das freut mich, Carla (ich tue jetzt mal so, als würde ich deine Ironie nicht bemerken).Carla hat geschrieben: ↑24. Apr 2021, 20:00 Johannes, ich weiß nicht genau, was du mir sagen willst. Ich bediene mich durchaus meines Verstandes. Dass ich nicht viel weiß, zumindest über Hörgeräte und Otoplastiken, weiß ich nun auch. Da du dich aber nun offensichtlich Jahre damit beschäftigst und mit Gesetzestexten und Regeln und mit offener und geschlossener Versorgung, stundenlang, bist du offensichtlich nicht so viel weiter als ich.
Was aber sollte ich nun von allem halten? Hörst du gut? Hörst du schlecht? Scheitert es am Preis? Zuzahlung? Kassengerät? Immer wenn es Butter bei die Fische kommt, redest du über Philosophie und die Philosophen. Die waren nun auch nicht so klug, damals vielleicht. Heute würde man vieles anders sehen. Andere Bedingungen.
Was also muss ich persönlich mit meinen Otoplastiken machen? Was höre ich wie? Ich bin gerne bereit, deinen Ratschlag vorurteilsfrei auszuprobieren.
"Vorurteilsfrei", das ist der Schlüsselbegriff.
Diese "Vorurteilsfreiheit" wird hier ja ansonsten nach Kräften bekämpft.
Zu deiner Frage was mich betrifft: "ich bin ausreichend zweckmäßig versorgt".
Was deine Frage anbelangt, was ich dir rate:
Ich rate dir:
1.
ermittele deinen Resthörbereich im Klangteppich (für den der junge, normal hörende Mensch von 20 - 20.000 HZ in der Tonhöhe, und von 0 bis 140 dB in der Lautstärke "gemacht" ist).
2.
prüfe deine Verstehfähigkeit (wofür eine Tonhöhenspreizung von 200 - rd.6.000 Hz ausreichend zweckmäßig erscheint).
3.
prüfe, ob du eine sinnvolle Alternative zu Ohrverstopfungsotoplastikversorgung hast:
das ist eine Abwägung zwischen "bestmöglich verstehen" u. "soviel wie möglich hören".
Diese Entscheidung, was DU als NOT-wendig ansiehst, die kann dir keiner abnehmen.
ICH will mein Ohr jedenfalls kein bischen mehr verstopfen als absolut unerlässlich.
freundlicher Gruß
Johannes
PS:
und sei bitte so nett und unterlasse künftig spottende Ironie im Umgang mit mir.
Du nimmst sonst @rabenschwinge noch ihr Alleinstellungsmerkmal.
Das wollen wir doch nicht - gelle?