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Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 16:29
von fenchurch
Hallo,

bei unserer 5 Monate alten Tochter ist jetzt die Diagnose mittelgradige Inenohrschwerhörigkeit bestätigt worden. Auf allen Frequenzen und beiden Ohren hört sie erst ab 45dB +- 5dB. Damit hat sie einen GdB von 30.

Der Kontakt zur Pädakustikerin und zur Frühförderung ist bereits hergestellt.

Eigentlich sollte sie mit einem Jahr in dieselbe (Regel-)Krippe/KiGa gehen wie ihre grosse Schwester, der Pädaudiologe meinte auch, das sei kein Problem.

Nun stellt sich die Frage welche Hilfen "stehen" ihr "zu" und können beantragt werden. In dem ganzen Wirrwarr von erhöhtem Betreuungsentgeld (Faktor 4,5), Eingliederungshilfe/Integrationshilfe, mobiler Dienst, Fruehförderung etc. ist mir nicht klar was ab einem GdB von 30 geleistet wird und was sich gegenseitig ausschliesst oder gar dasselbe ist.

Dann liest man noch was von persönliche Budget und Steuerfreibetrag. Wenn man dann noch rausfinden will was wo beantragt wird fühlt man sich erstmal komplett überfordert. Eine komplett neue Welt tut sich einem da auf ;-)

Gibt es da irgendwo eine Übersicht (vor allem in Abhängigkeit vom GdB)? Die Formulierung "wesentlich" eingeschränkt ist ja extrem schwammig

Karin

Re: Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 16:36
von fenchurch
Ach so die Frage ist natürlich auch, was davon Sinn macht :D Wieviel Hilfe braucht ein mittel bis leichtgradig schwerhöriges Kind tatsächlich? Ich kann mir einfach nicht vorstellen wie gross die Einschränkung tatsächlich ist.

Zum Beispiel denke ich eine FM Anlage für die Krippe wäre hilfreich. Zahlt sowas dann die KK oder kauft man die selbst? Die KK zahlt jawohl auch Kurse/CDs in DGS, aber das wäre ja wohl wirklich übertrieben oder?

Re: Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 16:41
von Gabi
Hallo Karin

Schön das du hier um Rat fragst.
Habt ihr den Behinderten-Ausweis schon beantragt?
Wie sieht denn die Hörkurve genau aus.?
Das mit dem Regelkindergarten ist kein Problem.
Da waren meine auch alle drei.
Euch steht dann eine FM Anlage zu.
Zu dem mobilen Dienst und der Intergationshilfe kann ich nichts sagen da wir das nie beantragt haben.
Vom erhöhtem Betreuungsentgeld (Faktor 4,5) hab ich noch nie was gehört.

Wozu soll das sein? Oder hat sie noch zusätzliche Behinderungen, außer der sh?

Gibt es in Eurer Stadt oder in den Nachbarstädten eine sh Schule?
Die bieten oft eien Betreuung zur Sprachförderung an.
Die findet dann entweder in der Schule, bei Euch daheim oder im Kindergarten ab.
Je nachdem wie offen der KiGa darauf reagiert.

Liebe Grüße
Gabi

Re: Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 16:52
von fenchurch
Nein, den Ausweis haben wir noch nicht beantragt (die Diagnose ist noch ganz frisch), aber ich dachte den gibt es erst ab einem GdB von 50 und darunter nur eine einfache Bescheinigung.

Normalerweise bekommen Krippenkinder einen Faktor von 2, das heisst eine Krippe bekommt vom Staat das zweifache eines normalen Kindergartenkindes. Für behinderte Kinder bekommen KiTas den 4,5-fachen Satz eines normalen KiGa Kindes dafür koennen sie dann mehr Personal einstellen oder weniger Kinder nehmen um den Mehraufwand für ein behindertes Kind tragen zu können. Aber ich weiss eben nicht ab welchem GdB das der Fall ist.

Die Hörkurve ist eben sehr gleichmässig bei 45dB auf allen Frequenzen.

Die Frühförderung (bei uns durch die SH Schule) ist schon angeleiert, die kommen dann wohl einmal die Woche zu uns nach Hause.

Re: Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 17:28
von Gabi
Hallo Karin

Wie egsagt, das mit dem geld kenn ich nicht.
Den genauen Grad der behinderung kannst du auch hier nachlesen.
Links bei den FAQ.

Beantragen solltest du den Ausweis auf jeden Fall, denn auch eine Bescheinigung kann hilfreich sein.
Zudem weiß man ja auch nicht wie sich die sh entwickelt.

Liebe Grüße
Gabi

Re: Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 17:57
von Felicitia
Hallo,

einen Schwerbehindertenausweis bekommt man tatsächlich erst ab GdB 50, da man erst ab 50 GdB als schwerbehindert gilt. Vorher (ab 20 GdB) bekommt man nur eine Bescheinigung, also einen Bescheid.
Mit diesem gilt man dann als behindert, vor GdB 50 aber nicht als schwerbehindert.

Hier kannst du nachlesen welche Rechte und Nachteilsausgleiche man ab welchem GdB bekommt:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html

Re: Diagnose hörgeschädigt - wie geht es weiter?

Verfasst: 4. Feb 2010, 18:28
von Nina M.
Die Frühförderung läuft unabhängig von einem I-Platz im KiGa. Was jedoch sein kann ist, dass wenn es ein integrativer KiGa ist der IM KiGa eigene Ergotherapeuten/Logopäden/usw. hat und diese dann Stunden mit dem Kind abhalten, diese sich dann die Stunden mit der Frühförderung teilen müssen.

"Mobiler Dienst" meint in der Regel die Betreuung ab Schuleintritt, also dann in der Schulzeit. (Auch bekannt als "ambulante Fördermaßnahme", "FöMa", "Ambulanter Dienst" usw.)

Frühförderung ist unabhängig vom Schwerbehindertenausweis, es reicht eine fachärztliche Bescheinigung die aufzeigt dass das Kind aus den und den Gründen Frühförderung braucht (dafür gibts Vordrucke die die größeren Kliniken und auch die FF-Stellen haben). 3