Was bedeutet Stereoversorgung?

xantus
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Was bedeutet Stereoversorgung?

#1

Beitrag von xantus »

Hallo,

ich habe ein Testgerät jeweils beidseitig, bin also in der Testphase. Der Akustiker gibt jeweils eine Empfangsbestätigung (für meinen Empfang) des Gerätes mit. Da sind die Daten zum Gerät in einer Tabelle aufgeführt, so dass ich am Ende sehen kann, welchen Betrag ich für dieses Gerät zuzahlen müsste.

Es gibt mehrere Spalten wie fogt:

Bezeichnung..........Einzelpreis..........Gesamtpreis..........Zuschuss..........Eigenanteil
Abschlag Stereo
versorgung................0,00....................0,00.................. -84,00................84,00

Beim Zuschuss werden also 84,00 € abgezogen und dann mir als Eigenanteil belastet. Was bedeutet Stereoversorgung und warum wird so gerechnet bei einer 2-seitigen Versorgung. Es handelt sich um das Riva 2 Duo. Danke vorab.
santiago
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#2

Beitrag von santiago »

Hallo!
Ich vermute es liegt daran weil der Festbetrag der KK beim 2. HG geringer ausfällt.

Gruß
santiago
franzi
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#3

Beitrag von franzi »

Was Streoversorgung heißt weiß ich jetzt auch nicht aber ich denke das es beidseitig heißen soll, bin mir aber nicht sicher.
Die KK bezahlt für ein HG X euro und wenn ein 2tes Hg benötig was ja meistens logisch ist weil man ja 2ohren hat bezahlt die KK dann weniger, bei sind es eben 84euro weniger.
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
serik
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#4

Beitrag von serik »

Hallo Xantus,
Beim Zuschuss werden also 84,00 € abgezogen und dann mir als Eigenanteil belastet. Was bedeutet Stereoversorgung und warum wird so gerechnet bei einer 2-seitigen Versorgung. Es handelt sich um das Riva 2 Duo.
diese 84,00 € dürften die 20% von dem Anteil deiner KK (420,00 €) sein. Frage mal deinen HGA, woher das kommt, dass deine KK bei dem 2. Ohr 20% weniger Zuschuss leistet. Vielleicht kommt es dabei 'raus, dass du damit nichts zu tun hast.

Ich interpretiere das Ganze so (wobei ich mich ja auch irren kann und deshalb für eventuelle Aufklärung schon mal im Voraus dankbar bin):
Mit einem HG wärest du bei deiner beiderseitigen SH monoversorgt und mit zwei HG's stereoversorgt. Deine KK geht in deinem Fall davon aus, dass dein HGA bei einer zweiseitigen Versorgung insgesamt 20% weniger zu arbeiten hätte, als wenn er dich und noch einen Kunden nur jeweils einseitig versorgen würde. Dein HGA sieht es etwas anders und hält es deshalb für richtig, jene 20% bei dir "zurück" zu holen.

Schöne Grüße,
Sergej
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xantus
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#5

Beitrag von xantus »

Hallo, und danke schon einmal. Das muss ich mir mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. So wie es schon hier vermutet wird, glaube ich, dass mich da "jemand" besch ... will. Das wird aber weniger die KK (DAK) sein. Nach diesen Beiträgen hier und meiner Berechnung des Akustikers sieht es ja so aus, dass die KK 2x 420,00 € zahlt. Dann werden weiter unten unter "Abschlag bei Stereoversorgung" in der Spalte der KK 84,00 € abgezogen und mir belastet. Und das verstehe ich nicht!

Sobald ich mehr weiß, melde ich mich.
franzi
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#6

Beitrag von franzi »

Ruf doch deine KK an oder geh mit der Rechnung bei deiner KK vorbei, ich denke die erklären die das genau.
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xantus
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#7

Beitrag von xantus »

Hallo franzi, wenn das mal so einfach wäre. Am Freitag habe ich mich bereits über diese blöde DAK geärgert. Da habe ich nämlich angerufen und gefragt, ob es nicht irgendwie ein Info-Blatt oder Flyer gäbe zur Beschaffung von Hörgeräten, da diese richtige Beschaffung ja auch im Interessen der KK sei. Da hat die olle doch zu mir gesagt, dass es das zwar gabe, und auf meine Bitte, mir dieses bitte zuzusschicken, hat sie gesagt, dass bekäme man erst, wenn der Akustiker den Antrag stellt. Mein Einwand, dass es dann ja meist schon zu spät sei, interessierte sie nicht.

Das muss man sich mal vorstellen, in aller Ruhe, unglaublich ...

Aber morgen ist ja auch noch ein Tag ...
Mrs_Biene
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#8

Beitrag von Mrs_Biene »

Hallo!

Fast jede Krankenkasse zieht bei einer beidseitigen, also stereophonen Hörgeräteversorgung 20 % ab.
Wie das der Akustiker verrechnet liegt bei ihm.

LG Biene
Akustikmeisterin mit viel Erfahrung, die immer noch dazulernt :-)
Wolf E. K.
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#9

Beitrag von Wolf E. K. »

Der Abschlag 2HG ist in der Tat ein Abschlag von den Hörgerätefestbeträgen. Die setzen Sich So zusammen
VdAK
1HG 420.-
2HG 420.-
Otoplastik en
R: 33,50
L: 33,50
Abschlag 2 HG (da die KK der meinung ist man hätte weniger Arbeit wenn man 2 Hörgeräte an einen Patienten anbringt als wenn man 2 Hörgeräte an 2 Patienten anbringt. ) Viele Akustiker geben aber auch einen Abschlag auf das 2 HG.
Abschlag 2 HG ist also -20 %
-84.-
Peparaturpauschale für die Reparaturen der nächsten 1+5 Jahre
1HG: 194,90
2HG: 194,90
Die Reparaturpauschale kann nicht von den Preisen der Hörgeräte abgezogen werden (dies ist die Feststellung der KK nicht die aller Hörgeräteakustiker oder persöhnliche ansicht).
xantus
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#10

Beitrag von xantus »

Moin, und genau so ist es, wie meine Vorredner schon sagten.

Meine KK sagte auch, dass bei 2 Geräten der Aufwand der Akustiker geringer sei als bei nur einem Gerät. Hm, ... wer es dann versteht.

Die 84,00 €, die beim Zuschuss abgezogen und dann bei mir belastet wurden, sind genau die 20% von dem Gerätezuschuss von 420,00 €, klar. Und jeder Akustiker hat wahrscheinlich für die Darstellung dieser 84,00 € eine andere Bezeichnug bzw. Berechnung. Aber am Ende stimmt es eben.

Danke Euch allen ..., habe wieder einiges gelernt.
serik
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#11

Beitrag von serik »

Hallo Biene,

rechnest du deinen Kunden mit +20% ab, wenn seine KK eine Stereoversorgung mit -20% bezuschusst?
Wenn - ja: Warum?
Wenn - nein: Warum?

Schöne Grüße,
Sergej
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Mrs_Biene
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#12

Beitrag von Mrs_Biene »

Hallo Sergej,

Ein eindeutiges Ja.

Begründung:
Die Anpassung eines zweiten HG macht genauso viel Arbeit wie die Arbeit der Anpassung von nur einem HG.
Weder den Abdruck, noch das Audiogramm, noch die einzustellenden Parameter sind mit dem ersten HG identisch. Ich muß beide HGs aufeinander abgleichen und für die Abrechnung an die Krankenkasse auch mehr Messungen durchführen.
Ganz zu schweigen von der doppelten Lagerhaltung, den doppelten Versandkosten, den doppelten Programmieradaptern, die längere Anpasszeit bei einer beidseitigen Anpassung usw.

Natürlich könnte mein Chef sagen: Wir setzen einfach die Preise der Hörgeräte rauf, berechnen somit die 20% Abzug nicht dem Kunden und umgehen damit die Nachfragen der Kunden.
Das wird nicht so gemacht, da wir ja nichts dazu können, daß die Kasse einfach 20% abzieht. Die Kunden sollen den Kassenpreis genau nachvollziehen können und wir stehen natürlich Rede und Antwort.

Einzige Ausnahme ist die Basisversorgung. Dort muß der Kunde, falls er nicht auch davon befreit ist, nur die Hilfsmittelgebühr bezahlen.

Ich hoffe meinen Standpunkt verständlich gemacht zu haben, ansonsten fragt nach und ich werde antworten. Kann nur immer etwas dauern. Bin nicht jeden Tag hier drinnen ;-)

Liebe Grüße
Biene
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xantus
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#13

Beitrag von xantus »

Hallo, da bin ich noch einmal kurz. Dieses Thema lässt mir einfach keine Ruhe. Da ich inzwischen dazu gelernt habe, sieht es ja folgendermaßen aus:

Bei einer beidseitigen Versorgung kürzt die KK beim 2. HG um 20%.

Eben die Darstellung ist hier das eine Problem, in meinem Fall ja eine Belastung um 84,00 € am Ende. Man könnte ja auch gleich den KK-Zuschuss beim 2. Gerät um diesen Betrag kürzen. Allerdings scheint das nicht den Vorgaben der KK zu entsprechen, wie man mir sagte.

Dioe 2. Frage ist die, ob dieser Abzug berechtigt ist. Und das wage ich nicht zu beurteilen. Ganz grob gesagt würde ich erst einmal diese Frage mit "Ja" bewantworten, aber als Laie. Wenn ich dann so die Argumente dagegen von Biene lese, sage ich lieber nichts.

Dieses führt doch aber dazu, dass der "Kunde" verunsichert wird, wenn er dann das Problem erkennt. Natürlich kann man den Preis des HG von Anfang an erhöhen, der Kunde merkt es ja nicht. Also, armer Kunde, Du bist eben das letzte (zahlende) Glied in dieser Kette.

Auf jeden Fall war ich gestern bei einem neuen Austiker. Und sehr zufrieden mit der Anpassung, ein neues Hörerlebis, was will ma mehr? In diesem neuen Kostenvoranschlag für beidseitige Versorgung steht eben fast nichts von diesen 84,00 €, lediglich als Abzug bei der KK, aber nicht als Belastung bei mir. Kassenanteil (420,00 €) und Eigenanteil sind jeweils identisch. Da auch der Akustiker nichts zu verschenken hat, gehe ich mal davon aus, dass dieser KK-Abzug von 84,00 € in einem erhöhten Einzelpreis steckt. Oder aber er schenkt mir diesen Betrag, weil vielleicht die beidseitige Anpassung doch nicht den doppelten Aufwand bedeutet!?

Gruß aus dem kalten aber sonnigen Norden ... :D
Zuletzt geändert von xantus am 1. Feb 2012, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
serik
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#14

Beitrag von serik »

Hallo Biene,

dankbar nehm' ich dein Angebot entgegen, weitere Fragen zu stellen.
Außerdem: Auf die Schnelligkeit einer Antwort kommt es 'türlich nicht an.

Dann stelle ich ein paar Fragen:
1. Wann gab es einen Abschlag von 20% bei zweiseitigen Versorgungen zuerst?
2. Wer hat diese Bezeichnung "Stereoversorgung" eingeführt (KK, HGA)?
3. Warum gibt es diesen Abschlag nicht bei einer Basisversorgung?
4. Welche KK schlagen bei jeder Stereoversorgung nichts ab?
5. Wo kann ich mich als Kunde zum Thema informieren?

Zur leichteren Übersicht kannst du deine Antworten gern den Fragen entsprechend nummerieren.

Schöne Grüße,
Sergej
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Mrs_Biene
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#15

Beitrag von Mrs_Biene »

Hallo :-)

Also...

1. Den Abschlag gibt es seit der Einführung der Festbeträge 1990. Vorher hat die Kasse aufgrund eines Kostenvoranschlags ein HG genehmigt oder nicht. Ob da ein Abschlag auch drinnen war weiß ich nicht . So lange arbeite ich noch nicht in der Akustik.
2. Ich denke mal die Krankenkasse, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen.
3. Den Abschlag gibt es auch bei der Basisversorgung, aber der Versicherte hat ja laut Vertrag Anspruch auf ein zuzahlungsfreies HG. Somit bleibt der Abzug beim Akustiker hängen.
4. Fast alle Kassen nehmen einen Abschlag. Im Moment fällt mir hierzu nur die Postbeamtenkasse A ein. Ob man da als Nicht-Beamter versichert werden kann weiß ich nicht.
Auch das Versorgungsamt nimmt keinen Abschlag, aber da eine HG-Versorgung durch das Versorgungsamt eine Einzelfallentscheidung ist, kann sich das bestimmt auch ändern.
5. Bei deiner Krankenkasse direkt oder beim Akustiker, wenn er denn Auskunft geben möchte.

@ xantus
Sag ruhig deine Meinung. Ich bin für alles offen und diskutiere auch mit jedem der nicht meiner Meinung ist :-)

Hoffe geholfen zu haben

Liebe Grüße
Biene
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santiago
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#16

Beitrag von santiago »

Hallo!
Mit meiner eigenen schweren SH bin ich natürlich beim Akustiker ein gern gesehener Kunde bei dem er sicher kein Verlustgeschäft macht :)

Was die Anpassung selbst betrifft kann ich eine plausible Begründung für einen 20% Abschlag beim 2. HG nicht erkennen. Hörtest, Anfertigung der Passstücke und Programmierung wird beim 2. HG nicht wirklich um 20% schneller gehen. Bei sehr komplexen HG welche miteinander kommunizieren könnte es sogar einen Mehraufwand geben da diese Funktionen ja auch erst programmiert werden müssen.

Einzig in der Verwaltung wie beim Bestellen und Verrechnen der HG mit der KK wird bei 2 HG ein gewisses Einsparungspotential vorhanden sein. Im Vergleich zu den Anpassungsarbeiten wird dies aber sicher nicht wirklich sehr viel Zeit verschlingen(?).

Gruß
santiago
serik
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#17

Beitrag von serik »

Hallo Biene,

deine Offenheit wird sicher geschätzt (auch dafür von mir ein Dank).

Kannst du vielleicht etwas zum Folgenden sagen: Ob die Sache mit Beantragung von "Info-Blatt oder Flyer" so stimmt, wie es die KK von xantus geschildert hat (und eventuell noch was dazu)?
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#18

Beitrag von Mrs_Biene »

Hallo!

Von meinen Kunden höre ich immer mal wieder, daß sie, wenn ich die Versorgungsanzeige bei ihrer Kasse eingereicht habe, eine Nachricht bekommen; sozusagen ein Infoblatt.

Ob man sowas vorher bekommt, hängt denke ich von der Kasse ab. Bei der TK weiß ich, daß man dort anfragt und die Unterlagen bekommt. Allerdings hatte meine Kundin diese per E-Mail bekommen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, warum eine Kasse so ein Infoblatt vor der eigentlichen HG-Anpassung verweigert. Es ist doch wichtig sich vorab zu informieren. Ich denke xantus hatte einfach Pech und eine nicht so gut gelaunte Dame am Telefon erwischt.

Wenn ich mal ein Infoblatt von meiner Kasse haben möchte, dann rufe ich an und es wird mir per E-Mail geschickt. Da gabs bisher keine Probleme.

Liebe Grüße
Biene
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franzi
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#19

Beitrag von franzi »

Was steht den so drauf auf diesem Infoblatt? Ich hab noch nie eins bekommen.
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#20

Beitrag von Mrs_Biene »

Hallo Franzi,

ist ganz unterschiedlich. Meistens das man unverbindlich Hörgeräte testen kann, das es zuzahlungsfreie HGs gibt und man diese auch testen soll.
Wenn man ein HG nimmt, daß einen Eigenanteil hat, daß man im Falle einer Reparatur auch einen Teil der Kosten übernehmen muß.

Sowas in der Art. Hab schon ganz unterschiedliche Infoblätter gesehen.

Liebe Grüße
Biene
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franzi
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#21

Beitrag von franzi »

Danke Biene. Ok, find ich schon kommisch bzw. schade das mir das meine KK noch nie geben hat als ich neue HGs getestet bzw. beantragt hatte.
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#22

Beitrag von serik »

Hallo Biene,

danke nochmals.

Ein anderes Thema:
- Weißt du als Akustikerin, warum der Anteil der gesetzlichen KK's nicht gleich hoch ist, obwohl es eigentlich etwa 420,- € sein sollten?
- Wie hoch ist der niedrig- und höchste Anteil unter diesen KK's?

Schöne Grüße,
Sergej
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Mrs_Biene
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#23

Beitrag von Mrs_Biene »

Hallo!
@franzi
Kann sein, daß deine Kasse soetwas nicht hat. Frag doch mal nach.

@serik
Unterschiedliche Kassen, unterschiedliche Leistungen, unterschiedliche Preise, die bezahlt werden. Gilt aber nicht nur bei den HG.

Der niedrigste Festbetrag sind 360 EUR und der höchste sind 420 EUR für das reine HG. Das sind allerdings die Festbeträge in Hessen. In anderen Bundesländern kann es auch etwas mehr oder weniger sein. Davon gehen dann die 20% beim zweiten HG weg.

Liebe Grüße aus dem sonnigen und -10 Grad warmen Hessen
Biene
Zuletzt geändert von Mrs_Biene am 6. Feb 2012, 14:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#24

Beitrag von serik »

Hallo Biene,

ich bedanke mich.

Ich reim' es mal zurecht:
Fast alle KK's schlagen grundsätzlich bei jeder zweiseitigen Versorgung 20% von einem Anteil ab. Unabhängig davon, ob es um 20% von 360,- € (72,-) oder von 420,- € (84,-)
geht, verlangen diese KK's den Abschlag von HGA's und nicht von Kunden - trotzdem zahlen diese eine einmalige Gebür von 10,- € pro gekauftes HG.
Da es auch keine Abhängigkeiten von den möglichen Zuzahlungen gibt und deshalb immer bei diesen abgeschlagenen 20%
von dem zweiten KK-Anteil bleibt, handelt es sich nicht um einen Nachlaß der Leistung eines HGA,
sondern um einen Nachlaß des Preises eines (zuzahlungsfreien) HG.
Ist es so i.O., wie ich es zurecht reime?

Schöne Grüße,
Sergej
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Wolf E. K.
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Re: Was bedeutet Stereoversorgung?

#25

Beitrag von Wolf E. K. »

Ich kann zu mindestens die frage zur Postbeamtenrankenasse beantworten. In die Postbeamtenkrankenkasse kann nur ein Beamter alle anderen sind bei der BKK Post hat sich jetzt geändert in Deutsche BKK (soweit ich weiß). Die TK ist jetzt ebenfalls nicht mehr Vdak sondern jetzt nennt sich das ganze Techniker-Allianz und hat seit einiger zeit auch ganz eigene Sätze. Ich bin ebenfalls akustiker und kann eigentlich nur sagen das ich den Abschlag auf das zweite Gerät schon nachvollziehen kann. Denn der Aufwand einer Binauralen Versorgung an einem Patienten ist schon geringer als wenn ich zweimal
1. das Audiologische Vorgespräch
2. Die Vorberatung über unterschiedliche Versorgungsarten und wege führe.
3. Die Einweisung in die Audiometrie
4. Die Insitu Messung machen muss
Schließlich muss ich alles bei jedem Patienten machen egal ob er 2 oder nur 1 Hörgerät bekommt.
Bis zur Blümschen Krankenkassenreform gab es ganz andere nette Versorgungsanweisungen. Damals unterschied die Krankenkasse nämlich ob die Person noch berufstätig war oder schon im Ruhestand.
Das hieß
Rentner bekamen nur 1 Ohr versorgt
Berufstätige 2. Ohren.
er Abschlag 2 Hg existierte aber auch damals schon soweit ich das weiß.
Zu der zeit waren die Hörgeräte ja auch noch Eigentum der Krankenkassen bei Neuversorgung konnten die Krankenkassen die Hörgeräte zurückfordern. Die Orthopädische Versorgung stelle ist die einzige die das immer noch beibehalten hat(wird aber nicht mehr so praktiziert ).
Zuletzt geändert von Wolf E. K. am 6. Feb 2012, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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