wie sicherlich bekannt, so gehört zur Sachleistung der Krankenkassen bei Hörsystemversorgung auch die individuell gefertigte
Nun meine Frage:
Hat der zu Versorgende das Recht, eine okklusionsfreie, geschlossene
Wer denn sonst? Das Labor kennt in der Regel Deine persönliche Ohren nicht und Du Dich nicht genug aus…. (Es sei denn, Du machst die Ausbildung und /oder bastelst Dir selbst welche…Johannes B. hat geschrieben: ↑8. Mai 2021, 11:28 "ist der Akustiker der alleinige Entscheider hinsichtlich geeigneter Otoplastik?
Klar, wird er/sie auch nach bestem Wissen/Gewissen/Können/eig. Philosophie auch machen….. soooo viel Vertrauen muss schon sein. Auch wenn es sich ziemlich ausgeliefert anfühlt, wie ich finde. Sonst bist Du bei dem/der FalschenJohannes B. hat geschrieben: ↑8. Mai 2021, 11:28 Oder hat der Akustiker die individuellen Kriterien hinsichtlich "geeigneter Otoplastik" angemessen zu berücksichtigen?
die Antwort hat jedermann, der lesen will und kann schon in dem von dir angesprochenen Post #3 lesen können:
was bedeutet dieser Satz von dir nun konkret?
Wo stehst hier was vom Umfang der Sachleistung DERJohannes B. hat geschrieben: ↑8. Mai 2021, 19:24 die Frage war:
ist dem Wunsch einer Sachleistung "Otoplastik" in Form der offenbar nicht ganz trivialen Herstellung (ganz geschlossen und dennoch absolut okklusionsfrei) zu folgen.
Genau und konkret DIESE Frage blieb bisher unbeantwortet.
echt jetzt?