Und nun ?

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werner1965
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Und nun ?

#1

Beitrag von werner1965 »

Hallo zusammen

Vor ca. 15 Jahren musste ich feststellen, das ich Schwierigkeiten mit dem Hören habe. Anfänglich nicht das schlechteste, da ich immer sagen konnte
"habe ich nicht gehört" :lol: :lol:

Nachdem ich aber den Ernst der Lage erkannt hatte, suchte ich einen HNO auf. Als Ergebnis wurde mir eine mittelgradige SH auf beiden Ohren diagnostiziert. Im weiteren gab es dann meine ersten Hörgeräte.

Der Verlauf der letzten Jahre ergab einen weiteren Hörverlust. Musik nur noch in Konzertlautstärke. Fernsehen in Anwesenheit anderer wegen der für mich erforderlichen Lautstärke gänzlich unmöglich. Berufliche Besprechungen wurden für mich zur Tortur.

Nun habe ich erneut einen HNO aufgesucht der mir eine Verschlechterung auf eine hochgradige Schwerhörigkeit bescheinigte. Die die Anschluss bei einem Hörgeräteakkustiker erstellte Sprachhörkurve, ergab 0 % bei 65db Sprachverständlichkeit.

Die Werte Sprachwertkurve rechts:
500 = 70db
1000 = 65db
2000 = 75db
4000 = nicht messbar

Die Werte Sprachwertkurve links:
500 = 50db
1000 = 65db
2000 = 80db
4000 = nicht messbar

Laut der Liste der versorgungsmedizinischen Grundsätze hätte ich demnach für das linke Ohr 104 und für das rechte Ohr 100 Punkte einen GDB von 80%.

Was macht man nun mit dieser Erkenntnis.? Was sollte ich jetzt veranlassen? Was habt ihr gemacht in Sachen Versorgungsamt oder ähnliches.?

Für eure Infos bedanke ich mich im voraus
serik
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Re: Und nun ?

#2

Beitrag von serik »

Hallo,

zunächst möchte ich gern mein Respekt für die freiwillige Informierungsbereitschaft gewisser HNO-Ärzten ausdrücken. Weil sie ihre Kunden immer wieder auf eine erstaunliche Art und Weise abarbeiten und diese dann am Besten auf sich allein gestellt werden, ist ja nichts Ungewönliches und einfach nur vorbildlich. (Willkommen im 21. Jahrhundert!!!)

@ Werner1965:
Wurde die Krankenkasse kontaktiert? Wenn ja - was hat man dort gesagt? Wenn nein - dann würde ich es nachholen und später hier mal auch berichten.

Schöne Grüße,
Sergej
Wie manipuliert man einen Menschen?
Man erzählt ihm nur die halbe Wahrheit.
rhae
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Re: Und nun ?

#3

Beitrag von rhae »

werner1965 hat geschrieben: Was macht man nun mit dieser Erkenntnis.? Was sollte ich jetzt veranlassen? Was habt ihr gemacht in Sachen Versorgungsamt oder ähnliches.?
Also Du hast keine hochgradige Hörschädigung sondern bist auf beiden Ohren an Taubheit grenzend schwerhörig, das wird seltsamerweise immer wieder von HNO-Ärzten falsch formuliert. Mit den neu gemessenen Werten solltest Du jetzt auch eine Hörgeräteverordnung bekommen haben und kannst jetzt neue HGs anpassen lassen.

Einen Schwerbehindertenausweis bekommst Du auch (vom Versorgungsamt), den GdB hab' ich aber mit 70 berechnet, nicht 80. Das Merkzeichen RF gibt's noch dazu.

vg Ralph
werner1965
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Re: Und nun ?

#4

Beitrag von werner1965 »

Vielen Dank für die Infos!
Also Du hast keine hochgradige Hörschädigung sondern bist auf beiden Ohren an Taubheit grenzend schwerhörig, das wird seltsamerweise immer wieder von HNO-Ärzten falsch formuliert. Mit den neu gemessenen Werten solltest Du jetzt auch eine Hörgeräteverordnung bekommen haben und kannst jetzt neue HGs anpassen lassen.
Welche Auswirkung hat diese "falsche" Formulierung. Besteht da ein Unterschied zwischen "an Taubheit grenzend" oder "Hochgradig Schwerhörig" ??

Eine Verordnung habe ich bekommen und die Geräte sind auch schon im Auftrag. Jedoch wurde mir da aschon gesagt, das die Verstärkung sehr groß sein muss und auch dann nicht alle Töne hörbar sein werden. Gerade in den höheren Frequenzen wird es wohl auch dann noch weiterhin Probleme geben.

@Sergej:
Nein, die Krankenkasse habe ich noch nict kontaktiert. Ich möchte mich erstmal ein wenig "vorbereiten" auf das was da kommt. Mit der einen oder anderen Info kann vieleicht den Hoppelweg auslassen und direkt fachlich und sachlich alles in die Wege leiten.

Ich habe "gehört" :lol: dass der Antrag beim Versorgungsamt online gestellt werden kann. Zudem soll sich das VA auch recht schwer tun, Hörschädigungen, die aus der Grundsatzliste anzulesen sind (in meinem Fall 70%), zu akzeptieren. Wer hat Erfahrung damit gemacht?

Vielen Dank
vinea
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Re: Und nun ?

#5

Beitrag von vinea »

Also ich hab die Erfahrung gemacht, dass das Versorgungsamt meistens eine niedrigere Hörbehinderung bewilligt.

Da du die Fakten vorliegen hast, Widerspruch einlegen und dann geht es reibungslos ;o)
franzi
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Re: Und nun ?

#6

Beitrag von franzi »

Ich meinen antrag per papier gestellt für den Ausweiß und bekam ohne probleme meine 80%.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
rhae
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Re: Und nun ?

#7

Beitrag von rhae »

werner1965 hat geschrieben: Welche Auswirkung hat diese "falsche" Formulierung. Besteht da ein Unterschied zwischen "an Taubheit grenzend" oder "Hochgradig Schwerhörig" ??
oh sorry, hatte Deine Nachfrage übersehen. Und ja es gibt Unterschiede bei den Formulierungen. Die Mitarbeiter des Versorgungsamtes richten sich nach den Formulierungen in ihren Richtlinien und da gibt es für eine hochgradige Schwerhörigkeit maximal einen GdB von 50. Für eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit gibt es 70! Wenn die Sachbearbeiter jetzt Deine Diagnose sehen, in der von hochgradiger Schwerhörigkeit berichtet wird und sie sich die Arbeit sparen wollen selber genau nachzurechnen, dann bekommst Du halt nur einen GdB von 50 zuerkannt ...

vg Ralph
werner1965
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Re: Und nun ?

#8

Beitrag von werner1965 »

Hallo zusammen

Ich möchte den alten Thread wieder aufleben lassen, damit man diesen Fall besser nachvollziehen kann.

Ich habe zwischenzeitlich meine Hörgeräte bekommen. Für 1620 Euronen das Stück. Allerdings habe ich da so meine Probleme mit. Tiefe Töne sind wie Trommelschläge und höhe Töne gehen fast unter. Die Geräte wurden mehrfach neu eingestellt, aber so wirklich gut ist das Hörempfinden nicht. Telefonieren ist fast garnicht möglich.....

Ich habe auch einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt. Einen Bescheid habe ich auch schon erhalten.

Im alten Erst-Bescheid wurde mir ein GdB von 20 % gewährt. Als Beinträchtigung wurde hierfür ein LWS Syndrom festgestellt.

Der Verschlimmerungsantrag von Februar 2012 ergab folgendes:

folgende Beeinträchtigungen wurden bewertet:
Reizmagen
Bluthochdruck
LWS Syndrom mit permanenter Schädigung
Schwerhörigkeit mit den oben genannten Werten

Ergebnis: GdB 40%

Ich finde das das nicht sein kann, zumal die Schwerhörigkeit nach den Versorgungsgrundsätzen allein schon 70% bringen müssten. Das die Prozente nicht einfach zusammengezählt werden ist mir bekannt. Aber für mein Verständnis müsste der GdB doch dann mindestens diese 70 % betragen. Oder sehe ich das falsch.

Ich habe vor gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Gibt es dafür irgendwelche Vordrucke di eman wirksam verwenden kann? hat jemand Erfahrung wie das Versorgungsamt argumentiert um nicht die vollen Prozente zu gewähren?

Für eure Infos bedanke ich mcih im voraus...
birgit j.
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Re: Und nun ?

#9

Beitrag von birgit j. »

Hi,
Du kannst erstmal formlos Widerspruch beim Versorgungsamt anmelden und mit gleichem Schreiben um Zusendung der Unterlagen bitten. Ausserdem sollte in diesem Schreiben stehen, dass Du innerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen Deinen Widerspruch begründen wirst. Das reicht als Erstes. Wenn Du dann Deine Akte vorliegen hast, weißt Du welche Berichte zur Beurteilung dem Amt vorlagen und in welcher Höhe diese berücksichtigt wurden. Ausserdem kannst Du bei der SH mit den eindeutigen Tabellen, die Du auch hier im Forum findest, einen mindest GdB von 70 begründen.
Birgit mit Sohn (*99 links HV 89% - rechts HV 79% - mit Cassia M H2O versorgt)
maryanne
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Re: Und nun ?

#10

Beitrag von maryanne »

werner, wenn du sicher bist, dass die og. Werte denen des Audiogramms entsprechen (also kein Tippfehler u.ä.) dann lege Widerspruch ein und schreibe, dass dir rein aufgrund des Hörverlust (du musst die Prozente genau ausrechnen) ein GdB von ..... zusteht.
werner1965
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Re: Und nun ?

#11

Beitrag von werner1965 »

Vielen Dank für die Tips. Ich werde dann mal einen Einspruch einlegen. Mal sehen was passiert ;-)
fast-foot
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Re: Und nun ?

#12

Beitrag von fast-foot »

Hallo werner1965,

mit grosser Wahrscheinlichkeit ist bei Dir das Sprachaudiogramm Mass gebend (wenn man die Versorgungsmedizinischen Grundsätze "sinnvoll" interpretiert).
Falls vorhanden (mit Werten bei 60, 80 und 100 dB) würde ich eher jenes heran ziehen.
Es ist zwar möglich, dass das Reintonaudiogramm als (alleinige) Grundlage ebenfalls akzeptiert wird. Ich persönlich würde mich jedoch eher auf den Sprachtest berufen.

Gruss fast-foot
Ausgewiesener Spezialist* / Name: Wechselhaft** / Wohnsitz: Dauer-Haft (Strafanstalt Tegel) / *) zwecks Vermeidung weiterer Kollateralschäden des Landes verwiesen / **) Name fest seit Festnahme
cooper
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Re: Und nun ?

#13

Beitrag von cooper »

Da es sich um einen "unregelmäßigen Verlauf der Tongehörskurve" (nämlich keine annähernde Linie wegen dem Ausreißer bei 4 kHz) im Sinne von 5.2.2 handelt, ist das Tonaudiogramm nach Tabelle B aus Anlage zu §2 des VersMedV zu berücksichtigen und nicht das Sprachaudiogramm.

Nach den im 1. Beitrag angegebenen Werten ergibt sich daraus ein Hörverlust von 90 und 85 Prozent, womit wir nach 5.2.4 Tabelle D auf einen GdS von 70 kommen.

So und nicht anders würde ich gegenüber dem Versorgungsamt agrumentieren. Zusammen mit den übrigen Einschränkungen wüde ich die Anerkennung eines GdB von mindestens 80 verlangen, 70 allein aus der Schwerhörigkeit. Stellen die sich quer, nimm dir einen Anwalt -- und ich rechne dir vor Gericht ziemlich gute Chancen aus. Ein GdB von 20 ist schlicht lächerlich!

Viele Grüße, Mirko
werner1965
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Re: Und nun ?

#14

Beitrag von werner1965 »

Hallo zusammen

Ich habe nun eine Antwort auf meinen Einspruch bekommen. In der Antwort wurde darauf hingwiesen, das das Audiogramm nicht von einem Arztz sondern von einem Hörakusstiker erstellt wurde. Somit können die Werte nicht übernommen werden.

Ist es richtig, das nur ein Arzt ein für der Versorgungsamt gültiges Audiogramm erstellen kann??

Viele Grüße
Werner
cooper
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Re: Und nun ?

#15

Beitrag von cooper »

Das hängt vom Sachbearbeiter ab, manche akzeptieren das Audiogramm auch vom Akustiker. Aber wenn das Versorgungsamt ein Audiogramm vom Arzt haben möchte, bittesehr. Dann lass dir halt einen Termin geben.

Und gleich noch ein Tipp: Du setzt dich bitte mit dem Rücken zu der Sprechstundenhilfe (von wegen Arzt...), die das Audiogramm mit dir macht. Sodass du ihr nicht auf die Finger schauen oder sie ansehen kannst. Weil du sonst nämlich potenziell früher drückst, als du wirklich etwas hörst. Und wir wollen ja ein korrektes Audiogramm, oder?

Viele Grüße, Mirko
werner1965
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Re: Und nun ?

#16

Beitrag von werner1965 »

Hallichenhallöchen

so, in die nächste Runde. Das VA erkennt das Audiogramm vom Hörgeräteakkustiker nicht an, und hat mir eine "Vorladung" zu einem Arzt angekündigt. Um Was für einen Arzt handelt es sich wenn dieser vom VA bestellt wird? Irgendwie habe ich das Gefühl das die mcih für einen Simulanten hält... :eek:

Wer war schonmal bei so einem Arzt und hat da Erfahrungswerte?

Vielen Dank im vorraus
cooper
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Re: Und nun ?

#17

Beitrag von cooper »

Hallo Werner,

warum gehst du nicht einfach zu deinem HNO-Arzt und lässt da das Audiogramm machen?

Viele Grüße, Mirko
werner1965
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Re: Und nun ?

#18

Beitrag von werner1965 »

Das habe ich ja vor. Wie es sich aber anhört muss ich wohl zu einem Vertrauensarzt des VA. Oder müssen die das Audiogramm auch von meinem Arzt anerkennen??
cooper
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Re: Und nun ?

#19

Beitrag von cooper »

Die müssten schon begründen, warum sie ein Audiogramm deines HNO nicht anerkennen wollen.

Nur wenn du denen erst gar keins einreichst, schicken die dich natürlich zu ihrem Arzt. Der übrigens meist Allgemeinmediziner ist...

Viele Grüße, Mirko
werner1965
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Re: Und nun ?

#20

Beitrag von werner1965 »

Das vorhandene Audiogramm ist von Geers von dene ich auch meine Hörgeräte bekommen habe. da haben die offensichtlich Probleme mit...
franzi
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Re: Und nun ?

#21

Beitrag von franzi »

Die wollen eben das Audiogramm von einem Arzt und nicht vom Akustiker, ist mit allen befunden so.
Was ich nicht ganz verstehe bei dir ist das du schon am 5.5 schriebst das die das net annerkannt haben und du bis jetzt noch nichts unternohmen hast in sachen audiogramm vom HNO, hättest du eher reagiert dann würden die dir auch keine Amtsarzt vor die nase setzen.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
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cooper
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Re: Und nun ?

#22

Beitrag von cooper »

... ja, weil es halt nicht von nem Arzt ist.

Die wollen was vom Arzt für die Beurteilung.

Viele Grüße, Mirko
werner1965
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Re: Und nun ?

#23

Beitrag von werner1965 »

Leider ist das mit den Terminen hier nicht so einfach. Ich war schon beim HNO und habe erst für heute einen Termin für die Tests bekommen. Gestern habe ich Post bekommen mit einer Einladung zu einem Arzt, der im Auftrag des VA Test durchführen soll. Das würde heissen das ich heute und am 22.6. wahrscheinlich dei gleichen Tests machen muss. Kann ich diese "Einladung" ablehnen und auf die Ergebnisse meines HNOs von heute verweisen?
werner1965
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Re: Und nun ?

#24

Beitrag von werner1965 »

Ich krich das würgen......

Ich war nun bei meinem Ohrenarzt bei dem ich ein neues Audiogramm gemacht habe.
Zudem wurde erstmalig ein Hirnstammaudiogramm gemacht.

Der normale Hörtest war genau so, wie der letzte den Geers gemacht hat. Mein Arzt sagte nun, das zu den aufgezeichneten Hörkurven mein Hinrnstammausiogramm nicht passt. Ich müsse auch ohne Hörgeräte deutlich besser hören. Er möchte mir nicht unterstellen den Test manipuliert zu haben. Meine Ohren wären organisch ohne Befund.

Was glaubt der Arzt wieviel Spass das macht mit Hörgeräten rumzulaufen, für die ich gerade fast 3500 Euronen bezahlt habe? Glaubt der ich amche das aus Langeweile oder das sieht besonders gut aus??

NAchdem ich mich im Internet mal schlau gemacht habe was dieser Hirnstammtest kann, konnte ich nur feststellen das da nix zu manipulieren gibt.

Wer hat Erfahrung mit diesem Test bzw wie Aussagekräftig ist das Ergebnis dieses Tests.
Ich fühle mich gerade so, als wenn ich den Simulationstempel auf die Stirn gedrückt bekomme....

Viele Grüße
Werner
maryanne
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Re: Und nun ?

#25

Beitrag von maryanne »

Hallo Werner,
versuche mal, dich zu beruhigen!
Der Hörtest beim Akustiker ist ein subjektiver Test, der aggarviert werden kann, d.h., man kann so tun, als verstehe man schlechter. Dies kann aber durch einen wiederholten Test festgestellt werden. Bei der Hirnstammaudiometrie hat der Patient keinen Einfluss.
Was heißt denn "Organisch ohne Befund"? Das ist doch bei den meisten Schwerhörigkeiten so. Der Arzt soll dich an eine Fachklinik überweisen, wenn er es selber nicht gebacken kriegt.

M.E. kannst du von den Tests am 22.6. nur gewinnen - nämlich Klarheit.

maryanne
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