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Gehörschutz wurde als Kassenleistung abgelehnt, Widerspruch schreiben?

Verfasst: 19. Jul 2010, 17:14
von Andrea5
Hallo alle Zusammen,

mein Sohn Ben hat einen sogenannten Hyperakusis (Lärmempfindlichkeit). Er hält sich bei fast jeder Gelegenheit die Ohren
zu. Woher es kommt, weiß ich nicht genau (hat V. auf Autismus+ADHS,
kann ein Begleiterscheinung davon sein oder er hat es einfach so).
Er ist auch stark sprachentwicklungsgestört, steht zwischen einer
leichten geistigen Behinderung und einer schweren Lernbehinderung.
Er kann normal hören.

Tja, nun habe ich die Ablehnung der Kostenübernahme für einen
Gehörschutz mit Sprachfilter bekommen. Das ist sogar über den
Medizinischen Dienst Krankenkasse gelaufen. Wir sind bei der BKK.
Ben ist hat ein SBA von 100 mit den Merkmalen B, G, H. Haben den
SBA über den Hörgeräteakustiker mit eingereicht.

Als Ablehnung begründet die KK, daß der beantragte Gehörschutz
im Frequenzbereich 125 bis 8000 Hz alle Frequenzen gleichmäßig
dämmt. Es ist davon auszugehen, daß normale Umgangssprache bei
65 dB beim Tragen eines Gehörschutzes nicht mehr ausreichend
verstanden wird (da lach ich mich tot drüber :{ , mein Mann trägt
so etwas auf der Arbeit auch als Gehörschutz, wenn der laute
Kompressor angeht, dann versteht er immer noch den Funkverkehr
und wenn jemand neben ihm steht, kann er sich noch mit ihm unter-
halten). Dies dürfte sich auf die Sprachentwicklung eher negativ
auswirken. Sinnvoll ist es , lärmerfüllte Situationen möglichst zu ver-
meiden (ich sperre Ben dann eben ins leise Zimmer ein oder was :{ )
oder es so kurz wie möglich zu halten.

Lohnt es sich da einen Widerspruch zu schreiben?

LG
Andrea

Re: Gehörschutz wurde als Kassenleistung abgelehnt, Widerspruch schreiben?

Verfasst: 19. Jul 2010, 23:28
von fast-foot
Hallo Andrea5,

wie alt ist denn Dein Sohn? Die Frage ist, ob sich seine Sprache (und Aussprache) auf Grund des akustischen Inputs noch entscheidend verbessern kann.

Zudem dämmen fast alle Gehörschützer aus verschiedenen Gründen viel stärker im für die Verständlichkeit der Sprache sehr wichigen Hochtonbereich. Ein Filter, der über den gesamten Frequenzbereich (mehr oder weniger) linear dämmt, bringt somit Vorteile für die Sprachverständlichkeit.

Vielleicht wären noch aktive Gehörschützer zu prüfen, z.B. Serenity von Phonak. Zudem gibt es Filter, die bis ca. 85 dB Alles ungefiltert durchlassen und Pegeln, die darüber liegen, anfangen, zu dämmen.

Gruss fast-foot

Re: Gehörschutz wurde als Kassenleistung abgelehnt, Widerspruch schreiben?

Verfasst: 21. Jul 2010, 18:10
von Andrea5
Hallo Fast-Food,

Ben ist 6 Jahre alt. Ob sich seine Sprache entscheidend verbessern, daß weiß ich nicht. Das Problem ist, daß er sich bei vielen Situationen,
wenn es laut ist, die Ohren zuhält. Er ist eh stark sprachentwicklungs-
verzögert. Er versteht aber eine ganze Menge. Ich sag mal, daß er
durch die vielen Nebengeräusche ziemlich abgelenkt wird und nicht
mehr bei der Sache ist (macht Sachen wie Puzzle aber zuenden, nur
dauert das ewig).

Eigentlich bin ich immer noch ratlos. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?

LG
Andrea

Re: Gehörschutz wurde als Kassenleistung abgelehnt, Widerspruch schreiben?

Verfasst: 24. Jul 2010, 16:59
von Kaja
Hallo Andrea,

die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist der § 33 Absatz 1 SGB V

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__33.html
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen...
Du musst also nachweisen, dass das konkrete Hilfsmittel für die konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung von Ben das einzig mögliche Hilfsmittel ist.

Habt ihr den beantragten Gehörschutz schon einmal testen können? Die Feststellung der Hörfähigkeit mit und ohne Gehörschutz - vielleicht durch einen Akustiker oder HNO-Arzt - und eine Beschreibung der deutlich höheren Lebensqualität mit Gehörschutz durch dich (evtl. durch die Erzieher im Kindergarten) wäre solch ein geeigneter Nachweis.

Ansonsten hilft auch hier wieder der übliche Rat, den Widerspruch fristwahrend pauschal einzulegen und Akteneinsicht nach § 25 SGB X zu beantragen.

Viele Grüße Kaja