Herstellergarantie bei HG

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Auditio
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Herstellergarantie bei HG

#1

Beitrag von Auditio »

Hallo zusammen,
war heute beim Akustiker wegen neuen Hörgeräten als Ersatz für meine 8 Jahre alten aber noch funktionierenden HG.
Der Akustiker sagte, daß die Herstellergarantie für die neuen 1 Jahr beträgt. Es wäre aber möglich durch kostenpflichtige Servicepakete diese auf 2, 3 oder 6 Jahre zu verlängern. Nach meinem Kenntnisstand zahlt doch die KK bis zu 6 Jahren eine Reparatur. Was würde mir dann so ein zusätzliches Servicepaket überhaupt bringen?

Gruss
Günther
Akustik Alex
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Re: Herstellergarantie bei HG

#2

Beitrag von Akustik Alex »

Hallo Günther,

die Servicepauschale deckt nur 6 Jahre Reparaturen ab, wenn du ein aufzahlungsfreies Hörgerät wählst. Zahlst du einen Eigenanteil, zahlst du auch bei Reparaturen zu. Ob sich diese Servicepakete rechnen, hängt aber oft vom Kleingedruckten ab. Wenn du da konkrete Leistungen hast, gern mal hier beifügen.

Besten Gruß,
Alex
Ohrenklempner
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Re: Herstellergarantie bei HG

#3

Beitrag von Ohrenklempner »

Die Herstellergarantie ist der Zeitraum, in dem ein Gerät vom Hersteller kostenlos repariert oder getauscht wird. Trotzdem hast du aber zwei Jahre Recht auf Gewährleistung, wenn du nicht selbst für einen Defekt verantwortlich bist.
Das eine Jahr Garantie wundert mich aber. Zwei Jahre sind eher üblich, viele Akustiker haben auch drei Jahre Garantie bei ihren Lieferanten.
Mit zwei oder drei Jahren Servicepaket würde ich gar nicht erst anfangen, denn in diesem Zeitraum passiert eher weniger.

Die Krankenkassen zahlen für Reparaturen eine Pauschale, allerdings gilt die nur für den Reparaturaufwand zuzahlungsfreier Hörgeräte. Den Mehraufwand musst du selbst bezahlen. Auch bei fahrlässigen Schäden kann der Akustiker Geld von dir nehmen, besonders häufig sind zum Beispiel Defekte durch Feuchtigkeit oder durch nachlässige Pflege. Die Reparaturpauschale gilt für sechs Jahre; danach zahlt die Krankenkasse auch für Reparaturen.
HansPeter
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Re: Herstellergarantie bei HG

#4

Beitrag von HansPeter »

Gewährleistung, deckt aber nicht was kaputt geht. GW (Sachmängelhaftung) deckt nur Mängel die schon bei Auslieferung vorlagen. Es gilt die Beweisumkehr. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass sie nicht vorlag, danach der Kunde dass sie vorlag. Zuständig ist übrigens aussschliesslich der Verkäufer. In dem Fall der Akustiker der das Gerät verkauft hat und nicht der Hersteller. Das ist gesetzlich so geregelt und wenn ich ab und zu lese - wir gewähren 2 Jahre GW - dann muss ich nur schmunzeln. Selbst große Namen scheinen das nicht zu wissen oder bewusst zu täuschen.

GW ist nicht zu verwechseln mit irgendeiner Garantie, die eine freiwillige Leistung ist. Für die Garantie ist der zuständig der sie gibt. Und der diktiert auch seine Bedingungen. Das wird in der Regel der Hersteller sein.
svenyeng
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Re: Herstellergarantie bei HG

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Also ich bekam beim Kauf meiner HGs 6 Jahre Garantie von Haus aus.
Damit ist das für mich ein rundrum Sorglos-Paket.
Klar wird das in den Preis ein wenig eingeflossen sein, aber ich zahle lieber bei Kauf etwas mehr und habe dann die 6 Jahre Ruhe. Nach meinem Ärger mit Oticon ist das für mich so am besten.

Gruß
sven
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