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Hörgeräte verloren

Verfasst: 21. Feb 2009, 19:01
von Heike63
Bin ganz entsetzt, habe 2 Hörgeräte verloren und alles abgesucht
und war schon zig mal im Fundbüro.
Da kann man da nichts machen, meinte der Haftpflichtvers. melden?

LG Heike

Re: Hörgeräte verloren

Verfasst: 21. Feb 2009, 20:32
von cooper
Deine Haftpflicht zahlt für Schäden, die du an deinem eigenen Eigentum anrichtest, leider nicht. Auch bei geliehenen/überlassenen Geräten (wenn es z.B. welche zum Ausprobieren vom Akustiker wären) nicht.

Inwiefern da die Krankenkassen nochmal was zahlen, weiß ich nicht, da können die anderen sicher weiterhelfen.

Viele Grüße, Mirko

Re: Hörgeräte verloren

Verfasst: 21. Feb 2009, 20:40
von franzi
also bei kindern bezahlt die kk meistens was aber wie viel weiß ich jetzt auch nicht, aber ob die kk was bei erwachsenen bezahlt kann ich jetzt nicht sagen.

Re: Hörgeräte verloren

Verfasst: 22. Feb 2009, 13:11
von Sandra
Wie konnte sowas passieren und dann auch gleich gleich beide HG?
Wie alt waren denn die HG?

Re: Hörgeräte verloren

Verfasst: 22. Feb 2009, 17:12
von cooper
Um es nochmal deutlicher auszudrücken: Ich fürchte, du wirst dir aus eigener Tasche neue kaufen müssen. Evtl. übernimmt die Kasse die Kosten für die Anpassung und Otoplastik, das würde ich aber nochmal explizit vorher abklären -- weil nachträglich werden die Kosten keinesfalls erstattet.

Das ist ungefähr so, als hättest du dein Portemonnaie mit Bargeld oder einen Diamat-Ohrring irgend wo liegen lassen. Das ersetzt dir auch niemand.

Wenn du knapp an den 6 Jahren, nachdenen die Kasse ohnehin neue Geräte bezuschusst, dran warst, kannst du dir Hoffnungen auf den Krankenkassenzuschuss machen. Ich glaube aber kaum, dass die Mehrkosten übernommen werden.

Viele Grüße, Mirko

Re: Hörgeräte verloren

Verfasst: 24. Feb 2009, 22:13
von Kaja
Hallo Heike,
cooper hat geschrieben:Wenn du knapp an den 6 Jahren, nachdenen die Kasse ohnehin neue Geräte bezuschusst, dran warst, kannst du dir Hoffnungen auf den Krankenkassenzuschuss machen.
nicht nur dann. Nach § 33 Absatz 1 Satz 2 SGB V umfasst der Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten auch die notwendige Ersatzbeschaffung. Konkretisiert wurde das in § 20 Absatz Satz der OrthV:
Für die Instandsetzung und den Ersatz gelten dieselben Grundsätze wie für die Ausstattung mit Hilfsmitteln.
es sei denn, dass
der Benutzer Beschädigung, Unbrauchbarkeit oder Verlust eines Hilfsmittels vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt
hat. Dann entfällt gemäß § 20 Absatz 2 OrthV die Finanzierung des Ersatz-Hilfsmittels.

Du kannst also mit einer neuen Verordnung und der Erklärung, dass die Hörgeräte verloren und nicht wiedergefunden wurden, auch vor Ablauf der Sechs-Jahresfrist einen entsprechenden Kassenzuschauss erhalten.

Übrigens, vor kurzem habe ich mal wieder einen der vielen "Versicherungsanpassungsversuche" der Allianz erhalten. Darin wurde angeboten, gegen einen Zusatzbetrag den Verlust von medizinischen Hilfsmitteln im Rahmen der Hausratversicherung in den Versicherungsumfang aufzunehmen. Es scheint also Versicherungsunternehmen zu geben, die Hilfsmittel versichern.

Viele Grüße