Beim Arbeitsgeber angeben das man einen Behindertenausweis hat

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Heike63
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Beim Arbeitsgeber angeben das man einen Behindertenausweis hat

#1

Beitrag von Heike63 »

Hallo
habe einen Schwerbehindertenausweis 80% und suche eine neue Arbeitsstelle. Sollte man den neuen Arbeitsgeber sofort informieren das man einen Ausweis besitzt??

Lg Heike
Coralie
Beiträge: 337
Registriert: 23. Dez 2009, 22:14
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Re: Beim Arbeitsgeber angeben das man einen Behindertenausweis hat

#2

Beitrag von Coralie »

Das ist eine Entscheidung die Du seber treffen mußt. Hier spielen sicherlich Faktoren eine Rolle, ob Deine Behinderung Dich in der gesuchten Tätigkeit einschränken wird oder diese offensichtlich ist. Arbeitgeber sind verpflichtet bevorzugt schwerbehinderte Mitarbeiter einzustellen, hier könntest Du bei gleicher Qualifikation mit Mitbewerbern einen Vorteil haben, besonders sicherlich bei größeren Betrieben. Zusammengefaßt, wenn Deine Behinderung nicht merkbar ist und Dich nicht einschränkt würde ich es nicht angeben. Wenn es aber bereits im Vorstellungsgespräch offensichlich wird, dass Du beispielweise eine Einschränkung des Hörens hast, könnte der Arbeitgeber sich hintergangen fühlen, wenn Deine Kommunikationsfähgkeit eine wesentliche Voraussetzung für die Tätigkeit ist. Wenn Du sie nicht brauchst, ist das eher irrelevant. Aus meiner Erfahrug sorgt eine nicht angegebene aber merkliche Behinderung für Probleme in der Probezeit, so dass ich selber immer mit offenen Karten gespiel habe und damit auch immer den gewünschten Job bekommen habe. Mitabeier die schwerbehindert sind, aber die volle Arbeit leisten, lassen den Betrieb die Schwerbehiderenabgabe sparen...und sind somit gar nicht unbeliebt. Hier spielt aber sicherlich auch immer die Erfahrung des Gesprächspartners im Bewerbungsgespäch eine Rolle, jemand der selber behindert ist oder eigene Erfahrungen hat ist da sicherlich offener....
CI einseitig, andere Seite mit Hörgerät versorgt bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Francesco
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Registriert: 17. Jan 2011, 19:12
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Re: Beim Arbeitsgeber angeben das man einen Behindertenausweis hat

#3

Beitrag von Francesco »

Also seitdem ich bei meiner Firma angegeben habe, dass ich einen Schwerbehindertenausweis (70 %), habe ich 5 Tage zusätzlich als Sonderurlaub, und in meinen Augen ganz wichtig, einen besonderen Kündigungsschutz!!

Hoffe konnte ein bisschen helfen.. Gruß
Francesco
Beiträge: 7
Registriert: 17. Jan 2011, 19:12
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Re: Beim Arbeitsgeber angeben das man einen Behindertenausweis hat

#4

Beitrag von Francesco »

Hier habe ich noch was, was auch noch informativ ist.... einfach mal durchlesen :lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenrecht
franzi
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Registriert: 22. Jul 2003, 19:55
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Re: Beim Arbeitsgeber angeben das man einen Behindertenausweis hat

#5

Beitrag von franzi »

Also das du sh bist solltest du schon angeben im vorstellungsgespräch den sonst fühlt sich wenn irgendetwas mega schief läuft bei deiner arbeit der arbeitgeber hintergangen und es könnte ein kündigungsgrund sein.

Ob du angiebst das du eine Behindertenausweiß hast das ist deine entscheidung.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
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