Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo,
ich habe mich schon als "Neue" hier vorgestellt und hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin 60 Jahre alt und habe seit 1978 einen unbefristeten Bescheid vom Versorgungsamt mit 60 % GdB.
Dort steht:"Angeborene, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits bei Mikrotie"
Bei den Berechnungen des GdB hier im Forum steht auf Seite 3 aber: Erwachsene, die vor ihrem 7. Lebensjahr mind.an Taubheit grenzend schwerhörig wurden,bekommen einen GdB von 100, sowie die Merkzeichen GL und RF.
Interpretiere ich das jetzt richtig, wenn ich glaube, das ich bisher falsch eingestuft wurde? Oder muß ich mich an 5.1 halten, wo Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen steht? Wie bemißt man dann eine Sprachstörung? Ich habe auch irgendwo gelesen, das man den Antrag rückwirkend ab Geburt stellen kann. Leider blicke ich garnicht mehr durch. Was sollte ich tun?
Vielen Dank, schubiga
ich habe mich schon als "Neue" hier vorgestellt und hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin 60 Jahre alt und habe seit 1978 einen unbefristeten Bescheid vom Versorgungsamt mit 60 % GdB.
Dort steht:"Angeborene, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits bei Mikrotie"
Bei den Berechnungen des GdB hier im Forum steht auf Seite 3 aber: Erwachsene, die vor ihrem 7. Lebensjahr mind.an Taubheit grenzend schwerhörig wurden,bekommen einen GdB von 100, sowie die Merkzeichen GL und RF.
Interpretiere ich das jetzt richtig, wenn ich glaube, das ich bisher falsch eingestuft wurde? Oder muß ich mich an 5.1 halten, wo Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen steht? Wie bemißt man dann eine Sprachstörung? Ich habe auch irgendwo gelesen, das man den Antrag rückwirkend ab Geburt stellen kann. Leider blicke ich garnicht mehr durch. Was sollte ich tun?
Vielen Dank, schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo,
ja das stimmt.. wenn du einen Audiogramm vor dem 7. LJ hast, dass dir bescheinigt wird dass du einen Hörverlust von mindestens 80 % hast bekommst du automatisch 100 %.
Wo hast Du gelesen, dass du bei einem Antrag 100% kriegen kannst?
Aber in der Praxis ist das aber sehr schwierig. Ich habe selbst versucht, meinen Gdb vor meinem 18. LJ von 70 auf 80 Gdb zu korrigieren, das wäre im Grundegenommen fast 20 Jahre rückwirkend. Die Klage war nicht erfolgreich, weil es keine besonderen Grund vorliegt. Nachteilsausgleiche etc... akzeptiert das Gericht nicht als besonderem Grund. Nicht zu vergessen, wenn die Versorgungsamt vorher die Anträge schlampig bearbeitet haben wird auch nicht als Grund anerkannt.
Glaube nicht alles, was im Internet steht. Es liegt immer Einzelfall vor.
Sprachstörung wird vom HNO-Arzt bescheinigt.. wenn man vor dem 18. LJ eine ausreichende Sprachbefähigung hat kriegt man 80% + GL im Normalfall.
Du kannst versuchen einen neuen Antrag zu stellen, wo du auf 80 Gdb kommen kannst.
Mehr ist für Hörgeschädigte nicht drin, es sei denn du hast andere Krankheiten.
ja das stimmt.. wenn du einen Audiogramm vor dem 7. LJ hast, dass dir bescheinigt wird dass du einen Hörverlust von mindestens 80 % hast bekommst du automatisch 100 %.
Wo hast Du gelesen, dass du bei einem Antrag 100% kriegen kannst?
Aber in der Praxis ist das aber sehr schwierig. Ich habe selbst versucht, meinen Gdb vor meinem 18. LJ von 70 auf 80 Gdb zu korrigieren, das wäre im Grundegenommen fast 20 Jahre rückwirkend. Die Klage war nicht erfolgreich, weil es keine besonderen Grund vorliegt. Nachteilsausgleiche etc... akzeptiert das Gericht nicht als besonderem Grund. Nicht zu vergessen, wenn die Versorgungsamt vorher die Anträge schlampig bearbeitet haben wird auch nicht als Grund anerkannt.
Glaube nicht alles, was im Internet steht. Es liegt immer Einzelfall vor.
Sprachstörung wird vom HNO-Arzt bescheinigt.. wenn man vor dem 18. LJ eine ausreichende Sprachbefähigung hat kriegt man 80% + GL im Normalfall.
Du kannst versuchen einen neuen Antrag zu stellen, wo du auf 80 Gdb kommen kannst.
Mehr ist für Hörgeschädigte nicht drin, es sei denn du hast andere Krankheiten.
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Sultix,
vielen lieben Dank für deine Infos, das hilft mir doch schon mal weiter. Das mit den 100% steht bei euch im Forum in der Berechnung des GdB auf S.3 ! (Erwachsene, die vor ihrem 7.Lebensjahr.......) Meinst Du, das man bei 80% auch schon ein Merkzeichen Gl bekommt?
Ich weiß jetzt nur in meinem Fall nicht, wie ich ein Audiogramm besorgen soll, welches vor meinem 7. Lebensjahr datiert ist, ich bin ja schließlich schon 60! In Düsseldorf, wo ich vor 48 Jahren zum erstenmal deswegen operiert wurde, hat man keine Unterlagen mehr. Aber ich mit meinem schlichten Gemüt glaube doch, das sich eine an Taubheit genzende Schwerhörigkeit nicht irgendwann einfach bessert, oder?Außerdem liegt ja schon vom Versorgungsamt eine Bestätigung von 1978 über diese Geschichte vor. Leider aber nur mit 60%, wobei ich davon ausgehe, das hier falsch gerechnet wurde. Es muß doch außerdem beim Versorgungsamt schon etwas vorliegen, sonst hätte ich doch keinen unbefristeten Ausweis? Das ist schon ganz schön kompliziert. Aber nochmal vielen Dank für deine Tips! schubiga
P.S.: Was versteht man jetzt beim Versorgungsamt genau unter Sprachstörungen?
vielen lieben Dank für deine Infos, das hilft mir doch schon mal weiter. Das mit den 100% steht bei euch im Forum in der Berechnung des GdB auf S.3 ! (Erwachsene, die vor ihrem 7.Lebensjahr.......) Meinst Du, das man bei 80% auch schon ein Merkzeichen Gl bekommt?
Ich weiß jetzt nur in meinem Fall nicht, wie ich ein Audiogramm besorgen soll, welches vor meinem 7. Lebensjahr datiert ist, ich bin ja schließlich schon 60! In Düsseldorf, wo ich vor 48 Jahren zum erstenmal deswegen operiert wurde, hat man keine Unterlagen mehr. Aber ich mit meinem schlichten Gemüt glaube doch, das sich eine an Taubheit genzende Schwerhörigkeit nicht irgendwann einfach bessert, oder?Außerdem liegt ja schon vom Versorgungsamt eine Bestätigung von 1978 über diese Geschichte vor. Leider aber nur mit 60%, wobei ich davon ausgehe, das hier falsch gerechnet wurde. Es muß doch außerdem beim Versorgungsamt schon etwas vorliegen, sonst hätte ich doch keinen unbefristeten Ausweis? Das ist schon ganz schön kompliziert. Aber nochmal vielen Dank für deine Tips! schubiga
P.S.: Was versteht man jetzt beim Versorgungsamt genau unter Sprachstörungen?
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo schubiga
Ja man bekommt auch bei 80% das merkzeichen GL, wenn einem "nur" wegen dem Hörverlust díe 80% zustehen.
lg franzí
Ja man bekommt auch bei 80% das merkzeichen GL, wenn einem "nur" wegen dem Hörverlust díe 80% zustehen.
lg franzí
seit geburt schwerhörig. erste Hörgeräte mit 11jahren, mittlerweile Hochgradig sh bis an taubheitgrenzende schwerhörig
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Links seit 12.2010 CI , re-implantation Mai.2011 und recht oktober.2014 CI.
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Franzi,
vielen ,vielen Dank für Deine Antwort. Das hat mich wieder etwas positiver gestimmt!
Hast Du irgendeine Quelle, woraus hervorgeht, das man bei 80 GdB auch GL und RF bekommt? Dann werde ich nämlich schlicht und einfach eine Erhöhung von 60 auf 80 GdB beim Amt mit den Merkzeichen GL und RF wegen meiner an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beantragen. Ich hatte angenommen, das ich nur bei 100 GdB die Eintragung GL /RF bekomme. Das hätte mich nämlich geärgert, weil ich ja nachweislich seit Geburt fast Taub bin, aber kaum Sprachstörungen habe, weil meine Eltern meine Sprachförderung extrem unterstützt haben. LG von schubiga
vielen ,vielen Dank für Deine Antwort. Das hat mich wieder etwas positiver gestimmt!

Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Also der genaue Wortlaut aus der Versorgungsmedizin-Verordnung lautet:
[hr]
Merkzeichen „GL“ (Gehörlosigkeit), „VersMedV“ Seite 116
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
[hr]
also "GL" bekommt man entweder bei Taubheit (= GdB 80) oder an Taubheit grenzender SH (= GdB 70) mit schweren Sprachstörungen oder wenn man als Kind schon einen GdB von 100 hatte.
Lesematerial gibt's hier: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
vg Ralph
[hr]
Merkzeichen „GL“ (Gehörlosigkeit), „VersMedV“ Seite 116
Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist.
[hr]
also "GL" bekommt man entweder bei Taubheit (= GdB 80) oder an Taubheit grenzender SH (= GdB 70) mit schweren Sprachstörungen oder wenn man als Kind schon einen GdB von 100 hatte.
Lesematerial gibt's hier: http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
vg Ralph
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph,
ich danke dir sehr für deine Antwort, aber jetzt komme ich langsam gar nicht mehr mit! Also,ich verstehe deine Aussagen jetzt so:nur wenn ich als Kind b.z.w. vor dem 7. Lebensjahr schon einen Ausweis beantragt hätte, würden mir 100 GdB zustehen? Da ich nur an Taubheit grenzend schwerhörig geboren wurde und ohne gravierende Sprachstörungen bin ,stehen mir noch nicht einmal 70 GdB zu? Dann wäre mein Bescheid mit 60 GdB ev. doch richtig???? Muß man vielleicht den Antrag rückwirkend stellen? Was ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Gruß von schubiga mit Kopfschmerzen
ich danke dir sehr für deine Antwort, aber jetzt komme ich langsam gar nicht mehr mit! Also,ich verstehe deine Aussagen jetzt so:nur wenn ich als Kind b.z.w. vor dem 7. Lebensjahr schon einen Ausweis beantragt hätte, würden mir 100 GdB zustehen? Da ich nur an Taubheit grenzend schwerhörig geboren wurde und ohne gravierende Sprachstörungen bin ,stehen mir noch nicht einmal 70 GdB zu? Dann wäre mein Bescheid mit 60 GdB ev. doch richtig???? Muß man vielleicht den Antrag rückwirkend stellen? Was ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Gruß von schubiga mit Kopfschmerzen
Zuletzt geändert von schubiga am 8. Sep 2012, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Es geht nicht darum wann ein Schwerbehindertenausweis beantragt wurde, sondern seit wann Du schwerhörig bist. Wenn Du einen Arztbrief hast, der vor Deinem 7. Lebensjahr gemacht wurde und der bestätigt, dass Du an Taubheit grenzend schwerhörig warst, dann steht Dir heute ein Ausweis mit GdB 100 und den Merkzeichen GL und RF zu.
Wenn Du erst später SH wurdest oder keine alten Arztberichte mehr findest, dann sollte bei einer an Taubheit grenzenden SH ein GdB von 70 und das Merkzeichen RF herauskommen.
Wenn Du zur Zeit mit GdB 60 eingestuft bist, könntest Du einen Verschlechterungsantrag stellen und um eine neue Berechnung bitten. Kannst auch Dein Versorgungsamt anschreiben und die Problematik mit der falschen Berechnung schildern. Die sollten doch dafür eine Lösung finden können.
vg Ralph
Wenn Du erst später SH wurdest oder keine alten Arztberichte mehr findest, dann sollte bei einer an Taubheit grenzenden SH ein GdB von 70 und das Merkzeichen RF herauskommen.
Wenn Du zur Zeit mit GdB 60 eingestuft bist, könntest Du einen Verschlechterungsantrag stellen und um eine neue Berechnung bitten. Kannst auch Dein Versorgungsamt anschreiben und die Problematik mit der falschen Berechnung schildern. Die sollten doch dafür eine Lösung finden können.
vg Ralph
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph,
dann ist doch die Sache in meinen Augen ganz einfach ! Es liegt doch schon ein Bescheid vom Versorgungsamt von 1978 vor, in dem bestätigt wird, das ich eine angeborene , an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit habe!Damit haben die doch schon bestätigt, das es so ist,oder?
Bitte , bitte schreib mir jetzt nicht , das ich schon wieder falsch liege.
Aber vielen Dank für deine Mühe bisher, schubiga
dann ist doch die Sache in meinen Augen ganz einfach ! Es liegt doch schon ein Bescheid vom Versorgungsamt von 1978 vor, in dem bestätigt wird, das ich eine angeborene , an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit habe!Damit haben die doch schon bestätigt, das es so ist,oder?
Bitte , bitte schreib mir jetzt nicht , das ich schon wieder falsch liege.
Aber vielen Dank für deine Mühe bisher, schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Ja mit dem Bescheid von 1978 hast Du gute Chancen auf einen GdB von 100 mit RF und GL 
vg Ralph

vg Ralph
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph,
vielen ,vielen dank für diese Info :} . Ich stelle jetzt den Änderungsantrag und wenn es hoffentlich geklappt hat, schicke ich Dir eine Info.
Und nochmal ein ganz großes DANKESCHÖN für Deine Geduld, mir das ganze Durcheinander zu erklären.
Gruß schubiga
vielen ,vielen dank für diese Info :} . Ich stelle jetzt den Änderungsantrag und wenn es hoffentlich geklappt hat, schicke ich Dir eine Info.
Und nochmal ein ganz großes DANKESCHÖN für Deine Geduld, mir das ganze Durcheinander zu erklären.
Gruß schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo, ich wollte kurz einen aktuellen Zwischenstand melden. Mein Antrag auf Änderung meines GdB wegen falscher Berechnung liegt seit 12.9.12 beim VA. Einen Hinweis hier aus dem Forum, sich zwischendurch zu erkundigen, ob der HNO schon ein Statement abgegeben hat, habe ich beherzigt und mir diesen Bericht in Kopie geben lassen. Mein HNO schreibt:
"Bei Frau X besteht eine binaurale, an Taubheit grenzende kombinierte Schwerhörigkeit. Die impedanzaudiometretischen Kurvenverläufe sind nicht nachweisbar.Tonschwellenaudiometrisch besteht eine Hörminderung rechts mit 98 % und links mit 100%. Die sich hieraus ergebende Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Tabellen von Bönnighaus und Röser beträgt 80 %. Frau X leidet an einer angeborenen großen ,komplexen Ohrmissbildung beiderseits, die gesamten Ohrmuscheln sind nur rudimentär erhalten, die Gehörgänge sind narbig und knöchern verschlossen. Das Innenohr ist erhalten."
Jetzt möchte ich mal die Profis hier im Forum um Hilfe bitten:
Ist es eigentlich üblich ,das der HNO dem VA schon den GdB vorrechnet, was er in meinem Fall gemacht hat?Ich finde das etwas merkwürdig, weiss aber nicht, ob das vielleicht so gehandhabt wird. Ich hatte ja beim VA die Änderung auf 100 wegen der falschen Berechnung im Bescheid von 1978 beantragt und darauf hingewiesen, das meine Schwerhörigkeit angeboren ist. Und was bedeutet der Satz mit den Kurvenverläufen? Mit welcher Bearbeitungszeit muß ich eventuell beim VA rechnen?
Für Informationen wäre ich dankbar.
schubiga
"Bei Frau X besteht eine binaurale, an Taubheit grenzende kombinierte Schwerhörigkeit. Die impedanzaudiometretischen Kurvenverläufe sind nicht nachweisbar.Tonschwellenaudiometrisch besteht eine Hörminderung rechts mit 98 % und links mit 100%. Die sich hieraus ergebende Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Tabellen von Bönnighaus und Röser beträgt 80 %. Frau X leidet an einer angeborenen großen ,komplexen Ohrmissbildung beiderseits, die gesamten Ohrmuscheln sind nur rudimentär erhalten, die Gehörgänge sind narbig und knöchern verschlossen. Das Innenohr ist erhalten."
Jetzt möchte ich mal die Profis hier im Forum um Hilfe bitten:
Ist es eigentlich üblich ,das der HNO dem VA schon den GdB vorrechnet, was er in meinem Fall gemacht hat?Ich finde das etwas merkwürdig, weiss aber nicht, ob das vielleicht so gehandhabt wird. Ich hatte ja beim VA die Änderung auf 100 wegen der falschen Berechnung im Bescheid von 1978 beantragt und darauf hingewiesen, das meine Schwerhörigkeit angeboren ist. Und was bedeutet der Satz mit den Kurvenverläufen? Mit welcher Bearbeitungszeit muß ich eventuell beim VA rechnen?
Für Informationen wäre ich dankbar.
schubiga
Zuletzt geändert von schubiga am 21. Okt 2012, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Also das Schreiben vom HNO ist schon etwas seltsam formuliert, aber im Ergebnis korrekt - ein GdB von 80 ist die richtige Berechnung für Deinen derzeitigen Hörverlust. Jetzt kommt es halt darauf an wie gut das VA arbeitet - mit Deinem Nachweis, dass der Hörverlust schon vor dem 7. Lebensjahr bestand, sollte es eigentlich logisch sein, dass Dir jetzt ein GdB von 100 zusteht. Evtl. reibt sich das VA noch an den "Sprachstörungen" die damals auch vorhanden gewesen sein sollten (nachgewiesen), aber Dein Fall ist schon sehr eindeutig und ich würde der Sache positiv gestimmt entgegen sehen 
Wie lange das VA braucht die Sache zu bearbeiten kann niemand sagen, zwischen 14 Tagen und fast einem Jahr (mit einigen entnervenden Nachweisforderungen) habe ich schon alles erlebt, bei uns und im Bekanntenkreis.
vg Ralph

Wie lange das VA braucht die Sache zu bearbeiten kann niemand sagen, zwischen 14 Tagen und fast einem Jahr (mit einigen entnervenden Nachweisforderungen) habe ich schon alles erlebt, bei uns und im Bekanntenkreis.
vg Ralph
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph,
danke Dir vielmals für die schnelle Antwort. Hier im Forum habe ich schon mehrfach mitbekommen , wie wichtig und bedeutsam manchmal die richtige Begründung sein kann und deshalb schon Bedenken wegen dieser Formulierung gehabt. Aber jetzt denke ich wieder positiv
und fasse mich in Geduld.
Vielen Dank schubiga
danke Dir vielmals für die schnelle Antwort. Hier im Forum habe ich schon mehrfach mitbekommen , wie wichtig und bedeutsam manchmal die richtige Begründung sein kann und deshalb schon Bedenken wegen dieser Formulierung gehabt. Aber jetzt denke ich wieder positiv

Vielen Dank schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo zusammen, wie versprochen ein kurzes Feedback nachdem das VA meinen Änderungsantrag heute beantwortet hat.
Ich erhalte einen GdB von 80 mit den Merkzeichen RF und GL. Das VA sieht folgende Gesundheitsstörung vorliegen: an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit rechts ,Taubheit links.
Nach Auswertung der Unterlagen meines HNO Arztes meint das VA: Eine Verschlechterung des Hörvermögens ist eingetreten. Der GdB konnte erhöht werden. Ein GdB von 100 steht nicht zu.
Das VA geht nicht darauf ein, das meine Schwerhörigkeit/Taubheit schon seit Geburt vorliegt. Im Bescheid steht auch nicht mehr "angeborene, mit Mikrotie......" drin. Daher möchte ich Euch mal fragen, was ich jetzt machen soll: Meiner Meinung nach ist keine Verschlechterung des Hörvermögens eingetreten, sondern der Bescheid von 1978 mit 60 GdB war schlichtweg falsch. Ist es nachteilig für mich, wenn jetzt die Bezeichnung "angeboren mit Mkrotie" fehlt und lohnt es sich eventuell, einen Widerspruch einzulegen ? Einerseits vermute ich, das der Aufwand sich nicht lohnt, andererseits ist in meinen Augen die Argumentation des VA falsch . Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße schubiga
PS: Bei der Zuerkennung des Merkzeichen RF steht übrigens:Eine Rücknahme hinsichtlich der Feststellung eines höheren GdB sowie Gehörlosigkeit ist nicht möglich.Wie eine HNO ärztliche Überprüfung und ein mit Ihnen geführtes Telefonat im Jahr 1984 ergab, lag eine Sprachbehinderung nicht vor.
Ich erhalte einen GdB von 80 mit den Merkzeichen RF und GL. Das VA sieht folgende Gesundheitsstörung vorliegen: an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit rechts ,Taubheit links.
Nach Auswertung der Unterlagen meines HNO Arztes meint das VA: Eine Verschlechterung des Hörvermögens ist eingetreten. Der GdB konnte erhöht werden. Ein GdB von 100 steht nicht zu.
Das VA geht nicht darauf ein, das meine Schwerhörigkeit/Taubheit schon seit Geburt vorliegt. Im Bescheid steht auch nicht mehr "angeborene, mit Mikrotie......" drin. Daher möchte ich Euch mal fragen, was ich jetzt machen soll: Meiner Meinung nach ist keine Verschlechterung des Hörvermögens eingetreten, sondern der Bescheid von 1978 mit 60 GdB war schlichtweg falsch. Ist es nachteilig für mich, wenn jetzt die Bezeichnung "angeboren mit Mkrotie" fehlt und lohnt es sich eventuell, einen Widerspruch einzulegen ? Einerseits vermute ich, das der Aufwand sich nicht lohnt, andererseits ist in meinen Augen die Argumentation des VA falsch . Wie seht Ihr das?
Liebe Grüße schubiga
PS: Bei der Zuerkennung des Merkzeichen RF steht übrigens:Eine Rücknahme hinsichtlich der Feststellung eines höheren GdB sowie Gehörlosigkeit ist nicht möglich.Wie eine HNO ärztliche Überprüfung und ein mit Ihnen geführtes Telefonat im Jahr 1984 ergab, lag eine Sprachbehinderung nicht vor.
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Also ich fände es ja sinnvoll jetzt über eine Klage vor dem Sozialgericht nachzudenken. Die Kosten sind sehr überschaubar und die Gesetze sind auf Deiner Seite.
Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Deine SH schon vor dem 7. Lebensjahr den Status "an Taubheit grenzend" hatte und Sprachstörungen vorhanden waren. Sprachstörungen weist man idR. mit Belegen nach weil man in Logopädischer Behandlung war oder auf eine SH-Schule ging. Auch wenn man auf einer Regelschule war und zusätzlich Förderunterricht bekommen hat, kann das als Nachweis reichen. Wichtig - es sind keine "schweren" Sprachstörungen gefordert, die ganz normalen Störungen (Wortschatz, Grammatik, Aussprache), die ein schwerhöriges Kind zwangsläufig hat, reichen vollkommen.
Der Hinweis des HNO, ein erfolgreich geführtes Telefonat von 1984 zeige, dass keine sprachlichen Störungen vorhanden sind, ist in meinen Augen Mumpitz und hält keiner Gerichtsverhandlung stand.
Andererseits verstehe ich auch, wenn Du jetzt mit dem GdB 80 zufrieden bist, denn mit 100 gibt es nicht unbedingt mehr oder bessere Vergünstigungen und eine Gerichtsverhandlung braucht schon starke Nerven und viel Zeit.
vg Ralph
Wichtig ist, dass Du nachweisen kannst, dass Deine SH schon vor dem 7. Lebensjahr den Status "an Taubheit grenzend" hatte und Sprachstörungen vorhanden waren. Sprachstörungen weist man idR. mit Belegen nach weil man in Logopädischer Behandlung war oder auf eine SH-Schule ging. Auch wenn man auf einer Regelschule war und zusätzlich Förderunterricht bekommen hat, kann das als Nachweis reichen. Wichtig - es sind keine "schweren" Sprachstörungen gefordert, die ganz normalen Störungen (Wortschatz, Grammatik, Aussprache), die ein schwerhöriges Kind zwangsläufig hat, reichen vollkommen.
Der Hinweis des HNO, ein erfolgreich geführtes Telefonat von 1984 zeige, dass keine sprachlichen Störungen vorhanden sind, ist in meinen Augen Mumpitz und hält keiner Gerichtsverhandlung stand.
Andererseits verstehe ich auch, wenn Du jetzt mit dem GdB 80 zufrieden bist, denn mit 100 gibt es nicht unbedingt mehr oder bessere Vergünstigungen und eine Gerichtsverhandlung braucht schon starke Nerven und viel Zeit.
vg Ralph
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph,
schön, wieder von Dir zu hören!
Du wirst es nicht glauben, aber Du hast meinen Kampfgeist geweckt. Der Widerspruch ist im Briefkasten, ich habe alle für diese Sache relevanten Kopien angefordert und jetzt schaun´mer mal !
Schon witzig, das ein Telefonat als Nachweis für nicht vorhandene Sprachstörungen dienen soll, oder ? Ich hab ja fast lachen müssen, als ich las: Eine Verschlechterung des Hörvermögens ist eingetreten. Das heißt, eine angeborene, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit hat sich nochmals verschlechtert. Das ist doch wohl ein Witz, oder gibt es das wirklich?
Mit Belegen über Srachstörungen tue ich mich schwer (nicht vergessen, du hast es hier mit einer alten Frau von 60 Jahren zu tun
) und damals waren logopädische Behandlungen noch nicht so üblich. In unserer Nähe gab es auch keine speziellen Schwerhörigenschulen, sondern allgemein Schulen für Menschen mit Behinderungen.Da mein Vater der Auffassung war, das ich dort nicht ausreichend gefördert werden würde, bin ich in einer Regelschule eingeschult worden. Ich war die zweitälteste von 8 Kindern und meine Eltern waren der Meinung, wenn sie mich mit genügend Selbstbewusstsein ausstatten, entwickelt sich ihre Tochter zwangsläufig eigenständig. Ihr Lieblingsspruch war:"Keine Ausreden, du bist hörbehindert, aber nicht blöd " Mir hat es übrigens sehr geholfen, das ich so gut Lippenlesen kann, und für den Rest gaben mir meine Eltern mit auf den Weg: "Nur nicht einschüchtern lassen."
Aber jetzt nochmal zum Widerspruch. Hast Du oder jemand anderes einen Hinweis für mich, wie hoch die Kosten vor dem Sozialgericht sein können und ob man dort einen Anwalt braucht ?
Sobald es was Neues gibt, werde ich Euch informieren.
Liebe Grüße schubiga
schön, wieder von Dir zu hören!

Du wirst es nicht glauben, aber Du hast meinen Kampfgeist geweckt. Der Widerspruch ist im Briefkasten, ich habe alle für diese Sache relevanten Kopien angefordert und jetzt schaun´mer mal !
Schon witzig, das ein Telefonat als Nachweis für nicht vorhandene Sprachstörungen dienen soll, oder ? Ich hab ja fast lachen müssen, als ich las: Eine Verschlechterung des Hörvermögens ist eingetreten. Das heißt, eine angeborene, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit hat sich nochmals verschlechtert. Das ist doch wohl ein Witz, oder gibt es das wirklich?
Mit Belegen über Srachstörungen tue ich mich schwer (nicht vergessen, du hast es hier mit einer alten Frau von 60 Jahren zu tun

Aber jetzt nochmal zum Widerspruch. Hast Du oder jemand anderes einen Hinweis für mich, wie hoch die Kosten vor dem Sozialgericht sein können und ob man dort einen Anwalt braucht ?
Sobald es was Neues gibt, werde ich Euch informieren.
Liebe Grüße schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Schubiga,
etwas irritieren mich noch Deine Angaben "angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits, bis zum 17. Lj. ohneHG Versorgung, dann HdO Geräte"
Ich kann nicht glauben (und mit mir vermutlich auch andere Gutachter, Anwälte, Richter), dass Du als Kind mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit die Regelschule OHNE Hörgeräte geschafft hast und erst mit 17 Jahren mit Geräten versorgt wurdest. Bitte überprüfe die damaligen Diagnosen nochmal und wenn sie stimmen, dann untermauere die Diagnose evtl. mit Zeugenaussagen von Verwandten, Freunden, etc.. Solche Zeugenaussagen können auch die geforderten kindlichen Sprachstörungen bestätigen.
Zu den Kosten einer Klage vor dem Sozialgericht kann ich nicht viel sagen, diesen Link habe ich dazu gefunden: http://schraegschrift.de/kosten-im-verf ... algericht/
vg Ralph
etwas irritieren mich noch Deine Angaben "angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits, bis zum 17. Lj. ohne
Ich kann nicht glauben (und mit mir vermutlich auch andere Gutachter, Anwälte, Richter), dass Du als Kind mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit die Regelschule OHNE Hörgeräte geschafft hast und erst mit 17 Jahren mit Geräten versorgt wurdest. Bitte überprüfe die damaligen Diagnosen nochmal und wenn sie stimmen, dann untermauere die Diagnose evtl. mit Zeugenaussagen von Verwandten, Freunden, etc.. Solche Zeugenaussagen können auch die geforderten kindlichen Sprachstörungen bestätigen.
Zu den Kosten einer Klage vor dem Sozialgericht kann ich nicht viel sagen, diesen Link habe ich dazu gefunden: http://schraegschrift.de/kosten-im-verf ... algericht/
vg Ralph
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Schubiga,
Sozialgericht und Landessozialgericht sind Kostenlos,wäre ja gut,wenn Du
eine Rechtschutzversicherung hättest,dann würde Dir der Anwalt auch nichts kosten.Doch,Schubiga,ich kann das nachvollziehen,dass Du erst so spät Hörgeräte bekommen hast.Ich war auch schon als Kind Schwerhörigund hatte meine ersten Hörgeräte auch erst mit achtzehn.
Was kann man als Kind schon machen,wenn die Eltern keine Ahnung
haben,oder sich schämen,wenn ein Kind nicht so normal ist,wie andere.
Gut nur,dass man sich alles selbst angeeignet hat und weiss,was es doch für gute hilfen gibt.
LG Nebelhorn
Sozialgericht und Landessozialgericht sind Kostenlos,wäre ja gut,wenn Du
eine Rechtschutzversicherung hättest,dann würde Dir der Anwalt auch nichts kosten.Doch,Schubiga,ich kann das nachvollziehen,dass Du erst so spät Hörgeräte bekommen hast.Ich war auch schon als Kind Schwerhörigund hatte meine ersten Hörgeräte auch erst mit achtzehn.
Was kann man als Kind schon machen,wenn die Eltern keine Ahnung
haben,oder sich schämen,wenn ein Kind nicht so normal ist,wie andere.
Gut nur,dass man sich alles selbst angeeignet hat und weiss,was es doch für gute hilfen gibt.
LG Nebelhorn
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph, ich kann mir vorstellen,das Dich meine Angaben verwirren. Lass mich nochmal zusammenfassen. Ich bin 1952 mit einer angeborenen großen, komplexen Ohrmissbildung (Mikrotie 3.Grades inkl. knöchernen Gehörgangsverschluss )beiderseits zur Welt gekommen.Angeblich hatte meine Mutter Masern oder Röteln in der Schwangerschaft. Sobald meine Eltern damals wußten, das ich "gehörlos" bin (damals gab es noch kein CT oder so) haben sie mich, so gut es ging, selber gefördert. Ich hatte viele Geschwister (von denen übrigens keiner hörbehindert ist ), wurde vollkommen normal behandelt ,habe viel von den Lippen abgelesen und auch laut meiner Familie zwar erst ab 3 Jahren, aber dann immer besser gesprochen. Ich bin in die normale Volksschule gegangen und habe dort je nach Lehrer mehr oder weniger gut mithalten können.Ihr kennt das wahrscheinlich selber gut. Man liest den größten Teil von den Lippen ab, kombiniert den Rest und hat dann in etwa den Satz mitgekriegt. Mein Vater hat mich aber auch mehrfach die Schule wechseln lassen, wenn kein Verständnis für meine Hörbehinderung vorhanden war. Ich hatte ein Hörgerät mit Kopfbügel ,ein Knochenleitungsgerät, aber da dieses Teil(größer als eine Zigarettenschachtel) dann mit einer Schnur um meinen Hals an meiner Brust hing, war das Gerät bei meiner Wildheit öfters kaputt als ganz. Mit 11 und 12 Jahren wurde ich dann erstmalig in der Uniklinik Düsseldorf bei Prof. Plester vorgestellt, der damals versucht hat, die Gehörgänge zu öffnen und eine Rekonstruktion der nicht vorhandenen Gehörknöchelchen im Mittelohr vorzunehmen.Zu diesem Zeitpunkt wurde nämlich erstmalig festgestellt, das keine Gehörknöchelchen und kein Trommelfell vorhanden war. Diese Versuche waren leider erfolglos und der Gehörgang wuchs auch immer wieder zu.
Erst 1969 /also mit 17 Jahren war der Gehörgang durch diverse OP´s am Eingang soweit erweitert, das ein speziell angefertigtes Ohrpaßstück dort reinging (der Rest vom Gehörgang war immer noch zugewachsen) und dann mußte ich auch noch mein erstesHdO Gerät mangels Ohrmuscheln mit doppelseitigem Klebeband am Kopf fixieren. Gottseidank habe ich nie Probleme mit dieser improvisierten Befestigung gehabt und hatte damals zum erstenmal das Gefühl , hörtechnisch wegen der verschlossenen Gehörgänge noch nicht optimal, aber für meine Verhältnisse " gut"versorgt zu sein.
Meine Ausbildung zur Erzieherin habe ich zwei Jahre nach Anpassung meiner erstenHdO Geräte gut abgeschlossen.
2002 und 2003 habe ich nochmals Versuche unternommen, bei Prof.Helms in Würzburg die Gehörgänge erweitern zu lassen, da ich mit meinen Hörgeräten natürlich durch die verschlossenen Gehörgänge nie optimal versorgt war,die Rückkopplung durch die schlecht sitzenden Paßstücke ein großes Problem dastellte und ich Sorgen hatte, wie lange ich b.z.w. meine Haut das Ankleben mit dem Klebeband noch mitmachen würde. Bei diesen Operationen wurde laut der vorhandenen Unterlagen auch eine Tympanoplastik/ Bell Titan Vario Prothese eingesetzt. Leider brachte auch das nicht den gewünschten Erfolg.
2005 habe ich mir dann in "Rechts der Isar" die Implantate für ein BAHA Divino einsetzen lassen, trage seit 2011 die Ponto Pro Power, bin mit diesen BAHAS zum erstenmal richtig glücklich und bilde mir ein, super gut hören zu können .
Ralph, ich weiss auch nicht, warum man mir meine Behinderung so wenig anmerkt und ich kenne die genauen Werte von früher auch nicht. Du kannst mir aber glauben, das bei mir schon immer als Diagnose eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie 3.Grades und Atresie gestellt wurde.Das kann ja auch jeder sehen, wenn er meine Ohren anschaut. Jeder aus meinem Umfeld weiss, das ich ohneHG oder BAHA nichts höre. Dies kann auch durch Geschwister oder Verwandte bestätigt werden. Mein HNO hat es auch nicht glauben wollen, als ich vor 30 Jahren nach Bayern zog und mich bei ihm vorstellte. Er meinte , er hätte bei diesem Grad der Schwerhörigkeit noch nie jemand erlebt, der sich so gut artikulieren könnte. Ich kann es auch nicht erklären, aber Ihr wisst doch alle selber, wie wir unsere Behinderung zum Teil kompensieren können: lippenlesen, aufmerksam beobachten und sich den Rest zusammenreimen. Aber vielleicht weiß ich mehr oder es liegen Audiogramme von früher vor, wenn ich die Unterlagen von damals vom VA einsehen kann.Die letzten Audiogramme von 2005 bestätigen eine Taubheit links und eine Hörminderung rechts von 98%. Vielleicht war ja früher mein Resthörvermögen etwas besser als jetzt? Im Moment habe ich keine plausible Erklärung , aber wenn ich weitere Informationen habe, melde ich mich wieder.
LG schubiga
Erst 1969 /also mit 17 Jahren war der Gehörgang durch diverse OP´s am Eingang soweit erweitert, das ein speziell angefertigtes Ohrpaßstück dort reinging (der Rest vom Gehörgang war immer noch zugewachsen) und dann mußte ich auch noch mein erstes
Meine Ausbildung zur Erzieherin habe ich zwei Jahre nach Anpassung meiner ersten
2002 und 2003 habe ich nochmals Versuche unternommen, bei Prof.Helms in Würzburg die Gehörgänge erweitern zu lassen, da ich mit meinen Hörgeräten natürlich durch die verschlossenen Gehörgänge nie optimal versorgt war,die Rückkopplung durch die schlecht sitzenden Paßstücke ein großes Problem dastellte und ich Sorgen hatte, wie lange ich b.z.w. meine Haut das Ankleben mit dem Klebeband noch mitmachen würde. Bei diesen Operationen wurde laut der vorhandenen Unterlagen auch eine Tympanoplastik/ Bell Titan Vario Prothese eingesetzt. Leider brachte auch das nicht den gewünschten Erfolg.
2005 habe ich mir dann in "Rechts der Isar" die Implantate für ein BAHA Divino einsetzen lassen, trage seit 2011 die Ponto Pro Power, bin mit diesen BAHAS zum erstenmal richtig glücklich und bilde mir ein, super gut hören zu können .
Ralph, ich weiss auch nicht, warum man mir meine Behinderung so wenig anmerkt und ich kenne die genauen Werte von früher auch nicht. Du kannst mir aber glauben, das bei mir schon immer als Diagnose eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie 3.Grades und Atresie gestellt wurde.Das kann ja auch jeder sehen, wenn er meine Ohren anschaut. Jeder aus meinem Umfeld weiss, das ich ohne
LG schubiga
Zuletzt geändert von schubiga am 27. Jan 2013, 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Nebelhorn,
lieben Dank für Deine Info. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, werde ich mal dort anfragen. Du hast deine Hörgeräte auch erst so spät bekommen? Vielleicht magst Du mir ja mal mehr erzählen?
In meiner Familie hat sich niemand für mich geschämt, aber damals waren die Zeiten einfach anders. Ich weiß noch ,das die Ärzte meinen Eltern erzählt haben, das vor meinem 14. Lebensjahr ein operativer Eingriff nicht sinnvoll sei. Es gab auch noch nicht diese vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung wie man sie heutzutage hat,sei es Hilfe von Logopäden oder die heute üblichen Neugeborenentestverfahren. Meine Eltern haben sich damals trotz der 7 Geschwister liebevoll um meine Förderung gekümmert und haben dies in meinen Augen hervorragend gemeistert. Ich glaube auch , das die Selbstverständlichkeit und Gelassenheit , mit der meine Familie mit meiner Behinderung umging, der Grund für meine positive Entwicklung und für mein Selbstbewußtsein sind.
LG schubiga
lieben Dank für Deine Info. Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, werde ich mal dort anfragen. Du hast deine Hörgeräte auch erst so spät bekommen? Vielleicht magst Du mir ja mal mehr erzählen?
In meiner Familie hat sich niemand für mich geschämt, aber damals waren die Zeiten einfach anders. Ich weiß noch ,das die Ärzte meinen Eltern erzählt haben, das vor meinem 14. Lebensjahr ein operativer Eingriff nicht sinnvoll sei. Es gab auch noch nicht diese vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung und Förderung wie man sie heutzutage hat,sei es Hilfe von Logopäden oder die heute üblichen Neugeborenentestverfahren. Meine Eltern haben sich damals trotz der 7 Geschwister liebevoll um meine Förderung gekümmert und haben dies in meinen Augen hervorragend gemeistert. Ich glaube auch , das die Selbstverständlichkeit und Gelassenheit , mit der meine Familie mit meiner Behinderung umging, der Grund für meine positive Entwicklung und für mein Selbstbewußtsein sind.
LG schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Ralph,
doch, es ist möglich, dass ein tauber Mensch ohne technische Versorgung durchs Schulleben geht. Z.B. meine inzwischen verstorbene Freundin R. erkrankte 1942 im Alter von 5 Jahren an Meningitis und ertaubte vollständig (also: prälingual). Sie besuchte Regelschulen, absolvierte das Abitur am "normalen" Gymnasium, studierte Naturwissenschaften und arbeitete später als Lektorin in einem naturwissenschaftlichen Verlag. Ca. 40 Jahre nach der Ertaubung war sie eine der Ersten, die sich mitCI versorgen ließ.
(R.s Biographie: "Im Himmel darf ich singen" hrsg. von Emily Willkomm-Laufs
maryanne
doch, es ist möglich, dass ein tauber Mensch ohne technische Versorgung durchs Schulleben geht. Z.B. meine inzwischen verstorbene Freundin R. erkrankte 1942 im Alter von 5 Jahren an Meningitis und ertaubte vollständig (also: prälingual). Sie besuchte Regelschulen, absolvierte das Abitur am "normalen" Gymnasium, studierte Naturwissenschaften und arbeitete später als Lektorin in einem naturwissenschaftlichen Verlag. Ca. 40 Jahre nach der Ertaubung war sie eine der Ersten, die sich mit
(R.s Biographie: "Im Himmel darf ich singen" hrsg. von Emily Willkomm-Laufs
maryanne
Re: Wer kann mir helfen?Berechnung des GdB falsch?
Hallo Maryanne,
deine Unterstützung tut mir gut. Ich habe mir das Buch Deiner Freundin im Internet angeschaut und finde schon in der Vorschau so viele Gemeinsamkeiten. Sie schreibt:Als gehörloser Mensch lernt man, mit dem ganzen Körper Geräusche aufzunehmen. Das kann ich nur bestätigen. Ich habe es immer als " Schwingungen" bezeichnet, wenn ich Geräusche nicht hören konnte, aber durch den Körper spürte. Ich werde mir das Buch Deiner Freundin auf jeden fall kaufen. Danke für den Hinweis. schubiga
deine Unterstützung tut mir gut. Ich habe mir das Buch Deiner Freundin im Internet angeschaut und finde schon in der Vorschau so viele Gemeinsamkeiten. Sie schreibt:Als gehörloser Mensch lernt man, mit dem ganzen Körper Geräusche aufzunehmen. Das kann ich nur bestätigen. Ich habe es immer als " Schwingungen" bezeichnet, wenn ich Geräusche nicht hören konnte, aber durch den Körper spürte. Ich werde mir das Buch Deiner Freundin auf jeden fall kaufen. Danke für den Hinweis. schubiga
Jahrgang 1952 ,angeborene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Mikrotie u. Atresie beiderseits