Wie lange darf man HG testen?

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SEHfern
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Wie lange darf man HG testen?

#1

Beitrag von SEHfern »

Guten Abend zusammen !

mal eine Frage an die Runde, weiß jemand, wie lange man als Kunde die Möglichkeit hat, die HG von einem Hersteller testen kann? Insbesondere, wenn es um Power HG geht....und muss man wirklich die Testgeräte abgeben, wenn man sich dafür entscheiden? ( in dem Fall handelt es um Zuzahlungsgeräte). Meine letzten HG waren sogenannte Kassengeräte und kann mich nicht mehr erinnern, wie das damals ablief.
Ohrenklempner
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Re: Wie lange darf man HG testen?

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Du darfst so lange testen, bis du das richtige gefunden hast oder dem Akustiker (oder dir) die Geduld ausgeht. ;)

Wenn die Testgeräte Demogeräte sind, müssen die zurückgegeben werden, denn diese Geräte sind Eigentum des Herstellers und dürfen nicht verkauft werden. Auch Hörgeräte, die der Akustiker beim Hersteller auf Kommission bestellt hat, müssen nach einigen Wochen entweder zurückgeschickt werden oder der Akustiker muss sie bezahlen. Der Umstand kann für den Akustiker ärgerlich sein, wenn der Kunde die Geräte am Ende nicht kauft, denn dann bleibt er darauf sitzen. Demogeräte erkennt man je nach Hersteller am Typenschild, am Aufdruck "DEMO" oder gar nicht. ;)
Zuletzt geändert von Ohrenklempner am 13. Mai 2020, 21:38, insgesamt 2-mal geändert.
kawatom
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Re: Wie lange darf man HG testen?

#3

Beitrag von kawatom »

OhrenklempnerDemogeräte erkennt man je nach Hersteller am Typenschild, am Aufdruck "DEMO" oder gar nicht. ;)[/quote hat geschrieben:
Hallo Ohrenklempner,
wie können dann DEMO Geräte in der Bucht verkauft werden??
Gruß Kawatom
aktuell Signia 5 nx, OPN 1 und neu MORE3 ;)
Ohrenklempner
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Re: Wie lange darf man HG testen?

#4

Beitrag von Ohrenklempner »

Eigentlich gar nicht. Demogeräte sind nicht zum Verkauf bestimmt.
ChristianM
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Re: Wie lange darf man HG testen?

#5

Beitrag von ChristianM »

Demogeräte von Signia spielen nach ca. 4 Wochen alle paar Minuten eine Melodie ab und sind daher praktisch nicht mehr benutzbar.
Das kann natürlich vom Akustiker zurückgesetzt werden.

Zum Testen:
Wenn du einen guten Akustiker hast, kannst du so lange testen, bis du das passende Gerät gefunden hast.
Die Verordnung hat eine Gültigkeit von vier Wochen. Das betrifft aber nur den Zeitraum zwischen Ausstellung und Abgabe beim Akustiker. Sobald die dort vorliegt kann (und sollte) man praktisch unbegrenzt testen.

Ich habe im Dezember 2019 mein erstes Testgerät bekommen und konnte das sogar mit in den Urlaub nach Spanien nehmen.
Insgesamt habe ich mehrere Geräte getestet:
  • Phonak Audeo M30
  • Signia Styletto Nx 2
  • Signia Styletto Connect Nx 3 und 5
  • Pure X Charge & Go 5
  • Styletto X 5

Natürlich spielte da bei mir jetzt auch noch die Corona Pandemie rein. Die Signia Styletto Connect Nx 5 habe ich deswegen von März bis Anfang Juni getragen. Insgesamt musste ich zwei Mal zur Akustikerin um den Testzeitraum zu verlängern, was aber problemlos klappte. Signia konnte die Pure X Geräte in der Zeit nicht ausliefern.
Meine Akustikerin ist mehrgleisig gefahren und hat neben Testgeräten auch Endverbraucher-Geräte bestellt, welche dann auch zuerst kamen. Trotzdem bestand keine Verpflichtung zur Abnahme.
Da ich die Geräte vor allem beruflich brauche und momentan überwiegend im Homeoffice arbeite, erschwert das natürlich das Testen in relevanten Situationen, z.B. Meetings.

Meine Akustikerin hatte auch dafür Verständnis. Ich hatte nie den Eindruck, dass Ungeduld aufkam oder Druck, ein bestimmtes Gerät zu nehmen. Ganz im Gegenteil. Sie hatte mich noch ermutigt, auf die Pure X Geräte unbedingt zu warten. Mit den Styletto X ging es dann ja auch wieder schneller.

Die Styletto X werde ich jetzt auch nehmen.

Ende letzten Jahres hatte ich Kontakt zu einem großen Hörgerätevertrieb aus Berlin. Da hieß es, man könne die Geräte vier Wochen testen und dann hat man das schon raus. Aus meiner Erfahrung von Nachbarn, Freunden und Arbeitskollegen, die ebenfalls Hörgeräte tragen, war ich skeptisch.

Ich habe mir dann lieber eine Akustikerin in meine Nähe gesucht. Und das war auch die richtige Entscheidung. Man muss da nämlich oft hin ;)

Viele Grüße
Christian
Ohrenklempner
Beiträge: 8798
Registriert: 20. Feb 2015, 13:08
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Re: Wie lange darf man HG testen?

#6

Beitrag von Ohrenklempner »

ChristianM hat geschrieben: Die Verordnung hat eine Gültigkeit von vier Wochen. Das betrifft aber nur den Zeitraum zwischen Ausstellung und Abgabe beim Akustiker. Sobald die dort vorliegt kann (und sollte) man praktisch unbegrenzt testen.
Es sind sechs Wochen, und auch nur bei der DAK. Alle anderen Krankenkassen sehen das nicht so eng. Bei den KKs, wo man keine Versorgungsanzeige einreichen muss, ist es sogar ziemlich egal.
Insgesamt musste ich zwei Mal zur Akustikerin um den Testzeitraum zu verlängern, was aber problemlos klappte.
Das habe ich in der Coronazeit per TeleCare gemacht. Klappt super! :)
Ende letzten Jahres hatte ich Kontakt zu einem großen Hörgerätevertrieb aus Berlin. Da hieß es, man könne die Geräte vier Wochen testen und dann hat man das schon raus.
Das war sicherlich Audibene. ;)
Mit denen kooperiere ich schon seit über zwei Jahren. Die vier Wochen hätten die Kollegen gerne, sind aber ein unrealistisches Ziel. Mir gefällt es auch nicht, dass den Kunden die 28 Tage nahegelegt werden. Die meisten fühlen sich unter Druck gesetzt. Aber tatsächlich können die Kunden so lange testen wie sie wollen. Die Audibene-Kunden werden ja schließtlich auch zu ganz normalen Patner-Akustikern weitervermittelt und bekommen dort die gleiche Beratung und Anpassleistung wie die restliche Kundschaft.[/quote]
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