Wiederversorgung Hörgeräte

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AnKöMü
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Wiederversorgung Hörgeräte

#1

Beitrag von AnKöMü »

Hallo und guten Tag,

ich hatte gerade ein Telefonat mit meiner Krankenkasse, welches mich etwas verwirrt hat.

Meine Hörgeräte habe ich im September 2014 bekommen.

Ich war bis jetzt der Meinung, dass ich alle 6 Jahre Anspruch auf neue Hörgeräte mit Zuschuss der Krankenkasse habe. Die Mitarbeiterin erklärte mir, dass erst mit Ablauf von 6 Jahren ein Zuschuss möglich ist. Sie meinte, es sind praktisch 7 Jahre.

Was ist denn nun richtig?

Weiterhin erklärte Sie mir, dass ich erneut eine Verordnung vom HNO vorlegen muss. Der Hörgeräteakustiker hat mir da eine andere Info gegeben. Nämlich, dass es reicht, wenn einmal eine Verordnung vorlag, benötigt es keiner neuen Verordnung. Wenn man einmal schlecht hört, hört man ja immer schlecht. So der Akustiker.

Was ist denn nun richtig? Ich bin vollkommen verwirrt...
Johannes B.
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#2

Beitrag von Johannes B. »

nun, zu deiner Frage sind drei Dinge zu sagen:
1.
eine neue Verordnung ist im Regelfall nur nötig, wenn zwischenzeitlich z.B. Tinnitus dazu gekommen ist.
2.
da der Hörgeräteakustiker erst nach Ende der mehrmonatigen Hörsystemauswahl- und Anpasszeit mit der Krankenkasse abrechnet, sehe ich keinen Hinderungsgrund, bereits jetzt mit dem Ausprobieren neuer Hörsysteme zu beginnen.
3.
solltest du keine weiteren Ansprüche - über bestmögliches Hören und Verstehen unter allen dich individuell treffenden Bedingungen hinaus - haben, dann bekommst du sogar "auf Rezept" und zuzahlungsfrei die auf dich "maßgeschneiderten" Hörsysteme an´s Ohr und hast sogar die nächsten 6 Jahre quasi "Vollkaskoschutz".

LG
Johns
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
Dani!
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#3

Beitrag von Dani! »

Die Mitarbeiterin hat Diskalkulie, sie kann nicht rechnen.
September 2014: Beginn des ersten Versorgungsjahrs.
September 2015: Ende des ersten Versorgungsjahrs und Beginn des zweiten Versorungsjahrs
September 2016: Ende des zweiten Versorgungsjahrs und Beginn des dritten Versorungsjahrs
September 2017: Ende des dritten Versorgungsjahrs und Beginn des vierten Versorungsjahrs
September 2018: Ende des vierten Versorgungsjahrs und Beginn des fünften Versorungsjahrs
September 2019: Ende des fünften Versorgungsjahrs und Beginn des sechsten Versorungsjahrs
September 2020: Ende des sechsten Versorgungsjahrs und Beginn des siebten Versorungsjahrs ...
Johns hat geschrieben:3.
solltest du keine weiteren Ansprüche - über bestmögliches Hören und Verstehen unter allen dich individuell treffenden Bedingungen hinaus - haben, dann bekommst du sogar "auf Rezept" und zuzahlungsfrei die auf dich "maßgeschneiderten" Hörsysteme an´s Ohr und hast sogar die nächsten 6 Jahre quasi "Vollkaskoschutz".
Dieser Satz ist mit Vorsicht zu genießen. Es mag vielleicht auf dem Papier so stehen. Wenn du es durchsetzen willst, stehst du erst mal ein paar Jahre ohne jegliche Folgeversorgung da, bis die zeit- und nervenraubenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Möglich ist es und normalerweise kommt man dann auch zu seinem Recht. Man muss es "nur" durchhalten.
Dominik
R: 20.2.20: Med-el Sonnet2
L: 16.12.20: Med-el Sonnet2
Vorsicht bissig.
Johannes B.
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#4

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben:
Johns hat geschrieben:3.
solltest du keine weiteren Ansprüche - über bestmögliches Hören und Verstehen unter allen dich individuell treffenden Bedingungen hinaus - haben, dann bekommst du sogar "auf Rezept" und zuzahlungsfrei die auf dich "maßgeschneiderten" Hörsysteme an´s Ohr und hast sogar die nächsten 6 Jahre quasi "Vollkaskoschutz".
Dieser Satz ist mit Vorsicht zu genießen. Es mag vielleicht auf dem Papier so stehen. Wenn du es durchsetzen willst, stehst du erst mal ein paar Jahre ohne jegliche Folgeversorgung da, bis die zeit- und nervenraubenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Möglich ist es und normalerweise kommt man dann auch zu seinem Recht. Man muss es "nur" durchhalten.
nun ja,
wer sich mit dem Beitrag zu APHAB ernsthaft auseinandersetzt und sich der Mühe unterzieht, die Hilfsmittelrichtlinie zu lesen und den richtigen HNO und einen - natürlich immer - redlichen HGA zu finden, der braucht keine Gerichtsverfahren mehr ;-)
Zuletzt geändert von Johannes B. am 14. Okt 2020, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
svenyeng
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Dieser Satz ist mit Vorsicht zu genießen. Es mag vielleicht auf dem Papier so stehen. Wenn du es durchsetzen willst, stehst du erst mal ein paar Jahre ohne jegliche Folgeversorgung da, bis die zeit- und nervenraubenden Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Möglich ist es und normalerweise kommt man dann auch zu seinem Recht. Man muss es "nur" durchhalten.
Genau so ist es.

Es hat keinen Zweck, Johns wirds nie kapieren.
Am besten man ignoriert ihn, bzw. er gehört hier gesperrt, weil er nichts sinnvolles beiträgt, sondern die Leute nur verunsichert.

Richtig ist, es gibt zuzahlungsfreie HGs, nur damit kommt eben nicht jeder zurecht. Man sieht es ja bei Johns. Er trägt zuzahlungsfreie HGs, hört und versteht trotzdem nichts. Mehrfach wurde er drauf hingewiesen wenigstens mal hochpreisige zu testen und zu schauen ob er ggf. damit was hört und versteht.
Es kommt bei ihm nicht an.

Fakt ist, es gibt alle 6 Jahre den Zuschuss von der Krankenkasse für neue HGs.
Du musst auch gar nicht selber mit der Krankenkasse telefonieren. Normalerweise kümmert sich der Akustiker darum.
Zum HNO würde ich auf jeden Fall gehen. Sollte man als HG-Träger eh 1x-2x pro Jahr.
Er schaut in die Ohren ob da alles OK ist und reinigt diese auch.
Meines Wissens ist bei neuen HGs auch wieder eine Verordnung nötig.
Bevor Du das Original an den Akustiker gibst, mache eine Kopie.
Das Original wird erst benötigt wenn Du Dich für ein HG entschieden hast.

Gruß
sven
Zuletzt geändert von svenyeng am 14. Okt 2020, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
Johannes B.
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#6

Beitrag von Johannes B. »

hier nochmal zum selber lesen:
besonders interessant die Paragrafen 1 + 2 + 6 + 19 + 30

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-22 ... -10-01.pdf
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
muggel
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#7

Beitrag von muggel »

Es nervt, Johns....

Ansonsten: Anspruch hat man nach 6 Jahren, d.h. nach 6 Jahren gibt es definitiv den Zuschuss der GKV.
Es wird bei einer Folgeversorgung kein Rezept benötigt.

Generell empfehle ich, dass man telefonische Aussagen am Telefon keinen Glauben schenken soll. Telefonische Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich, d.h. eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter kann dir am Telefon alles erzählen. Meiner Erfahrung nach viel eher was falsches als was korrektes....
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
mirochen
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#8

Beitrag von mirochen »

muggel hat geschrieben:Generell empfehle ich, dass man telefonische Aussagen am Telefon keinen Glauben schenken soll. Telefonische Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich, d.h. eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter kann dir am Telefon alles erzählen. Meiner Erfahrung nach viel eher was falsches als was korrektes....
Das möchte ich nachdrücklich unterstreichen. Habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass man telefonisch eine sehr falsche Aussage bekommen kann, die man dann, wenn es zum eigenen (oft nicht unerheblichen) Schaden gekommen ist, nur mit ganz viel Sitzfleisch, Sturheit und Lautstärke wieder korrigiert bekommt (bspw. Eskalation direkt an den Vorstand der Gesellschaft).

Jede telefonische Auskunft am besten schriftlich bestätigen lassen - kann man beim Gespräch schon sagen oder man schickt hinterher noch was Entsprechendes (eine Zusammenfassung mit Bitte um Bestätigung). Super mühsam, aber viel "handfester" als "Wie im Telefon am X.Y.Z mit Herrn/Frau $bla geklärt".
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Johannes B.
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#9

Beitrag von Johannes B. »

ergänzend dazu eine Erfahrung in Frageform:
ist es richtig, dass Auskünfte ohnehin erst dann als gegeben gerichtlich angefochten werden können, wenn diese NACH einem Widerspruch erfolgten?
Fazit:
alles VOR ordnungsgemäßem Widerspruch ist ohnehin Schall und Rauch, gleichgültig ob schriftlich oder telefonisch?
"8samkeit ist praktizierte Hörhilfe" :sm(89):
mirochen
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Re: Wiederversorgung Hörgeräte

#10

Beitrag von mirochen »

Naja. Natürlich spielt eine falsche Auskunft nur dann eine Rolle, wenn man gegen Entscheidungen Widerspruch einlegen muss, da man eben jener falschen Aussage Glauben geschenkt hat.

Aber selbstverständlich kann man eine falsche Auskunft auch ohne gerichtliches Vorgehen anfechten. Es gibt immer zuerst den "zivilen" Weg, der manchmal sehr gut funktioniert. Nennt sich Vorstandsbeschwerde. In der Regel wird das sehr ernst genommen.

Eine falsche Aussage ohne Auswirkungen ist ja im Grunde sowieso egal.
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