SB Ausweis für meinen Sohn (1 Jahr)
Verfasst: 18. Jul 2004, 10:22
Hallo zusammen,
ich möchte gerne für meinen Sohn, mittelgradige Innenohr-Schwerhörigkeit, einen SB Ausweis beantragen. Ich habe mir vom Versorgungsamt einen Antrag besorgt und weiß nun nicht so recht, was ich dort angeben kann.
1.) Kann ich unter Punkt 4 (Ausweisstellung) ankreuzen, dass wir einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen oder ist mein Kleiner "nur" behindert und darf ich diesen Punkt dann nicht mit "Ja" ankreuzen?
2.) Welche der Merkzeichen kann man bei dieser Behinderung beantragen? Man hat da ja scheinbar ersteinmal freie Wahl (wenn es nach mir ginge, würde ich fast alle ankreuzen...)
3.) Welche Vorteile neben denen der bewilligten Merkzeichen haben wir beispielsweise auch in finanzieller/steuerlicher Hinsicht durch einen SB Ausweis?
4.) Wie ist das weitere Procedere, nachdem ich den Antrag abgeschickt habe? Meine Angaben müssen doch irgendwie auf Richtigkeit überprüft werden. Muss mein Sohn dazu nicht auch nocheinmal untersucht werden oder reichen meine Angaben über ärztliche und sonstige Behandlungen?
So viele Fragen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus und
viele Grüße
Corinna mit Lennard
ich möchte gerne für meinen Sohn, mittelgradige Innenohr-Schwerhörigkeit, einen SB Ausweis beantragen. Ich habe mir vom Versorgungsamt einen Antrag besorgt und weiß nun nicht so recht, was ich dort angeben kann.
1.) Kann ich unter Punkt 4 (Ausweisstellung) ankreuzen, dass wir einen Ausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen oder ist mein Kleiner "nur" behindert und darf ich diesen Punkt dann nicht mit "Ja" ankreuzen?
2.) Welche der Merkzeichen kann man bei dieser Behinderung beantragen? Man hat da ja scheinbar ersteinmal freie Wahl (wenn es nach mir ginge, würde ich fast alle ankreuzen...)
3.) Welche Vorteile neben denen der bewilligten Merkzeichen haben wir beispielsweise auch in finanzieller/steuerlicher Hinsicht durch einen SB Ausweis?
4.) Wie ist das weitere Procedere, nachdem ich den Antrag abgeschickt habe? Meine Angaben müssen doch irgendwie auf Richtigkeit überprüft werden. Muss mein Sohn dazu nicht auch nocheinmal untersucht werden oder reichen meine Angaben über ärztliche und sonstige Behandlungen?
So viele Fragen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus und
viele Grüße
Corinna mit Lennard