Hallo,
Da ich mir dieses Jahr sehr teure Hörgeräte anschaffen werde und auch mein Mann teure Zahnbehandlungen durchführen lässt,
ist es finanziell für uns eine riesige Hürde.
Deshalb hatte ich den Tip bekommen, diese Dinge als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.
Könnt ihr mir sagen, was bezüglich der Hörgeräte auf dem ärztlichen Attest stehen muss?
Das soll man dann nämlich beilegen. :help:
Liebe Grüße
Hörgeräteanschaffung in der Steuererklärung angeben....
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Re: Hörgeräteanschaffung in der Steuererklärung angeben....
Kann zwar keine wirklich definitive Antwort geben, denke aber dass eine Kopie der Ohrenärztlichen Verordnung zusammen mit der Rechnung ausreichend sein sollte (lasse mich aber gerne belehren).
Passend hierzu gibt es einen Online-Rechner zur Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG hier:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Zumutbare_Belastung/default.php
Passend hierzu gibt es einen Online-Rechner zur Berechnung der zumutbaren Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG hier:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Zumutbare_Belastung/default.php
Re: Hörgeräteanschaffung in der Steuererklärung angeben....
Noch ein Tipp: wenn ihr schon 2 teure außergewöhnliche Belastungen habt und noch weitere absehbar sind, verschiebt nach Möglichkeit alle Belastungen ins gleiche Jahr, also 2019. Sonst werden die zumutbaren Beträge jedes Jahr neu angerechnet. Das kann sogar teurer sein als ein ggf notwendiger Kredit.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
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Re: Hörgeräteanschaffung in der Steuererklärung angeben....
Hallo Dani!
Also laut Rechner schaut es gut aus
Wir sind ja bloß Gering bis Mittelverdiener mit zwei Kindern.
Ich danke dir für die Tipps...die Rechnungen werden alle das Jahr 2019 betreffen :boggle:
Schöne Grüße
Also laut Rechner schaut es gut aus
Wir sind ja bloß Gering bis Mittelverdiener mit zwei Kindern.
Ich danke dir für die Tipps...die Rechnungen werden alle das Jahr 2019 betreffen :boggle:
Schöne Grüße
Re: Hörgeräteanschaffung in der Steuererklärung angeben....
Ich habe die Hörgerate und auch Brillen und Zahnersatz als Außergewöhnliche Belastung in Elster eingetragen.Belege brauchen ja nicht mehr mitgeschickt zu werden.Alles wurde ohne Nachfrage anerkannt.(Rechnungen aber vorsichtshalber bereithalten)Was Dani! schreibt ist zu beachten, alles in einem Jahr absetzen!
Re: Hörgeräteanschaffung in der Steuererklärung angeben....
Ist zwar ein paar Monate alt, aber sicher nicht veraltet...
Möchte noch ergänzen: Auch sämtliche Fahrten zu Ärzten und HGA können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dazu entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (bspw. ÖPNV-Ticket) ansetzen oder 30 Cent pro Km. Dabei muss man übrigens auch nicht die kürzeste Strecke ansetzen - sondern die, die "am besten" gewesen ist (also bspw. die schnellste).
Das gilt übrigens ganz allgemein: Man kann Gesundheitskosten immer ansetzen. Ob es steuerlich etwas bringt oder nicht hängt von der zumutbaren Eigenbelastung ab - diese wiederum hängt am zu versteuernden Einkommen (je mehr, desto mehr zumutbar).
Vielleicht nicht unwichtig: Natürlich kann man nur das angeben, was man auch wirklich an Kosten hatte. D.h. wenn die Kasse das HG voll bezahlen sollte, kann man selbstverständlich auch nichts ansetzen - wohl aber die Fahrtkosten
Für die Fahrten braucht man kein Fahrtenbuch führen! Man gibt an, wann, wohin, warum (kurz & knackig) und die insgesamt aufgewendeten Kilometer bzw. Kosten.
Möchte noch ergänzen: Auch sämtliche Fahrten zu Ärzten und HGA können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Dazu entweder die tatsächlich entstandenen Kosten (bspw. ÖPNV-Ticket) ansetzen oder 30 Cent pro Km. Dabei muss man übrigens auch nicht die kürzeste Strecke ansetzen - sondern die, die "am besten" gewesen ist (also bspw. die schnellste).
Das gilt übrigens ganz allgemein: Man kann Gesundheitskosten immer ansetzen. Ob es steuerlich etwas bringt oder nicht hängt von der zumutbaren Eigenbelastung ab - diese wiederum hängt am zu versteuernden Einkommen (je mehr, desto mehr zumutbar).
Vielleicht nicht unwichtig: Natürlich kann man nur das angeben, was man auch wirklich an Kosten hatte. D.h. wenn die Kasse das HG voll bezahlen sollte, kann man selbstverständlich auch nichts ansetzen - wohl aber die Fahrtkosten
Für die Fahrten braucht man kein Fahrtenbuch führen! Man gibt an, wann, wohin, warum (kurz & knackig) und die insgesamt aufgewendeten Kilometer bzw. Kosten.
Zuletzt geändert von mirochen am 14. Okt 2020, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
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