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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Verfasst: 1. Mai 2015, 19:59
von Jona
Moin,
für uns ist das Thema Hörgeräte neu..... mein Sohn (11) wird demnächst ein Hörgerät bekommen (einseitige Schalleitungsschwerhörigkeit - Tympanosklerose laut Doc). Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten? Oder müssen wir zuzahlen?

Gruß, Jona

Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Verfasst: 1. Mai 2015, 22:45
von AlfredW
Hallo,

soweit ich weiß werden bei Kindern alle Kosten übernommen.
Bei Erwachsenen sieht das ganz anders aus.

Gruß

Alfred

Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Verfasst: 2. Mai 2015, 16:59
von muggel
Hallo,

auch für Kinder gibt es Pauschalen.
Es hängt also ganz davon ab, für welches Hörgerät man sich entscheidet.
So zahlt keine Krankenkasse z.B das Lynx von GNResound vollkommen, egal, ob es sich bei dem Träger um ein Kind oder um einen Erwachsenen handelt.

Grüße,
Miriam

Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Verfasst: 8. Mai 2015, 17:11
von Ohrenklempner
Für eine Kinderversorgung zahlt die Krankenkasse mehr als für eine Erwachsenenversorgung. Außerdem ist die Batterieversorgung inklusive. Ich weiß es jetzt nicht exakt, aber ich meine, pro Hörgerät etwa 1.100 Euro. Lass dich vom Akustiker beraten!

Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Verfasst: 14. Jul 2015, 11:48
von Valdemar
Eine gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 784,94 Euro pro Hörgerät. Bei privaten Kassen sieht das wieder anders aus. Da kommt es drauf an welcher Betrag in der individuellen Vereinbarung steht.
Weitere Infos zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden sich hier.

Re: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Verfasst: 14. Jul 2015, 22:16
von pikacht
Hallo, steht auch in dem verlinkten Artikel drin:(Zitat)

"Abe einer Hörminderung von über 80 dB grenzt die Schwerhörigkeit fast an eine Taubheit. In diesem Fall fällt die Kostenübernahme der Krankenkasse meist höher aus."

Und so sehe ich das auch !
Für Hörgeschädigte mit an "taubheit grenzender Schwerhörigkeit" zahlen die KK im Einzelfall sogar das komplette Hörgerät, wenn man sich an gewisse "Spielregeln" hält
und eine gewisse Ausdauer hat ;)
Gruß Pikacht