Kinobesuch FM Anlage

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blubb18
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Kinobesuch FM Anlage

#1

Beitrag von blubb18 »

Hallo, ich hoffe, das Thema ist hier nicht völlig fehl am Platz.
Wir haben eine hochgradig schwerhörige Tochter. Fernweh schauen ist für sie nur mit FM Anlage möglich, möchte sie etwas mitbekommen.
Neulich waren wir im Kino mit ihr, sie hat leider nur sehr wenig mitbekommen, auf Nachfrage beim Kino, ob ein Einstecken der FM Anlage möglich wäre, wurde nur abgewunken, das sei rechtlich schwer durchsetzbar. Gibt es keine Kinos, die das irgendwie anbieten?
Das ist doch ein totaler Witz, das müsste technisch so leicht umsetzbar sein? Das ist echt richtig mies, geht sie mit der Schule ins Kino, hat sie mal null davon, weil sie das Geschehen sprachlich null mitbekommt. :(

Viele Grüße und Danke für Antworteb
Dani!
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#2

Beitrag von Dani! »

Vielleicht hilft Greta weiter?
http://www.gretaundstarks.de/greta/greta

Wieviele Filme unterstützt werden, weiß ich nicht. Ich habe es nie ausprobieren können, da ich zu selten ins Kino gehe.
Dominik
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Vorsicht bissig.
RemyRiver
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#3

Beitrag von RemyRiver »

Die Umtertitel App ist furchtbar, seit dem ruhen sich die Kinos aus und sagen ist doch Barrierefrei.

Aus den USA kennt man z.B auch die Untertitelbrille, total super weil man nicht auf zwei Geraete gleichzeitig schaut.

Funktioniert aber auch nur gut, wenn man kein Brillen plus HG traeger ist.

Ansonsten gibt es tatsaechlich noch Kinos die auch Untertitel auf der Leinwand anbieten.

Generell sind sie verpflichtet, wenn ihr vorher (2 Wochen) anmeldet euch ein Hilfsmittel zur Verfuegung zu stellen, in welcher Form ist aber dem Kino ueber lassen.

Sollte es nicht adequat oder ausreichend sein, wuerde ich mein Geldzurueck verlangen.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 9. Feb 2019, 06:52, insgesamt 1-mal geändert.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
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ulbos
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#4

Beitrag von ulbos »

Einzelne Kinos mit Induktions- oder FM- Anlagen gibt es leider aber nur ganz wenige. Unter www.schwerhoerigen-netz.de/induktive-hoeranlagen/ sind
noch keine aufgeführt, obwohl es meiner Kenntnis nach welche gibt. Einfach mal googeln unter Kino Höranlage und suchen!
Zur Not kann aber auch ein Platz in Lautsprechernähe ein wesentlich besseres Verstehen bringen.
Gruß
ulbos
svenyeng
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#5

Beitrag von svenyeng »

Hallo!
Generell sind sie verpflichtet, wenn ihr vorher (2 Wochen) anmeldet euch ein Hilfsmittel zur Verfuegung zu stellen, in welcher Form ist aber dem Kino ueber lassen.
Warum sollen die verpflichtet sein?
Das Kino kann sich seine Besucher aussuchen und wenn die nur Kunden wollen, die so wie es ist zurecht kommen, ist es doch deren Sache.

Ehrlich gesagt, würde ich aufs Kino verzichten, wenn ich nicht in der Lage bin mit HGs alles zu verstehen.
Dann abwarten bis der Film auf DVD erhältlich ist, was heute recht schnell geht, und dann zu Hause gucken.

Gru0
sven
Pfefferminze
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#6

Beitrag von Pfefferminze »

@ sven: Ich verzichte auch auf Kino, das kann aber doch wohl nicht die Lösung sein!

@ RemyRiver
Das ist ja interessant. Wo steht das denn, das die dazu verpflichtet sind? Das werden die vom Kino ja bestimmt fragen, wenn ich mit meiner Forderung da aufkreuze. Wenn ich das weiß, werde ich das sofort mal ausprobieren.

Grüßle
Pfefferminze
li. Taub mit CI MED-EL Sonnet, EA am 25.07.14
re. an Taubheit grenzend SIEMENS INTUIS PRO DIR :wilma:
RemyRiver
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#7

Beitrag von RemyRiver »

Pfefferminze hat geschrieben:@ sven: Ich verzichte auch auf Kino, das kann aber doch wohl nicht die Lösung sein!

@ RemyRiver
Das ist ja interessant. Wo steht das denn, das die dazu verpflichtet sind? Das werden die vom Kino ja bestimmt fragen, wenn ich mit meiner Forderung da aufkreuze. Wenn ich das weiß, werde ich das sofort mal ausprobieren.

Grüßle
Pfefferminze
https://www.behindertenrechtskonvention ... eben-3939/

Wer es ganz konkret will:

https://www.rehadat-recht.de/de/suche/i ... REC&from=1

Wichtig ist, das eine gewisse Vorlaufszeit gegeben wird, da ggf akut nicht reagiert werden kann bei einen spontan Kauf an der Abendkasse.

@svenyeng
Weil der Mensch ein Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben hat.

/Edit: ich sehe gerade, dass sie das gesetz anfang des jahres geaendert haben. Das schockiert mich jetzt etwas. Inhaltlich scheint es dennoch um das gleiche zu gehen.

https://www.rehadat-recht.de/de/suche/i ... 0§%2078%20*
Zuletzt geändert von RemyRiver am 9. Feb 2019, 17:09, insgesamt 3-mal geändert.
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blubb18
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#8

Beitrag von blubb18 »

Vielen Dank für eure Antworten.
Das mit den Induktionsanlagen klingt am interessantesten. Aber, ob diese Funktion bei Kinderhörgeräten unterstützt werden würde?
Das mit den Untertiteln ist sicher auch unbefriedigend, wenn man es ja verstehen würde, wenn die Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden würde. Ich finde das mehr als ärgerlich, dafür setzt sich natürlich kein Mensch ein.
Wenn also das Kind mit der Schule ins Kino geht, kann man es eigentlich daheim lassen, weil es ja ohnehin nichts mitbekommt. Das ist total frustrierend. Ich verstehe wirklich nicht, warum nicht einfach Kinositze mit Kopfhöreranschluss zur Verfügung gestellt werden können.

Danke auf jeden Fall für eure Antworten!
RemyRiver
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#9

Beitrag von RemyRiver »

blubb18 hat geschrieben:Vielen Dank für eure Antworten.
Das mit den Induktionsanlagen klingt am interessantesten. Aber, ob diese Funktion bei Kinderhörgeräten unterstützt werden würde?
Das mit den Untertiteln ist sicher auch unbefriedigend, wenn man es ja verstehen würde, wenn die Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden würde. Ich finde das mehr als ärgerlich, dafür setzt sich natürlich kein Mensch ein.
Wenn also das Kind mit der Schule ins Kino geht, kann man es eigentlich daheim lassen, weil es ja ohnehin nichts mitbekommt. Das ist total frustrierend. Ich verstehe wirklich nicht, warum nicht einfach Kinositze mit Kopfhöreranschluss zur Verfügung gestellt werden können.

Danke auf jeden Fall für eure Antworten!
Spaetestens in Schule/KiTa braucht man ja eh die Funktion, gewiss unterstuetzen nicht alle Geraete das, aber im Notfall beantragst du eine Neuversorgung auf Grundlage dessen das dein Kind in KiTA/Schule HGs mit FM benoetigt.

Idealerweise sollte man sich ab 3 / 4 Jahren mit FM Antraegen beschaeftigen damit alles zum Schuleintritt da ist und funktioniert.

Das unrertitel programm hat auch audiodescription (fuer blinde), so koennte sie ueber das mobile device extra ton hoeren.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 10. Feb 2019, 05:54, insgesamt 3-mal geändert.
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KatjaR
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#10

Beitrag von KatjaR »

Aus dem SGB 9 und der Behindertenrechtskonvention einen Rechtsanspruch gegenüber dem Kino abzuleiten halte ich aber für eine sehr gewagte Theorie.
Die möglichen Träger sind in § 6 aufgelistet. Dass private Träger bisher nicht verpflichtet sind barrierefreie Angebote zu stellen, ist seit langem ein Kritikpunkt der Behindertenverbände. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/6.html
Wünsche einen schönen Sonntag.
Zuletzt geändert von KatjaR am 10. Feb 2019, 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
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RemyRiver
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#11

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:Aus dem SGB 9 und der Behindertenrechtskonvention einen Rechtsanspruch gegenüber dem Kino abzuleiten halte ich aber für eine sehr gewagte Theorie.
Die möglichen Träger sind in § 6 aufgelistet. Dass private Träger bisher nicht verpflichtet sind barrierefreie Angebote zu stellen, ist seit langem ein Kritikpunkt der Behindertenverbände. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/6.html
Wünsche einen schönen Sonntag.
Wie gesagt aus den oben genannten Paragraphen geht klar hervor das es ermoeglicht werden muss am kulturellen Leben Teil zu haben, ob du das so interpretierst oder nicht ist ehrlich gesagt egal weil die Staaten (zu denen DE auch gehoert) verpflichtet sinddem nach zu kommen.

Die neue Regelung von 2018 kannte ich so nicht, davor war es definitiv pflicht. Egal was deine persoenliche meinung dazu ist.
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KatjaR
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#12

Beitrag von KatjaR »

Solche Regelungen gab es noch nie, SGB 9 und UN-Behindertenrechtskonvention haben und hatten keine bindende Wirkung für private Träger. Aufgrund welcher Rechtsnormen sollten die denn verpflichtet sein? Die § verpflichten die Reha-Träger und wenn eine FM finanziert wurde, hat damit ein Reha-Träger bereits das Mögliche getan.
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RemyRiver
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#13

Beitrag von RemyRiver »

KatjaR hat geschrieben:Solche Regelungen gab es noch nie, SGB 9 und UN-Behindertenrechtskonvention haben und hatten keine bindende Wirkung für private Träger. Aufgrund welcher Rechtsnormen sollten die denn verpflichtet sein? Die § verpflichten die Reha-Träger und wenn eine FM finanziert wurde, hat damit ein Reha-Träger bereits das Mögliche getan.
In Schwimmbaedern und Kinos gibt es auch Rabatte fuer SH, das geht auch aus diesem Paragraphen hervor bzw SGB 9. Das machen sie nicht weil sie nett sind sondern verpflichtet.

Das gilt auch fuer private Traeger, warum sollten die auch heraus genommen werden?

Der oeffentliche Fernverkehr ist auch zum Teil privatisiert, trotzdem darfst du dort mit den entsprechenden Einschraenkungen (SH Ausweis mit B(?)) usw nach kauf eines Schwerbehindertenjahrestickets „umsonst“ fahren.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 10. Feb 2019, 15:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#14

Beitrag von KatjaR »

Liebe Remy, du wirfst da viel Durcheinander. Viele Bäder und sonstige Angebote liegen in öffentlicher Hand, diese bieten meist Ermäßigungen an. Viele Private tun das auch, aber das ist Kulanz, wenn es Pflicht wäre, müßten es alle machen. Auch sind Eintrittsermäßigungen nicht gleichzusetzen mit der Verpflichtung einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, barrierefrei sind auch viele öffentliche Bäder nicht für Rollstuhlfahrer beispielsweise. Dein Beispiel mit der Bahn passt auch nicht, da die privaten Träger genau wie die DB vom Bund Ausgleichszahlungen erhalten, das sind aber spezielle Regelungen mit bestimmten Anbietern. Kinos bekommen nichts vom Bund. Die Frage ist leider nicht, warum private Träger ausgenommen sein sollten, sondern wodurch sie expliziert verpflichtet würden. Ich stimme mit dir vollkommen überein dass sie dazu verpflichtet werden sollten, aber bisher gibt es solche Regelungen leider nicht. Nichtmal die Sender im TV senden alle durchgehend mit Untertiteln, was in anderen Ländern schon verpflichtend der Fall ist. Viele Verbände kämpfen seit Langem für solche Regelungen, bislang mit nur mäßigem Erfolg.
Zuletzt geändert von KatjaR am 10. Feb 2019, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Katja_S
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#15

Beitrag von Katja_S »

Hallo
privaten Betreiber von Tierparks, Schwimmbädern, MUseen uss. ist es doch auch völlig freigestellt, ob sie Ermäßgungen für Schwerbehinderte und/oder Begleitpersonen (bei Merkzeichen B im SBAS) gewähren oder nicht. Ich habe da mit meinem Sohn schon (fast) alles erlebt von "freiem Eintritt für die schwerbehinderte Person und die Begleitperson" (Zoo in der nächsten Großstadt) , "Begleitperson ermäßigter Eintirtt, schwerbehinderte Person zahlt nichts oder auch das reguläre Ticket" , "Begleitperson frei, SBA Inhaber zahlt" bis zu "gar keiner Ermäßigung" (Theater in der selben Stadt). Manche unterscheiden dann noch zwischen "Blind und/oder Rollstuhlfahrer" und anderen Personen mit SBA, da muss man sich doch immer vorher erkundigen und/oder nachfragen.. Meine Info ist da auch, dass es da bei privaten Trägern keine Verpflichtung zu gibt. Wie das mit dem Bereithalten von irgendwelchen Unterstützungen für hörgeschädigte Personen ist, weiß ich nicht.

Im Fernverkehr darf man mit dem SBA und Wertmarke übrigens auch nicht umsonst fahren (egal ob Deutsche Bahn oder anderer Betreiber), das gilt nur für den Nahverkehr (S-Bahn. Busse, Regionalbahnen), für IC/EC und ICE/ECE etc. muss man ein Ticket lösen (die Begleitperson (bei MZ "B") und die Sitzplatzreservierung ist aber frei).
Viele Grüße
Katja
Katja mit Erik (geb. 2008), mehrfachbehindert, u.a. sehbehindert und gehörlos
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RemyRiver
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#16

Beitrag von RemyRiver »

Katja_S hat geschrieben:Hallo
privaten Betreiber von Tierparks, Schwimmbädern, MUseen uss. ist es doch auch völlig freigestellt, ob sie Ermäßgungen für Schwerbehinderte und/oder Begleitpersonen (bei Merkzeichen B im SBAS) gewähren oder nicht. Ich habe da mit meinem Sohn schon (fast) alles erlebt von "freiem Eintritt für die schwerbehinderte Person und die Begleitperson" (Zoo in der nächsten Großstadt) , "Begleitperson ermäßigter Eintirtt, schwerbehinderte Person zahlt nichts oder auch das reguläre Ticket" , "Begleitperson frei, SBA Inhaber zahlt" bis zu "gar keiner Ermäßigung" (Theater in der selben Stadt). Manche unterscheiden dann noch zwischen "Blind und/oder Rollstuhlfahrer" und anderen Personen mit SBA, da muss man sich doch immer vorher erkundigen und/oder nachfragen.. Meine Info ist da auch, dass es da bei privaten Trägern keine Verpflichtung zu gibt. Wie das mit dem Bereithalten von irgendwelchen Unterstützungen für hörgeschädigte Personen ist, weiß ich nicht.

Im Fernverkehr darf man mit dem SBA und Wertmarke übrigens auch nicht umsonst fahren (egal ob Deutsche Bahn oder anderer Betreiber), das gilt nur für den Nahverkehr (S-Bahn. Busse, Regionalbahnen), für IC/EC und ICE/ECE etc. muss man ein Ticket lösen (die Begleitperson (bei MZ "B") und die Sitzplatzreservierung ist aber frei).
Viele Grüße
Katja
Es gibt immer eine verguenstigung, ab wie viel % ist was anderes aber keine verguenstigung waere nicht rechtens.

Auch im ICE gibt es kostenverguenstigungen von 50%, da ist es nur nicht umsonst sondern stark reduziert oder gar eine Person „umsonst“.

Wie gesagt, es ist nicht freiwillig fuer private Unternehmen.

Lediglich private Sender im Fernsehn sind nicht verpflichtet Untertitel anzubieten, bei Oeffentlich Rechtlichen ist es klar geregelt weil die BR sagt das so alle Informationsbeduerfnisse wie in Form von Nachrichten abgedeckt sind. Das es „durcheinander“ waere ist absoluter duennpfiff um es direkt zu sagen.
Zuletzt geändert von RemyRiver am 10. Feb 2019, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
Hz 125 250 500 750 1000 1500 2000 3000 4000 6000 8000
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KatjaR
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#17

Beitrag von KatjaR »

Remy, im ICE muss jeder Schwerbehinderte auch mit Wertmarke den vollen Preis bezahlen. Bitte nenne doch mal eine konkrete Rechtsgrundlage, die private Betreiber zu irgendwelcher Art der Nachteilsausgleichsgewährung verpflichten würde. Wie erklärst du es denn, dass es so viele Betreiber gibt, die das nicht gewähren und völlig unsanktioniert bleiben, wenn dies verpflichtend wäre. Wenn, wie du behauptest, alle auch privaten Anbieter zu Nachteilsausgleichen verpflichtet wären, warum geht es dann bei privaten TV-Sendern auch ohne? Glaub mir, wenn es diesbezügliche Verpflichtungen gäbe, würden die schon lange eingeklagt.
Wenn du weiter meine Bemerkungen hier als "Dünnpfiff" oder ähnlich abwertend bezeichnest, werde ich nicht drum herumkommen das zu Editieren oder entsprechende Beiträge zur Gänze zu löschen, was ich nur ungern mache. Sieh das bitte als nicht farbig markierten Moderatorenhinweis an.
Gruß Katja
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Randolf
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#18

Beitrag von Randolf »

Hallo,

hier gibt es einige Fehlinformationen.
Kinos sind heute seltene Einrichtungen, die bestimmt nicht alle mit Zusatzeinrichtungen für Hörbehinderte ausgestattet sind.
Ermäßigungen beim Eintritt für behinderte Menschen, die sich durch den Schwebi ausweisen können, gibt es, aber nicht überall, auch nicht in allen öffentlichen Bädern.
Die Wertmarke für den ÖPNV bekommen diejenigen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, den GdB und das erforderliche MZ im Schwebi haben. 'Eine geringe Hörbehinderung reicht nicht.
Mit der Wertmarke kann man durch ganz D reisen, von W nach O, von N nach S.
Aber nur mit den roten Zügen, kein IC(E)! Das kann zu längerer Wartezeit auf Anschluss führen. Wer das nicht möchte kann eine Bahncard 50 zum Seniorenpreis kaufen, vor Erreichen der Altersgrenze.
TV - UT gibt es auch bei Privat - Sendern.

LG Randolf
Jani
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#19

Beitrag von Jani »

KatjaR hat geschrieben:Remy, im ICE muss jeder Schwerbehinderte auch mit Wertmarke den vollen Preis bezahlen.
Katja, und genau das finde ich so ungerecht, dass wir Schwerbehinderte auch mit Wertmarke im ICE, IC den vollen Preis zahlen müssen! Da frage ich mich öfter, wieso die wollen, dass wir Schwerbehinderte mit dem Nahverkehr, sprich RE, RB etc. fahren sollen und dadurch quasi längere Anfahrtswege haben, wenn es danach geht?
Seit nach Geburt hörgeschädigt.

rechts: Naída Q70 CI seit 2001
links: Naída Q90 CI seit 2018

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Randolf
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#20

Beitrag von Randolf »

Hallo Jani,

wenn du oft mit dem ICE fahren möchtest, dann kauf dir doch eine Bahncard.
Da die Express - Züge häufig sehr voll sind, kannst du auf langen Strecken oft nach Rücksprache mit dem Zugchef ohne Platzreservierung in die I. Kl. wechseln.

LG Randolf
ToesRUs
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#21

Beitrag von ToesRUs »

Wird zwar langsam OT, denke aber, dass es einige interessiert, die hier mitlesen:

https://www.betanet.de/behinderung-oeff ... ittel.html

Auszug:

"...

4. Ermäßigte Bahnfahrten
Eine BahnCard ermöglicht den Kauf von Bahnfahrkarten zum reduzierten Preis.
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 können die BahnCard 50 und die BahnCard 25 zum ermäßigten Preis erwerben. Dies gilt auch für Menschen ab 60 Jahren und bei voller Erwerbsminderungsrente.
Mit der BahnCard 50 gibt es 50 % Ermäßigung auf alle Normalpreise, mit der BahnCard 25 gibt es 25 %.
Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.
Die Platz- oder Abteilreservierung ist im Fernverkehr bei Merkzeichen B kostenlos, aber Online-Reservierungen sind kostenpflichtig. Im Nahverkehr ist auf gekennzeichnete Sitzplätze zu achten. …"

Was ich nicht wusste, ist das:

https://www.betanet.de/merkzeichen-b.html

Auszug:

" …

3. Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche
Die notwendige Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen mit dem Merkzeichen B wird
in öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
und häufig im innerdeutschen Flugverkehr
unentgeltlich befördert.
Sie wird teilweise von der Zahlung der Kurtaxe befreit.
Mehraufwendungen, die dem schwerbehinderten Menschen auf einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstehen, können bis zu 767 € (zusätzlich zum Pauschbetrag, Näheres unter Behinderung > Steuervorteile) als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angesetzt werden …"

Mit Merkzeichen "B" kann die Begleitperson somit oft kostenlos auch bei innerdeutschen Flügen dabei sein, alternativ zum ICE! Ob die Billigflieger dies jedoch praktizieren, darf bezweifelt werden, wer weiß mehr?

Ich interpretiere es so:

Mit Merkzeichen "H" soll zunächst garantiert werden, dass dessen Träger ermöglicht wird, kostenlos bzw. gegen Zahlung eines geringen Aufpreises (für eine Wertmarke) in seinem näheren Umfeld (daher ÖPNV) mobil zu sein. Längere Fahrten schließt dies nicht ein. Wer sich dennoch auf längere Fahrt begibt mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV, macht dies freiwillig und "darf sich deshalb nicht über längere Fahrzeiten, Umstiege, Wartezeiten am Bahnhof etc. beschweren".

Über Sinn und Unsinn der Regelung lässt sich trefflich streiten, finde ich, jedoch alleine die Regelung mit den Wertmarken ist ein merklicher Nachteilsausgleich, oder etwa nicht?
Jani
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#22

Beitrag von Jani »

@ ToesRUs: Zu deinen letzten Worten möchte ich gerne anmerken:
Sicher ist die Regelung mit den Wertmarken ein merklicher Nachteilsausgleich, aber: Dies gilt ja nur für Fahrten im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr. Wir Schwerbehinderte haben sowieso eh schon genug Nachteile als Vorteile, also warum lässt man uns Schwerbehinderte im Fernverkehr zahlen?! Das macht einen irgendwo wütend, diese sichtbare Ungerechtigkeit.
Seit nach Geburt hörgeschädigt.

rechts: Naída Q70 CI seit 2001
links: Naída Q90 CI seit 2018

"Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." (Antoine de Saint-Exupéry) :blume1:
ToesRUs
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#23

Beitrag von ToesRUs »

Jani hat geschrieben:@ ToesRUs: Zu deinen letzten Worten möchte ich gerne anmerken:
Sicher ist die Regelung mit den Wertmarken ein merklicher Nachteilsausgleich, aber: Dies gilt ja nur für Fahrten im Nahverkehr, nicht im Fernverkehr. Wir Schwerbehinderte haben sowieso eh schon genug Nachteile als Vorteile, also warum lässt man uns Schwerbehinderte im Fernverkehr zahlen?! Das macht einen irgendwo wütend, diese sichtbare Ungerechtigkeit.
Ja, ich verstehe deine Wut, aber ich wollte es ja oben sagen, dass der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar ist, dass zunächst sichergestellt werden soll, dass die Mobilität im näheren Umfeld des Begünstigten gewährleistet bleibt. Alles darüber hinaus, also z. B. Fahrten zur Tante an die Nordsee etc., fällt darunter nicht. Wer sich dann von Berchtesgaden nach St. Peter-Ording z.B. mit ÖPNV bewegt, macht dies aus eigenen Stücken quasi, freiwillig ohne Teilhabeanspruch sozusagen - er kann, wenn er die Umstände in Kauf nimmt, aber selbst diese Strecke mit Hilfe der Wertmarke ohne zusätzliche Kosten zurücklegen, auch wenn der Gesetzgeber diesen Fall nicht ausdrücklich berücksichtigt hat. Auch wieder ein gewisser Nachteilsausgleich.
muggel
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#24

Beitrag von muggel »

Hallo,

die Wertmarke für ÖPNV sollte denjenigen zu Gute kommen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So können zB sehbehinderte Menschen gar nicht selbst Auto fahren, mobilitätseingeschränkte Menschen oft nur mit speziellen Autos.
Für diese Personen, dh diejenigen, die eben nicht "mal schnell Auto fahren können" war dieser Nachteilsausgleich gedacht.

Dass Menschen mit Merkzeichen GL auch diesen Nachteilsausgleich bekommen, ist nur den Verbänden zu verdanken!! Daher finde ich ein "meckern", dass es nur den Nahverkehr, betrifft, vollkommen daneben - denn der Nahverkehr ist das, was "Alltag" bedeutet - der Fernverkehr Urlaub, Erholung etc.

Ansonsten bin ich wirklich schockiert über die vielen Fehlinformationen und das Anspruchsdenken!!
Auf mehrfachen Wunsch einer bestimmten Moderatorin hier die Warnung:
Achtung, auch gelegentlich bissig!
svenyeng
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Re: Kinobesuch FM Anlage

#25

Beitrag von svenyeng »

Hallo!

Eben, genauso darf ein Gehörloser oder Schwerhöriger ja auch nicht auf Behindertenoparkplätzen parken.
Diese sind Gehbehinderten vorbehalten und das ist auch vollkommen OK.

Wie oben schon gesagt wurde, kann jeder Kinobetreiber, Theaterbetreiber etc. selber festlegen ob es Rabatte gibt und in welcher Höhe.
Im Schwimmbad hier bei mir gibt es Ermäßigung. Aber das ist auch ein privater Betreiber und der macht das aus freien Stücken.

Ich habe schon gesehen das z.B. Musicalkarten erst ab 80% GdB ermäßigt zu haben sind. Ist auch wieder Sache der Veranstalters.

Das mit der Bahn im Fernverkehr ist völlig OK. Wer viel Bahn fährt und das auch kurzfristig, ist mit einer BahnCard 25 oder 50 gut bedient.
Im Nahverkehr, das sind für viele die Fahrten zur Arbeit, gibts ja Ermäßigung.

Gruß
sven
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