6. ÄndVO VersMedV nur noch 3 Jahre Bestandschutz GDB, danach Neubewertung

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pascal2
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6. ÄndVO VersMedV nur noch 3 Jahre Bestandschutz GDB, danach Neubewertung

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Beitrag von pascal2 »

Hallo !

Ein gehbehinderter Freund, hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass eine tiefgreifende Änderung bezüglich der Bewertung unserer Behinderung auf uns zukommt.
Es wird zukünftig weniger GDB geben und bei allen soll die Hörbehinderung nach max. 3 Jahren Bestandschutz neu bewertet werden.

Mein Freund ist gerade dabei, eine Protestbewegung von Rollstuhlfahrern gegen die Änderungen in Berlin zu organisieren, ist bei den Hörgeschädigten ähnliches geplant ?
Wenn ja, lasst es mich wissen, ich bin auf jeden Fall dabei !

Der VDK hat sich bereits in Stellung gebracht.

Der VdK befürchtet Rechtsverschlechterungen, insbesondere bei der derzeit vorgesehenen Möglichkeit, bei bestimmten Feststellungen die Feststellungsbescheide zu befristen. Dies lehnt der VdK in seiner Stellungnahme strikt ab.

Der VdK hält es aber nicht für vertretbar, dass es voraussichtlich künftig zu niedrigeren GdB-Feststellungen durch die Versorgungsämter mit den entsprechenden Nachteilen bei der Zuerkennung von Nachteilsausgleichen kommen wird.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier herunterladen:
https://www.vdk.de/deutschland/download ... rsMedV.pdf
Zum Glück hat der weise Trittin die Entwicklung des Deutschen Rentensystems früh erkannt und das Flaschenpfand eingeführt !
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