Gehörschutz wurde als Kassenleistung abgelehnt, Widerspruch schreiben?
Verfasst: 19. Jul 2010, 17:14
Hallo alle Zusammen,
mein Sohn Ben hat einen sogenannten Hyperakusis (Lärmempfindlichkeit). Er hält sich bei fast jeder Gelegenheit die Ohren
zu. Woher es kommt, weiß ich nicht genau (hat V. auf Autismus+ADHS,
kann ein Begleiterscheinung davon sein oder er hat es einfach so).
Er ist auch stark sprachentwicklungsgestört, steht zwischen einer
leichten geistigen Behinderung und einer schweren Lernbehinderung.
Er kann normal hören.
Tja, nun habe ich die Ablehnung der Kostenübernahme für einen
Gehörschutz mit Sprachfilter bekommen. Das ist sogar über den
Medizinischen Dienst Krankenkasse gelaufen. Wir sind bei der BKK.
Ben ist hat ein SBA von 100 mit den Merkmalen B, G, H. Haben den
SBA über den Hörgeräteakustiker mit eingereicht.
Als Ablehnung begründet dieKK , daß der beantragte Gehörschutz
im Frequenzbereich 125 bis 8000 Hz alle Frequenzen gleichmäßig
dämmt. Es ist davon auszugehen, daß normale Umgangssprache bei
65 dB beim Tragen eines Gehörschutzes nicht mehr ausreichend
verstanden wird (da lach ich mich tot drüber :{ , mein Mann trägt
so etwas auf der Arbeit auch als Gehörschutz, wenn der laute
Kompressor angeht, dann versteht er immer noch den Funkverkehr
und wenn jemand neben ihm steht, kann er sich noch mit ihm unter-
halten). Dies dürfte sich auf die Sprachentwicklung eher negativ
auswirken. Sinnvoll ist es , lärmerfüllte Situationen möglichst zu ver-
meiden (ich sperre Ben dann eben ins leise Zimmer ein oder was :{ )
oder es so kurz wie möglich zu halten.
Lohnt es sich da einen Widerspruch zu schreiben?
LG
Andrea
mein Sohn Ben hat einen sogenannten Hyperakusis (Lärmempfindlichkeit). Er hält sich bei fast jeder Gelegenheit die Ohren
zu. Woher es kommt, weiß ich nicht genau (hat V. auf Autismus+ADHS,
kann ein Begleiterscheinung davon sein oder er hat es einfach so).
Er ist auch stark sprachentwicklungsgestört, steht zwischen einer
leichten geistigen Behinderung und einer schweren Lernbehinderung.
Er kann normal hören.
Tja, nun habe ich die Ablehnung der Kostenübernahme für einen
Gehörschutz mit Sprachfilter bekommen. Das ist sogar über den
Medizinischen Dienst Krankenkasse gelaufen. Wir sind bei der BKK.
Ben ist hat ein SBA von 100 mit den Merkmalen B, G, H. Haben den
SBA über den Hörgeräteakustiker mit eingereicht.
Als Ablehnung begründet die
im Frequenzbereich 125 bis 8000 Hz alle Frequenzen gleichmäßig
dämmt. Es ist davon auszugehen, daß normale Umgangssprache bei
65 dB beim Tragen eines Gehörschutzes nicht mehr ausreichend
verstanden wird (da lach ich mich tot drüber :{ , mein Mann trägt
so etwas auf der Arbeit auch als Gehörschutz, wenn der laute
Kompressor angeht, dann versteht er immer noch den Funkverkehr
und wenn jemand neben ihm steht, kann er sich noch mit ihm unter-
halten). Dies dürfte sich auf die Sprachentwicklung eher negativ
auswirken. Sinnvoll ist es , lärmerfüllte Situationen möglichst zu ver-
meiden (ich sperre Ben dann eben ins leise Zimmer ein oder was :{ )
oder es so kurz wie möglich zu halten.
Lohnt es sich da einen Widerspruch zu schreiben?
LG
Andrea