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Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 19. Feb 2013, 19:05
von megapixel
Hallo Ihr Lieben,

tolles Forum mit vielen wertvollen Tips :D
Zu meiner Person bin 35 jahre an taubheit grenzend links und mittelgradig rechts "hörend"
Gdb liegt auch vor.
Jetzt bin ich dran.
Erst war ich nur stiller Mitleser jetzt wird es ernst.

Mich interessiert wer von euch schon erfolgreich gegen seine Krankenkasse geklagt hat oder die über den Festbetrag gehenden Kosten einfach so erstattet bekommen hat.
Wie lange hat das so gedauert??
Ich befinde mich zur Zeit im Widerspruchsverfahren mit meiner KK und Rentenversicherung ( wurde von der KK mit reingezogen)
rechtmittelfähiger Bescheid steht noch aus und wird auf die lange Bank geschoben
Für Tips,Gerichturteile wenn nicht schon bekannt und evtl. Musterschreiben Formulierungen wäre ich sehr dankbar gerne auch per PN

Danke an alle im Voraus

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 1. Mär 2013, 12:13
von Engelchen_Bonn
hmm... kenn ich von irgendwoher... Meine KK sträubt sich auch in Bezug auf eine vorzeitige Neuversorgung. Mal sehen, ob ich den Widerspruchsbescheid noch vor Weihnachten 2013 bekomme... :D

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 2. Mär 2013, 23:48
von Kaja
megapixel hat geschrieben:Mich interessiert wer von euch schon erfolgreich gegen seine Krankenkasse geklagt hat oder die über den Festbetrag gehenden Kosten einfach so erstattet bekommen hat....Für Tips,Gerichturteile wenn nicht schon bekannt und evtl. Musterschreiben Formulierungen wäre ich sehr dankbar
ich weiß ja nicht, welch Entscheidungen DU noch nicht kennst, aber vielleicht hilft dir diese des LSG Berlin-Brandenburg weiter

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=138734

Viele Grüße

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 5. Mär 2013, 11:15
von bernd01
Grüß dich!
Eine gute bekannte von mir wurde auch neuversorgt. Soweit ich weis gibt es für an Taubheit grenzende Schwerhörige einen neuen festbetrag der auch gesetzlich geregelt ist.Irgendwas um die 2000€ werden dann übernommen. Vorrausgesetz man erfüllt die Indikation, dass die Hörschwelle schlechter als 80 dezibel ist. Ist das der Fall, sollte es eigentlich keine Probleme geben
LG Bernd

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 23. Mär 2013, 15:24
von megapixel
Hallo

und danke für die Infos.

habe diese Woche einen positiven Bescheid von der Rentenversicherung bekommen will Mehrkosten im Zuge teilhabe am Arbeitsleben übernehmen :D
nicht alles aber immer hin. ;)
Also ist die RV teilweise doch noch zuständig auch wenn viele sagen das die KV der einzige Leistungserbringer ist.

Vor allem müsst Ihr kämpfen auch über lange Zeit das kostet Zeit und Kraft aber es lohnt sich.

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 16. Apr 2013, 21:00
von Miras
Hallo Megapixel,

Glückwunsch zur Kostenübernahme durch die DRV.

Ich klage gerade gegen die DRV auf volle Kostenübernahme der Hg.

Kannst Du kurz beschreiben, wie Du argumentiert hast?

Das ist bestimmt für viele hier interessant.

Herzlichen Gruß
Miras

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 18. Apr 2013, 12:14
von Heidi110
Nach fast 3 Jahren hat die KK bei mir außergerichtlich die eigenanteilsfreie Versorgung meiner Oticon Vigo Connect zugestimmt sowie sämtliche außergerichtliche Kosten meinerseits übernommen.
Begründung waren Allergien auf Ohrpassstücke und zu eng anliegende Ohren.

Es gibt also doch noch so etwas wie Gerechtigkeit :D

Mann muss nur Ausdauer haben und sich nicht beirren lassen.

Re: Wer von euch Hat mehr als den Festbetrag von der Krankenkasse bekommen ??

Verfasst: 3. Jan 2014, 19:33
von Zartesbitter
Schon alt das Thema, aber sicher immer aktuell!

Ohne Wiederspruch geht wohl nichts :(
Aber die Mühe lohnt sich. Am besten man lässt sich noch vom Arbeitgeber bestätigen, dass die Notwendigkeiit für eine Neuversorgung unbedingt besteht!
Desweiteren, wenn immer wieder negative Bescheide kommen, beschreiben, welche Einschränkungen man z.b. in der Öffentlichkeit und im Berufsleben hat, ohne Neuversorgung.

Bei mir hat damals das Arbeitsammt die Kosten komplett übernommen.

LG