Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

akopti
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#76

Beitrag von akopti »

Actio und Reactio
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#77

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Wieso bloß hab ich den ums Eck und komm mit dem super klar?
vielleicht weil du "dazubezahlt" hast? :)
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#78

Beitrag von Faber »

akopti hat geschrieben:Actio und Reactio
total d'accord :)
bleibt nur noch zu klären:
was ist Ursache - und was ist Wirkung? :)
rabenschwinge
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#79

Beitrag von rabenschwinge »

Nö, aber ich gehe mit dem AKU meines Vertrauens vernünftig um und weiß ihn zu schätzen.

Akopti, ja vermutlich.
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 22. Dez 2017, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#80

Beitrag von Faber »

@rabenschwinge,
jetzt mal klar und deutlich:
DU bist aufpreisfrei hörsystemversorgt?
rabenschwinge
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#81

Beitrag von rabenschwinge »

Jap, da ich mir aufgrund meiner damaligen finanziellen Situation keine teuren Hörgeräte leisten konnte.

Soll ja Leute geben, die nicht so auf Rosen gebettet sind im finanziellem Bereich- ich bei eine davon.

Noch Fragen? Nein ? Dachte ich mir!
Zuletzt geändert von rabenschwinge am 22. Dez 2017, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
rabenschwinge
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#82

Beitrag von rabenschwinge »

Das ist glaube ich auch so der kleine feine Unterschied: Wenn ich was will, dann muss ich mir das entweder zusammensparen oder aber sehr eng, offen und vertrauensvoll mit gewissen Einrichtungen und Menschen zusammenarbeiten um eine adäquate und finanzierbare Lösung zu finden.

Und bei manchen Dingen ist halt Widerspruch einlegen angesagt -> E-Unterstützung Rolli für meine Tochter damit ihre Schultern nicht weiter geschädigt werden.

Was meinst Du, Gewichtl, wie "toll" Dein verwöhntes und verzogenes Gehabe bei mir ankommt? Wie ein Dreijähriger strampelnd, pöbelnd und wutkreischend auf der Straße des Lebens liegen weil man ein gewünschtes HG nicht zum Nulltarif bekommt. Sehr chic. Ehrlich. Vorallem mit den Formulierungen. Von Tuten und Morsblasen sowie dem Leben keine Ahnung aber die große verwöhnte Keff aufhaben.

Sowas "liebe" ich echt.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#83

Beitrag von Faber »

@ rabenschwinge,
du musst nicht immer wieder auf´s Neue geradezu bösartig über Menschen urteilen, die du nicht beurteilen kannst, weil du sie nicht kennst.
wenn mein Duktus nicht der Deine ist, dann heißt das nicht, dass du daraus abwertende Schlüsse ziehen kannst!!!
und wenn ich hier den Fall "aufpreisfreie Hörsystemversorgung" thematisiere, dann hat das beispielsweise nix mit meiner in der Schweiz nach einem Schlaganfall seit 25 Jahren im Wachkoma liegenden Schwester zu tun, mit den ständigen subtilen Hinweisen seitens der dortigen Versicherer bzgl. "Entlebungsmöglichkeiten". Das hat so wenig mit Hörgeräten in Deutschland zu tun, wie die Schultern deiner Tochter. Verdammt noch mal!!!
LG
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#84

Beitrag von rabenschwinge »

Ach je, und wie es damit was zu tun hat. Der Rolli mit der E-Unterstützung fällt

a. ebenso unter das Thema Hilfsmittel wie die HG, nur ne andere Nummer im Hilfsmittelkatalog.

b. auch hier bekommst Du genau das, was Du an Unterstützung brauchst um in Deinem Alltag klarzukommen und nicht mehr. Wird dezent nicht genehmigt und ist dann Privatvergnügen. Bei meiner Tochter war es der desolate Zustand ihrer Schultern und ein guter Hausarzt, der uns beim Einspruch via aussagekräftigen Attest und "formschönen" Brief half.

Kannst Dich ja mal ausführlich mit dem Thema Hilfsmittelversorgung und KK beschäftigen und endlich mal Deine Suppenschüssel verlassen.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#85

Beitrag von Faber »

@rabenschwinge:
1.
mir geht es um den Inhalt des Versorgungsvertrages zwischen dem vdek und der biha, welcher dem Beitragszahler einer Mitgliedskrankenkasse ein klar definiertes Niveau einer Hörmittelversorgung zu sichern beabsichtigt.
Frage 1:
Wo findet sich darin eine Regelung zu den Beschwernissen deiner Tochter oder meiner Schwester?
Frage 2:
woraus leitest du dein vermeintliches Recht ab, mich - ähnlich wie der user @Gerhard R - immer und immer wieder ganz persönlich ehrverletzend zu besudeln, wie zuletzt jetzt im Beitrag #82
Zitat:
Wie ein Dreijähriger strampelnd, pöbelnd und wutkreischend auf der Straße des Lebens liegen weil man ein gewünschtes HG nicht zum Nulltarif bekommt. Sehr chic. Ehrlich. Vorallem mit den Formulierungen. Von Tuten und Morsblasen sowie dem Leben keine Ahnung aber die große verwöhnte Keff aufhaben.
Zitat Ende.
Nichts von dieser bösartigen Ungezogenheit ist doch richtig....
weder will ich "ein gewünschtes Hörgerät" zum Nulltarif,
schaust du hier:
http://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb ... php?t=9579
noch habe ich "vom Leben keine Ahnung".
Ich bewerte Sachverhalte halt anders als du.
nämlich:
1.
ich bin Beitragszahler meiner Krankenkasse und möchte nicht das meine Beiträge wegen der Umkehrung der Verantwortlichkeiten unnötig steigen.
Du siehst offenbar "die Krankenkassen" - ähnlich wie "Versicherungen sowieso" als "undefinierbare Molochs" an, denen man soviel wie nur möglich "entlocken" müsse.
2.
Ich versuche Beweise zu sichern, bevor ich mich auf den RechtsHolzWeg begebe.
Du sicherst dir lieber Leute, die diese Mühsal für dich erledigen.
3.
Ich bemühe mich um Sachvortrag und systemische Schwachstellenaufdeckung.
Du bemühst dich um "Positionierung" und "Herabwürdigungsmunition".
DAS unterscheidet uns :)
Fazit:
Der Wert der meisten DEINER Beiträge beweist direkt selbst immer wieder neu die Richtigkeit deiner Signatur.
Gute Nacht
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 23. Dez 2017, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
EinOhrHase
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#86

Beitrag von EinOhrHase »

@Gewichtl

darf ich dich nochmals daran erinnern, wie Du Beweismittel sammeln möchtest?
Dein Ziel ist es wohl, dass die Kosten nicht noch mehr auf den Beitragszahler abgewälzt werden, richtig (in Anbetracht des recht kleinen Finanzspielraums von vielen) ?

Du bezweifelst den / die Akustiker, dass sie aussagekräftig belegen können, dass ein Kunde zb ein höherwertiges Gerät benötigt - richtig?

Inwiefern kann ein HNO deiner Meinung nach zweifelsfrei belegen, dass der Kunde tatsächlich auf ein höherwertiges Gerät angewiesen ist?

Was, wenn diese beide Faktoren ausscheiden, da zb Audiogramm nicht aussagekräftig genug ist im Sinne der KK?

Laut deiner Aussage benötigt man messbare Ergebnisse - was auch im Sinne des bürokratischen Aufwands Sinn macht, richtig?

Ein Akustiker zb muss nach den vorgegebenen Messverfahren arbeiten, damit er für jeden Kunden (egal was dieser für Ansprüche hat und ob höherwertige Geräte notwendig sind), die selben Voraussetzungen im Sinnne der KK hat.

Die Realität sieht hörtechnisch - leider - anders aus. Da wirst Du mir sicher zustimmen, denn die von mir genannten Faktoren in einem anderen Thread / Posting lassen sich nur schwer auf einen gemeinsamen Nenner zusammen fassen, damit sie Grundlage für die Notwendigkeiten von besseren Hilfsmitteln belegen.
Somit sind wir wieder beim Einzelfall angelangt. Denn ein Rentner wird zb andere Ansprüche an die Geräte stellen wie einer, der noch berufstätig ist und in der Freizeit wieder andere Ansprüche an sein Gerät stellt.

Fazit:
Das Hörvermögen eines jeden einzelnen (schwerhörigen) Menschen lässt sich nicht so ohne weiteres in ein Schema legen, dass pauschal für alle(s) gilt.
Im Endeffekt müsste jeder der Patienten / Kunden den Paragraphenjungel durchackern, um gemäss diesen eine bestmöglichste (und zuzahlungsfreie) Versorgung zu erhalten - egal ob es eine normale Versorgung ist oder höherwertige. Von daher ist man auf "Paragraphenreiter" angewiesen..
Dann liegt das Problem nicht zwingend bei den KK, sondern auch beim Gesetzgeber, der mit verantwortlich ist für solche (leider oft wiedersprüchliche) Gesetze.

Gruss
Wer nicht (gut) hören kann, sollte genauer hinsehen ;)
Körper(sprache) lügt niemals :!:

BAHA-Träger seit 1998
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#87

Beitrag von Faber »

Hallo EinOhrHase,
ich danke dir für deine Fleißarbeit im Post #86 und nehme wie folgt - ebenso fleißig :) - Stellung:
zu deinem Absatz 1:
"ja"
zu deinem Absatz 2:
tausche das Wort "können" durch "wollen", dann auch "ja"
zu deinem Absatz 3:
"zweifelsfrei" nicht, aber nach allen vertraglich vereinbarten Möglichkeiten "zur Beweissicherung BEITRAGEN"
zu deinem Absatz 4:
da kommt dann das individuelle "Hörtagebuch" des HörHilfeBedürftigen dazu
zu deinem Absatz 5:
füge ein weiteres Wort "auch" ein, dann "ja"
zu deinem Absatz 7:
"ja"
zu deinem Absatz 8:
erste Hälfte:
das ist auch nicht nötig,
zweite Hälfte:
irrelevant, da es um INDIVIDUELL (also einzelfallbezogen) AUFPREISFREI bestmögliches Verstehen bei "Umgebungsgeräuschen, größeren Räumen und Personengruppen" geht, ganz unabhängig davon, welche Aktivitäten des HörHilfeBedürftigen zu erwarten sind.
Absatz 9:
Satz 1: sehe ich auch so,
Satz 2+3: "nein", weil:
es reicht das lesen des Versorgungsvertrages, die wahrheitsgemäße Auskunft in der Empfangsbestätigung nach Anhang 4.3 und die Meldung an die eigene Krankenkasse gemäß § 127 Abs 5 SGB V, sollte der Hörakustiker bei wahrheitsgemäßer Beurteilung der von ihm als "Festbetragshörgeräte" angepassten VerstehNICHTverbesserungen im definierten Umfeld jetzt "die Notbremse ziehen" und seine Versorgungszusage zurücknehmen.
Satz 4:
das sehe ich anders als du.
Ich bin der Meinung, dass der informierte HörHilfeBedürftige das, was ihm seitens Versorgungsvertrag und Rechtssprechung zugebilligt wird auch selbstbewusst einfordern muss, weil "hinterhertragen" tut ihm Niemand etwas. Schon gar Niemand, dessen geschäftlicher Mehrwert auf der Unkenntnis und Trägheit der Mehrheit der "zu Versorgenden" basiert.
LG
Gewichtl
akopti
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Krankenkasse und die Einzelfallentscheidung

#88

Beitrag von akopti »

Krankenkasse, die Einzelfallentscheidung und wie sie mit diesem Instrument die Kosten für Heil und Hilfsmittel im Rahmen halten, am Beispiel der Hörgeräteversorgung.

Das Ziel aus Heil und Hilfsmittelrichtlinie
§ 19 Versorgungziele
(1)
Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,
a)
ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des
aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst
weitgehend auszugleichen und dabei –
soweit möglich
– ein Sprachverstehen bei
Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie
b)
die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten
täglichen Leben und damit bei der Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen
zu beseitigen oder zu mildern.
Die GKV erstellt unter den gesetzlichen Vorgaben Festbeträge:
Der GKV-Spitzenverband bestimmt Hilfsmittel, für die Festbeträge festgesetzt werden (vgl. § 36 SGB V).

Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den Versorgungsanspruch der Versicherten. Bestehen die Versicherten auf Versorgungen, die den Festbetrag überschreiten, müssen sie den Mehrbetrag selbst tragen.
Für die gebildeten Festbetragsgruppen werden in einem zweiten Schritt Festbeträge festgesetzt. Hinsichtlich der Höhe der Festbeträge sind von Seiten des Gesetzgebers in § 35 SGB V allgemeine Vorgaben gemacht worden. Demnach soll im Allgemeinen eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche sowie in der Qualität gesicherte Versorgung möglich sein. Insbesondere sollen Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeschöpft und ein Preiswettbewerb ausgelöst werden. Die Festbeträge haben sich daher an preisgünstigen Versorgungsmöglichkeiten auszurichten. Die Festbeträge sollen einmal im Jahr geprüft und gegebenenfalls an die veränderte Marktlage angepasst werden. Die Festbeträge sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Individuelle Verträge der Kassen

Hilfsmittel dürfen nur auf der Grundlage von Verträgen zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern oder deren Verbände an Versicherte abgegeben werden (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Gemäß § 127 Abs. 4 SGB V können für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, in den Verträgen Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Der Festbetrag ist folglich ein Höchstbetrag und kein Fixpreis, d. h., es können unterhalb der Festbeträge Vergütungen vereinbart werden, womit ein Vertragswettbewerb ausgelöst werden soll. Daher variieren die Vergütungen je nach Vertrag der einzelnen Krankenkasse.

Festbeträge stellen in der Regel eine geeignete, aufzahlungsfreie Versorgung mit Hilfsmitteln sicher. In den Verträgen der Krankenkassen werden die Einzelheiten der Versorgung konkretisiert.
Was passiert jetzt, wenn ein Fall nicht in diese Regel passt
Einzelfallentscheidung ist ein Verwaltungsakt der auf gesonderten Umständen, oftmals auf einer "Ausnahmebasis" beruht. Danach erhält der Antragsteller oft eine sogenannte Ausnahmegenehmigung.

Das bedeutet, wenn eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde, dass diese Entscheidung nicht automatisch auf alle anderen gleichwertigen Fälle bezogen werden kann. Man spricht daher auch davon, dass diese Entscheidung oder dieses Urteil keine so genannte präjudizierende Wirkung besitzt. Umgekehrt gibt es auch Grundsatzentscheidungen, die mit einem Nachtrag versehen sind, so dass Einzelfallentscheidungen davon abweichend sein können. Einzelfallentscheidungen berücksichtigen immer

die speziellen Gegebenheiten und Sonderheiten eines Falles,
die persönlichen Umstände der beteiligten Personen und auch
das kulturelle und soziale Umfeld.

Dennoch dürfen Einzelfallentscheidungen nicht gesetzwidrig sein.

Als Beispiel sei hier die Kostenübernahme von Krankenkassen für eine besondere Behandlung angeführt, die gemäß einer Einzelfallentscheidung gewährt wurde. Darauf können nun andere Patienten sich nicht berufen, um selbst eine Kostenübernahme gewährt zu bekommen. Dennoch zeigt die Praxis, dass das Sammeln verschiedener Einzelfallentscheidungen zum gleichen Thema und die damit verbundene Argumentation, eine Verallgemeinerung der einzelnen Fälle, sei es bei Krankenkasse, Behörde oder bei Gericht, bewirken kann.
Ich habe mit meinem Onkel darüber gesprochen, der früher bei der DAK in einer höheren Position gearbeitet hat.

Die Krankenkasse ist für die Grundversorgung zuständig, die den oben genannten %19 Versorgungsziel erfüllt. Dies tut es auch in einem sehr hohen Prozentsatz. In den Fällen außerhalb der Regel, gibt es die Einzelfallentscheidung. Damit die Einzelfallentscheidung auch wirklich gerechtfertigt ist, muss jeder dieser Fälle durch ein Sozialgericht bestätigt werden. Damit ist gewährleistet, dass wirklich nur begründete Fälle höhere Beträge gezahlt werden.

Den GKV/Krankenkassen ist schon bewusst, das die Festbeträge an der untersten Grenze liegen. Wenn die Beträge von Anfang an höher festgelegt wären, wären die Gesamtkosten für die Krankenkasse höher, wie bei der aktuellen Vorgehensweise.

Er konnte mir auch sagen dass die Summe aller Heil und Hilfsmittel ca 14% der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkasse beträgt. Hörgeräte machen ca 0,8% der Gesamtausgaben aus.

Gruß

Dirk
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#89

Beitrag von Faber »

moin,
ich darf die Zitate von @akopti ergänzen aus dem Versorgungsvertrag des vdek mit der biha:
Seite 10, § 6 "Vergütung".
Zitat:
"Die in den Anhängen vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Es steht dem Mitgliedsbetrieb frei, Angebote/Abrechnungen unterhalb der dort geregelten Konditionen einzureichen".
Zitat Ende.
zwei Fragen:
1.
wie deckt sich DAS mit der ständig kolportierten Meldung des Umganges mit "Festbeträgen" bei anderen Hilfsmitteln, wo doch hier ausdrücklich KEINE "Festbeträge" vereinbart wurden ? Was haben also "Festbetragsregelungen" HIER mit der Einhaltung DIESES Versorgungsvertrages zu tun, um den es mir in meinen "Endlosschleifen" ja einzig geht? Wieder nur "Eindruck erwecken und irre führen"?
2.
wer hat schon mal davon gehört, dass ein Hörakustiker vom Satz 2 dieses Zitates Gebrauch machte? :)

zur Sicherheit noch einmal der Link zum Vertrag:

https://www.vdek.com/vertragspartner/hi ... g%2011.pdf

und hier empfehle ich beim Anhang 4.3 die "eigenmächtige" :) Einfügung des Wortes "nicht" und den Austausch des Wortes "dennoch" gegen das Wort "darum" und die Streichung aller sonstigen NICHT akzeptablen Zumutungen :)

LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 23. Dez 2017, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
Lchtschwrhrg
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#90

Beitrag von Lchtschwrhrg »

Es ist sicher notwendig, seine Wünsche bezüglich Hören und Verstehen dem Aku klar mitzuteilen - im Rahmen der Anpassung. Als Kriterium ist alleinig der Freiburger verankert - mehr nicht. Die Zahl zählt. Und wie Dir hier bereits viele bestätigt haben, kommen da mit Festpreisgeräten ebensoviele Worte gehört raus wie mit Aufpreis - ob bestmöglich?

Deine Vorstellung besser gesagt "Hoffnung", dass Dein Verhalten etwas "positives", bessere Hörgeräte-Versorgung bewirken wird teile ich nicht - eher das Gegenteil.
Deine Idee erinnert mich an eine junge Dame, die nach dem ABI sich als erstes vornahm, mal schwängern zu lassen, da ja die Fördermaßnahmen für Alleinerziehende Mütter so gut gesetzlich geregelt seien und die Menschen so gut geschützt und bei der Einstellung bevorzugt werden - da hätte sie doch einen Riesenvorteil, wenn sie sich irgendwo bewerben würde - oder eine Andere, die vor der Verbeamtung sich ärztlich ihre sämtlichen Probleme vom Herz über den gastrointestinalen Bereich mit schlechten Augen und Ohren bescheinigen ließ.....
sorry to say - die Kassen leisten nicht mehr, und offensichtlich ist Dir nicht bewusst, dass z.B. Dein augenblicklicher Versorger willentlich kräftig draufzahlt - er investiert in seine künftige Marktstellung, wohl wissend, dass ab einer gewissen Größe "er" den Markt und dessen Bedingungen definieren wird, ein Markt, der dann wie bei Optik keine Kassenleistung mehr sein wird. Am Ende wird eine sehr mäßige Grundversorgung mit etwas lautmachenderen Geräten mit 0-Modell, dass am Ende doch eine jährliche Versicherungsprämie von 10 Euro ist (allerdings auch bei Problem sofort neue Brille) -ber sobald Du dann doch mehr möchtest, knallt der Preis schnell hoch. Alles hat seine zwei Seiten -nur kein Ende.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#91

Beitrag von Faber »

moin Lchtschwrhrg,
allen deinen Ablenkungsmärchen zum Trotz:
in meiner Signatur steht, worauf´s letztlich ankommt.
du hast Recht:
an der Umsetzung hapert´s :)
Dir auch frohe Weihnacht
und
liebe Grüße
vom
Gewichtl
akopti
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#92

Beitrag von akopti »

Gewichtl hat geschrieben: 2.
wer hat schon mal davon gehört, dass ein Hörakustiker vom Satz 2 dieses Zitates Gebrauch machte? :)

Hier ergänzend:
Hilfsmittel dürfen nur auf der Grundlage von Verträgen zwischen den Krankenkassen und Leistungserbringern oder deren Verbände an Versicherte abgegeben werden (vgl. § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Gemäß § 127 Abs. 4 SGB V können für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, in den Verträgen Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Der Festbetrag ist folglich ein Höchstbetrag und kein Fixpreis, d. h., es können unterhalb der Festbeträge Vergütungen vereinbart werden, womit ein Vertragswettbewerb ausgelöst werden soll. Daher variieren die Vergütungen je nach Vertrag der einzelnen Krankenkasse.

Vergleiche den Betrag

Festbeträge - GKV-Spitzenverband

mit dem von dir genutzten Referenzvertrag, den die Vdek mit der Vertretung der Akustiker Biha vereinbart hat.

Refernezvertrag VDEK

733,59 Euro Netto(GKV) gegenüber 640,19 Euro Netto(VDEK). Das ist eine Differenz von 12,73 Prozent.

So, jetzt kann man das folgendermaßen interpretieren:
1.) Das ist der Betrag, den die Akustiker unter den Festbetrag der GKV bleiben. Das würde heißen, das die Gemeinschaft der Akustiker Tag täglich deinen genannten Punkt erfüllt. Na, zufrieden

oder

2.) Das ist der Betrag, um den dich deine Krankenkasse bescheißt, denn sie haben ihre Verhandlungsmacht ausgenutzt und den dir gesetzlich zustehenden Festbetrag um Netto 93,40 oder Brutto 111,15 Euro gekürzt.
Zuletzt geändert von akopti am 23. Dez 2017, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#93

Beitrag von Faber »

nein - akopti,
ich KANN nicht zufrieden sein,
weil:
ICH kann NICHT dafür, dass sich eure biha "über den Tisch ziehen lässt".
Ich kann aber SEHR VIEL dafür, wenn ICH MICH DESHALB vom biha-Gefolge "über den Tisch ziehen" lasse, weil:
wir spielen hier NICHT "Reise nach Jerusalem".
Dir auch
Frohes Fest
LG
Gewichtl
akopti
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#94

Beitrag von akopti »

HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,
HaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHaHa,

You made my Day.

Du solltest auf die Bühne gehen und Standup-Comedy betreiben.

Jetzt muss ich erst einmal meinen Monitor reinigen, so habe ich draufgeprustet.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#95

Beitrag von Faber »

freut mich,
weil:
ich handele stets nach der amerikanischen Maxime:
"sollte mich einer übervorteilen - dann sollte er sich schämen",
"sollte dasselbe ein zweites Mal gelingen - dann sollte ICH mich schämen" :)
LG
Gewichtl
Zuletzt geändert von Faber am 23. Dez 2017, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#96

Beitrag von Faber »

rabenschwinge hat geschrieben:Jap, da ich mir aufgrund meiner damaligen finanziellen Situation keine teuren Hörgeräte leisten konnte.

Soll ja Leute geben, die nicht so auf Rosen gebettet sind im finanziellem Bereich- ich bei eine davon.

Noch Fragen? Nein ? Dachte ich mir!
doch @rabenschwinge:
es gibt Nachfragen:
deine "damalige Situation" interessiert mich nicht wirklich,
ich wollte wissen ob du JETZT "vom netten Akustiker um die Ecke" AUFPREISFREI versorgt wurdest :)
Frohes Fest
wünscht
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#97

Beitrag von rabenschwinge »

Jo, denn meine HG´s stammen aus der Zeit und sind von diesem Akustiker .

Akopti, ich reich mal kurz ein Tuch rüber zum Putzen ;-)
akopti
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#98

Beitrag von akopti »

rabenschwinge hat geschrieben: Akopti, ich reich mal kurz ein Tuch rüber zum Putzen ;-)
Hast vielleicht noch nen Glasreiniger. :D
Faber

Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#99

Beitrag von Faber »

moin,
eine Bitte und ein Wunsch für das Neue Jahr an Alle, die es angeht:
können wir uns in unseren Beiträgen hier im Forum ggf. künftig an die Regel halten:
* Fakten und Fakten,
* Sachargument gegen Sachargument,
* These und Gegenthese,
* Meinung und Gegenmeinung :)
es wäre für die Meinungsbildung von Lesern sicher hilfreich, wenn sie sich nicht durch ständige persönliche EntwertungsVersuche von einzelnen Beitragsschreibern kämpfen müssten. :)
DAS wäre sicher ein nützlicher Beitrag zur individuellen Erkenntniserweiterung,
oder ist DIE gerade NICHT gewünscht?
Frohes Fest
wünscht
Gewichtl
rabenschwinge
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Re: Auswahlkriterien für Euren Hörgeräteakustikerfachgeschäft!

#100

Beitrag von rabenschwinge »

*lach* ja, ich reich Dir beides rüber ;-)
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