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GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 22. Dez 2010, 09:17
von Frank-H-Meyer
Hallo,
wenn man das Forum hier aufmerksam liest, sollte die Berechnung eigentlich eindeutig sein. Meine Erfahrungen sind andere. Mein erster Antrag wurde mit GdB 20 beantwortet. Da ich aufgrund meines schlechten Gehöres den Job verloren hatte, war ich natürlich über dieses Ergebnis enttäuscht. Fragen, ob die Berechnung richtig sind, wurden von meinem Akustiker und meinem HNO mit Unwissenheit beantwortet. Ein Rechtsanwalt riet mir zum Widerspruch, konnte aber auch nicht sachlich dazu beitragen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist bin ich dann auf diese Forum gestoßen und habe meinen GdB berechnet. Ergebnis auf Grundlage des letzten HNO-Messung = GdB 30 (rechts 58% links 61%).
Folglich habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Ergebnis: Gdb 20. Ich habe daraufhin einen Widerspruch formuliert. (Ich fordere Sie auf, den Bescheid vom ... bzw. den Ablehnungsbescheid vom ... neu zu berechnen. Lt. „Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 57 vom 15. Dezember 2008)“ Kapitel „5. Hör- und Gleichgewichtsorgan“ ist die Tabelle D unter Absatz „5.2.4 Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren“ heranzuziehen.
Die Antwort vom Versorgungsamt: Sie haben Ihr Widerspruchsziel nicht angegeben. (???) Daraufhin habe ich Akteneinsicht verlangt, um sachlich die gleiche Grundlage zu haben. Gestern kamen die Unterlagen:
1. Sprachaudiogramm gewichtet: 50%
2. Sprachaudiogrann einfach: rechts 30% links 40%
3. Tonaudiogramm: rechts 66% links 60%
GdB 20. Die maßgeblichen Hörverluste sind 40% beiderseits.
Also wieder alles nachgelesen und siehe da - bis zu einem Hörverlust von 40% ist das gewichtete Gesamtwortverstehen heranzuziehen. (Lt. Audiogramm 50% und daher eindeutig mittelgradig und somit GdB 30.)
Andererseits ist nicht definiert, welche Grundlage die Formulierung "bis einem Hörverlust von 40%" hat. Ist hier Sprachaudiogramm oder Tonaudiogramm heranzuziehen. Wenn das Tonaudiogramm maßgeblich ist, wäre der GdB 40 - da ältere Messungen links auch schon über 60% lagen, könnte auch ein GdB von 50 gewährt werden.
Wer kann präzise belegen, welches Diagramm für den Hörverlust maßgeblich ist? Ich möchte meinen Widerspruch so verfassen, dass mir der Gang zum Sozialgericht erspart bleibt.
Gruß und Dank im Voraus
(Frank, 57 Jahre, toxische Innenohrlähmung [Streptomicin] seit Kindesalter, HdO-Gerät seit 30 Jahren)
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 22. Dez 2010, 11:14
von rhae
Hallo Frank,
lese bzw. studiere doch mal in diesem Zusammenhang die Leitlinien von "Harald Feldmann" - hier der Link zu Google-Books:
http://books.google.de/books?id=EUelQ1Y ... en&f=false
(und wenn Du sie verstanden hast berichte bitte hier im Forum, würde mich auch interessieren)
vg Ralph
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 22. Dez 2010, 15:50
von Frank-H-Meyer
Hallo rhae,
vielen Dank für den Link. Hier kommt es ja noch dicker! Grundsätzlich soll das Gutachten nach gewichtetem Gesamtwortverstehen bewertet werden. Ist der Hörverlust aber 50% oder größer, wird auch das Gesamtwortverstehen herangezogen und ein Mittelwert gebildet. Im meinem Fall also 40% weil das bessere Ohr nur 30% Hörverlust hat. Da 40% sowohl in die Hörstufe geringradig als auch mittelgradig fällt, entscheidet man sich also für geringradig GdB 20.
Wenn das rechtens ist, finde ich das skandalös. In der wichtigsten Lautstärke von 60dB habe ich ein Gesamtwortverstehen von 0%. Bei 80dB dann (Gott sein Dank) noch 85% und bei 100dB 100%. Wohlbemerkt unter optimalen Voraussetzungen (schallisolierter Raum, akzentuierte, tiefe, männliche Stimme und Technik in HiFi-Qualität). Mit der Realität hat das ja nun wirklich nichts zu tun und obendrein geht diese Messmethode davon aus, dass eine Hörhilfe getragen wird, denn sonst sind 100dB kaum zu erreichen.
Ergo: ich bin in einem modernen Büro zur Kommunikation nicht mehr fähig, Gruppen über 3 Personen sind tabu, in öffentlichen Verkehrsmitteln bin ich nahezu hilflos, fernsehen darf ich nur mit Kopfhörer - aber das ist alles fast normal. So normal, dass ich noch nicht einmal einen Gleichstellungsantrag stellen kann - dazu bräuchte ich ja mindestens GdB 30.
Für dieses Forum würde das bedeuten, dass der GdB-Rechner für alle die, die noch einigermaßen Sprachverständnis haben, schlicht keine Anwendung findet.
Ich hoffe, mir kann noch jemand eine positivere Botschaft übermitteln.
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 22. Dez 2010, 16:27
von franzi
Hast du eine genau Hörkurve von dir hier?
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 22. Dez 2010, 17:12
von Frank-H-Meyer
Hallo franzi,
klar doch. Die dB im relvanten Bereich sind rechts/links:
500 Hertz 40/45
1000 Hertz 60/55
2000 Hertz 55/50
4000 Hertz 60/40
und hier einmal alle
125 Hertz 10/10
250 Hertz 20/15
500 Hertz 40/45
750 Hertz 65/60
1000 Hertz 60/55
1500 Hertz 60/55
2000 Hertz 55/50
3000 Hertz 60/40
4000 Hertz 60/40
6000 Hertz 60/40
8000 Hertz 60/50
Und wenn's geklappt hat auch noch einmal das Audiogramm und das Gutachten als PDF.
Gruß
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 22. Dez 2010, 17:35
von franzi
Bin nun leider auch etwas ratlos aber ich schau mir das mal noch genauer an. Danke für die mühe das du das zeugs hier mal rein gestellt hast.
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 05:22
von Conrad
Hallo Frank,
bei der Berechnung des GdB kann ich Dir nicht sonderlich helfen. Mir ist aber aufgefallen das Du versuchst Dich durch alles fast allein zu kämpfen.
Mir wurde von Beginn an in einer Rehaklinik empfohlen bei der Antragstellung die Hilfe des VDK in Anspruch zu nehmen. Ich bin direkt nach meiner Rückkehr aus der Reha die Mitgleidschaft (kostet nicht viel) dort eingegangen, habe den Antrag auf GdB über den VDK stellen lassen. Erste Entscheidung GdB30, Widerspruch des VDK, daraufhin zweite Entscheidung 40, Widerspruch des VDK, letzte Entscheidung 50%. Was ich damit sagen will: die VDK hat eine sehr große Lobby und allein die Tatsache das der Antrag von dort kommt bewirkt schon eine andere Haltung beim Versorgungsamt. Außerdem hat der Verein eigene Rechtsverdreher und wenn es tatsächlich zur Klage kommt, wirst Du von dort aus vertreten und hast einen Anwalt der sich in diesen Angelegenheiten im Detail auskennt, und das alles für einen geringen Kostenbeitrag.
VG Conny
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 06:20
von Frank-H-Meyer
Hallo Conrad,
vielen Dank für Tip. Ja, ich bin sogar Mitglied im VdK und habe dort auch schon einen Beratungstermin. Ich dachte nur, dass die rein sachliche Beurteilung hier eher erfolgen kann als beim VdK. Dort erwarte ich vor allem die rechtliche/verwaltungstechnische Beratung.
Gruß und Dank
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 08:38
von rhae
Hallo Frank,
ich bin kein Gutachter und möchte aber kurz meine Meinung zu deinem Fall schreiben. Zunächst kam ich rechnerisch auf einen GdB von 50 über das Tonaudiogramm - 66% und 61% Hörverlust waren es genau. Das kam, weil ich die sehr ungenaue Hörkurve vom linken Ohr auf 45dB bei 4000Hz einstufte, das Versorgungsamt hatte hier 40dB genommen. Du solltest bei der Klinik, von der das Audiogramm stammt, nachfragen ob sie dir die genauen Werte schriftlich geben können.
Sehr gewagt um nicht zu sagen unverschämt finde ich die pauschale Einstufung des Versorgungsamts deines Hörverlustes mit "beidseitig 40%". Diese Einstufung wurde im Gutachten nirgends berechnet (meinetwegen 66% + 30% /2 = 48%) und gerade beim Hörverlust kommt es auf jeden Prozentpunkt an. Dein schlechteres Ohr rechts hat übrigens im Tonaudiogramm 66% Hörverlust und war im Sprachtest besser als das Linke (30% rechts, 40% links).
Ich an deiner Stelle würde soweit noch möglich gegen die Vergabe des GdB 20 Widerspruch einreichen und gegebenenfalls auch vor Gericht klagen. Bestehen würde ich auf einen GdB von mind. 30.
vg Ralph
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 10:17
von Frank-H-Meyer
Hallo Ralph,
Danke für die Antwort. Grundsätzlich habe ich das ja genau so gesehen. Nun heisst es aber, das bis 40% Hörverlust das gewichtete Wortverstehen als Messlatte gilt. Nur ist nicht definiert, auf welcher Basis man 40% Hörverlust misst. Der Gutachter geht vom Sprachverstehen aus. Da sind es zwar auch 50% Hörverlust - aber trickreich wie die verschiedenen Lobbies nun einmal sind - hat man erreicht, dass bei 50% oder mehr nun doch noch das einfache Wortverstehen hinzuzuziehen ist. Und da habe ich ja angeblich rechts nur 30% Hörverlust (das ist bei 10 Worten die man nachsprechen soll doch ohnehin rein zufällig). 50% gewichtet + 30% einfach = 40% im Mittel. Das ist also genau der Grenzbereich zwischen geringfügiger und mittlerer SH (GdB 20 oder 30). Aber ein GdB von 30 ist mir (sorry) nicht genug. Man verliert nicht den Job wegen Kleinigkeiten - wenn du im Konferenzzimmer nichts mehr verstehst und die Seiten umblätterst, weil dein Nachbar das tut, dann ist das extrem. Potentielle Arbeitgeber sitzen ebenfalls, wie der letzte, in coolen repräsentativen Neubauten deren Akustik eine Katastrophe ist. Fortbildung z.B. zum Schulungsleiter etc. kann ich auch vergessen. Als Elternvertreter kann ich aus Erfahrung sagen, dass die Akustik in Klassenräumen für mein Gehör nicht ausreichend ist. Selbst als Taxifahrer würde ich nicht taugen. Bleibt mir also Hilfspolizist, Kurier oder ähnliches, wo das Gehör nicht gefordert wird. Schöne Aussichten.
Denk postitiv. Schönes Weihnachtsfest.
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 11:43
von fast-foot
Hallo Frank-H-Meyer,
ich habe mir gestern die entsprechende Stelle im Buch angesehen und bin nicht ganz durchgestiegen.
Was aber der Fall scheint (ist das aktuelle Praxis):
Das Tonaudiogramm spielt (nur bei Dir?) eine untergeordnete Rolle. Das Sprachverstehen ist entscheidend (finde ich an und für sich richtig; allerdings sollte dann fairerweise das im Störschall heran gezogen werden. Aber vielleicht wurden diese Richtlinien von Beamten ausgearbeitet, und die scheinen nun ein Mal einfach nicht zu wissen, wie es sich anhört, wenn gearbeitet wird

).
Das gewichtete Gesamtwortverstehen ist aber gegenüber vorher ein Vorteil, der vor Allem bei geringradigen Schwerhörigkeiten in Ersceheinng tritt, aber auch bei höhergradigen, wenn auch in abgeschwächter Form (da nur zur Hälfte hinzugezogen).
Zudem ist es vermutlich so, dass man durch gesundheitliche Beeinträchtigungen beruflich gewisse Abstriche in Kauf nehmen muss, die einem niemand kompensiert bzw. entschädigt. Die Frage ist, ab welchem Ausmass man Anspruch auf Massnahmen etc. hat.
Wenn ein erfolgreicher Bankräuber wegen des Gehörs plötzlich keine Schüsse mehr verträgt, muss er auch zu einem gewissen Grad selbst aktiv werden und sich ein neues Betätigungsfeld (wie z.B. einen Job in einer Sicherheitsfirma) suchen.
Gruss fast-foot
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 13:21
von exagerado
mal etwas off-topic:
mein Audiogramm ist noch etwas schlechter als deins. Trotzdem bin ich in der Lage, Sitzungen zu folgen und Menschen in Seminaren und Vorträgen zu verstehen. ICh würde dir daher dringend raten, die Einstellungen der HG zu überprüfen bzw. bessere HG zu testen. Bei mir hat das auch zu Verbesserungen geführt, die gerade im Beruf deutlich spürbar sind.
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 13:45
von maryanne
Hallo Frank,
m.E. vermischst du hier zwei Sachverhalte: den dir zugewiesenen GDB und deine berufliche Situation.
GdB 30 wäre schon gut wegen der Gleichstellung.
Selbst wenn du GdB 100 und alle möglichen Merkzeichen hättest, würde das an deiner beruflichen und kommunikativen Situation rein gar nichts ändern.
Also wäre es hilfreich, wenn du auch für dich diese beiden Problembereiche separat behandeln würdest.
Ich habe auch Mühe in Anbetracht deiner Hörkurve deine geschilderten Hörprobleme nachzuvollziehen. Hast du eine FM-Anlage für Sitzungen usw.? Kannst du von den Lippen absehen? Beherrschst du die Hörtaktik? Wie sieht es mit Telefon, Wecker usw. aus?
Warst du jemals im Reha-Zentrum für Hörgeschädigte in Rendsburg und hast dort gelernt, mit deiner Hörschädigung umzugehen und sie zu akzeptieren.
Gruß
Maryanne
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 23. Dez 2010, 23:32
von Frank-H-Meyer
Hallo,
vielen Dank für die aufmunternden Worte. Natürlich muss ich Abstriche machen - und Bankräuber ist nun wirklich keine Alternative. Mich ärgert doch nur, dass man mir zum zweiten Mal GdB 20 anbietet. Hätte man mir gleich gegeben wäre ich heute nicht so "bösee". Es macht mich einfach "wahnsinnig", dass die Ärzte, die mir diese Schei... eingebrockt haben (ich hab mir das Streptomicin ja nicht selbst verordnet) heute so tun als wäre das alles Pillepalle. Und ich verstehe auch nicht, warum die sich so anstellen - es kostet dem Staat ja schließlich kein Geld. Soweit ich weiß, ist der einzige Vorteil, der des verschärften Kündigungsschutzes (was allenfalls den Arbeitgeber interessiert und dafür sicher auch deutlich schlechter bezahlt) und eine theoretisch früheres Rentenalter (was auch von meiner Rente einbehalten wird).
Zum Thema Hörhilfen. Ich habe in den vergangenen 3 Jahren ca. 15 Geräte ausprobiert und bin jetzt auf ein Gerät gestoßen, das meinem "alten" ebenbürtig ist. Leider kann ich es jetzt nicht mehr unter den Extremsituationen "cooler nackter Neubau" checken. Aber es ist im privaten Bereich so gut wie mein altes und das ist leider schon so betagt, dass die Kasse jedliche Reparaturkosten verweigert. (Auch mal eben 300 Euro die ich in den vergangen Monaten privat zahlen musste.)
Ja, richtig kombiert, ich trage nur ein Gerät - weil Wortverstehen besonders im Störschall deutlich besser ist und ich mich damit deutlich sicherer fühle als mit zwei Geräten.
Thema Akzeptanz: wenn jemand 30 Jahre Hörhilfen trägt, sollte man davon ausgehen, dass derjenige das akzeptiert. Kuren o.ä. gibt es von der KK doch erst, wenn es Probleme gibt - ein GdB 20 (geringe SH) bestätigt aber, dass ich keine Probleme habe. Und da sind wir wieder bei dem Punkt der mich so ärgert.
Nun will ich aber erst einmal besinnlich und geruhsam sein.
Euch allen ein frohes und friedliches Weihnachtsfest
Gruß
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 24. Dez 2010, 11:53
von Sandra
Hallo Frank,
Frank-H-Meyer hat geschrieben:Thema Akzeptanz: wenn jemand 30 Jahre Hörhilfen trägt, sollte man davon ausgehen, dass derjenige das akzeptiert. Kuren o.ä. gibt es von der KK doch erst, wenn es Probleme gibt - ein GdB 20 (geringe SH) bestätigt aber, dass ich keine Probleme habe. Und da sind wir wieder bei dem Punkt der mich so ärgert.
Wie kommst Du darauf, dass Du keine Reha/Kur bekommst? Wenn Du hier schreibst, dass Du beruflich im Störschall o.ä. nicht klar kommst, dann kannst Du das genauso für eine Reha z.B. in Rendsburg begründen!
Dort wird man darauf "geschult" wie man im Beruf als auch im Privaten Umfeld die Kommunikationstaktik, Verhaltenstraining, Rechte/Pflichten eines Schwerbehinderten etc. umgehen kann.
Übrigens es gibt auch langjährige Hörgeschädigte (wie Du als Beispiel nannnte 30 Jahre Hörhilfen trägt) die nicht damit klar kommen/nicht akzeptieren können. Es kommt immer auf das (berufliche/private) Umfeld an und wie man selbst damit umgeht. Es gibt solche und solche Hörgeschädigte. Man kann es nicht so einfach verpauschalisieren - nur weil man damit aufgewachsen ist bzw. bereits seit 30 Jahren Hörhilfen o.ä. nutzt!
Schau mal unter dem Link
http://www.hoergeschaedigt.de/
Schreibe ruhig das Rehazentrum an (falls Du daran interessiert sein solltest und es gern in Anspruch nehmen willst), die helfen Dir bei der Antragstellung.
Es ist jedoch auch bekannt, dass die Anträge oftmals erst einmal abgelehnt werden, in der Hoffnung, dass wir Antragsteller es so hinnehmen und dann haben die DRV,
KK etc. das Geld gespart. Auch einige hochgradige Schwerhörige bekamen eine Ablehnung und legten Widerspruch ein um dagegen anzukämpfen/belegen, dass dies die Möglichkeit der Verbesserung sein kann (nicht muss, da keine Garantie dafür gibt). Jedoch sollte man die Möglichkeiten nutzen die geboten wird/da sind!
wünsche eine besinnliches Weihnachtsfest
Gruss Sandra
Re: GdB-Berechnung (GdB 20 bei hochgradiger SH)
Verfasst: 27. Dez 2010, 12:39
von Frank-H-Meyer
Hallo Sandra,
vielen Dank für Deine Erläuterungen. Ich habe die Frage, ob eine Reha in meiner speziellen Situation sinnvoll ist und eine Beantragung Erfolg verspricht, gleich nach Rendsburg geschickt.
Gruß und einen freudvollen Jahreswechsel