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mit Begleitung? "B" im Schwerbehindertenausweis wieder gelten lassen?

Verfasst: 14. Okt 2008, 17:35
von BlackKnight
Hallo,

ich besitze einen Schwerbehindertenausweis 100% ohne B, weil ich hochgradig schwerhörig bin. Früher hatte ich B, jetzt ist es schon lange durchgestrichen. Meine Frage ist nun, ob man das wieder gelten kann?
In manchen Situationen hätte ich Schwierigkeiten z.b. beim Reden, verstehen in Veranstaltungen usw... Ist ein Begleiter überhaupt möglich? Der müsste dann Geld für diese Arbeit bekommen oder? Hat der Arzt so ne Bescheinigung beizulegen?

Re: mit Begleitung? "B" im Schwerbehindertenausweis wieder gelten lassen?

Verfasst: 14. Okt 2008, 18:27
von andrea2002
Ne B kriegst Du nicht wieder, gilt nur für Kinder.

Re: mit Begleitung? "B" im Schwerbehindertenausweis wieder gelten lassen?

Verfasst: 14. Okt 2008, 18:49
von zweifachemami
eigentlich kann man versuchen das zu erkämpfen, mann muss nur gute Gründe haben, kenne einige gehörlose Erwachsene die es behalten haben.

begründungen könnten sein, dass du auf Begleiter angewiesen bist (gesetzlich: muss du nicht immer ein begleiter haben) aber du kannst schreiben, dass du darauf angewiesen bist z.b. in Bahnhöfen, wenn du mit dem Zug fahren willst und auf dem Gleis auf den Zug wartet, aber eine Ansage kommt, dass er sich verspätet oder dass dieser Zug auf einen anderen Gleis ankommt, was oft nicht sichtbar ist, brauchst du jemand der diich begleitet, könnte einfach sein, du gehst auf dem bahnsteig und spricht jemand an und bietet die Person dich als Begleiter zu unterstützen dadurch bekommt er eine freie fahrt. Und du hast dann Unterstüztung, so könnte man das erklären.

oder weil zuwenig Dolmetscher gibt und du aber an dem Tag zum arzt musst, möchtest du, dass ein guter Freund von dir mit fährt, dieser müsste aber dann die Fahrkarten bezahlen, somit hast du dann ein Recht, dass er als Begleiter auf deinem AUsweis fährt.

So würd ich das irgendwie begründen. Bei Taubenschlag gabs glaub ich auch mal ne INformation, weiß net was man noch da alles begründen müsste.

je nachdem könnten Ämter dann dir ein B wieder zuschreiben oder aber auch hart bleiben....

Re: mit Begleitung? "B" im Schwerbehindertenausweis wieder gelten lassen?

Verfasst: 14. Okt 2008, 18:56
von andrea2002
Hallo,

es gibt ganz konkrete Regel, die in den Anhaltspunkten festgelegt sind. Wer die erfüllt kriegt ein B und allen nicht. Ich müsste die Regelungen genau nachlesen, aber "Nur-GL" ohne Zusatzbehinderung und mit abgeschlossener Ausbildung erfüllen diese Regelung jedenfalls nicht. Natürlich gibt es etliche erwachsene GL, die ein B haben, aber das liegt daran, dass deren Versorgungsämter geschlampt haben und zum Abschluss der Ausbildung das B (und H) nicht gestrichen haben.

Gruß
Andrea

Re: mit Begleitung? "B" im Schwerbehindertenausweis wieder gelten lassen?

Verfasst: 16. Okt 2008, 10:55
von MadameBovary
BlackKnight

Hast du Usher-Syndrom? Deswegen bekommen manche SH/GL als Erwachsene ihr B wieder.
Ansonsten sind die Chancen nicht so gut, außer du kannst mit irgendetwas handfestes argumentieren.
Hast du GL? Ansonsten das beantragen, steht auch für Dolmetscher und kommunikative Unterstützung
erforderlich. Es ist ganz normal, dass man das B irgendwann meistens zwischen 16 und 18 abgibt. Ich habe
das bereits viel früher gemacht, um mit der Wertmarke kostenlos für die Fahrt zur Regelschule
im Nachbarort zu machen. Wie jedes andere Schulkind wollte ich alleine ohne B fahren. Mit B hätte ich
mir eine ganz normale Schülermonatskarte für 56 DM pro Monat kaufen müssen. Das H blieb mir weiterhin
noch 15 Jahre erhalten, bis ich meine (hoch)schulische Ausbildung abschloss.