Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

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Insomnium
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Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#1

Beitrag von Insomnium »

Wenn man ein Kassen-Hörgerät hat, das innerhalb des ersten jahres bereits 2x defekt ist - kann man das irgendwie "zurückgeben" und durch ein anderes kostenfreies Kassengerät ersetzen?
Die 2 Wochen Umgewöhnung auf meine alten Geräte bis die neuen aus der Reparatur zurück sind und dann die 2 Wochen zurückgewöhnen an die neuen empfinde ich als sehr belastend, außerdem bin ich beruflich zwingend auf immer funktionierende Hörgeräte angewiesen...
Ohrenklempner
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#2

Beitrag von Ohrenklempner »

Du kannst zwei Jahre nach dem Kauf dein Recht auf Nachbesserung in Anspruch nehmen. Es ist dabei dem Fachgeschäft überlassen, ob das Gerät repariert oder gegen ein anderes getauscht wird. Voraussetzung ist natürlich, dass der Defekt mutmaßlich auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Wenn die Defekte durch Feuchtigkeit, Schweiß, Schmutz, mangelnde Pflege, unsachgemäßen Gebrauch o.ä. verursacht wurden, sieht's natürlich schlecht aus. Das gilt für Hörgeräte genau wie für alle anderen Gebrauchsgüter auch.
Um welche Geräte handelt es dich denn und wie äußern sich denn die Defekte?
cn3boj00
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#3

Beitrag von cn3boj00 »

Ohrenklempner hat geschrieben: 17. Nov 2021, 10:03 Du kannst zwei Jahre nach dem Kauf dein Recht auf Nachbesserung in Anspruch nehmen. Es ist dabei dem Fachgeschäft überlassen, ob das Gerät repariert oder gegen ein anderes getauscht wird. Voraussetzung ist natürlich, dass der Defekt mutmaßlich auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Wenn die Defekte durch Feuchtigkeit, Schweiß, Schmutz, mangelnde Pflege, unsachgemäßen Gebrauch o.ä. verursacht wurden, sieht's natürlich schlecht aus. Das gilt für Hörgeräte genau wie für alle anderen Gebrauchsgüter auch.
Um welche Geräte handelt es dich denn und wie äußern sich denn die Defekte?
Genau das ist falsch, aber die Händler wollen uns das gern weißmachen. Das Gewährleistungsrecht ist in den §§437ff des BGB geregelt. In §439 (1) heißt es klar und deutlich: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Das Recht der Wahl hat also nicht der Händler, sondern der Käufer. In dem Fall würde ich auf Ersatzlieferung bestehen. Denn die Rechtsprechung erwartet auch, "dass die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer zu erfolgen hat [BGH, 13.04.2011, VIII ZR 220/10]". Der Verkäufer kann die Nachlieferung nur ablehnen, wenn er nachweist, dass die Kosten dafür in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Schlagen Reparaturversuche fehl, und ist eine Nachlieferung nicht möglich kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Natürlich ist das richtigerweise davon abhängig, ob das Gerät selber einen Mangel hat oder ob es durch unsachgemäßen Gebrauch defekt wurde. Dabei würde ich z.B. aber davon ausgehen, dass ein Gerät mit IP68 durchaus mal versehentlich beim Duschen drinbleibt oder dass schwitzende Ohren vom Gerät abgehalten werden müssen, sofern das nicht ausdrücklich in der Bedienungsanleitung ausgeschlossen wird. Und letztlich ist es unerheblich, ob die KK dir den ganzen Kaufpreis ("Kassengerät") oder nur einen Teil erstattet, der KK muss ja auch daran gelegen sein, dass du ein mangelfreies Gerät bekommst. Du kannst dort auch gern mal anfragen falls es Probleme mit dem Verkäufer gibt.
Die Sache hat einen Haken, nämlich die Beweislast. In der ersten 6 Monaten müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel durch den Kunden verschuldet wurde, falls er Nachbesserung ablehnt. Danach liegt die Beweislast beim Kunde, dass das Gerät mangelhaft ist. Da der Verkäufer aber einer Reparatur zugestimmt hat hat er insofern eigentlich den Mangel anerkannt. Hat denn der Verkäufer mal gesagt, warum das Gerät defekt ist bzw. was er repariert hat?
Viele Grüße
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Dani!
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#4

Beitrag von Dani! »

Das hatten wir doch erst kürzlich, warum denn nun schon wieder?
cn3boj00 hat geschrieben: 17. Nov 2021, 10:49 Das Recht der Wahl hat also nicht der Händler, sondern der Käufer.
Dieses Recht besteht "nur" auf dem Papier. De facto kann sich der Händler immer auf Absatz 4 berufen und kehrt das Recht um. Also was soll diese Diskussion.

Abgesehen davon will Insomnium kein Tausch gegen das gleiche Hörgerät in neu, sondern grundsätzlich ein anderes Modell.

P.S.
Dein erstes Zitat aus deiner Signatur finde ich in einem Forum, in dem es von Schwerhörigen nur so wimmelt, fehl am Platz: "Übe dein Ohr im Überhören (Wertheimer)"
Es ist schon deprimierend genug, sich beim Hören so anzustrengen um möglichst wenig zu überhören und dennoch die Hälfte zu verpassen. Und dann wird mir sowas aufgetischt.
Dominik
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#5

Beitrag von Ohrenklempner »

Am Ende läuft's darauf hinaus, dass der Verkäufer sich bei unverhältnismäßigen Kosten für einen Austausch oder eine Reparatur entscheiden darf. Nichts anderes wollte ich damit ja sagen.

Ein Hörgerät geht aber im Grunde nicht einfach so kaputt, es sei denn, man erwischt mal ein Montagsexemplar. Es wäre interessant zu erfahren, um was für Defekte es sich handelte und evtl. deren Ursache.
Johannes B.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#6

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 17. Nov 2021, 11:31 Das hatten wir doch erst kürzlich, warum denn nun schon wieder?
cn3boj00 hat geschrieben: 17. Nov 2021, 10:49 Das Recht der Wahl hat also nicht der Händler, sondern der Käufer.
Dieses Recht besteht "nur" auf dem Papier. De facto kann sich der Händler immer auf Absatz 4 berufen und kehrt das Recht um. Also was soll diese Diskussion.
nun,
"diese Diskussion" ist deshalb wichtig, um klar herauszuarbeiten was der Grundsatz ist, und was die Ausnahme ist.
Es soll eben nicht die Ausnahme zum Grundsatz verkehrt werden.
Und das finde ich gar nicht verkehrt ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#7

Beitrag von cn3boj00 »

Ja richtig ein Recht auf ein anderes Gerät (gar anderer Hersteller) besteht natürlich nicht, dazu müsste der Vertrag wegen Nichterfüllung rückgängig gemacht werden. Trotzdem ist es nicht akzeptabel, so zu tun als hätte der Händler das Wahlrecht, genau wegen dieser allgemein verbreiteten Falschinformation versuchen die Kunden meist gar nicht erst, ihr Recht durchzusetzen! Denn im Zweifel muss der Händler beweisen dass eine Nachlieferung unverhältnismäßig wäre, und das ist nicht so einfach wie meist getan wird. Vor allem wenn schon 2 Reparaturversuche fehlgeschlagen sind muss sich der Kunde nicht auf weiteres herumbasteln einlassen. Ich würde dann schriftlich Nachlieferung bei Androhung der Rückabwicklung des Vertrages fordern.
Aber natürlich ist alles spekulativ wenn man nicht weiß warum was kaputt gegangen ist und ob tatsächlich ein Gerätemangel vorliegt. Unzufriedenheit des Kunden ist natürlich kein Mangel ;)
@Dani! kleiner Hinweis: meine Sprüche haben alle nicht wirklich was mit Schwerhörigkeit zu tun, sondern mit der Gabe des Hörens als solches.
Viele Grüße
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#8

Beitrag von Dani! »

@Johannes

Das empfinde ich deshalb als verkehrt, weil Leute wie insbesondere deinereiner grundsätzlich nur die halbe Wahrheit verbreiten und geflissentlich wichtige Punkte stillschweigend unter den Tisch fallen lassen wie konkret hier Absatz 4. Einfach aus dem Grund, weil es sonst nicht in ihre Argumentation passt.

Das Schlimme an solchen Halbwahrheiten ist, dass sich dann jeder Depp im Laden als Volljurist aufspielt, der er schlicht und ergreifend gar nicht ist. Schließlich standen ja seine Rechte hier im Forum schwarz auf weiß (aber blöderweise niemaks seine Pflichten). Das vergiftet nicht nur die Diskussionskultur hier. Sondern auch den Alltag in den Geschäften. Zum Jitzeb ist das.

@cn3boj00
Das mit deinen Sprüchen mag schon sein und in anderen Foren durchaus passend. Hier ist er einfach nur Fehl am Platz, weil er hier gerade *nicht* zum Nachdenken anregt, was er sollte. Sondern einfach nur ein Gschmäckle hinterlässt.

Die Rechte des Kunden hast du prominent im ersten Satz platziert. Die Pflichten nimmt aber keiner mehr so genau in deinem Absatz zum BGH-Urteil wahr. Dabei ist das Urteil irrelevant, weil's schon im Absatz 4 steht. Wozu dann BGH? Jeder Idiot pocht nur auf sein Recht, das er de Facto nunmal nicht hat.
Abgesehen davon: HGs werden vom Hersteller ohnehin meist ersetzt, weils billiger als ne Reparatur ist.

Und Mal wieder ist der Thread unnötig verwässert worden.
Zuletzt geändert von Dani! am 17. Nov 2021, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#9

Beitrag von Johannes B. »

Und was das Wechseln zu einem völlig anderen Hörgerät - und ggf. völlig anderen Akustiker - anbelangt, so hilft ein Blick ins Gesetz:
schau an:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Freundliche Grüße
Johannes B.
Zuletzt geändert von Johannes B. am 17. Nov 2021, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#10

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 17. Nov 2021, 17:31 Abgesehen davon: HGs werden vom Hersteller ohnehin meist ersetzt, weils billiger als ne Reparatur ist.

Und Mal wieder ist der Thread unnötig verwässert worden.
genau so ist es @Dani!
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#11

Beitrag von Dani! »

@Johannes B
Die Nennung des §440 ist hier zielführend. Danke.

Aber bitte auch den nicht in jeder Situation überbewerten! Der erste Schritt ist und bleibt das Suchen des Gesprächs. Kommt es zu keiner Einigung, dann bleibt letztendlich immer nur noch der teure Gang zum (Anwalt und dann) Gericht - vollkommen egal mit welchen Paragraphen man vorher um sich geschmissen hat.
Dominik
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#12

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 17. Nov 2021, 17:54 @Johannes B
Die Nennung des §440 ist hier zielführend. Danke.

Aber bitte auch den nicht in jeder Situation überbewerten! Der erste Schritt ist und bleibt das Suchen des Gesprächs. Kommt es zu keiner Einigung, dann bleibt letztendlich immer nur noch der teure Gang zum (Anwalt und dann) Gericht - vollkommen egal mit welchen Paragraphen man vorher um sich geschmissen hat.
@ Dani!
Wenn ich deinen Kommentar als Plädoyer für Augenhöhe verstehen darf, dann stimme ich dir zu.
Wenn du es für kontraproduktiv hältst, mit Paragrafen "um sich zu schmeißen", dann stimme ich dir zu.
Aber sich rechtlich etwas auszukennen, um nicht Opfer der manipulativen "up-side-down-Argumentation" zu werden, das halte ich für wichtig im Sinne meines ersten Satzes mit der Augenhöhe.
Stimmst du mir da zu ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#13

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Die 2 Wochen Umgewöhnung auf meine alten Geräte bis die neuen aus der Reparatur zurück sind und dann die 2 Wochen zurückgewöhnen an die neuen empfinde ich als sehr belastend, außerdem bin ich beruflich zwingend auf immer funktionierende Hörgeräte angewiesen...
Wieso musst Du so lange Deine alten HGs nutzen.
Während der Reparaturzeit bekommst Du kostenlos Ersatzgeräte vom Akustiker.
Das sollten i.d.R. genau die HGs sein, die Du auch hast.
Hat er die nicht da, oder gibt es die nicht mehr, dann kann der Akustiker auch eine Klasse besser als Leihgerät rausgeben.
Es sollte aber kein schlechteres sein.

Gruß
sven
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#14

Beitrag von cn3boj00 »

@Dani!, dein Rechtsverständnis ist schon seltsam. Aber ich hab keinen Bock das zu diskutieren, da es weder dem Themenstarter hilft noch von dir akzeptiert werden würde.
Viele Grüße
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#15

Beitrag von cn3boj00 »

svenyeng hat geschrieben: 17. Nov 2021, 21:59 Hallo!
Wieso musst Du so lange Deine alten HGs nutzen.
Während der Reparaturzeit bekommst Du kostenlos Ersatzgeräte vom Akustiker.
Das sollten i.d.R. genau die HGs sein, die Du auch hast.
Hat er die nicht da, oder gibt es die nicht mehr, dann kann der Akustiker auch eine Klasse besser als Leihgerät rausgeben.
Es sollte aber kein schlechteres sein.

Gruß
sven
Nun, das ist die Theorie. Die Praxis ist leider nicht so, zumal genau darauf kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht. Genau deshalb ist es aber nicht zumutbar mehrere Reparaturversuche hinzunehmen, auch wenn manche dazu ein abweichendes Rechtsverständnis haben.
Viele Grüße
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#16

Beitrag von Dani! »

cn3boj00 hat geschrieben: 18. Nov 2021, 22:29 Nun, das ist die Theorie. Die Praxis ist leider nicht so, zumal genau darauf kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht. Genau deshalb ist es aber nicht zumutbar mehrere Reparaturversuche hinzunehmen, auch wenn manche dazu ein abweichendes Rechtsverständnis haben.
Du darfst natürlich gerne glauben, dass du dein entsprechendes Recht hast. Aber durchsetzen musst du es letztendlich vor Gericht. Und DA erleben manche dann doch ihre böse Überraschung. Sei dir also nicht all zu sicher in dem, was du dir als "Recht" herausnimmst.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#17

Beitrag von Johannes B. »

Dani! hat geschrieben: 18. Nov 2021, 23:10
cn3boj00 hat geschrieben: 18. Nov 2021, 22:29 Nun, das ist die Theorie. Die Praxis ist leider nicht so, zumal genau darauf kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht. Genau deshalb ist es aber nicht zumutbar mehrere Reparaturversuche hinzunehmen, auch wenn manche dazu ein abweichendes Rechtsverständnis haben.
Du darfst natürlich gerne glauben, dass du dein entsprechendes Recht hast. Aber durchsetzen musst du es letztendlich vor Gericht. Und DA erleben manche dann doch ihre böse Überraschung. Sei dir also nicht all zu sicher in dem, was du dir als "Recht" herausnimmst.
nun ja,
bei Gericht zählt die richterliche Freiheit der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO).
Fazit:
Es gilt bei untergeordneten Gerichten exakt das, was der Richter für richtig hält;
Und zwar ab dem Moment, in dem gegen nur für diesen Einzefall geltenden Richterspruch kein Rechtsmittel mehr möglich ist.
Und da ist es eine reine betriebswirtschaftliche Kalkulation, ob sich Unrecht in der Masse für die Beklagte rechnet ;-)

Freundliche Grüße
Johannes B.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#18

Beitrag von Ohrenklempner »

cn3boj00 hat geschrieben: 18. Nov 2021, 22:29
svenyeng hat geschrieben: 17. Nov 2021, 21:59 Während der Reparaturzeit bekommst Du kostenlos Ersatzgeräte vom Akustiker.
Nun, das ist die Theorie. Die Praxis ist leider nicht so, zumal genau darauf kein unmittelbarer Rechtsanspruch besteht.
Ein Anspruch darauf besteht eventuell aufgrund der bestehenden Versorgungsverträge mit den Krankenkassen. Bei einigen (nicht bei allen) Krankenkassen ist der Akustiker verpflichtet, im Reparaturfall und bei audiologischer Möglichkeit Leihgeräte für die Dauer der Reparatur zur Verfügung zu stellen.

Hab mal gerade geschaut... AOK und BIG schreiben ein Leihgerät vor, vdek nicht. Bei den anderen Kassen weiß ich es gerade nicht. ;)
svenyeng
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#19

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Aber mal ehrlich, ob die jeweilige KK es vorschreibt oder nicht, jeder halbwegs vernünftige Akustiker versorgt die Kunden mit einem Leihgerät während der Reparaturzeit. Das läuft unter Kundenservice.
Ich denke auch, das es nur wenige sind, die es nicht tun. Die Akustiker hier im Forum werden sicherlich ihre Kunden mit Leihgeräten versorgen.
Tut ein Akustiker das nicht, sollte man als Kunde am besten wechseln, denn dann stimmt mit dem Service irgendwas nicht.
Wer hat denn bitte noch alte HGs als Ersatz zu Hause liegen? Und wenn, dann sind die meistens nicht mehr wirklich geeignet.

Gruß
sven
Zuletzt geändert von svenyeng am 19. Nov 2021, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kassen-Hörgerät nach Kauf innerhalb von 1 Jahren 2x defekt - Wechsel bei Unzufriedenheit?

#20

Beitrag von Ohrenklempner »

Ja, das seh ich auch so... irgend ein passendes Gerät müsste man immer auf Lager haben.
Es ist ja auch marketingtechnisch vorteilhaft, einen Kunden mal in was Hochwertiges reinschnuppern zu lassen. :D
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