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Hilfe vom Arbeitsamt?

Verfasst: 26. Jun 2009, 16:06
von DerRichy
Hallo

ich habe zwei Hörgeräte verordnet bekommen. Derzeit bin ich arbeitssuchend gemeldet.

Hat jemand Erfahrungen damit, ob die Agentur für Arbeit einen Zuschuss leistet, der über die Zahlung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus geht?

Viele Grüße
Richy

Re: Hilfe vom Arbeitsamt?

Verfasst: 29. Jun 2009, 01:01
von cooper
Das wäre mir neu, dass das Arbeitsamt da was zahlt.

Hast du denn schon den Grad der Behinderung feststellen lassen? Siehe Gutachtertabelle in der FAQ, den kannst du mit deinem Audiogramm ja schon mal vorab zusammenrechnen.

Weil sollte der Grad der Behinderung 50 oder höher sein, solltest du dich dringend mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen. Die sind dafür zuständig, Schwerbehinderten bei Job-Angelegenheiten zu helfen. Könnte also für einen Arbeitgeber durchaus attraktiv sein, dich einzustellen, weil das Integrationsamt zuzahlt, anstatt jemand anderen.

Viele Grüße, Mirko

Re: Hilfe vom Arbeitsamt?

Verfasst: 1. Jul 2009, 14:05
von maryanne
Hallo Richy,
doch, es gibt Fälle, in denen das Arbeitsamt neue Hörgeräte bezahlt hat; wichtig ist es, arbeitslos gemeldet zu sein - und vermutlich muss man auch eine Art Vorvertrag eines künftigen Arbeitgebers vorlegen, aus dem hervorgeht, dass man eingestellt wird, wenn man mit geeigneten Hörhilfen versorgt ist. Am besten wendest du dich direkt ans Arbeitsamt.

Gruß
Maryanne

Re: Hilfe vom Arbeitsamt? Nein, aber von der DRV

Verfasst: 16. Okt 2009, 18:40
von Recipe
Hallo,
wenn Du einen Kostenvoranschlag vom Hörgeräteakustiker, Dein ärztl.Attest und eine Erläuterung, dass Du die Hörgeräte für Deine Arbeit unbedingt benötigst, bei der Deutschen Rentenversicherung einreichst, übernehmen sie dort die Kosten!!
Aber es darf noch nicht abgewickelt sein, sondern muß im Vorfeld genehmigt werden!
Viel Glück! Recipe
P.S. Bei mir wurden ca. 1800,00 genehmigt; der Krankenkassenabzug war schon berücksichtigt!

Re: Hilfe vom Arbeitsamt?

Verfasst: 22. Okt 2009, 23:05
von runningmaus
Sicher kann man ein Kostenvoranschlag bei der RV einreichen..aber hier sollte man erwähnen dass man mindestens 15 Jahre Anwartschaft erfüllt haben muss. Studierte Leute bzw. junge Leute haben hier keine Chance. Da bleibt nur noch der Weg zur Krankenversicherung.