das jetzt schlimm???
LG Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Gudrun
Beiträge: 805
Registriert: 9. Jul 2002, 23:22
23

Re: Reha - achtung lang

#4

Beitrag von Gudrun »

Nee, das ist nicht schlimm, liegt nur dran, wie wichtig dir Anonymität ist. Ich würde hier mit vollem Namen etwas aufpassen, da auch Leute mitlesen könnten, die nicht mitlesen sollten, z.B. Behördentypen, Ärzte, über die du dich beschwerst usw.
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Reha - achtung lang

#5

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

hilft denn nicht SGB 9?
(abgesehen davon, dass mir zu dem Urteil, dass ein jetzt vier Jahre altes Kind ohnehin nie wird arbeiten können, nichts einfällt, als dass der Gutachter besser nie ins Erwerbsleben eingestiegen wäre, jedenfalls nicht als Gutachter)

http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/

Siehe Insbesondere im folgenden unter "4."

§ 4 Leistungen zur Teilhabe

§ 5 Leistungsgruppen

§ 14 Zuständigkeitsklärung

Ich lese das so, dass ein Rehabilitationsträger, wenn er nicht zuständig ist, den Antrag auf Kostenübernahme an den zuständigen Kostenträger, abhängig von den Leistungsgruppen, weiterleiten muss.

Ach ja: ein Hin- und Herschieben der Zuständigkeit zwischen Kostenträgern zu Lasten des Leistungsempfängers ist nach

§ 12 Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger

mehr oder weniger verboten.

Grüße

Benedikt
malicat
Beiträge: 92
Registriert: 16. Okt 2005, 11:50
19
Wohnort: Mainz

Re: Reha - achtung lang

#6

Beitrag von malicat »

@Gudrun:
Lach - der Behördenfutzi kann das ruhig lesen. Der bekommt sowieso am Montag einen Anruf von mir! Da hat er Glück, daß ich mich bis dahin wieder beruhigt hab...

@benedikt:
Ich küsse dich!! Tausend Dank! Das werd ich dem netten Herrn vom Amt doch mal kopieren. Mal seh'n, was die dann noch dagegen setzen können.

Ganz liebe Grüße
Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Sandra

Re: Reha - achtung lang

#7

Beitrag von Sandra »

Hallo Sabine,

nimm Kontakt zu Rehaklinik auf (indem die Sarah Ihre Reha machen soll) und bittet Sie um Hilfestellung bzgl. Widerspruch!

wünsche Euch viel Glück, dass es mit der Reha irgendwann doch noch klappt

Gruss Sandra

malicat
Beiträge: 92
Registriert: 16. Okt 2005, 11:50
19
Wohnort: Mainz

Re: Reha - achtung lang

#8

Beitrag von malicat »

Danke Sandra,
das werd ich machen. Guter Tipp.
Liebe Grüße
Sabine
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Reha - achtung lang

#9

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,

mir ist aufgefallen, dass sich die Sachbearbeiter in den beiden Schreiben widersprochen haben. Zuerst sollen ambulante Behandlung ausreichend sein und dann ist das Krankheitsbild so schwer, dass ein Erwerbsleben nicht erwartet werden kann??? Da ist doch mal wieder nur aus verschiedenen Arbeitsanweisungen abgeschrieben worden, ohne über den konkreten Fall nachzudenken!!!

Auf ihrer eigenen homepage

schreibt die Rentenversicherung:

„Kinder sind die Arbeitnehmer von morgen. Darum zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Kinder und Jugendliche ihrer Versicherten eine medizinische Rehabilitation, wenn damit deren beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Die so genannte Kinderrehabilitation oder Kinderheilbehandlung soll den Gesundheitszustand für einen späteren Eintritt ins Berufsleben verbessern.“

„Ablehnungsgründe:

- Bei akuten Krankheiten, Infektionskrankheiten wie Diphtherie und Scharlach
- Wenn eine spätere Erwerbsfähigkeit nicht zu erwarten ist.

Rechtliche Voraussetzungen:

Kinderheilbehandlungen müssen wie alle Reha-Leistungen beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dabei ist es wichtig, dass ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.“

Da sonst alle Voraussetzungen vorliegen, wollen es die Sachbearbeiter an der fehlenden Erwerbsfähigkeit scheitern lassen. Du solltest die Sachbearbeiter mit ihren eigenen Waffen schlagen. Die haben garantiert keinen Blick ins Gesetz geworfen. Behaupte einfach, dir sei bekannt, dass Kinderkuren nur dann abgelehnt werden dürfen, wenn AUSGESCHLOSSEN werden kann, dass das Kind jemals am Erwerbsleben teilnehmen kann. Das ist ja wohl hier eindeutig nicht der Fall, wenn bereits ambulante Maßnahmen ausreichend sein sollen.

Außerdem sind die Sachbearbeiter ja hauptsächlich aufgrund der Kommunikationseinschränkungen Sarahs zu dieser schwachsinnigen Schlussfolgerung gekommen. Aber gerade diese Kommunikationseinschränkungen sollen ja durch die Kur behoben werden. Also noch einmal ganz deutlich und ausführlich beschreiben, welche Kurmaßnahmen zu welchen Veränderungen führen sollen.

Übrigens, nach dem von Benedikt zitierten § 14 SGB SGB IX muss der Rehaträger, der sich als unzuständig ansieht, dies innerhalb von zwei Wochen erklären, sonst wird er zuständig und kann nicht mit der Begründung ablehnen, er sei unzuständig. Wenn also die Rentenversicherung feststellt, sie sei unzuständig, weil Sarah nach ihrer Ansicht nicht in das Erwerbsleben eingegliedert werden kann, so hätte sie den Kurantrag innerhalb der Frist an die KK weiterleiten müssen. Hat sie nicht, also muss sie genehmigen. So sieht zumindest die Theorie aus, wie die Praxis funktioniert, weiß ich leider nicht.

Viel Erfolg

Kaja

[size=small]

[Editiert von rhae am: Sonntag, Juni 3, 2007 @ 07:43][/size]
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Andrea Heiker
Beiträge: 3024
Registriert: 10. Jul 2002, 11:39
23

Re: Reha - achtung lang

#10

Beitrag von Andrea Heiker »

Mir fehlen wirklich die Worte....
seit Geburt an Taubheit grenzend schwerhörig, im Alter von zwei Jahren mit zwei Hörgeräten versorgt, seit 2002 ein CI
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Reha - achtung lang

#11

Beitrag von Benedikt »

Hallo Sabine,

als Ergänzung zu Kajas Posting:

Evtl. entsprechend der Zuständigkeiten, wenn es um Leistungen nach §4 unter "4." ginge, wäre auch eine Weitergabe des Falles an
(Siehe § 6)

6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4,

7. die Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4.

möglich.

Zu Deinem Dank: Ich weiß nicht, was Katharina dazu meint ;)

Viele Grüße

Benedikt
[size=small]

[Editiert von Benedikt am: Sonntag, Juni 3, 2007 @ 12:51][/size]
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Reha - achtung lang

#12

Beitrag von Kaja »

Hallo Benedikt,

es ist richtig, dass Jugend- und Sozialamt Leistungen für Kinder zur Teilhabe erbringen, aber zählen dazu auch Kinderkuren? Bisher dachte ich immer, entweder die Kur läuft über die Krankenkasse (dann drei Wochen + Verlängerung und relativ freie Wahl der Kureinrichtung) oder über die Rentenversicherung (dann mindestens vier Wochen und durch RV festgelegte Kureinrichtung). Kennst du Fälle, in denen der Träger von Kinderkuren Jugend- oder Sozialamt war?

Viele Grüße

Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Reha - achtung lang

#13

Beitrag von Kaja »

Hallo Andrea,

so wie du dachte ich oft, wenn ich Post von Behörden und Krankenkasse bekam – bis ich eines Tages, mit drei roten dicken Gesetzessammlungen und diversen ausgedruckten Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichtes bei einem Krankenkassenmitarbeiter aufkreuzte und versuchte, ihm die Rechtslage zu erklären. Dabei stellte sich heraus, dass er erstens überhaupt nicht wusste, welche gesetzlichen Regelungen seiner Entscheidung zugrunde liegen und deshalb zweitens noch nie seine Nase in das entsprechende Gesetz gesteckt hatte. Er holte nämlich aus seinem Schubfach eine Arbeitsanweisung aus dem Jahre 1963 (!!!) und zeigte mir, wie er zu entscheiden habe: Kommt der Bürger mit Argument A, so hat Ablehnung B zu erfolgen, bringt der Bürger Argument C, so hat es eine Ablehnung nach Schema D zu geben. Es zeigte sich, dass der Mensch weder von der Ausbildung noch vom zeitlichen Faktor her in der Lage war, das Gesetz auf den konkreten Einzelfall anzuwenden. Mittlerweile habe ich etliche dieser Sachbearbeiter erlebt und kann (meist) ganz gut damit umgehen.

Wenn Sabine „gebeten“ wird, ihren Widerspruch zurückzunehmen, liegt es daran, dass der den Verwaltungsakt erlassende Sachbearbeiter nur die Möglichkeit hat, dem Widerspruch abzuhelfen oder die Angelegenheit an die Widerspruchsstelle weiterzuleiten. Kann er nicht abhelfen, weil der Einzelfall offenkundig nicht zu seiner Arbeitanweisung passt, müsste er den Widerspruch an die Widerspruchsstelle abgeben und gegebenenfalls gesagt bekommen, dass seine Entscheidung falsch war. Also versucht er (steht auch in der Arbeitsanweisung), den Bürger dazu zu bringen, den Widerspruch zurückzunehmen.

Deshalb würde ich Sabine folgendes raten:

1. den Widerspruch KEINESFALLS zurückzunehmen,
2. ausführlich erläutern, welche ambulanten Maßnahmen (z.B. Frühförderung, Logopädie) bisher mit welchem Erfolg durchgeführt wurden,
3. gaaaaanz ausführlich beschreiben, welche Kurmaßnahmen zu welchen Kommunikationsverbesserungen (die Idee, die Klinik dabei einzuschalten, ist prima) und damit langfristig zur Eingliederung in das Arbeitsleben führen sollen.

Wenn von den Sachbearbeitern wieder nur Hinhalteschreiben kommen, einen Termin mit dem Chef der entsprechenden Abteilung ausmachen, eventuell das Kind (oder Fotos bzw. Videos) mitnehmen und ihm so klarmachen, dass dieses Kind sehr wohl später arbeiten wird, wenn ihm nicht durch diverse Sachbearbeiter die Chancen verbaut werden würden.

Viele Grüße

Kaja

Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Momo
Beiträge: 5186
Registriert: 23. Jul 2002, 21:46
23
Wohnort: Niedersachsen

Re: Reha - achtung lang

#14

Beitrag von Momo »

Ich bin auch sprachlos...
Drück euch alle Daumen!!!! Hab von Werscherberg nur Gutes gehört.

Gruß
Wiebke und Sohn (fast 21 Jahre) mit 1 HG und 1 CI
Benedikt
Beiträge: 173
Registriert: 7. Okt 2005, 23:16
19

Re: Reha - achtung lang

#15

Beitrag von Benedikt »

Hallo,

Kaja, ich vermute, Du hast Recht bzgl. Kinderkuren. Da ich aber nun mal in das SGB9 hereingeguckt habe, wollte ich die Angabe zu den Zuständigkeiten zur Diskussion stellen. Ich kenne hierzu keine konkreten Fälle.

Grüße

Benedikt
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Reha - achtung lang

#16

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,

habe gerade mal in einen SGB VI-Kommentar schauen können. Da steht unter Kinderkuren nach § 31 Nr. 4 SGB VI:

„ausreichend ist, dass voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beeinträchtigte Gesundheit wiederhergestellt werden kann. Diese Zielsetzung weicht von der nach ... § 10 SGB VI ab.“

Das Ziel nach § 10 SGB VI ist aber die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Daraus schließe ich, dass Voraussetzung für Kinderkuren nicht das Erreichen der Erwerbsfähigkeit ist. Damit kann eine Kinderkur nicht mit der Begründung ablehnt werden, dass das Kind voraussichtlich nicht erwerbsfähig sein wird.

Selbst wenn man das Kriterium Erwerbsfähigkeit der Entscheidung zugrunde legen sollte, muss

„zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Reha-Antrag Aussicht bestehen, dass durch die Leistung die Erwerbsfähigkeit gebessert werden kann“.

Dass diese AUSSICHT besteht, lässt sich in eurem Fall wohl ausführlich darlegen.

Viele Grüße

Kaja

Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Karin
Beiträge: 1772
Registriert: 18. Okt 2002, 10:36
22
Wohnort: Schauenburg bei Kassel
Kontaktdaten:

Re: Reha - achtung lang

#17

Beitrag von Karin »

Liebe Kaja, können wir mal telefonieren?
Du hast so viel Wissen, dass man doch an den Mann bringen osllte. Wir sollten mal überlegen, wie wir das am besten machen können!
Tel: 05665 31 67

Liebe Grüße
Karin
http://www.kestner.de/ - alles rund um die Gebärdensprache
malicat
Beiträge: 92
Registriert: 16. Okt 2005, 11:50
19
Wohnort: Mainz

Re: Reha - achtung lang

#18

Beitrag von malicat »

Hallo,
ich bin grad dabei das Widerspruch-Schreiben aufzusetzen. Zum Schluß meiner "Erklärung" was die Reha Sarah bringen soll wollte ich auf's SBG verweisen.
Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher mit den ganzen Paragraphen:
Habe jetzt auf SGB1 §10 http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__10.html
SGB6 §10 und 31 http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__10.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__31.html
und SGB9 §4 und 26 http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__4.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__26.html
hingewiesen. Ist das richtig??
LG Sabine, die jetzt 2DIN A4-Seiten voll geschrieben hat.
Sabine mit Sarah *03 hochgr. SH bds. Naida V UP Jr und Talia *05 hochgr. SH bds. Naida V UP sowie Laura *01 normalhörend
Kaja
Beiträge: 622
Registriert: 5. Apr 2007, 11:53
18

Re: Reha - achtung lang

#19

Beitrag von Kaja »

Hallo Sabine,

die Internetseiten brauchst du nicht zu zitieren, das hat Benedikt sicher nur als Hinweis für dich mit angegeben, wenn du dir den Gesetzestext anschauen willst. Ansonsten gehe ich davon aus, dass irgendwo in der RV ein Sozialgesetzbuch in Buchform herumsteht, so dass die Sachbearbeiter hineinschauen können.

§ 31 Absatz 1 Nr. 4 SGB VI ist die Anspruchsgrundlage für Kinderkuren, wenn die RV der Träger ist
§ 10 SGB VI nennt als Ziel die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, die grundsätzlich Voraussetzung für Reha-Maßnahmen der RV ist, für Kinderkuren nach SGB-VI- Kommentar (Kreikebohm SGB VI, 2. Auflage, RN 7) aber nicht Voraussetzung ist
§ 4 SGB IX regelt, unabhängig von Leistungen der RV, was Teilhabe nach dem Recht für behinderte Menschen bedeutet
§ 26 SGB IX erläutert, was medizinische Reha ist

Die letzten beiden Normen brauchst du nicht mit anzugeben, kannst aber darauf hinweisen, dass nach § 14 SGB IX die RV nicht mehr die Leistung mit der Begründung ablehnen kann, sie sei wegen nicht erreichbarer Erwerbsfähigkeit für die Gewährung der Maßnahme nicht zuständig, wenn sie das nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Antragseingang festgestellt hat.

Wenn du magst, kannst du mir dein Schreiben mal mailen, dann könnte ich schauen, an welchen Stelle man sinnvoll welche Paragraphen unterbringt.

Schreibe bitte KEINESFALLS Widerspruch, denn den hast du ja bereits eingelegt, sondern eher so etwas wie: in Beantwortung Ihres Schreibens vom... teile ich Ihnen mit, ...

Viel Erfolg

Kaja
Kaja mit Sohn (hochgradige Schwerhörigkeit bds.)
Antworten