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Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 17. Aug 2010, 22:40
von Schwerwi
Auf Grund eines schweren Unfalls vor 50 Jahren habe ich auf dem rechten Ohr nur noch eine Hörkraft von 2%. Auf dem linken Ohr
noch 80 %. Es fehlen lt.Hörtest beim Hörakustiker die hohen Töne.

Das hat auch in der vorigen Woche mein HNO-Arzt festgestellt und mir direkt eine Verordnung für ein Hörgerät ausgestellt.

Er empfahl mir, im Ärztehaus direkt die Hörakustik-Firma aufzusuchen, was ich auch tat.

Der Hörakustiker sagte mir,dass er bei der KK direkt eine Kostenübernahmeerklärung anfordern würde, die er auch am nächsten Tag hatte.

Dann bekam ich direkt den Innenohreinsatz angepasst.

Mir wurde gesagt, dass ich Anspruch auf ein Kassenmodell im Werte von 400.-€ hätte.

In meinem Fall auf das Gerät Siemens Phönix 113.

Dieses Gerät habe ich dann heute bekommen (für beide Ohren).
Ich mußte 83 € Eigenanteil zahlen,weil meine Innenohreinsätze in klarem Material und in kleiner Ausführung ausgeführt wurden.

Ich habe meinen Hörgeräteakustiker auch gefragt, ob ich das Gerät
zur Probe bekäme, weil ich es ja erst mal ausprobieren müßte.
Er sagte mir, dass das 14 Tage möglich wäre.

Auf meine Frage,ob ich auch noch bei einem anderen Hörakustiker mir ein Hörgerät holen könnte, wenn mir seines nicht zusagen würde, gab er mir zur Antwort, dass das möglich wäre. Ich müßte dann die Innenohreinsätze wohl bezahlen, weil dies ja eine Dienstleistung wäre, die sie von der KK nicht bezahlt bekommen würden.
Das kommt mir natürlich komisch vor !!
Wofür dann Anprobier-testzeit ??

Er sagte mir auch,dass er kein anderes Kassenmodell hätte.

Als ich nun heute A bend nach Hause kam, habe im Internet direkt recherchiert und bin unter anderem auf diese Forum hier gestossen.

Daraufhin hab ich einen Link benutzt und mir einige Hersteller aufzeigen lassen.

Hierbei fand ich dann das im Forum vorgestellte

BRAVO B1 und BRAVO B11 von der Firma Widex

und mußte feststellen,dass dieses Kassenmodelle sind.

Ferner mußte ich feststellen, dass mein Hörgeräteakustiker zudem noch Vertragspartner der Firma Widex ist.

Ich fühle mich nun regelrecht ausgenutzt und übers Ohr gehauen.

Kann mir jemnad folgende Fragen beantworten:

1. Muß ich die Ohreinsätze bezahlen,wenn ich den Hörakustiker
wechsel ?
2. Muß der Hörakustiker mir die Verordnung herausgeben ?
3. Kann ich die Anprobe eines Widex-Hörgerätes verlangen ?

LG

Schwerwi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 17. Aug 2010, 22:46
von rapunzel
hallo kassenmodel gibt es von vielen verschiedenen firmen
hansaton , phonak , siemens , widex usw ... und mann sollte 3-5 geräte testen im ohr oder hinterohr , weiss ja nicht genau was für sie in frage kommt

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 17. Aug 2010, 23:14
von franzi
Mit innenohreinsätze meinen Sie die Ohrpasstücke ? Wenn ja dann ist es so das man die bezahlen muss auch wenn man dann den akustiker wechselt, den da sind ja material kosten entstanden, aber das sollten sie mit ihrem akustiker klären.

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 00:22
von Schwerwi
Hallo @ barbarella66
Hallo @ franzi

Ich habe heute mittag mein erstes Hörgerät bekommen. es ist ein
Siemens Phönix 113. Bin nicht damit zufrieden, weil es sich nicht auto-
matisch den Umgebungsgeräuschen anpasst.

Mit Innenohreinsätze meine ich die Ohrpassstücke, ja.
Aber es gibt eine Broschüre mit den neuen Festbeträgen für Höhrhilfen, gültig ab 1.1.2007. Hier steht drin,dass der Hörakustiker
für die Ohrpassstücke pro Ohr 35,29€ bekommt.
Wofür muß ich die dann bezahlen ? Das sehe ich nirgendwie nicht ein.
Zumal er doch selber Schuld ist,wenn ich zu einem anderen Hörakustiker gehe, weil ich mich von ihm hintergangen fühle.

LG
Schwerwi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 09:31
von franzi
Die meisten ohrpasstücke kosten mehr als die 35euro die der akustiker von der krankenkasse bekommt. Zu dem greift ja dann wenn sie keine Hörgeräte kaufen ja diese Pauschale nicht,

Ich versteh nicht ganz Sie haben heute das erste hörgerät bekommen und wollen gleich abbrechen bei dem jetzigen akustiker, warum das denn?
Erstens wird es dauer bis sie sich dran gewöhnt haben und zum anderen haben Sie ihren akustiker schon mal gefragt welche marken er noch führt außer Siemens?

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 11:36
von Irina Haun
Normaler weise muss ihnen der Akustiker wie schon erwänt 3-5 Hörgeräte zum testen geben.
Und sie mussen nicht das erst beste Kassenmodel akzeptieren.
Sie können aber jeder zeit den Akustiker wechseln so weit ich weis.
Der Akustiker muss meiner meinung nach ihnen noch ander HGs zu testen geben.

LG Irina

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 13:03
von Schwerwi
Hallo @ Irina
hallo @ franzi

Ich bin heute Morgen beim Hörakustiker gewesen und habe ihn auf
die Möglichkeit von 3-5 Geräte zum Testen hingewiesen. Darauf
wollte er aber nicht eingehen. Er meinte,dass er die Testgeräte erst
kaufen müßte. Die würden aber von dem Lieferanten nicht mehr zu-
rückgenommen. Er könnte sich nicht von jedem Hersteller ein Testge-
rät anschaffen.

Er meinte, dass ich ja nach einem Tag noch garnicht sagen könnte,
ob das Gerät für mich optimal wäre. Ich soll das Gerät erst mal 3 Wo-
chen tragen.

Ich habe ihn auch gefragt,welche Firmen er noch vertritt. Der Frage
ist er immer wieder aus dem Wege gegangen.

Dann habe ich ihm gesagt, dass lt. meinen Recherchen im Internet,
er Vertragshändler der Fa. Widex sei.
Ich legte ihm meine ganzen Unterlagen auf die Theke und sagte ihm
auch,dass ich bei der Firma Widex Unterlagen angefordert habe.

Was mit aufgefallen ist war, dass in der Betriebsanleitung der Fa.Widek beim Gerät Bravo HdO 1/11 der Vermerk stand:

<< Bravo passt automatisch die Lautstärke den aktustischen >>
<< Umgebungen an. Es kontrolliert etliche Mal pro Sekunde >>
<< das akustische Umfeld und stellt das Klangbild dement- >>
<< sprechend ein. >>

Auf dieses Thema habe ich meinen Hörakustiker angesprochen.
Er meinte, das es das nicht gibt. Das wäre nur eine Werbeaus-
sage.

Habt Ihr damit schon Erfahrungen ?

Ich trage jetzt das Siemens Phönix 113 über das es im Internet
sowie bei Siemens keine Unterlagen mehr gibt. Dieses Gerät ist
nämlich schon 2002 in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wor-
den.

LG

Schwerwi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 13:16
von franzi
ich habe ihnen eine pn geschickt.

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 14:30
von MadameBovary
Wechsel den Akustiker, wenn er auf deine Fragen und Wünsche nicht eingeht!

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 14:54
von fast-foot
Hallo Schwerwi,
Schwerwi hat geschrieben:Er empfahl mir, im Ärztehaus direkt die Hörakustik-Firma aufzusuchen, was ich auch tat.
Was heisst das genau? Wo befindet sich denn das Geschäft?

Bei einer Hörgeräteversorgung kann man drei bis vier Geräte unterschiedlicher Preisklassen von verschiedenen Herstellern testen. So, wie ich das verstehe, macht der Akustiker Druck, dass Du gleich das vorgeschlagene Gerät kaufst und rückt auch nicht mit weiteren Möglichkeiten und Vorschlägen bzgl. anderen Geräten heraus (oder folgt das nach der Testphase dieses ersten Gerätes?).

Ein Testgerät solte man jedoch schon eine Weile tragen (ausser, es ist so ungeeignet bzw. etwas stimmt grundsätzlich nicht etc.).

Auf jeden fall solltest Du im Moment nichts mehr unterschreiben.

Gruss fst-foot

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 18:23
von cooper
Hallo,

ich werde das Gefühl nicht los, das du hier über den Tisch gezogen wirst! Null Beratung, Falschaussagen am laufenden Band und Verschweigen wichtiger Informationen, z.B. über die Kosten für die Ohrstücke.

Ich würde dem Akustiker gleich morgen die Hörgeräte samt Ohrstücken zurückgeben, weil die Ohrstücke werden ja sicher einwenig drücken -- also nicht perfekt gefertigt sein, stimmts?

Und wenn er der Meinung ist, es wäre ein Vertrag zustande gekommen, dann soll er das mal vor Gericht beweisen. Da er nicht über die Kosten aufgeklärt hat, konntest du davon ausgehen, dass für die Ohrstücke abgesehen von der gesetzlich geregelten Zuzahlung von 10 Euro pro Stück keine weitere Zuzahlung erforderlich ist.

Da die Ohrstücke jedoch mangelhaft gefertigt sind, weil sie ja ganz bestimmt irgend wo drücken oder unangenehm tief sitzen (ein perfekt angepasstes Ohrstück bemerkst du gar nicht, wenn du es trägst und nicht grad mit den Ohren wackelst), ist die Zuzahlung hinfällig, du nimmst nur einwandfrei gefertigte Ohrstücke ab -- und lass dir nicht einreden sowas gäbe es nicht.

Dann gehst du mit deiner Verordnung zu einem anderen Akustiker. Ich bevorzuge kleine Unternehmen, die Acryl-Ohrstücke (transparent, hart) noch selbst fertigen und ein oder zwei Filialen haben.

Achja, ich habe übrigens insgesamt 6 Hörgeräte probegetragen, davon 2 Kassengeräte, über einen Zeitraum von gut 2 Monaten. Und das war schon schnell.

Viele Grüße, Mirko

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 18:34
von ^3''C
ein "kassenmodell" wird über verschiedene technische aussattungsmerkmale deklariert. z.b 2 kanäle, manueller laustärkesteller, keinerlei automatik usw, usw...
ein bravo b1/b11 (b11 ist einfach die stärkere variante) kann da schon mehr als gefordert und muss deshalb kein kassenmodell sein. (ist aber noch lange kein vollautomatischen gerät, was etliche mal pro sekunde irgendetwas überprüft!!!)

ein siemens phönix 113 ist ein kassenmodell, ohne frage.

nun zur frage mehrere kassenmodelle testen ja/nein: jein! laut verträgen mit den krankenkassen ist der akustiker verpflichtet "2 eigenanteils freie versorgungsangebote" (kassenmodelle) anzubieten. zumindest bei einigen krankenkassen. bei anderen wiederrum nicht (z.b. aok), da reicht eines! von daher kann es sein dass du mit einem testgerät auskommen musst. alles zusätzliche ist service des akustikers... in der regel sind 2 versch. geräte als kassenmodell aber schon üblich.

soweit die fakten :)

es grüßt
crion

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 19:51
von Irina Haun
Ich habe kehört des man bei Kindern darauf achten soll das mann vom Akustiker 2-3 Geräte zu testen angeboten bekommen sollte.

Unsere Tochter soll auch HGs bekommen wirr warte auf den Anruf das ihre Ohrstücke entlich vom Laborkommen.
Darunter sollte auch Kassen geräte sein.

Meine Frage ist das Anpassen neuer HGs bei Kindern etwas Anderster als bei Erwachsenen?

LG Irina

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 20:24
von akudi
Hallo,

Kinderanpassung unterscheidet sich wesentlich von der Erwachsenenanpassung. Hier sehen die Versorgungsverträge auch höhere Versorgungsbeträge vor.

Gruß Akudi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 18. Aug 2010, 20:40
von akudi
Hallo,
Schwerwi hat geschrieben: Er empfahl mir, im Ärztehaus direkt die Hörakustik-Firma aufzusuchen, was ich auch tat.
Gerade solches Vorgehen des HNO ist mir äußerst suspekt. Eigentlich darf ein Arzt nach seiner Berufsordnung keine solche Empfehlung aussprechen. Das riecht stark nach einer finanziellen Übereinkunft und die ist gesetzlich verboten.

Allerdings steht bei einem Wechsel des Akustikers immer die Frage der Kostenübernahme für die Otoplastik im Raum. Bricht man die Anpassung ab, dann darf der Akustiker die Otoplastik anteilig mit der Kasse mittels dem Rezept abrechnen. Handelt es sich um eine höherwertige Otoplastik, dann muss der Kunde den privaten Eigenanteil tragen.
Möchte man das Rezept beim Wechsel mitnehmen, so muss der Kunde die komplette Otoplastik bezahlen.
Nun kann man sich streiten, wann ein Versogungsvertrag zu stande gekommen ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht drin, das Konkludentes Handeln, d.h. ich gehe zum Akustiker, er nimmt einen Abdruck und fertigt ein Ohrpassstück, der Abschluß eines Vertrages bedeutet, zumindestens für die Otoplastik. So sehen das auch die Gerichte. Man muss nicht immer etwas Schriftliches haben. Die Gerichte argumentieren, das man sich ja nicht einfach so einen Abdruck nehmen lässt.

Gruß Akudi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 19. Aug 2010, 14:19
von cooper
Hallo,
akudi hat geschrieben:Nun kann man sich streiten, wann ein Versogungsvertrag zu stande gekommen ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht drin, das Konkludentes Handeln, d.h. ich gehe zum Akustiker, er nimmt einen Abdruck und fertigt ein Ohrpassstück, der Abschluß eines Vertrages bedeutet, zumindestens für die Otoplastik. So sehen das auch die Gerichte. Man muss nicht immer etwas Schriftliches haben. Die Gerichte argumentieren, das man sich ja nicht einfach so einen Abdruck nehmen lässt.
Volle Zustimmung.

Allerdings hat der betreffende Akustiker IMHO seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt, indem er nach der Schilderung nicht auf den nicht unerheblichen Eigenanteil bei den Otoplastiken hinwies. Ich würde argumentieren, dass ich als Kunde davon ausgehen konnte, dass die Leistungen von der Verordnung abgedeckt werden, sofern mir der Akustiker nichts anderes sagt.

Genau wie beim Optiker: Wenn ich mit einem Rezept da hin gehe und einfach nur eine Brille haben möchte, kann ich davon ausgehen, dass das Gestell zuzahlungsfrei ist -- so lange mir nicht durch ein Preisschild oder vom Optiker direkt gesagt wird, dass es sich eben nicht um ein "Kassenmodell" handelt.

Viele Grüße, Mirko

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 19. Aug 2010, 21:55
von Peter 42
Hallo Schwerwi,

das hört sich alles nach viel Ärger an. Dazu brauchst Du Hilfe zum Beispiel von Deiner Krankenkasse.

Die KK kann am besten sagen, was Dir zusteht, und was Du selbst bezahlen mußt. Soweit ich das aus der Ferne sehe, wird DIESER Akustiger die Verordnung ohne Druck von Oben nicht wieder geben.

Mit etwas Glück findest Du einen netten Mitarbeiter bei der KK, der diesen Akustiker anruft und für dich verhandelt. Bei einer anderen Versorgung habe ich es so gemacht und ein Liferrant für Hilfsmittel war plötzlich sehr Entgegenkomment.

mfg
Peter

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 24. Aug 2010, 09:25
von Schwerwi
Hallo Ihr lieben Schreiber,

aus den ganzen Informationen, die mir am vergangenen Wochenende
geschickt habt, konnte ich sehr viel gebrauchen.
Ich konnte mich leider noch nicht melden, da ich von Donnerstags Mittags bis Montags Mittags nie zu Hause bin. Meine Frau ist schwerst
MS-krank, ha 90% Schwerbehinderung und sitzt im Rollstuhl.
Somit habe ich schon einiges um den Ohren, was ich natürlich für meine Frau gerne tue.

Nun zu meinen Ohren.

Ich mußte am Freitag die Hörgeräte ausziehen, da sie unwahrscheinlich drückten. Die Ping waren kaum auszuhalten.
Ich werde mich gleich direkt auf den Weg machen und den Hörgeräteakkustiker aufsuchen, melde mich dann heute Nachmittag.

LG
Schwerwi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 24. Aug 2010, 21:25
von Schwerwi
Hallo,

so, ich habe einiges erreicht.
Erst mal habe ich den Rat von PETER 42 befolgt und habe die Krankenkasse angerufen und auch direkt einen Termin bekommen.
Die KK ist direkt bei uns in der Stadt.
Ich habe denen meine Unterlagen gezeigt und man hat mir gesagt,
dass ich den Hörakkustiker aufsuchen soll.
Als ich dann da war, hat der Hörakkustikker mir direkt die von mir
gewünschten BRAVO B11 bestellt.
Meine Otoplastiken wurden bearbeitet.
Aber die schmerzen mimmer noch.
Jetzt muß ich abwarten,bis die neuen Hörgeräte da sind.

@ fast-foot
@ 3"C

Eure Info stimmt. Die KK hat mir gesagt, dass mir mindetsens 2 Testgeräte im Rahmen ohne Zuzahlung zur Verfügung gestellt zu werden. Mit meiner KK ist sogar eine Absprache über 3-5 Testgeräte
vereinbart.

LG
Schwerfi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 24. Aug 2010, 21:49
von Irina Haun
Na also es geht doch, hoffendlich gibt es keine schwirichkeiten mehr
LG Irina

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 25. Aug 2010, 17:20
von cooper
... wenn die Otoplastiken weiter schmerzen, sind sie noch immer nicht in Ordnung.

Klar, wenn die Ohren weh tun, dauert es ein oder zwei Tage, bis die Druckstellen abgeklungen sind. Tut es danach immer noch weh, wieder hin. Ich habe zum Schluss meine Acryl-Otoplastiken selbst mit Schmirgelpapier angepasst, damit sie bequem waren.

Viele Grüße, Mirko

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 30. Aug 2010, 18:04
von Schwerwi
Hallo,zusammen

Mein Hörakustiker hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass die bestellten Hörgeräte angekommen sind. Habe morgen nachmittag einen Termin.
Mal gespannt

LG

Schwerwi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 31. Aug 2010, 21:41
von Schwerwi
So, ich habe heute meine neuen Hörgeräte vom Hörakkustiker bekommen.
Sie funktionieren bis jetzt gut. Hoffe,dass es so bleibt.

LG

Schwerwi

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 12. Sep 2010, 13:27
von Mausi57
Hallo Schwerwi,

mich interessiert Deine Erfahrung mit dem BRAVO B11 das Du zur Probe bekommen hast da ich mich auch für dieses Gerät schon interessiert hatte.

Aber mein Akustiker meinte das Gerät wäre nicht mehr zu bekommen.

Wie ist denn Deine Hörkurve und wie kommst Du mit dem BRAVO B11 zurecht?

Grüße von
Mausi57

Re: Muß ich das erstbeste Kassenmodell akzeptieren ?

Verfasst: 14. Sep 2010, 19:06
von Schwerwi
Hallo Mausi57

Über meine Hörkurve kann ich Dir nichts sagen,da ich keine habe.
Müßte ich mal meinen Hörakkustiker fragen, ob er die rausgibt.

Mit dem Gerät komme ich sehr gut zurecht, wenn ich mal bedenke,
daß es nur ein Kassenmodell ist.

Das BRAVO B11 wird immer noch produziert.
Mit dem Gerät wird eine Leder-Aufbewahrungs-Schatulle, 1 Batteriemagnet, 1 Ventreiniger und 1 weiches Tuch ausgeliefert.

Das Gerät hat eine Tonanzeige bei fast leerer Batterie,Lautstärkesteller mit Tonanzeige, M-,T-,MT-Umschalter mit Tonanzeige.

Minimales Eigenrauschen bei optimaler Einstellung durch Deinen Hörakkustiker. Die Batterie ist einfach auszuwechseln.

Ein-Aus-Schalter im Batteriefach.

Bedienung sehr einfach.

Infos unter: www.widex.com

LG

Schwerwi